Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 21.06.2017 Elektrofachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in bayerischen Justizvollzugsanstalten Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie definiert sich das Aufgabenfeld der Elektrofachkräfte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten insbesondere im sicherheitstechnischen Bereich? b) Wie sieht der aktuelle Bedarf an Elektrofachkräften in den bayerischen Justizvollzugsanstalten aus (aufgeschlüsselt nach Standorten)? c) Mit wie vielen Stunden bzw. Haushaltsstellen sind Elektrofachkräfte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten besetzt (aufgeschlüsselt nach Standorten)? 2. a) Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Anzahl an Fachkräften für Arbeitssicherheit in bayerischen Justizvollzugsanstalten? b) Wie sieht der aktuelle Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in den bayerischen Justizvollzugsanstalten aus (aufgeschlüsselt nach Standorten)? c) Mit wie vielen Stunden bzw. Haushaltsstellen sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den bayerischen Justizvollzugsanstalten besetzt (aufgeschlüsselt nach Standorten)? 3. Wie viele bayerische Justizvollzugsanstalten müssen die Stellen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus anderen Bereichen des Stellenpools (z. B. Werkdienst) besetzen, weil die eigentlichen Fachkräfte seit Jahren nicht zugeteilt werden können (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Standorten sowie ursprüngliche Zuteilung im Stellenpool und Dauer der Fehlbesetzung)? 4. Wann ist mit einer Erhöhung der Haushaltsmittel für die Besetzung der offenen Stellen für Elektrofachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in bayerischen Justizvollzugsanstalten zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 23.07.2017 Vorbemerkung: In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind Bedienstete des Werkdienstes im Bereich des Elektrohandwerks tätig. Nach Nr. 13 Abs. 1 der Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug (DSVollz) vom 1. Juli 1976, JMBl S. 325, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 20. Oktober 2005, JMBl S. 148, gehören zu den Aufgaben des Werkdienstes die Leitung der Betriebe, die Anleitung der Gefangenen in diesen Betrieben einschl. deren Ausbildung sowie die Überwachung und Wartung der technischen Anlagen der Anstalt. Zur Gewährleistung des sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes sind zudem in nahezu allen bayerischen Justizvollzugsanstalten Bedienstete, die überwiegend dem Werkdienst angehören, zu Fachkräften für Arbeitssicherheit bestellt. 1. a) Wie definiert sich das Aufgabenfeld der Elektrofachkräfte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten insbesondere im sicherheitstechnischen Bereich? Soweit die Bediensteten des Werkdienstes im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z. B. für das Planen, Projektieren , Konstruieren, Einsetzen von Arbeitskräften, Errichten, Prüfen, Betreiben und Ändern, sind sie als Elektrofachkräfte im Sinne der Nr. 1 der DIN VDE 1000–10 tätig. Aufgabe der Elektrofachkräfte in den Justizvollzugsanstalten ist insbesondere auch die Beschäftigung und Ausbildung von Gefangenen. Hinzu kommt die Tätigkeit im Bereich der Elektrotechnik nach Nr. 1 der DIN VDE 1000–10 (vgl. Nr. 13 Abs. 1 und 2 DSVollz). Nach Nr. 3.1 der DIN VDE 1000–10 ist die verantwortliche Elektrofachkraft eine Person, die als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist. Elektrofachkraft ist eine Person , die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (Nr. 3.2 der DIN VDE 1000–10). Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils ist eine verantwortliche Elektrofachkraft erforderlich (Nr. 5.3 der DIN VDE 1000–10). b) Wie sieht der aktuelle Bedarf an Elektrofachkräften in den bayerischen Justizvollzugsanstalten aus (aufgeschlüsselt nach Standorten)? c) Mit wie vielen Stunden bzw. Haushaltsstellen sind Elektrofachkräfte in den bayerischen Justizvollzugsanstalten besetzt (aufgeschlüsselt nach Standorten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2017 17/17966 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17966 Mit Schreiben des Staatsministeriums der Justiz vom 5. August 2014 wurde den Justizvollzugsanstalten mitgeteilt, dass nach Nr. 5.3 der DIN VDE 1000-10 für die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen ist. Alle Justizvollzugsanstalten, die über einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil verfügen, werden seitdem von einer verantwortlichen Elektrofachkraft betreut. In diesem Zusammenhang haben die Justizvollzugsanstalten ermittelt, dass aufgrund der Bestellung von verantwortlichen Elektrofachkräften ein Bedarf von zusätzlich 19 Planstellen für den Werkdienst zur Einstellung von Elektromeistern besteht. Im Einzelnen verteilt sich dieser Bedarf wie folgt: Justizvollzugsanstalt Anzahl der zusätzlich erforderlichen Planstellen Aichach 1 Amberg einschl. Weiden i. d. OPf. 1 Bamberg einschl. Kronach 1 St. Georgen-Bayreuth einschl. Hof 1 Ebrach 1 Kaisheim einschl. Eichstätt, Ingolstadt und Neuburg a. d. Donau 1 Kempten einschl. Memmingen 1 Landsberg a. Lech einschl. Garmisch- Partenkirchen 1 Landshut einschl. Erding, Mühldorf a. Inn und Jugendarrestanstalt Landau a. d. Isar 1 Laufen-Lebenau 1 München 1 Neuburg-Herrenwörth 1 Niederschönenfeld 1 Nürnberg einschl. Ansbach 2 Regensburg 1 Straubing einschl. Passau 2 Würzburg einschl. Schweinfurt 1 Gesamt 19 Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum letzten Doppelhaushalt 2017/2018 konnte der von den Justizvollzugsanstalten ermittelte Bedarf von 19 Planstellen für verantwortliche Elektrofachkräfte angesichts der Fortführung des Schuldenabbaus und im Interesse eines ausgeglichenen Haushalts sowie der Schwerpunktsetzung in anderen Bereichen (Verstärkung des allgemeinen Vollzugsdienstes und der Sicherheit, insbesondere bei der Extremismusbekämpfung und der Salafismusprävention) letztlich noch nicht durchgesetzt werden. Die Stellenausbringung für den Bereich der verantwortlichen Elektrofachkräfte soll daher in den Verhandlungen für die nächsten Doppelhaushalte erneut verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund werden aktuell die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft von den vor Ort vorhandenen Werkbediensteten wahrgenommen, ohne dass insoweit einzelne Stellenanteile ausscheidbar sind. Unabhängig davon wurden die Justizvollzugsanstalten mit Schreiben vom 31. März 2017 um Mitteilung gebeten, welche zusätzlichen jährlichen Kosten entstehen würden, wenn die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft auf externe Fachkräfte übertragen würden. Ein Ergebnis steht noch aus. 2. a) Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Anzahl an Fachkräften für Arbeitssicherheit in bayerischen Justizvollzugsanstalten? Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezember 1973, BGBl I S. 1885, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013, BGBl I S. 868, ist in den Verwaltungen und Betrieben des Freistaates Bayern ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Nach Nr. 1.2 Satz 1 der Richtlinien über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Bayern vom 15. Februar 2011, FMBl S. 207, ist dieser Arbeitsschutz gewährleistet , wenn nach Maßgabe dieser Richtlinien Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden. b) Wie sieht der aktuelle Bedarf an Fachkräften für Arbeitssicherheit in den bayerischen Justizvollzugsanstalten aus (aufgeschlüsselt nach Standorten )? c) Mit wie vielen Stunden bzw. Haushaltsstellen sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den bayerischen Justizvollzugsanstalten besetzt (aufgeschlüsselt nach Standorten)? Unter Zugrundelegung der in Nr. 2.3 der vorgenannten Richtlinien vorgegebenen Richtwerte ergibt sich für den gesamten bayerischen Justizvollzug ein Bedarf von sieben Fachkräften für Arbeitssicherheit, wenn von einer dienststellenübergreifenden Versorgung der Justizvollzugsanstalten entsprechend Nr. 11 der Richtlinien ausgegangen wird. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurden diese sieben Planstellen im Werkdienst für die Gewährleistung des sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes ausgebracht und nach dem vordringlichsten Bedarf den bayerischen Justizvollzugsanstalten (jeweils eine Planstelle für die Justizvollzugsanstalten Amberg, St. Georgen-Bayreuth, Bernau, Kaisheim, München, Niederschönenfeld und Nürnberg) zugewiesen. Mit den im Doppelhaushalt 2013/2014 ausgebrachten sieben Planstellen für den Werkdienst können alle bayerischen Justizvollzugsanstalten von Fachkräften für Arbeitssicherheit hinreichend betreut werden, da diese bei Bedarf auch anstaltsübergreifend tätig sind. Teilweise gehören diese Fachkräfte auch dem fachlichen Schwerpunkt des allgemeinen Vollzugsdienstes an. Im Übrigen werden im Einzelfall zur Wahrung der Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Bedienstete aus dem vorhandenen Bestand des Werkdienstes herangezogen. 3. Wie viele bayerische Justizvollzugsanstalten müssen die Stellen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus anderen Bereichen des Stellenpools (z. B. Werkdienst) besetzen, weil die eigentlichen Fachkräfte seit Jahren nicht zugeteilt werden können (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Standorten sowie ursprüngliche Zuteilung im Stellenpool und Dauer der Fehlbesetzung)? Für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist keine eigene Laufbahn eingerichtet. Vielmehr werden Bedienstete des Werkdienstes und des allgemeinen Vollzugsdienstes zu Fachkräften für Arbeitssicherheit ausgebildet und nehmen dann die diesen obliegenden Aufgaben wahr. Allerdings Drucksache 17/17966 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit in den Justizvollzugsanstalten oftmals auch mit anderen Aufgaben (z. B. als Beauftragte für den Brandschutz) betraut, die zeitanteilig nicht gesondert erfasst werden, sodass eine genaue Abgrenzung daher nicht möglich ist. 4. Wann ist mit einer Erhöhung der Haushaltsmittel für die Besetzung der offenen Stellen für Elektrofachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in bayerischen Justizvollzugsanstalten zu rechnen? Der ermittelte Bedarf an Stellen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurde durch die im Doppelhaushalt 2013/2014 ausgebrachten Planstellen erfüllt. Der ermittelte Bedarf von 19 Planstellen im Werkdienst zur Bestellung von verantwortlichen Elektrofachkräften wird im Rahmen der Haushaltsverhandlungen der künftigen Doppelhaushalte im Auge behalten. Gleiches gilt für dafür eventuell notwendige Haushaltsmittel. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17966