Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 07.07.2017 Illegaler Welpenhandel Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren Welpen aus illegalen Transporten bzw. aus illegalem Handel beschlagnahmt? • In ganz Bayern? • Im Regierungsbezirk Niederbayern? 2. Wie hoch waren die Kosten, die in diesem Rahmen entstanden sind (Beschlagnahmung, Unterbringung etc.)? 3.1 Ist der Staatsregierung bekannt, dass Tierheime, die diese Tiere auf Anweisung der zuständigen Behörden unterbringen, teilweise auf ihren Kosten sitzen bleiben ? 3.2 Wenn ja, was unternimmt die Staatsregierung dagegen ? 4. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, wo Tierheime gegenüber staatlichen Behörden (Landratsämter etc.) Kosten einklagen oder eingeklagt haben, die durch die Unterbringung von beschlagnahmten Welpen aus illegalem Handel entstanden sind? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.07.2017 Zu 1.: Zur Beantwortung von Frage 1 wird auf die Antworten der Staatsregierung zu den Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Herbert Woerlein und Susann Biedefeld (SPD) vom 26.02.2016 betreffend illegale Welpentransporte in Bayern (Drs. 17/10803) sowie der Abgeordneten Rosi Steinberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 18.08.2016 betreffend die Sanktionierung von illegalen Welpentransporten und Übernahme der anfallenden Kosten (Drs. 17/12969) verwiesen . Die Zahlen insgesamt können in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengetragen werden, sind aber prinzipiell bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Polizei vorhanden. Zu 2.: Eine zusammenfassende Kostenberechnung im Zusammenhang mit illegalen Transporten von Hunde- und/oder Katzenwelpen für Bayern liegt nicht vor. Eine solche Kostenberechnung kann auch nicht erstellt werden, da die Landkreise bei Unterbringung und Vermittlung von Tieren aus illegalen Transporten unterschiedlich vorgehen. Ansonsten wird auf Drs. 17/10803 verwiesen. Zu 3.1: Die Staatsregierung hat Kenntnis von Einzelfällen, in denen die Kostenerstattung für die Unterbringung von Tieren aus illegalen Transporten strittig ist. Zu 3.2: In wenigen Einzelfällen ist die Staatsregierung in die Problemlösung eingebunden. Unbeschadet der Aktivitäten der Staatsregierung ist hier in erster Linie die Einrichtung, die auf behördliche Veranlassung Tiere aufnimmt, angesprochen, eventuelle behördliche Außenstände einzufordern. Hierzu stehen den betroffenen Einrichtungen die üblichen rechtlichen Mittel wie z. B. Mahnverfahren zur Verfügung. Zu 4.: Ein Fall ist dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.11.2017 17/17994 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Herbert Woerlein, Susann Biedefeld SPD vom 26.02.2016 Illegale Welpentransporte in Bayern Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Wie viele illegale Welpentransporte wurden in den letzten fünf Jahren in Bayern aufgegriffen (Aufschlüsselung nach Jahren, nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? 1.2 Wie viele Hundewelpen wurden im Rahmen dieser illegalen Transporte in den letzten fünf Jahren in Bayern sichergestellt (Aufschlüsselung nach Jahren, nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? 1.3 Wie viele sogenannte, nicht vermittelbare „Listenhunde “ waren darunter? 2.1 In wie vielen Fällen waren die aufgegriffenen Welpen unter 12 Wochen alt (nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Tollwutimpfung erst ab 12 Wochen möglich ist)? 2.2 Wie viele der in den letzten fünf Jahren aufgegriffenen Welpen waren mit gefährlichen Krankheiten wie Giardien oder dem Parvovirus infiziert? 2.3 Wie viele der in den letzten fünf Jahren aufgegriffenen Welpen sind verstorben (bspw. aufgrund der frühen Trennung vom Muttertier, schwerwiegenden Infektionen oder eines allgemein schlechten Gesundheitszustandes )? 3.1 Welche Kosten sind dadurch der Staatsregierung insgesamt entstanden? 3.2 Welche Kosten entstehen im Einzelnen bei der Aufnahme , Pflege, ärztlichen Versorgung und Verwahrung im Durchschnitt für einen Hundewelpen? 3.3 Welche Kostenstellen hat die Staatsregierung dabei übernommen? 4.1 Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die Tierheime bei den erwähnten Funden in Zukunft finanziell zu entlasten? 4.2 Plant die Staatsregierung, feste Kostenstellen zu übernehmen im Falle solcher Transporte? 4.3 Wenn nein, wer soll diese immensen Kosten tragen? 5.1 Wie sieht das Vorgehen der Staatsregierung nach einem solchen Welpenfund im Einzelnen aus? 5.2 Welche Aufgaben kommen den Veterinärämtern hierbei zu? 5.3 Wer entscheidet letztendlich über den Verbleib der Tiere ? 6.1 Welche Maßnahmen gibt es seitens der Staatsregierung , gegen die Welpentransporte in Zukunft vorzugehen bzw. diese einzuschränken? 6.2 Inwiefern arbeitet die Staatsregierung hierzu mit deutschen und ausländischen Tierschutzorganisationen zusammen, um mögliche Transporte aufzudecken? 6.3 Wird die Staatsregierung gemeinsam mit den bayerischen Tierschutzvereinen und -verbänden einen entsprechenden Maßnahmen- und Notfallplan für die Aufdeckung von illegalen Welpentransporten erarbeiten? 7.1 In welchem Rahmen werden von der Staatsregierung gezielt Kontrollen hinsichtlich illegaler Welpentransporte vorgenommen? 7.2 Gibt es bei der Bayerischen Polizei speziell geschulte Beamten/geschultes Grenzpersonal, die/das sich auf solche Delikte spezialisiert haben/hat und die Kriterien für einen illegalen Transport erkennen können/kann (Alter der Welpen, Zustand der Tiere, Impfungen etc.)? 7.3 Wer überprüft (wenn überhaupt vorhanden) Papiere und Impfdokumente beim Aufgreifen eines illegalen Welpentransportes? 8.1 Wie wird in Bayern gegen die Händler bzw. Besitzer der Tiere nach Aufdeckung eines Transports vorgegangen ? 8.2 Nach welchen Kriterien wird von den Veterinärämtern entschieden, ob die Tiere an die Händler bzw. Besitzer zurückgehen? 8.3 Plant die Staatsregierung in Zukunft, Tiere in die Herkunftsländer zurückzuschicken? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.04.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele illegale Welpentransporte wurden in den letzten fünf Jahren in Bayern aufgegriffen (Aufschlüsselung nach Jahren, nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? 1.2 Wie viele Hundewelpen wurden im Rahmen dieser illegalen Transporte in den letzten fünf Jahren in Bayern sichergestellt (Aufschlüsselung nach Jahren , nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Die Fragen 1.1 und 1.2 werden gemeinsam auf Grundlage der Angaben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) beantwortet. Das StMI weist darauf hin, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.05.2016 17/10803 Bayerischer Landtag Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10803 dass eine statistische Erfassung diesbezüglicher Kontrollen und Sicherstellungen in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht recherchierbar ist. Die verwendeten Daten wurden durch die Präsidien der Bayerischen Landespolizei durch Auswertung der polizeilichen Vorgangsverwaltung erhoben . Es handelt sich um eine reine Einlaufstatistik, somit können sich Sachverhalte und Zahlenwerte nachträglich noch geändert haben. Die Auswertung wurde für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2015 durchgeführt. LfNr Jahr Tatzeit Regie-rungsbezirk Landkreis sichergestellte Welpen 1 2011 24.05.2011 Oberfranken Hof 5 2 2011 30.12.2011 Oberfranken Bayreuth 10 3 2011 24.11.2011 Nieder-bayern Deggendorf 0 4 2011 19.01.2011 Oberbayern Stadt Mün-chen 13 5 2011 12.02.2011 Mittelfranken Nürnberger Land 8 6 2011 31.10.2011 Mittelfranken Stadt Nürn-berg 4 gesamt 40 LfNr Jahr Tatzeit Regie-rungsbezirk Landkreis sichergestellte Welpen 1 2012 22.02.2012 Oberpfalz Cham 1 2 2012 13.05.2012 Oberpfalz Neumarkt i. d. Opf. 4 3 2012 13.11.2012 Oberpfalz Schwandorf 6 4 2012 17.02.2012 Nieder-bayern Freyung- Grafenau 2 5 2012 24.06.2012 Nieder-bayern Passau 5 6 2012 15.01.2012 Oberbayern Stadt München 8 7 2012 03.05.2012 Mittelfranken Nürnberger Land 15 8 2012 20.02.2012 Mittelfranken Fürth 6 gesamt 47 LfNr Jahr Tatzeit Regie-rungsbezirk Landkreis sichergestellte Welpen 1 2013 27.04.2013 Schwaben Stadt Augsburg 5 2 2013 06.03.2013 Oberpfalz Schwandorf 3 3 2013 17.03.2013 Oberpfalz Weiden 30 4 2013 24.05.2013 Oberpfalz Schwandorf 4 5 2013 13.07.2013 Unterfranken Schweinfurt 78 6 2013 09.03.2013 Nieder-bayern Freyung- Grafenau 3 7 2013 09.04.2013 Nieder-bayern Passau 13 8 2013 11.11.2013 Nieder-bayern Passau 3 9 2013 12.10.2013 Oberbayern Lkrs. München 16 10 2013 01.12.2013 Oberbayern Stadt München 4 gesamt 159 LfNr Jahr Tatzeit Regie-rungsbezirk Landkreis sichergestellte Welpen 1 2014 16.04.2014 Oberpfalz Schwandorf 1 2 2014 29.06.2014 Oberpfalz Schwandorf 3 3 2014 07.07.2014 Oberpfalz Tirschen-reuth 1 4 2014 29.07.2014 Oberpfalz Regensburg 3 5 2014 23.10.2014 Unterfranken Haßberge 8 6 2014 14.06.2014 Oberfranken Wunsiedel 10 7 2014 29.08.2014 Oberfranken Hof 5 8 2014 21.01.2014 Nieder-bayern Passau 40 9 2014 29.03.2014 Nieder-bayern Passau 1 10 2014 13.04.2014 Nieder-bayern Landshut 7 11 2014 07.05.2014 Nieder-bayern Passau 27 12 2014 04.06.2014 Nieder-bayern Passau 1 13 2014 28.06.2014 Nieder-bayern Passau 2 14 2014 24.07.2014 Nieder-bayern Passau 5 15 2014 20.10.2014 Nieder-bayern Passau 1 16 2014 20.01.2014 Oberbayern Stadt München 3 17 2014 08.02.2014 Oberbayern Stadt Mün-chen 2 18 2014 07.03.2014 Oberbayern Lkrs. München 2 19 2014 08.03.2014 Oberbayern Stadt München 2 20 2014 30.05.2014 Oberbayern Stadt München 2 21 2014 31.08.2014 Oberbayern Lkrs. München 13 22 2014 08.11.2014 Mittelfranken Ansbach 4 23 2014 08.11.2014 Mittelfranken Ansbach 4 gesamt 147 LfNr Jahr Tatzeit Regie-rungsbezirk Landkreis sichergestellte Welpen 1 2015 02.03.2015 Oberpfalz Regensburg 4 2 2015 20.06.2015 Oberpfalz Weiden 5 3 2015 19.10.2015 Oberfranken Bayreuth 10 4 2015 18.07.2015 Oberbayern Altötting 2 5 2015 11.08.2015 Oberbayern Traunstein 2 6 2015 01.04.2015 Nieder-bayern Passau 5 7 2015 13.11.2015 Nieder-bayern Straubing- Bogen 5 8 2015 20.02.2015 Oberbayern Stadt Mün-chen 6 9 2015 01.08.2015 Oberbayern Stadt Mün-chen 2 gesamt 41 Es wurden somit zwischen dem 01.01.2011 und dem 13.12.2015 insgesamt 56 unerlaubte Welpentransporte Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Drucksache 17/10803 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 durch die Bayerische Landespolizei festgestellt, bei denen 434 Welpen sichergestellt werden konnten. Die aufgrund der neuerlichen Grenzkontrollen durch die Bundespolizei beanstandeten Transporte von Tieren sind in der Aufstellung nicht enthalten, da keine belastbaren Zahlen dazu vorliegen. Dazu zählen beispielsweise die beiden im Dezember 2015 im Landkreis Berchtesgadener Land aufgehaltenen Transporte mit insgesamt über 200 Hundewelpen. 1.3 Wie viele sogenannte, nicht vermittelbare „Listenhunde “ waren darunter? Eine belastbare Aussage zur Anzahl sichergestellter Hundewelpen , die der Kategorie 1 oder 2 unterfallen, ist aus der polizeilichen Vorgangsverwaltung heraus nicht möglich, da die Hunderassen bei Anzeigenaufnahme nicht zwingend erfasst werden oder unter Umständen auch noch nicht feststehen . 2.1 In wie vielen Fällen waren die aufgegriffenen Welpen unter 12 Wochen alt (nachdem die gesetzlich vorgeschriebene Tollwutimpfung erst ab 12 Wochen möglich ist)? Sofern überhaupt Dokumente mitgeführt werden, sind die Geburtstermine in den Heimtierausweisen oft gefälscht und nach oben korrigiert. Die Altersbestimmung beruht in diesen Fällen auf Schätzungen. Belastbare Angaben sind deshalb nicht möglich. 2.2 Wie viele der in den letzten fünf Jahren aufgegriffenen Welpen waren mit gefährlichen Krankheiten wie Giardien oder dem Parvovirus infiziert? Die Tiere werden in der Regel auf mehrere Tierheime verteilt . Zudem führen Infektionen nicht in jedem Fall zum Krankheitsausbruch. Belastbare Angaben sind deshalb nicht möglich. 2.3 Wie viele der in den letzten fünf Jahren aufgegriffenen Welpen sind verstorben (bspw. aufgrund der frühen Trennung vom Muttertier, schwerwiegenden Infektionen oder eines allgemein schlechten Gesundheitszustandes)? Die Tiere werden in der Regel auf mehrere Tierheime verteilt . Von dort werden die Tiere schnellstmöglich weitervermittelt . Belastbare Angaben sind deshalb nicht möglich. 3.1 Welche Kosten sind dadurch der Staatsregierung insgesamt entstanden? Für den Vollzug des Tierschutzrechts sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Zunächst ist der Verursacher der Kosten für die Begleichung heranzuziehen. 3.2 Welche Kosten entstehen im Einzelnen bei der Aufnahme, Pflege, ärztlichen Versorgung und Verwahrung im Durchschnitt für einen Hundewelpen? Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Bayern e. V., dem die meisten Tierschutzvereine in Bayern angeschlossen sind, geht nach eigenen Angaben bei der Unterbringung , Pflege und tierärztlichen Versorgung von Welpen aus illegalen Transporten zunächst von 22 Euro pro Welpe und Tag aus. In Einzelfällen ist dieser Tagessatz auch geringer. 3.3 Welche Kostenstellen hat die Staatsregierung dabei übernommen? Im Haushalt der Staatsregierung ist derzeit kein Haushaltstitel für die Kostenübernahme für die Unterbringung von Tieren enthalten, die entgegen den rechtlichen Bestimmungen nach Bayern verbracht oder aus Drittstaaten eingeführt werden . 4.1 Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die Tierheime bei den erwähnten Funden in Zukunft finanziell zu entlasten? Es wird geprüft, ob für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tiertransporten besonders betroffen sind, mehr Mittel aus dem Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden können. 4.2 Plant die Staatsregierung, feste Kostenstellen zu übernehmen im Falle solcher Transporte? Siehe Antwort zu Frage 3.3. 4.3 Wenn nein, wer soll diese immensen Kosten tragen ? Zunächst ist der Verursacher der Kosten für die Begleichung heranzuziehen. Darüber hinaus können die bei der Weitervermittlung insbesondere von Rassehunden eingehenden Gelder zumindest einen Teil der aufgelaufenen Kosten abdecken . 5.1 Wie sieht das Vorgehen der Staatsregierung nach einem solchen Welpenfund im Einzelnen aus? Für den Vollzug des Veterinärrechts vor Ort sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Die oberste Landesbehörde übermittelt ggf. von den Kreisverwaltungsbehörden auf dem Dienstweg eingehende Informationen und Anfragen an die zuständigen Bundesbehörden (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit), die dann ihrerseits mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Kontakt aufnehmen. Entsprechend werden Informationen der Bundesbehörden auf dem Dienstweg über die oberste Landesbehörde an die Kreisverwaltungsbehörden weitergeleitet. 5.2 Welche Aufgaben kommen den Veterinärämtern hierbei zu? Die Veterinärämter können je nach Lage des Einzelfalls die vorübergehende Unterbringung von nicht transportfähigen Tieren oder die Absonderung bei nicht vorschriftsmäßig gegen Tollwut geimpften Tieren veranlassen. Die Tiere bleiben dabei im Eigentum des Absenders. Soweit Ordnungswidrigkeiten vorliegen, werden sie von den Kreisverwaltungsbehörden geahndet. 5.3 Wer entscheidet letztendlich über den Verbleib der Tiere? Nachdem die Behörden in der Regel nicht über geeignete Möglichkeiten für die Unterbringung und Absonderung von Hunden und Katzen aus beanstandeten Transporten verfügen , werden die Tiere meist in nahegelegenen Tierheimen untergebracht. Da bei größeren Tiersendungen die Kapazität der Tierheime teilweise nicht ausreicht, unterstützt der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Bayern e. V. die Behörden in bewährter Weise bei der Organisation der Unterbringung der Tiere auch in weiter entfernt liegenden bayerischen Tierheimen . Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/10803 6.1 Welche Maßnahmen gibt es seitens der Staatsregierung , gegen die Welpentransporte in Zukunft vorzugehen bzw. diese einzuschränken? Der Tierschutz ist in Bayern ein hohes und wertvolles Gut. Illegaler Tierhandel ist nicht akzeptabel. Um illegalen Tierhändlern das Handwerk zu legen, muss mit der Härte des Gesetzes durchgegriffen werden. Entscheidend für die Reduzierung von illegalen Welpentransporten aus dem Ausland ist, dass die betreffenden Mitgliedstaaten die mit großem Tierleid verbundene massenhafte Züchtung von Hundewelpen einschränken und gegen Transporte von zu jungen und nicht ausreichend gegen Tollwut geimpften Tieren konsequent vorgehen. Bundesminister Schmidt hat zugesagt und auch bereits erste Schritte unternommen, dieses Anliegen an die zuständigen Minister in den Mitgliedstaaten heranzutragen. 6.2 Inwiefern arbeitet die Staatsregierung hierzu mit deutschen und ausländischen Tierschutzorganisationen zusammen, um mögliche Transporte aufzudecken ? Sofern die Staatsregierung Informationen über rechtswidrige Transporte von Tieren erhält, gibt sie diese unverzüglich an die zuständigen Behörden weiter. 6.3 Wird die Staatsregierung gemeinsam mit den bayerischen Tierschutzvereinen und -verbänden einen entsprechenden Maßnahmen- und Notfallplan für die Aufdeckung von illegalen Welpentransporten erarbeiten? Die Staatsregierung steht regelmäßig zu verschiedenen Themen in Kontakt mit dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Bayern e. V. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der auch Bayern vertreten ist, hat einen Leitfaden erarbeitet , wie bei der Kontrolle von Hunde- und Katzentransporten aus dem Ausland vorzugehen ist. Der Leitfaden enthält auch Hinweise zur Rechtslage und zu den Ahndungsmöglichkeiten für rechtswidrige Welpentransporte, die derzeit noch mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt werden. Nach Fertigstellung des Leitfadens wird er den Polizei- und Veterinärbehörden zur Verfügung gestellt. Außerdem soll er im Tierschutzbeirat beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vorgestellt werden. 7.1 In welchem Rahmen werden von der Staatsregierung gezielt Kontrollen hinsichtlich illegaler Welpentransporte vorgenommen? Illegale Welpentransporte werden regelmäßig im Rahmen der Kontrollen des fließenden Verkehrs und der verdachtsunabhängigen Kontrollen, insbesondere auf den bayerischen Fernstraßen, im Rahmen eines ganzheitlichen Kontrollansatzes von den bayerischen Polizeibehörden festgestellt. Gezielte Kontrollmaßnahmen, die ausschließlich auf die illegale Einfuhr von Hundewelpen abzielen, erfolgen nicht. 7.2 Gibt es bei der Bayerischen Polizei speziell geschulte Beamten/geschultes Grenzpersonal, die/ das sich auf solche Delikte spezialisiert haben/ hat und die Kriterien für einen illegalen Transport erkennen können/kann (Alter der Welpen, Zustand der Tiere, Impfungen etc.)? Leitgedanke der praxisorientierten Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes ist es, die künftigen Vollzugsbeamten ganzheitlich und fächerübergreifend für ihre Tätigkeit im Streifendienst zu qualifizieren. So werden die unterschiedlichen Themenbereiche mittels moderner Unterrichtsprinzipien aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und ganzheitlich beleuchtet. Dabei ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften, auch im Besonderen Sicherheitsrecht, seit jeher eine der wichtigsten Schlüsselqualifikationen, um im täglichen Polizeidienst der Aufgabenzuweisung im Bereich der Prävention und Repression gerecht werden zu können. In den einzelnen Abschnitten der Ausbildung zur 2. Qualifikationsebene (QE) werden im Fach „Besonderes Sicherheitsrecht “ die Themen des Natur- und Artenschutzes sowie die Grundzüge des Tierschutzrechts vermittelt. Dieses Rechtsgebiet wird auch im Studiengang für die Qualifizierung zur 3. QE in vielfältiger Weise betrachtet. Das Tierschutzrecht ist ebenfalls Bestandteil des Seminars „Naturschutz“ am Fortbildungsinstitut der Bayer. Polizei in Ainring (BPFI Ainring). Beamten, die schwerpunktmäßig Fahndungs- und Kontrolltätigkeiten ausüben, werden in den einschlägigen Seminaren am BPFI Ainring relevante Themen zur Durchführung ganzheitlicher Kontrollen (Personen - und Fahrzeugkontrolle, einschließlich der Kontrolle mitgeführter Gegenstände) vermittelt. Eine spezielle Schwerpunktsetzung im Bereich des Tierschutzrechts erfolgt hierbei jedoch nicht. 7.3 Wer überprüft (wenn überhaupt vorhanden) Papiere und Impfdokumente beim Aufgreifen eines illegalen Welpentransportes? Eine Überprüfung der vorgewiesenen Papiere erfolgt zunächst durch die kontrollierenden Polizeibeamten im Rahmen der grundlegenden Dokumentenprüfung (Fälschungsmerkmale ). Eine Echtbeschreibung des europäischen Heimtierausweises ist beispielsweise im Dokumenteninformationssystem der Bayerischen Polizei (DOKIS) hinterlegt, auf das jeder Polizeibeamte zugreifen kann. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten werden in der Regel unverzüglich die örtlich zuständigen Amtsveterinäre verständigt bzw. eingebunden. Daneben ist für allgemeine Fragestellungen , insbesondere hinsichtlich Alter oder Rasse der Hunde, auch die Zuziehung der Diensthundeführer der Bayerischen Polizei möglich. 8.1 Wie wird in Bayern gegen die Händler bzw. Besitzer der Tiere nach Aufdeckung eines Transports vorgegangen? Gegen Personen, die sich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik befinden und dabei gegen Veterinärrecht verstoßen , werden die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Ahndungsmöglichkeiten wie Bußgelder etc. ausgeschöpft. In den meisten Fällen werden die Transporte aber nicht von den ausländischen Eigentümern begleitet, sondern von unbeteiligten Fahrern, gegen die kaum eine rechtliche Handhabe besteht. Die Informationen über Verstöße von in Mitgliedstaaten ansässigen Personen werden auf dem Dienstweg über die Bundesregierung an die betroffenen Mitgliedstaaten weitergeleitet mit der Bitte, dort entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Für die Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Aufgrund formalrechtlicher Beschränkungen ist die Vollstreckung von Bußgeldern nach dem Veterinärrecht allerdings nur in seltenen Fällen erfolgreich . Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Drucksache 17/10803 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 8.2 Nach welchen Kriterien wird von den Veterinärämtern entschieden, ob die Tiere an die Händler bzw. Besitzer zurückgehen? Solange die Eigentümer nicht formal auf das Eigentum an den Tieren verzichtet haben, haben sie Anspruch auf ihr Eigentum . Ein Transport ist nur zulässig, wenn die Tiere transportfähig sind. 8.3 Plant die Staatsregierung in Zukunft, Tiere in die Herkunftsländer zurückzuschicken? Bei den beanstandeten Welpentransporten aus den Mitgliedstaaten waren die Tiere in der Regel aufgrund ihres Alters und zudem aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht transportfähig, sodass ein Rücktransport ausschied. Das Tierseuchenrecht eröffnet zwar die Möglichkeit, Tiersendungen aus Mitgliedstaaten, die nicht den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechen, umgehend in die Herkunftsstaaten zurückzuschicken, sofern das Herkunftsland damit einverstanden ist und von der Rücksendung betroffene Mitgliedstaaten benachrichtigt worden sind. Im Einzelfall ist jedoch zu entscheiden, ob Welpen aus Gründen des Tierschutzes in bayerischen Tierheimen untergebracht werden müssen oder ob ein Rücktransport infrage kommt. Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.08.2016 Sanktionierung von illegalen Welpentransporten und Übernahme der anfallenden Kosten Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele illegale Welpentransporte wurden seit Jahresbeginn 2016 in Bayern aufgegriffen (bitte aufgliedern nach Regierungsbezirk und Landkreis)? b) Wie viele Hundewelpen wurden dabei jeweils sichergestellt ? c) Welche Tierheime waren/sind an der Unterbringung der beschlagnahmten Tiere jeweils beteiligt? 2. a) Wie weit ist die in Drs. 17/10803 genannte Prüfung einer Bereitstellung von Mitteln aus dem Finanzausgleich für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tiertransporten besonders betroffen sind, fortgeschritten? b) Gibt es dazu ein Prüfungsergebnis, wenn ja, welches? c) Wenn nein, bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein? 3. a) Wie lange verweilen Hundewelpen aus illegalen Transporten im Schnitt in den Tierheimen? b) Inwieweit sind Tiere aus illegalen Transporten an neue Besitzer vermittelbar? 4. a) Wie definiert die Staatsregierung einen Verursacher/ eine Verursacherin der Kosten von illegalen Welpentransporten ? b) Welche Mittel stehen zur Verfügung, um zu erreichen, dass die Verursacher die Kosten aus den illegalen Transporten tatsächlich begleichen? c) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte kamen die Verursacher tatsächlich für die entstandenen Kosten auf (bitte unter Angabe der Kosten und der Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? 5. a) Inwiefern besteht, wie in Drs. 17/10803 dargestellt, gegen die Fahrer von illegalen Welpentransporten kaum rechtliche Handhabe? b) Wie wurden die Fahrer der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte für die Durchführung dieser Transporte jeweils sanktioniert (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen und Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? 6. a) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte fand eine Rückführung der Tiere ins Herkunftsland bzw. an die Eigentümer statt (bitte jeweils unter Angabe des Rückführungsdatums und der Anzahl der aufgegriffenen Tiere)? b) Im Falle einer Rückgabe an die Eigentümer, welche Kosten wurden durch diese jeweils beglichen (bitte unter Angabe der Höhe und Art der Kosten)? 7. a) In welchen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte verzichteten die ursprünglichen Eigentümer auf ihr Eigentum an den Tieren (bitte jeweils unter Angabe der Anzahl der betroffenen Tiere)? b) Welche Kosten waren bis zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts jeweils für Unterbringung und angemessene Pflege der Tiere bereits entstanden (bitte unter Angabe der Höhe der entstandenen Kosten)? c) Wer trägt im Falle eines Eigentumsverzichts die Kosten für Tiere aus illegalen Transporten? 8. a) Welche Sanktionen wurden bei den seit 2011 aufgegriffenen Fällen von illegalen Welpentransporten jeweils verhängt (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen)? b) Gegen wen wurden diese Sanktionen jeweils verhängt (bitte ohne Angabe von personenbezogenen Daten auflisten nach Eigentümer der Tiere, Fahrer, sonstige Personen)? c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits ergriffen, um in den Ursprungsländern der illegalen Transporte eine stärkere Verfolgung der massenhaften Züchtung für den illegalen Markt in ganz Europa zu erreichen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.11.2016 17/12969 Bayerischer Landtag Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12969 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele illegale Welpentransporte wurden seit Jahresbeginn 2016 in Bayern aufgegriffen (bitte aufgliedern nach Regierungsbezirk und Landkreis )? b) Wie viele Hundewelpen wurden dabei jeweils sichergestellt ? Illegaler Tierhandel ist nicht akzeptabel. Um illegalen Tierhändlern das Handwerk zu legen, muss mit der Härte des Gesetzes durchgegriffen werden. Einen Überblick zu illegalen Welpentransporten für die Jahre 2011 bis 2015 bietet die LT-Drs. 17/10803. Aktuelle Zahlen können in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengetragen werden, sind aber prinzipiell bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Polizei vorhanden. c) Welche Tierheime waren/sind an der Unterbringung der beschlagnahmten Tiere jeweils beteiligt? Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag bei der Unterbringung und Pflege von aufgefundenen Tieren sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Grundsätzlich werden die Tiere im nächstgelegenen Tierheim untergebracht. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, werden die Tiere teilweise in weiter entfernt liegenden Tierheimen untergebracht. 2. a) Wie weit ist die in Drs. 17/10803 genannte Prüfung einer Bereitstellung von Mitteln aus dem Finanzausgleich für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tiertransporten besonders betroffen sind, fortgeschritten? b) Gibt es dazu ein Prüfungsergebnis, wenn ja, welches ? Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben über den kommunalen Finanzausgleich . 2016 erreicht der kommunale Finanzausgleich ein neues Rekordhoch von 8,56 Milliarden Euro. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten Landkreise für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und den Verwaltungsaufwand für das staatliche Landratsamt allgemeine einwohnerbezogene Finanzzuweisungen und das volle Aufkommen der vom staatlichen Landratsamt festgesetzten Gebühren und Auslagen. Daneben erhalten Landkreise beispielsweise zum Aufwand für den Vollzug der Aufgaben der Veterinärämter besondere Finanzzuweisungen. Die pauschalen Finanzzuweisungen sollen alle Bereiche abdecken, die sich im Vollzug der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises oder der Staatsbehörde Landratsamt ergeben. Aufgrund des Pauschalcharakters der Zuweisungen kann dabei nicht auf die individuelle Belastung einzelner Landkreise durch einen speziellen Aufgabenbereich abgestellt werden. Insbesondere kann kein einzelner Bereich herausgegriffen werden. Auch andere Tätigkeitsfelder beanspruchen nicht alle Landkreise einheitlich in einem identischen Umfang. Eine Erhöhung der Finanzzuweisungen an die Landkreise für einen speziellen Aufgabenbereich ist leider nicht möglich. c) Wenn nein, bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu den Fragen 2 a und 2 b. 3. a) Wie lange verweilen Hundewelpen aus illegalen Transporten im Schnitt in den Tierheimen? Die Verweildauer hängt vom Alter der Tiere, ihrem Gesundheitszustand und ihrem Impfstatus ab. b) Inwieweit sind Tiere aus illegalen Transporten an neue Besitzer vermittelbar? Eine Vermittlung an neue Besitzer ist möglich, sofern die Eigentümer formal auf ihr Eigentum an den Tieren verzichten und von den Tieren keine Tollwutgefahr ausgeht. 4. a) Wie definiert die Staatsregierung einen Verursacher /eine Verursacherin der Kosten von illegalen Welpentransporten? Verursacher ist i. d. R. der im Sinne der EU-Transportverordnung verantwortliche Organisator eines Welpentransports , der meist auch das Eigentum an den Tieren hat. b) Welche Mittel stehen zur Verfügung, um zu erreichen , dass die Verursacher die Kosten aus den illegalen Transporten tatsächlich begleichen? Wenn der Eigentümer den Transport nicht begleitet, kann eine Sicherheitsleistung vom Fahrer einbehalten werden, um die Kosten für die Unterbringung der Welpen zu decken. Eine Vollstreckung der entstandenen Unterbringungskosten im Ausland ist in der Regel nicht möglich, da es dafür keine entsprechenden Abkommen auf europäischer Ebene gibt. c) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte kamen die Verursacher tatsächlich für die entstandenen Kosten auf (bitte unter Angabe der Kosten und der Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? Im Fall einer vorübergehenden Wegnahme trägt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde die entstehenden Kosten . Nur die zuständige Behörde kann die ihr entstandenen Kosten gegenüber dem Eigentümer geltend machen. Der Staatsregierung liegen dazu keine Angaben vor. 5. a) Inwiefern besteht, wie in Drs. 17/10803 dargestellt, gegen die Fahrer von illegalen Welpentransporten kaum rechtliche Handhabe? Die Fahrer sind in der Regel nicht Eigentümer der Tiere. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 b verwiesen. b) Wie wurden die Fahrer der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte für die Durchführung dieser Transporte jeweils sanktioniert (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen und Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)? Von den Fahrern kann die Polizei in der Regel nur vor Ort eine Sicherheitsleistung verlangen. Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Drucksache 17/12969 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. a) In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte fand eine Rückführung der Tiere ins Herkunftsland bzw. an die Eigentümer statt (bitte jeweils unter Angabe des Rückführungsdatums und der Anzahl der aufgegriffenen Tiere)? Der Staatsregierung ist bisher kein Fall einer Rückführung von Welpen ins Herkunftsland bekannt. b) Im Falle einer Rückgabe an die Eigentümer, welche Kosten wurden durch diese jeweils beglichen (bitte unter Angabe der Höhe und Art der Kosten)? Der Staatsregierung ist bisher kein Fall einer Rückgabe von Welpen an den Eigentümer bekannt. 7. a) In welchen der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Welpentransporte verzichteten die ursprünglichen Eigentümer auf ihr Eigentum an den Tieren (bitte jeweils unter Angabe der Anzahl der betroffenen Tiere)? Die Ermittlung der Eigentümer im Ausland durch die zuständigen Ermittlungsbehörden gestaltet sich häufig sehr schwierig, da die Fahrer der Welpentransporte meist nicht die Eigentümer der Tiere sind. b) Welche Kosten waren bis zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts jeweils für Unterbringung und angemessene Pflege der Tiere bereits entstanden (bitte unter Angabe der Höhe der entstandenen Kosten)? Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie etwa der Dauer des Aufenthalts der Tiere im Tierheim. Für eine allgemeine Kostenschätzung wird auf die LT-Drs. 17/10803 verwiesen. c) Wer trägt im Falle eines Eigentumsverzichts die Kosten für Tiere aus illegalen Transporten? Zunächst ist der Verursacher für die Begleichung der Kosten heranzuziehen, die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts entstanden sind. Wird ein Welpe an einen neuen Besitzer im Inland vermittelt, kommt in der Regel der neue Besitzer für die Kosten auf, die ab dem Übergang des Eigentums an ihn durch die Unterbringung des Welpen entstanden sind. Eine Vermittlungspauschale ist auch bei anderen Tieren aus dem Tierheim üblich. 8. a) Welche Sanktionen wurden bei den seit 2011 aufgegriffenen Fällen von illegalen Welpentransporten jeweils verhängt (bitte unter Angabe von Art und Umfang der Sanktionen)? Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden. Für die Verfolgung von Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die Angaben können in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengetragen werden . b) Gegen wen wurden diese Sanktionen jeweils verhängt (bitte ohne Angabe von personenbezogenen Daten auflisten nach Eigentümer der Tiere, Fahrer, sonstige Personen)? Siehe Antwort zu Frage 8 a. c) Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits ergriffen, um in den Ursprungsländern der illegalen Transporte eine stärkere Verfolgung der massenhaften Züchtung für den illegalen Markt in ganz Europa zu erreichen? Der illegale Welpenhandel innerhalb der EU betrifft zahlreiche Mitgliedstaaten. Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung vorbehalten . Entscheidend für die Reduzierung von illegalen Welpentransporten aus dem Ausland ist auch, dass die betreffenden Mitgliedstaaten gegen Transporte von zu jungen und nicht ausreichend geimpften Tieren konsequent vorgehen. Bundesminister Schmidt hat zugesagt und auch bereits erste Schritte unternommen, dieses Anliegen an die zuständigen Minister in den Mitgliedstaaten heranzutragen. Darüber hinaus plant das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gegen den Kauf von Welpen, die nicht aus seriösen Zuchten stammen. Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994 Anlagen 1 und 2 mit Hinweis.pdf 01_Anlage_ 02_Anlage_