Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 26.06.2017 Förderung strukturverbessernder Vorhaben (Strukturfonds ) nach § 12 KHG Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen an welchen Standorten wurden bis 17.02.2017 (Antragsschluss) eingereicht? 2. Wie vielen Maßnahmen wurde mit jeweils wie hohem Zuschuss entsprochen? 3. Wurden Maßnahmen abgelehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 24.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : Vorbemerkung Nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) können die Länder für Vorhaben zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung Fördermittel aus einem Strukturfonds beantragen (insgesamt 500 Mio. Euro, davon Anteil Bayerns: rd. 76,86 Mio. Euro). Die Förderkriterien und das Verfahren sind in der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen Krankenhausstrukturfonds- Verordnung (KHSFV) geregelt. Die Anträge der Länder sind bis spätestens 31.07.2017 beim Bundesversicherungsamt einzureichen. Bei der in der Frage genannten Frist „17.02.2017“ dürfte die Frist für die Bewerbung um eine Umwandlungsförderung nach der Umwandlungsförderrichtlinie (UmwFR) des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 19.07.2016 gemeint sein. Mit der Umwandlungsförderrichtlinie wurde in Bayern die Förderung von strukturverbessernden Vorhaben in Form einer Umwandlung eines Krankenhauses oder Teilen hiervon in nicht-akutstationäre Versorgungseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3b KHSFV ermöglicht. Bewerbungsanträge konnten dabei von den Maßnahmeträgern grundsätzlich bis zum 10.02.2017 eingereicht werden. Die Zuwendungen des Freistaats Bayern für Umwandlungsvorhaben werden nach Maßgabe der vom Bundesversicherungsamt erteilten Bescheide nach § 6 Abs. 1 KHSFV gewährt. Außerdem werden in Bayern strukturverbessernde Vorhaben in Form von Konzentrationsvorhaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV im Rahmen der Jahreskrankenhausbauprogramme des Freistaates Bayern gemäß Art. 10, 11 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) gefördert. Zu 1.: Die Maßnahmen und Standorte der strukturverbessernden Vorhaben, für die der Freistaat Bayern Anträge nach § 4 KHSFV beim Bundesversicherungsamt gestellt hat, ergeben sich aus der anliegenden Übersicht. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um Konzentrationsvorhaben. Für Umwandlungsvorhaben nach der Umwandlungsförderrichtlinie wurden bayernweit nur zwei Anträge gestellt. Zu 2. und 3.: Für folgende Vorhaben wurden vom Bundesversicherungsamt bereits Auszahlungsbescheide nach § 6 Abs. 1 KHSFV in folgender Höhe erlassen: • Vorhaben beim Klinikum München-Schwabing: 46,3 Mio. Euro • Vorhaben beim Kreiskrankenhaus Freyung: 10,715 Mio. Euro Für beide Vorhaben werden in mindestens gleicher Höhe nochmals Landesmittel der Krankenhausförderung gewährt . Die jeweiligen Bewilligungsbescheide des Freistaats Bayern werden gemäß Art. 11 Abs. 3 Satz 1 BayKrG nach Abschluss des fachlichen Prüfungsverfahrens erteilt. Dieser Verfahrensstand ist bei beiden Projekten aktuell noch nicht erreicht. Über die für die übrigen Maßnahmen vom Freistaat Bayern fristgerecht gestellten Anträge nach § 4 KHSFV stehen derzeit noch die Entscheidungen des Bundesversicherungsamtes aus. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.10.2017 17/17979 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17979 Anlage zu Frage 1 Übersicht über die strukturverbesserndenden Maßnahmen und deren Standorte Krankenhaus mit Standort Vorhaben Konzentrationsvorhaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV Klinikum München-Schwabing Neustrukturierung der Städtischen Kliniken München mit Konzentration auf dem südwestlichen Areal des Klinikums Schwabing: Errichtung eines Mutter-Kind-Zentrums einschließlich eines Erwachsenen-Notfallzentrums Kreiskrankenhaus Freyung Erweiterungsbau mit Anpassungsmaßnahmen im Bestand zur Integration von 60 Betten des zu schließenden Kreiskrankenhauses Waldkirchen Klinikum München-Bogenhausen Neustrukturierung der Städtischen Kliniken München: Erweiterungsbau und Strukturanpassungen im Bereich der Notaufnahme und Diagnostik beim Klinikum Bogenhausen Klinikum Aitmühlfranken Gunzenhausen Umbaumaßnahmen im Bestand zur Integration der versorgungsrelevanten Restbettenkapazitäten des zu schließenden Gesundheitszentrums Treuchtlingen Schön Klinik Bad Aibling Integration der zu schließenden Schön Klinik Harthausen in den Standort Bad Aibling (Einhäusigkeit ) Umwandlungsvorhaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 3b KHSFV DONAUISAR Klinikum Landau Umwandlung eines akutstationären Versorgungsbereichs mit 20 Betten in eine Einrichtung für Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V Kreiskrankenhaus Waldkirchen Umwandlung eines akutstationären Versorgungsbereichs mit Umbau entsprechend den Anforderungen an eine ambulante Versorgung