Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 05.07.2017 Ehrenamt In Berichten über ehrenamtliches Engagement wird immer gesagt, dass sich fast die Hälfte der Menschen in Bayern ehrenamtlich engagieren. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Auf welcher Grundlage ermittelt die Staatsregierung die Quote des ehrenamtlichen Engagements in Bayern bezogen auf die Gesamtbevölkerung? 2. a) Wann erfolgte die letzte Ermittlung und b) mit welchem Ergebnis? 3. a) Was zählt bei der Erhebung von ehrenamtlichem Engagement als ehrenamtliche Tätigkeit? b) Muss eine bestimmte Anzahl von Stunden im Monat an ehrenamtlicher Tätigkeit ausgeübt werden, damit die Tätigkeit als Ehrenamt gilt? 4. Wie werden Mehrfachengagements berücksichtigt, wenn z. B. jemand sowohl bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist aber auch in der örtlichen Musikkapelle mitspielt? 5. Werden bei der Ermittlung des ehrenamtlichen Engagements noch andere Informationsquellen z. B. Einsatzberichte einbezogen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.07.2017 Zu 1.: Seit 1999 wird alle fünf Jahre der Freiwilligensurvey des Bundes durchgeführt, um Engagementzahlen für Deutschland zu erheben und abzubilden. Dazu gibt es jeweils eine vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Auftrag gegebene Sonderauswertung für Bayern – zuletzt den „Freiwilligensurvey Bayern 2014“. Das die Erhebung durchführende Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) ermittelt jeweils für den Bund und die Bundesländer die Engagementquoten. Die Engagementquote ist der Anteil der Wohnbevölkerung im Alter ab 14 Jahren, der angibt, sich innerhalb der letzten 12 Monate freiwillig engagiert zu haben. Zu 2. a) und b): Die letzte Ermittlung erfolgte für das Jahr 2014 und weist für Bayern eine Engagementquote von 47 Prozent aus. Zu 3. a): Der Freiwilligensurvey versteht Personen, die angeben, in einem Bereich aktiv zu sein, zunächst als „gemeinschaftlich Aktive“. In einem weiteren Schritt werden die Befragten im Interview gefragt, ob sie in diesem Bereich auch eine freiwillige Tätigkeit ausüben. Ist dies der Fall, werden die Befragten als „freiwillig Engagierte“ eingestuft und zählen zur Engagementquote. Zu 3. b): Eine bestimmte Stundenzahl an ehrenamtlicher Tätigkeit ist nicht erforderlich, um als „freiwillig Engagierte“ bzw. „freiwillig Engagierter“ eingestuft zu werden. Zu 4.: Mehrfachengagements müssen nicht berücksichtigt werden , da eine Ehrenamtliche bzw. ein Ehrenamtlicher als „freiwillig Engagierte“ bzw. „freiwillig Engagierter“ eingestuft wird, sobald sie bzw. er angibt, in einem Engagementbereich tätig zu sein. Zu 5.: Der Freiwilligensurvey Bayern 2014 basiert ausschließlich auf der Erhebung des DZA zum (Bundes-)Freiwilligensurvey 2014. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.10.2017 17/17985 Bayerischer Landtag