Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten
Jutta Widmann FREIE WÄHLER
vom 07.07.2017
Illegaler Welpenhandel
Ich frage die Staatsregierung:
1.
Wie oft
wurden in den vergangenen fünf Jahren Wel-
pen aus illegalen Transporten bzw. aus illegalem Han-
del beschlagnahmt?
•
In ganz Bayern?
•
Im Regieru
ngsbezirk Niederbayern?
2.
Wie hoch waren die Kosten, die in diesem Rahmen
entstanden
sind (Beschlagnahmung, Unterbringung
etc.)?
3.1
Ist
der Staatsregierung bekannt, dass Tierheime, die
diese Tiere auf Anweisung der zuständigen Behörden
unterbringen, teilweise auf ihren Kosten sitzen blei
-
ben?
3.2
W
enn ja, was unternimmt die Staatsregierung dage
-
gen?
4.
Sind
der Staatsregierung Fälle bekannt, wo Tierheime
gegenüber staatlichen Behörden (Landratsämter etc.)
Kosten einklagen oder eingeklagt haben, die durch die
Unterbringung von beschlagnahmten Welpen aus ille
-
galem Handel entstanden sind?
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher
-
schutz
vom 27.07.2017
Zu 1.:
Zur Beantwortung von Frage 1 wird auf die Antworten der
Staatsregierung zu den Schriftlichen Anfragen der Abgeord
-
neten Herbert Woerlein und Susann Biedefeld (SPD) vom
26.02.2016 betreffend illegale Welpentransporte in Bayern
(Drs. 17/10803) sowie der Abgeordneten Rosi Steinberger
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 18.08.2016 betreffend
die Sanktionierung von illegalen Welpentransporten und
Übernahme der anfallenden Kosten (Drs. 17/12969) verwie
-
sen.
Die Zahlen insgesamt können in der zur Beantwortung
der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zusammen
-
getragen werden, sind aber prinzipiell bei den zuständigen
Kreisverwaltungsbehörden und der Polizei vorhanden.
Zu 2.:
Eine zusammenfassende Kostenberechnung im Zusam-
menhang mit illegalen Transporten von Hunde- und/oder
Katzenwelpen für Bayern liegt nicht vor. Eine solche Kosten-
berechnung kann auch nicht erstellt werden, da die Land-
kreise bei Unterbringung und Vermittlung von Tieren aus
illegalen Transporten unterschiedlich vorgehen. Ansonsten
wird auf Drs. 17/10803 verwiesen.
Zu 3.1:
Die Staatsregierung hat Kenntnis von Einzelfällen, in denen
die Kostenerstattung für die Unterbringung von Tieren aus
illegalen Transporten strittig ist.
Zu 3.2:
In wenigen Einzelfällen ist die Staatsregierung in die Prob-
lemlösung eingebunden.
Unbeschadet der Aktivitäten der Staatsregierung ist hier
in erster Linie die Einrichtung, die auf behördliche Veranlas
-
sung Tiere aufnimmt, angesprochen, eventuelle behördliche
Außenstände einzufordern. Hierzu stehen den betroffenen
Einrichtungen die üblichen rechtlichen Mittel wie z. B. Mahn-
verfahren zur Verfügung.
Zu 4.:
Ein Fall ist dem Staatsministerium für Umwelt und Verbrau
-
cherschutz bekannt.
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
17. Wahlperiode
06.11.2017
17/
17994
Bayerischer
Landtag
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten
Herbert Woerlein, Susann Biedefeld
SPD
vom 26.02.2016
Illegale Welpentransporte in Bayern
Wir fragen die Staatsregierung:
1.1
Wie viele illegale Welpe
ntransporte wurden in den
letzten fünf Jahren in Bayern aufgegriffen (Aufschlüs-
selung nach Jahren, nach Regierungsbezirken und
Landkreisen)?
1.2
Wie viele Hundewelpen wurden im Rahmen dieser ille
-
galen Transporte in den letzten fünf
Jahren in Bayern
sichergestellt (Aufschlüsselung nach Jahren, nach Re-
gierungsbezirken und Landkreisen)?
1.3
Wie viele sogenannte, nicht vermittelbare „Listenhun
-
de“ waren darunter?
2.1
In wie vielen Fällen waren die aufgegrif
fenen Welpen
unter 12 Wochen alt (nachdem die gesetzlich vorge-
schriebene Tollwutimpfung erst ab 12 Wochen möglich
ist)?
2.2
Wie viele der in den letzten fünf Jahren aufgegriffenen
W
elpen waren mit gefährlichen Krankheiten wie Giar-
dien oder dem Parvovirus infiziert?
2.3
Wie viele der in den letzten fünf Jahren aufgegriffenen
W
elpen sind verstorben (bspw. aufgrund der frühen
Trennung vom Muttertier, schwerwiegenden Infektio-
nen oder eines allgemein schlechten Gesundheitszu
-
standes)?
3.1
Welche Kosten sind dadurch der Staatsregierung
ins-
gesamt entstanden?
3.2
Welche Kosten entstehen im Einzelnen
bei der Auf-
nahme, Pflege, ärztlichen Versorgung und Verwah
-
rung im Durchschnitt für einen Hundewelpen?
3.3
Welche Kostenstellen hat die
Staatsregierung dabei
übernommen?
4.1
Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung, die
Tierheime bei den
erwähnten Funden in Zukunft finan-
ziell zu entlasten?
4.2
Plant die Staatsregierung, feste Kostenstellen zu über-
nehmen im Falle solcher T
ransporte?
4.3
Wenn nein, wer soll diese immensen Kosten tragen?
5.1
Wie sieht das Vorgehen der Staatsregierung nach ei
-
nem solchen Welpenfund im Einzelnen aus?
5.2
Welche Aufgaben kommen den V
eterinärämtern hier-
bei zu?
5.3
Wer entscheidet letztendlich über den Verbleib
der Tie-
re?
6.1
Welche Maßnahmen gibt es seitens der Staatsregie
-
rung, gegen die Welpentransporte in Zukunft
vorzuge-
hen bzw. diese einzuschränken?
6.2
Inwiefern arbeitet die Staatsregierung hierzu mit deut-
schen und ausländischen Tierschutzorganisationen
zusammen, um mögliche
Transporte aufzudecken?
6.3
Wird die Staatsregierung gemeinsam mit den bayeri
-
schen T
ierschutzvereinen und -verbänden einen ent-
sprechenden Maßnahmen- und Notfallplan für die Auf-
deckung von illegalen Welpentransporten erarbeiten?
7.1
In welchem Rahmen werden von der Staatsregierung
gezielt Kontrollen
hinsichtlich illegaler Welpentrans
-
porte vorgenommen?
7.2
Gibt es bei der Bayerischen Polizei speziell geschulte
Beamten/geschultes
Grenzpersonal, die/das sich auf
solche Delikte spezialisiert haben/hat und die Kriterien
für einen illegalen Transport erkennen können/kann
(Alter der Welpen, Zustand der Tiere, Impfungen etc.)?
7.3
Wer überprüft (wenn überhaupt vorhanden) Papiere
und
Impfdokumente beim Aufgreifen eines illegalen
Welpentransportes?
8.1
Wie wird in Bayern gegen die
Händler bzw. Besitzer
der Tiere nach Aufdeckung eines Transports vorge-
gangen?
8.2
Nach welchen Kriterien wird von den Veterinärämtern
entschieden, ob die T
iere an die Händler bzw. Besitzer
zurückgehen?
8.3
Plant die Staatsregierung in Zukunft, Tiere in die Her
-
kunftsländer zurückzuschicken?
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher
-
schutz
vom 01.04.2016
Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem
Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt
beantwortet:
1.1
Wie viele illegale
Welpentransporte wurden in den
letzten fünf Jahren in Bayern aufgegriffen (Auf-
schlüsselung nach Jahren, nach Regierungsbezir-
ken und Landkreisen)?
1.2
Wie viele Hundewelpen wurden im Rahmen dieser
illegalen Transporte
in den letzten fünf Jahren in
Bayern sichergestellt (Aufschlüsselung nach Jah-
ren, nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
Die Fragen 1.1 und 1.2 werden gemeinsam auf Grundlage
der Angaben des Staatsministeriums des Innern, für Bau
und Verkehr (StMI) beantwortet. Das StMI weist darauf hin,
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
17. Wahlperiode
20.05.2016
17/
10803
Bayerischer
Landtag
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994
Seite
2
Bayerischer
Landtag
·
17.
Wahlperiode
Drucksache
17/10803
dass eine statistische Erfassung diesbezüglicher Kontrol-
len und Sicherstellungen in der polizeilichen Kriminalstatis
-
tik (PKS) nicht recherchierbar ist. Die verwendeten Daten
wurden durch die Präsidien der Bayerischen Landespolizei
durch Auswertung der polizeilichen Vorgangsverwaltung er-
hoben. Es handelt sich um eine reine Einlaufstatistik, somit
können sich Sachverhalte und Zahlenwerte nachträglich
noch geändert haben. Die Auswertung wurde für den Zeit-
raum 01.01.2011 bis 31.12.2015 durchgeführt.
LfNr Jahr
Tatzeit
Regie-
rungsbezirk
Landkreis
sicher-
gestellte
Welpen
1
2011
24.05.2011
Oberfranken Hof
5
2
2011
30.12.2011
Oberfranken Bayreuth
10
3
2011
24.11.2011
Nieder-
bayern
Deggendorf
0
4
2011
19.01.2011
Oberbayern
Stadt Mün-
chen
13
5
2011
12.02.2011
Mittelfranken
Nürnberger
Land
8
6
2011
31.10.2011
Mittelfranken
Stadt Nürn-
berg
4
gesamt
40
LfNr Jahr
Tatzeit
Regie-
rungsbezirk
Landkreis
sicher-
gestellte
Welpen
1
2012
22.02.2012 Oberpfalz
Cham
1
2
2012
13.05.2012 Oberpfalz
Neumarkt
i. d. Opf.
4
3
2012
13.11.2012 Oberpfalz
Schwandorf
6
4
2012
17.02.2012
Nieder-
bayern
Freyung-
Grafenau
2
5
2012
24.06.2012
Nieder-
bayern
Passau
5
6
2012
15.01.2012 Oberbayern
Stadt
München
8
7
2012
03.05.2012 Mittelfranken
Nürnberger
Land
15
8
2012
20.02.2012 Mittelfranken Fürth
6
gesamt
47
LfNr Jahr
Tatzeit
Regie-
rungsbezirk
Landkreis
sicher-
gestellte
Welpen
1
2013
27.04.2013 Schwaben
Stadt
Augsburg
5
2
2013
06.03.2013 Oberpfalz
Schwandorf
3
3
2013
17.03.2013 Oberpfalz
Weiden
30
4
2013
24.05.2013 Oberpfalz
Schwandorf
4
5
2013
13.07.2013
Unterfranken
Schweinfurt
78
6
2013
09.03.2013
Nieder-
bayern
Freyung-
Grafenau
3
7
2013
09.04.2013
Nieder-
bayern
Passau
13
8
2013
11.11.2013
Nieder-
bayern
Passau
3
9
2013
12.10.2013 Oberbayern
Lkrs.
München
16
10
2013
01.12.2013 Oberbayern
Stadt
München
4
gesamt
159
LfNr Jahr
Tatzeit
Regie-
rungsbezirk
Landkreis
sicher-
gestellte
Welpen
1
2014 16.04.2014 Oberpfalz
Schwandorf
1
2
2014 29.06.2014 Oberpfalz
Schwandorf
3
3
2014 07.07.2014 Oberpfalz
Tirschen-
reuth
1
4
2014 29.07.2014 Oberpfalz
Regensburg
3
5
2014 23.10.2014
Unterfranken
Haßberge
8
6
2014 14.06.2014 Oberfranken Wunsiedel
10
7
2014 29.08.2014 Oberfranken Hof
5
8
2014 21.01.2014
Nieder-
bayern
Passau
40
9
2014 29.03.2014
Nieder-
bayern
Passau
1
10
2014 13.04.2014
Nieder-
bayern
Landshut
7
11
2014 07.05.2014
Nieder-
bayern
Passau
27
12
2014 04.06.2014
Nieder-
bayern
Passau
1
13
2014 28.06.2014
Nieder-
bayern
Passau
2
14
2014 24.07.2014
Nieder-
bayern
Passau
5
15
2014 20.10.2014
Nieder-
bayern
Passau
1
16
2014 20.01.2014 Oberbayern
Stadt
München
3
17
2014 08.02.2014 Oberbayern
Stadt Mün-
chen
2
18
2014 07.03.2014 Oberbayern
Lkrs.
München
2
19
2014 08.03.2014 Oberbayern
Stadt
München
2
20
2014 30.05.2014 Oberbayern
Stadt
München
2
21
2014 31.08.2014 Oberbayern
Lkrs.
München
13
22
2014 08.11.2014
Mittelfranken Ansbach
4
23
2014 08.11.2014
Mittelfranken Ansbach
4
gesamt
147
LfNr Jahr
Tatzeit
Regie-
rungsbezirk
Landkreis
sicher-
gestellte
Welpen
1
2015
02.03.2015 Oberpfalz
Regensburg
4
2
2015
20.06.2015 Oberpfalz
Weiden
5
3
2015
19.10.2015 Oberfranken Bayreuth
10
4
2015
18.07.2015 Oberbayern Altötting
2
5
2015
11.08.2015 Oberbayern Traunstein
2
6
2015
01.04.2015
Nieder-
bayern
Passau
5
7
2015
13.11.2015
Nieder-
bayern
Straubing-
Bogen
5
8
2015
20.02.2015 Oberbayern
Stadt Mün-
chen
6
9
2015
01.08.2015 Oberbayern
Stadt Mün-
chen
2
gesamt
41
Es wurden somit zwischen dem 01.01.2011 und dem
13.12.2015 insgesamt 56 unerlaubte Welpentransporte
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994
Drucksache
17/10803
Bayerischer
Landtag
·
17.
Wahlperiode
Seite
3
durch die Bayerische Landespolizei festgestellt, bei denen
434 Welpen sichergestellt werden konnten.
Die aufgrund der neuerlichen Grenzkontrollen durch die
Bundespolizei beanstandeten Transporte von Tieren sind in
der Aufstellung nicht enthalten, da keine belastbaren Zahlen
dazu vorliegen. Dazu zählen beispielsweise die beiden im
Dezember 2015 im Landkreis Berchtesgadener Land aufge-
haltenen Transporte mit insgesamt über 200 Hundewelpen.
1.3
Wie viele sogenannte,
nicht vermittelbare „Listen-
hunde“ waren darunter?
Eine belastbare Aussage zur Anzahl sichergestellter Hun-
dewelpen, die der Kategorie 1 oder 2 unterfallen, ist aus der
polizeilichen Vorgangsverwaltung heraus nicht möglich, da
die Hunderassen bei Anzeigenaufnahme nicht zwingend er-
fasst werden oder unter Umständen auch noch nicht fest-
stehen.
2.1
In wie vielen
Fällen waren die aufgegriffenen Wel-
pen unter 12 Wochen alt (nachdem die gesetzlich
vorgeschriebene Tollwutimpfung erst ab 12 Wo-
chen möglich ist)?
Sofern überhaupt Dokumente mitgeführt werden, sind die
Geburtstermine in den Heimtierausweisen oft gefälscht und
nach oben korrigiert. Die Altersbestimmung beruht in diesen
Fällen auf Schätzungen. Belastbare Angaben sind deshalb
nicht möglich.
2.2
Wie viele der in den letzten fünf
Jahren aufgegrif-
fenen Welpen waren mit gefährlichen Krankheiten
wie Giardien oder dem Parvovirus infiziert?
Die Tiere werden in der Regel auf mehrere Tierheime ver-
teilt. Zudem führen Infektionen nicht in jedem Fall zum
Krankheitsausbruch. Belastbare Angaben sind deshalb
nicht möglich.
2.3
Wie viele der in den letzten fünf
Jahren aufgegrif-
fenen Welpen sind verstorben (bspw. aufgrund der
frühen Trennung vom Muttertier, schwerwiegen-
den Infektionen oder eines allgemein schlechten
Gesundheitszustandes)?
Die Tiere werden in der Regel auf mehrere Tierheime ver-
teilt. Von dort werden die Tiere schnellstmöglich weiterver
-
mittelt. Belastbare Angaben sind deshalb nicht möglich.
3.1
Welche Kosten sind dadurch der Staatsregierung
insgesamt entstanden?
Für den Vollzug
des Tierschutzrechts sind die Kreisverwal
-
tungsbehörden zuständig. Zunächst ist der Verursacher der
Kosten für die Begleichung heranzuziehen.
3.2
Welche Kosten entstehen im Einzelnen bei
der
Aufnahme, Pflege, ärztlichen Versorgung und Ver-
wahrung im Durchschnitt für einen Hundewelpen?
Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Bayern e.
V.,
dem die meisten T
ierschutzvereine in Bayern angeschlos
-
sen sind, geht nach eigenen Angaben bei der Unterbrin
-
gung, Pflege und tierärztlichen Versorgung von Welpen aus
illegalen Transporten zunächst von 22 Euro pro Welpe und
Tag aus. In Einzelfällen ist dieser Tagessatz auch geringer.
3.3
Welche Kostenstellen hat die Staatsregierung da-
bei übernommen?
Im Haushalt
der Staatsregierung ist derzeit kein Haushalts
-
titel für die Kostenübernahme für die Unterbringung von Tie-
ren enthalten, die entgegen den rechtlichen Bestimmungen
nach Bayern verbracht oder aus Drittstaaten eingeführt wer-
den.
4.1
Welche Pläne gibt es seitens der Staatsregierung,
die
Tierheime bei den erwähnten Funden in Zu-
kunft finanziell zu entlasten?
Es wird geprüft, ob für grenznahe Landkreise, die von ille
-
galen Tiertransporten besonders betroffen sind, mehr Mit-
tel aus dem Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden
können.
4.2
Plant die Staatsregierung, feste Kostenstellen zu
übernehmen im Falle solcher Transporte?
Siehe Antwort zu Frage 3.3.
4.3
Wenn nein,
wer soll diese immensen Kosten tra-
gen?
Zunächst ist der Verursacher der Kosten für die Begleichung
heranzuziehen. Darüber hinaus können die bei der Weiter-
vermittlung insbesondere von Rassehunden eingehenden
Gelder zumindest einen Teil der aufgelaufenen Kosten ab-
decken.
5.1
Wie sieht
das Vorgehen der Staatsregierung nach
einem solchen Welpenfund im Einzelnen aus?
Für den Vollzug des Veterinärrechts vor Ort sind die Kreis-
verwaltungsbehörden zuständig. Die oberste Landesbehör
-
de übermittelt ggf. von den Kreisverwaltungsbehörden auf
dem Dienstweg eingehende Informationen und Anfragen
an die zuständigen Bundesbehörden (Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesamt für Verbrau
-
cherschutz und Lebensmittelsicherheit), die dann ihrerseits
mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Kontakt
aufnehmen. Entsprechend werden Informationen der Bun-
desbehörden auf dem Dienstweg über die oberste Landes
-
behörde an die Kreisverwaltungsbehörden weitergeleitet.
5.2
Welche Aufgaben
kommen den Veterinärämtern
hierbei zu?
Die Veterinärämter können je nach Lage des Einzelfalls die
vorübergehende Unterbringung von nicht transportfähigen
Tieren oder die Absonderung bei nicht vorschriftsmäßig ge-
gen Tollwut geimpften Tieren veranlassen. Die Tiere bleiben
dabei im Eigentum des Absenders. Soweit Ordnungswidrig
-
keiten vorliegen, werden sie von den Kreisverwaltungsbe
-
hörden geahndet.
5.3
Wer entscheidet letztendlich über den V
erbleib der
Tiere?
Nachdem die Behörden in der Regel nicht über geeignete
Möglichkeiten für die Unterbringung und Absonderung von
Hunden und Katzen aus beanstandeten Transporten verfü-
gen, werden die Tiere meist in nahegelegenen Tierheimen
untergebracht.
Da bei größeren Tiersendungen die Kapazität der Tier-
heime teilweise nicht ausreicht, unterstützt der Deutsche
Tierschutzbund Landesverband Bayern e.
V. die Behörden
in
bewährter Weise bei der Organisation der Unterbringung
der Tiere auch in weiter entfernt liegenden bayerischen Tier-
heimen.
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994
Seite
4
Bayerischer
Landtag
·
17.
Wahlperiode
Drucksache
17/10803
6.1
Welche Maßnahmen gibt es seitens der Staatsre
-
gierung, gegen
die Welpentransporte in Zukunft
vorzugehen bzw. diese einzuschränken?
Der Tierschutz ist in Bayern ein hohes und wertvolles Gut.
Illegaler Tierhandel ist nicht akzeptabel. Um illegalen Tier-
händlern das Handwerk zu legen, muss mit der Härte des
Gesetzes durchgegriffen werden.
Entscheidend für die Reduzierung von illegalen Welpen
-
transporten aus dem Ausland ist, dass die betreffenden Mit-
gliedstaaten die mit großem Tierleid verbundene massen-
hafte Züchtung von Hundewelpen einschränken und gegen
Transporte von zu jungen und nicht ausreichend gegen
Tollwut geimpften Tieren konsequent vorgehen. Bundesmi
-
nister Schmidt hat zugesagt und auch bereits erste Schritte
unternommen, dieses Anliegen an die zuständigen Minister
in den Mitgliedstaaten heranzutragen.
6.2
Inwiefern arbeitet die Staatsregierung hierzu
mit
deutschen und ausländischen Tierschutzorgani-
sationen zusammen, um mögliche Transporte auf-
zudecken?
Sofern die Staatsregierung Informationen über rechtswidri
-
ge Transporte von Tieren erhält, gibt sie diese unverzüglich
an die zuständigen Behörden weiter.
6.3
Wird die Staatsregierung gemeinsam
mit den bay-
erischen Tierschutzvereinen und -verbänden ei-
nen entsprechenden Maßnahmen- und Notfallplan
für die Aufdeckung von illegalen Welpentranspor-
ten erarbeiten?
Die Staatsregierung steht regelmäßig zu verschiedenen
Themen in Kontakt mit dem Deutschen Tierschutzbund Lan-
desverband Bayern e.
V. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
in der
auch Bayern vertreten ist, hat einen Leitfaden erarbei
-
tet, wie bei der Kontrolle von Hunde- und Katzentranspor
-
ten aus dem Ausland vorzugehen ist. Der Leitfaden enthält
auch Hinweise zur Rechtslage und zu den Ahndungsmög
-
lichkeiten für rechtswidrige Welpentransporte, die derzeit
noch mit dem Bundesjustizministerium abgestimmt werden.
Nach Fertigstellung des Leitfadens wird er den Polizei- und
Veterinärbehörden zur Verfügung gestellt. Außerdem soll er
im Tierschutzbeirat beim Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz vorgestellt werden.
7.1
In welchem Rahmen werden von der Staatsregie-
rung gezielt Kontrollen hinsi
chtlich illegaler Wel-
pentransporte vorgenommen?
Illegale Welpentransporte werden regelmäßig im Rahmen
der Kontrollen des fließenden Verkehrs und der verdachtsun-
abhängigen Kontrollen, insbesondere auf den bayerischen
Fernstraßen, im Rahmen eines ganzheitlichen Kontrollan
-
satzes von den bayerischen Polizeibehörden festgestellt.
Gezielte Kontrollmaßnahmen, die ausschließlich auf die
illegale Einfuhr von Hundewelpen abzielen, erfolgen nicht.
7.2
Gibt es bei der Bayerischen Polizei
speziell ge-
schulte Beamten/geschultes Grenzpersonal, die/
das sich auf solche Delikte spezialisiert haben/
hat und die Kriterien für einen illegalen Transport
erkennen können/kann (Alter der Welpen, Zustand
der Tiere, Impfungen etc.)?
Leitgedanke der praxisorientierten Ausbildung des Poli-
zeivollzugsdienstes ist es, die künftigen Vollzugsbeamten
ganzheitlich und fächerübergreifend für ihre Tätigkeit im
Streifendienst zu qualifizieren. So werden die unterschied
-
lichen Themenbereiche mittels moderner Unterrichtsprinzi
-
pien aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und ganz-
heitlich beleuchtet. Dabei ist die Kenntnis der einschlägigen
Rechtsvorschriften, auch im Besonderen Sicherheitsrecht,
seit jeher eine der wichtigsten Schlüsselqualifikationen, um
im täglichen Polizeidienst der Aufgabenzuweisung im Be-
reich der Prävention und Repression gerecht werden zu
können.
In den einzelnen Abschnitten der Ausbildung zur 2. Qua-
lifikationsebene (QE) werden im Fach „Besonderes Sicher-
heitsrecht“ die Themen des Natur- und Artenschutzes so-
wie die Grundzüge des Tierschutzrechts vermittelt. Dieses
Rechtsgebiet wird auch im Studiengang für die Qualifizie
-
rung zur 3. QE in vielfältiger Weise betrachtet.
Das Tierschutzrecht ist ebenfalls Bestandteil des Semi-
nars „Naturschutz“ am Fortbildungsinstitut der Bayer. Polizei
in Ainring (BPFI Ainring). Beamten, die schwerpunktmäßig
Fahndungs- und Kontrolltätigkeiten ausüben, werden in
den einschlägigen Seminaren am BPFI Ainring relevante
Themen zur Durchführung ganzheitlicher Kontrollen (Per-
sonen- und Fahrzeugkontrolle, einschließlich der Kont-
rolle mitgeführter Gegenstände) vermittelt. Eine spezielle
Schwerpunktsetzung im Bereich des Tierschutzrechts er-
folgt hierbei jedoch nicht.
7.3
Wer überprüft (wenn überhaupt vorhanden) Papie-
re und
Impfdokumente beim Aufgreifen eines ille-
galen Welpentransportes?
Eine Überprüfung der vorgewiesenen Papiere erfolgt zu-
nächst durch die kontrollierenden Polizeibeamten im Rah-
men der grundlegenden Dokumentenprüfung (Fälschungs
-
merkmale). Eine Echtbeschreibung des europäischen
Heimtierausweises ist beispielsweise im Dokumenteninfor
-
mationssystem der Bayerischen Polizei (DOKIS) hinterlegt,
auf das jeder Polizeibeamte zugreifen kann. Bei entspre-
chenden Verdachtsmomenten werden in der Regel unver-
züglich die örtlich zuständigen Amtsveterinäre verständigt
bzw. eingebunden. Daneben ist für allgemeine Fragestellun
-
gen, insbesondere hinsichtlich Alter oder Rasse der Hunde,
auch die Zuziehung der Diensthundeführer der Bayerischen
Polizei möglich.
8.1
Wie wird
in Bayern gegen die Händler bzw. Besit-
zer der Tiere nach Aufdeckung eines Transports
vorgegangen?
Gegen Personen, die sich auf dem Staatsgebiet der Bun-
desrepublik befinden und dabei gegen Veterinärrecht ver-
stoßen, werden die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen
Ahndungsmöglichkeiten wie Bußgelder etc. ausgeschöpft.
In den meisten Fällen werden die Transporte aber nicht
von den ausländischen Eigentümern begleitet, sondern
von unbeteiligten Fahrern, gegen die kaum eine rechtliche
Handhabe besteht. Die Informationen über Verstöße von
in Mitgliedstaaten ansässigen Personen werden auf dem
Dienstweg über die Bundesregierung an die betroffenen Mit-
gliedstaaten weitergeleitet mit der Bitte, dort entsprechende
Maßnahmen einzuleiten.
Für die Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland ist das
Bundesamt für Justiz zuständig. Aufgrund formalrechtlicher
Beschränkungen ist die Vollstreckung von Bußgeldern nach
dem Veterinärrecht allerdings nur in seltenen Fällen erfolg-
reich.
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994
Drucksache
17/10803
Bayerischer
Landtag
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17.
Wahlperiode
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5
8.2
Nach welchen Kriterien wird von den Veterinäräm
-
tern entschieden, ob
die Tiere an die Händler bzw.
Besitzer zurückgehen?
Solange die Eigentümer nicht formal auf das Eigentum an
den Tieren verzichtet haben, haben sie Anspruch auf ihr Ei-
gentum. Ein Transport ist nur zulässig, wenn die Tiere trans-
portfähig sind.
8.3
Plant die Staatsregierung in Zukunft, Tiere in
die
Herkunftsländer zurückzuschicken?
Bei den beanstandeten Welpentransporten aus den Mit-
gliedstaaten waren die Tiere in der Regel aufgrund ihres Al-
ters und zudem aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht
transportfähig, sodass ein Rücktransport ausschied. Das
Tierseuchenrecht eröffnet zwar die Möglichkeit, Tiersendun
-
gen aus Mitgliedstaaten, die nicht den gemeinschaftsrechtli
-
chen Vorschriften entsprechen, umgehend in die Herkunfts-
staaten zurückzuschicken, sofern das Herkunftsland damit
einverstanden ist und von der Rücksendung betroffene
Mitgliedstaaten benachrichtigt worden sind. Im Einzelfall ist
jedoch zu entscheiden, ob Welpen aus Gründen des Tier-
schutzes in bayerischen Tierheimen untergebracht werden
müssen oder ob ein Rücktransport infrage kommt.
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994
Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten
Rosi Steinberger
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 18.08.2016
Sanktionierung von illegalen Welpentransporten und
Übernahme der anfallenden Kosten
Ich frage die Staatsregierung:
1.
a)
Wie viele illegale Welpen
transporte wurden seit Jah-
resbeginn 2016 in Bayern aufgegriffen (bitte aufglie
-
dern nach Regierungsbezirk und Landkreis)?
b)
Wie viele Hundewelpen wurden
dabei jeweils sicher-
gestellt?
c)
Welche T
ierheime waren/sind an der Unterbringung
der beschlagnahmten Tiere jeweils beteiligt?
2.
a)
Wie weit ist die in Drs. 17/10803 genannte Prüfung
einer Bereitstellung von Mitteln aus dem Finanzaus
-
gleich für grenznahe Landkreise, die von illegalen Tier-
transporten besonders betroffen sind, fortgeschritten?
b)
Gibt es dazu ein Prüfungsergebnis, wenn ja, welches?
c)
Wenn nein, bis wann soll diese Prüfung abgeschlos
-
sen sein?
3. a) Wie lange verweilen
Hundewelpen aus illegalen Trans-
porten im Schnitt in den Tierheimen?
b)
Inwieweit sind T
iere aus illegalen Transporten an neue
Besitzer vermittelbar?
4.
a)
Wie definiert die Staatsregierung einen V
erursacher/
eine Verursacherin der Kosten von illegalen Welpen
-
transporten?
b)
Welche Mittel stehen zur Verfügung, um zu erreichen,
dass die V
erursacher die Kosten aus den illegalen
Transporten tatsächlich begleichen?
c)
In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegrif
fenen ille-
galen Welpentransporte kamen die Verursacher tat-
sächlich für die entstandenen Kosten auf (bitte unter
Angabe der Kosten und der Anzahl der jeweils aufge-
griffenen Tiere)?
5.
a)
Inwiefern besteht, wie in Drs. 17/10803
dargestellt, ge-
gen die Fahrer von illegalen Welpentransporten kaum
rechtliche Handhabe?
b)
Wie wurden die Fahrer der seit 201
1 aufgegriffenen il-
legalen Welpentransporte für die Durchführung dieser
Transporte jeweils sanktioniert (bitte unter Angabe von
Art und Umfang der Sanktionen und Anzahl der jeweils
aufgegriffenen Tiere)?
6.
a)
In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen illega-
len Welpentransporte
fand eine Rückführung der Tiere
ins Herkunftsland bzw. an die Eigentümer statt (bitte
jeweils unter Angabe des Rückführungsdatums und
der Anzahl der aufgegriffenen Tiere)?
b)
Im Falle einer Rückgabe an die Eigentümer, welche
Kosten wurden
durch diese jeweils beglichen (bitte un-
ter Angabe der Höhe und Art der Kosten)?
7.
a)
In welchen
der seit 2011 aufgegriffenen illegalen Wel-
pentransporte verzichteten die ursprünglichen Eigen
-
tümer auf ihr Eigentum an den Tieren (bitte jeweils
unter Angabe der Anzahl der betroffenen Tiere)?
b)
Welche Kosten waren bis zum Zeitpunkt des Eigen
-
tumsverzichts jeweils für Unterbringung
und angemes
-
sene Pflege der Tiere bereits entstanden (bitte unter
Angabe der Höhe der entstandenen Kosten)?
c)
Wer trägt im Falle eines Eigentumsverzichts die Kos
-
ten für Tiere aus illegalen Transporten?
8.
a)
Welche Sanktionen
wurden bei den seit 2011 aufge-
griffenen Fällen von illegalen Welpentransporten je-
weils verhängt (bitte unter Angabe von Art und Umfang
der Sanktionen)?
b)
Gegen wen wurden diese Sanktionen jeweils
verhängt
(bitte ohne Angabe von personenbezogenen Daten
auflisten nach Eigentümer der Tiere, Fahrer, sonstige
Personen)?
c)
Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bereits
ergrif
fen, um in den Ursprungsländern der illegalen
Transporte eine stärkere Verfolgung der massenhaf
-
ten Züchtung für den illegalen Markt in ganz Europa zu
erreichen?
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
17. Wahlperiode
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17/12969
Antwort
des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher
-
schutz
vom 16.09.2016
Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem
Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und
Heimat wie folgt beantwortet:
1.
a)
Wie viele illegale
Welpentransporte wurden seit
Jahresbeginn 2016 in Bayern aufgegriffen (bitte
aufgliedern nach Regierungsbezirk und Land-
kreis)?
b)
Wie viele Hundewelpen wurden dabei jeweils si
-
chergestellt?
Illegaler Tierhandel ist nicht akzeptabel. Um illegalen Tier-
händlern das Handwerk zu legen, muss mit der Härte des
Gesetzes durchgegriffen werden. Einen Überblick zu illega
-
len Welpentransporten für die Jahre 2011 bis 2015 bietet
die LT-Drs. 17/10803. Aktuelle Zahlen können in der zur
Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit
nicht zusammengetragen werden, sind aber prinzipiell bei
den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und der Polizei
vorhanden.
c)
Welche Tierheime waren/sind
an der Unterbrin-
gung der beschlagnahmten Tiere jeweils beteiligt?
Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag bei der Unterbrin
-
gung und Pflege von aufgefundenen Tieren sowie für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung. Grundsätzlich werden
die Tiere im nächstgelegenen Tierheim untergebracht. So-
fern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, werden
die Tiere teilweise in weiter entfernt liegenden Tierheimen
untergebracht.
2.
a)
Wie weit ist die in Drs. 17/10803 genannte Prüfung
einer Bereitstellung von Mitteln
aus dem Finanz
-
ausgleich für grenznahe Landkreise, die von ille-
galen Tiertransporten besonders betroffen sind,
fortgeschritten?
b)
Gibt es dazu ein
Prüfungsergebnis, wenn ja, wel-
ches?
Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben über den kommunalen Finanzaus
-
gleich. 2016 erreicht der kommunale Finanzausgleich ein
neues Rekordhoch von 8,56 Milliarden Euro. Im Rahmen
des kommunalen Finanzausgleichs erhalten Landkreise für
die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und den
Verwaltungsaufwand für das staatliche Landratsamt allge
-
meine einwohnerbezogene Finanzzuweisungen und das
volle Aufkommen der vom staatlichen Landratsamt festge-
setzten Gebühren und Auslagen. Daneben erhalten Land
-
kreise beispielsweise zum Aufwand für den Vollzug der Auf-
gaben der Veterinärämter besondere Finanzzuweisungen.
Die pauschalen Finanzzuweisungen sollen alle Bereiche
abdecken, die sich im Vollzug der Aufgaben des übertrage
-
nen Wirkungskreises oder der Staatsbehörde Landratsamt
ergeben. Aufgrund des Pauschalcharakters der Zuweisun
-
gen kann dabei nicht auf die individuelle Belastung einzel
-
ner Landkreise durch einen speziellen Aufgabenbereich ab-
gestellt werden. Insbesondere kann kein einzelner Bereich
herausgegriffen werden. Auch andere Tätigkeitsfelder bean
-
spruchen nicht alle Landkreise einheitlich in einem identi
-
schen Umfang. Eine Erhöhung der Finanzzuweisungen an
die Landkreise für einen speziellen Aufgabenbereich ist lei-
der nicht möglich.
c)
Wenn nein, bis
wann soll diese Prüfung abge-
schlossen sein?
Siehe Antwort zu den Fragen 2
a und 2
b.
3. a) W
ie lange verweilen Hundewelpen aus illegalen
Transporten im Schnitt in den Tierheimen?
Die Verweildauer hängt vom Alter der Tiere, ihrem Gesund-
heitszustand und ihrem Impfstatus ab.
b)
Inwieweit sind Tiere aus illegalen T
ransporten an
neue Besitzer vermittelbar?
Eine Vermittlung an neue Besitzer ist möglich, sofern die Ei-
gentümer formal auf ihr Eigentum an den Tieren verzichten
und von den Tieren keine Tollwutgefahr ausgeht.
4.
a)
Wie defini
ert die Staatsregierung einen Verursa-
cher/eine Verursacherin der Kosten von illegalen
Welpentransporten?
Verursacher ist i. d. R. der im Sinne der EU-Transportver
-
ordnung verantwortliche Organisator eines Welpentrans
-
ports, der meist auch das Eigentum an den Tieren hat.
b)
Welche Mittel stehen zur Verfügung,
um zu errei-
chen, dass die Verursacher die Kosten aus den il-
legalen Transporten tatsächlich begleichen?
Wenn der Eigentümer den Transport nicht begleitet, kann
eine Sicherheitsleistung vom Fahrer einbehalten werden,
um die Kosten für die Unterbringung der Welpen zu decken.
Eine Vollstreckung der entstandenen Unterbringungskosten
im Ausland ist in der Regel nicht möglich, da es dafür keine
entsprechenden Abkommen auf europäischer Ebene gibt.
c)
In wie vielen
Fällen der seit 2011 aufgegriffenen il-
legalen Welpentransporte kamen die Verursacher
tatsächlich für die entstandenen Kosten auf (bitte
unter Angabe der Kosten und der Anzahl der je-
weils aufgegriffenen Tiere)?
Im Fall einer vorübergehenden Wegnahme trägt die zu-
ständige Kreisverwaltungsbehörde die entstehenden Kos-
ten. Nur die zuständige Behörde kann die ihr entstandenen
Kosten gegenüber dem Eigentümer geltend machen. Der
Staatsregierung liegen dazu keine Angaben vor.
5.
a)
Inwiefern besteht, wie in Drs. 17/10803 dargestellt,
gegen die
Fahrer von illegalen Welpentransporten
kaum rechtliche Handhabe?
Die Fahrer sind in der Regel nicht Eigentümer der Tiere. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
b verwiesen.
b)
Wie wurden
die Fahrer der seit 2011 aufgegriffenen
illegalen Welpentransporte für die Durchführung
dieser Transporte jeweils sanktioniert (bitte unter
Angabe von Art und Umfang der Sanktionen und
Anzahl der jeweils aufgegriffenen Tiere)?
Von den Fahrern kann die Polizei in der Regel nur vor Ort
eine Sicherheitsleistung verlangen.
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994
Drucksache
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3
6.
a)
In wie vielen Fällen der seit 2011 aufgegriffenen il-
legalen Welpentransporte fand eine Rückführung
der T
iere ins Herkunftsland bzw. an die Eigentü-
mer statt (bitte jeweils unter Angabe des Rückfüh-
rungsdatums und der Anzahl der aufgegriffenen
Tiere)?
Der Staatsregierung ist bisher kein Fall einer Rückführung
von Welpen ins Herkunftsland bekannt.
b)
Im Falle einer Rückgabe an die Eigentümer, welche
Kosten wurden durch diese jeweils beglichen (bit
-
te unter Angabe der Höhe und Art der Kosten)?
Der Staatsregierung ist bisher kein Fall einer Rückgabe von
Welpen an den Eigentümer bekannt.
7.
a)
In welchen der seit 201
1 aufgegriffenen illegalen
Welpentransporte verzichteten die ursprünglichen
Eigentümer auf ihr Eigentum an den Tieren (bitte
jeweils unter Angabe der Anzahl der betroffenen
Tiere)?
Die Ermittlung der Eigentümer im Ausland durch die zu-
ständigen Ermittlungsbehörden gestaltet sich häufig sehr
schwierig, da die Fahrer der Welpentransporte meist nicht
die Eigentümer der Tiere sind.
b)
Welche Kosten waren bis zum
Zeitpunkt des Ei-
gentumsverzichts jeweils für Unterbringung und
angemessene Pflege der Tiere bereits entstanden
(bitte unter Angabe der Höhe der entstandenen
Kosten)?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie etwa
der Dauer des Aufenthalts der Tiere im Tierheim. Für eine
allgemeine Kostenschätzung wird auf die LT-Drs. 17/10803
verwiesen.
c)
Wer trägt im Falle eines Eigentumsverzichts die
Kosten für Tiere aus illegalen T
ransporten?
Zunächst ist der Verursacher für die Begleichung der Kos-
ten heranzuziehen, die bis zum Zeitpunkt des Eigentums
-
verzichts entstanden sind. Wird ein Welpe an einen neuen
Besitzer im Inland vermittelt, kommt in der Regel der neue
Besitzer für die Kosten auf, die ab dem Übergang des Ei-
gentums an ihn durch die Unterbringung des Welpen ent-
standen sind. Eine Vermittlungspauschale ist auch bei an-
deren Tieren aus dem Tierheim üblich.
8.
a)
Welche Sanktionen wurden bei den seit 201
1 auf-
gegriffenen Fällen von illegalen Welpentranspor-
ten jeweils verhängt (bitte unter Angabe von Art
und Umfang der Sanktionen)?
Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind
die Kreisverwaltungsbehörden. Für die Verfolgung von
Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die
Angaben können in der zur Beantwortung der Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengetragen wer-
den.
b)
Gegen wen wurden
diese Sanktionen jeweils ver-
hängt (bitte ohne Angabe von personenbezogenen
Daten auflisten nach Eigentümer der Tiere, Fahrer,
sonstige Personen)?
Siehe Antwort zu Frage 8
a.
c)
Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung be
-
reits ergriffen, um in den Ursprungsländern der
illegalen Transporte eine stärkere Verfolgung der
massenhaften Züchtung für den illegalen Markt in
ganz Europa zu erreichen?
Der illegale Welpenhandel innerhalb der EU betrifft zahlrei
-
che Mitgliedstaaten. Verhandlungen und Vereinbarungen
mit den Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung vorbe-
halten. Entscheidend für die Reduzierung von illegalen
Welpentransporten aus dem Ausland ist auch, dass die
betreffenden Mitgliedstaaten gegen Transporte von zu jun-
gen und nicht ausreichend geimpften Tieren konsequent
vorgehen. Bundesminister Schmidt hat zugesagt und auch
bereits erste Schritte unternommen, dieses Anliegen an die
zuständigen Minister in den Mitgliedstaaten heranzutragen.
Darüber hinaus plant das Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz (StMUV) eine verstärkte Öffentlichkeits
-
arbeit gegen den Kauf von Welpen, die nicht aus seriösen
Zuchten stammen.
Anlagen zur Schriftlichen Anfrage 17/17994