Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Günther Knoblauch SPD vom 06.07.2017 Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst In zunehmendem Maße sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bei ihrer Arbeit mit verbaler oder sogar körperlicher Gewalt konfrontiert. Es gibt kaum eine Berufsgruppe im öffentlichen Dienst, die nicht von Beleidigungen und Angriffen betroffen wäre. Nicht nur bei der Polizei , bei der Feuerwehr oder Rettungskräften, auch in Klassenzimmern und Krankenhäusern, in Bussen und Bahnen und gegenüber Politessen und Ordnungskräften ist der Ton rauer geworden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Übergriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst zum Beispiel in Jobcentern, Krankenhäusern, Schulen, der Bahn oder auf kommunale Ordnungskräfte sind der Staatsregierung seit 2013 bekannt geworden (bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Datum und Art des jeweiligen Übergriffes)? b) Wurden diese Fälle alle zur Anzeige gebracht? c) Wer war in diesen Fällen der Anzeigende (Geschädigter oder Dienstherr)? 2. In wie vielen Fällen kam es dabei zu einer Verurteilung ? 3. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung , Beschäftigte im öffentlichen Dienst besser zu schützen? 4. Wie werden Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf solche Situationen vorbereitet? 5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung , die notwendige Akzeptanz der Arbeit im öffentlichen Dienst in der Bevölkerung zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.07.2017 Zu 1. a) bis 2.: In den Geschäftsbereichen der Staatsverwaltung werden bis auf den Bereich der Bayerischen Polizei Übergriffe auf Beschäftigte im jeweiligen Einzelfall erfasst. Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer betreffend Gewalt gegen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vom 15.11.2016 (Drs. 17/15794) hat das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter Beteiligung der Staatskanzlei, der Staatsministerien sowie des Obersten Rechnungshofs die bekannt gewordenen Vorfälle von körperlicher und psychischer Gewalt /Stalking gegen Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sowie die Zahl der erfolgten Anzeigen in den Jahren 2010 und 2015 für die einzelnen Geschäftsbereiche der Staatsregierung sowie deren nachgeordnete Behörden ermittelt. Die jährlichen Zahlen zu Übergriffen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den erfragten Jahren unterscheiden sich von den erhobenen Vorfällen allenfalls marginal ; die unterschiedlichen Bezugszeiträume lassen keine signifikanten Unterschiede im Zahlenmaterial erwarten. Auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer betreffend Gewalt gegen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vom 15.11.2016 Drs. 17/15794 wird deshalb verwiesen. Zu Übergriffen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst außerhalb der Staatsverwaltung, also insbesondere im kommunalen Bereich, im Bahnverkehr und auch in Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit verfügt die Staatsregierung über keine Informationen. Zu 3. und 4.: Der Freistaat Bayern nimmt die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten ernst und kommt ihr mit zahlreichen unterschiedlichen Maßnahmen in hohem Maße nach. Hierzu gehören sowohl technisch-organisatorische Sicherungen als auch räumliche, bauliche und personenbezogene Maßnahmen , wie beispielsweise vielfältige präventive Aus- und Fortbildungen zur Steigerung der Kompetenzen in Konfliktvermeidung und -bewältigung. Bezüglich der einzelnen Instrumente wird auf die o. g. Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer vom 15.11.2016 Drs. 17/15794 verwiesen. Zu 5.: Der öffentliche Dienst genießt in Deutschland und damit insbesondere auch in Bayern ein sehr hohes Ansehen. Dies zeigte zuletzt wieder die aktuelle zehnte „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2016, Einschätzungen, Erfahrungen und Erwartungen“ von dbb beamtenbund und tarifunion und dem Meinungsforschungsinstitut forsa (abrufbar unter Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.10.2017 17/17978 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17978 http://www.dbb.de/presse/mediathek/broschueren.html). Danach ist das generelle Fazit zum Image des öffentlichen Dienstes auch 2016 eindeutig: Die Bürger vertrauen dem öffentlichen Dienst und seinen Beschäftigten. Diese werden als bürgerfreundlich, leistungsfähig und unverzichtbar angesehen .