17. Wahlperiode 06.11.2017 17/17999 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 04.07.2017 Ergebnisse der bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtmittelproblematik im Justizvollzug Für die Steuerung von Behandlungsangeboten und zur Umsetzung des Behandlungsauftrags ist es von Bedeutung, wie viele Gefangene in den Justizvollzugsanstalten welche Suchtproblematik aufweisen. Auf Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder wurde deshalb erstmals zum Stichtag 31. März 2016 eine bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik durchgeführt. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie lautete der diesbezügliche Beschluss des Strafvollzugsausschusses ? 1.2 Welche Kriterien wurden für die bundeseinheitliche Erhebung festgelegt? 1.3 Wird die Erhebung dauerhaft fortgeführt? 2.1 Welche Ergebnisse hat die Erhebung im Einzelnen für Bayern erbracht (bitte detaillierte Darstellung)? 2.2 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Ergebnisse die Erhebung im Vergleich dazu in den anderen Bundesländern erbracht hat? 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse der Erhebung in Bayern und im Vergleich zu den anderen Bundesländern (vgl. Nr. 2.1 und 2.2)? 3.2 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus bzw. hat sie bereits ergriffen? 4. Wann ist mit dem Vorliegen eines Berichtes über alle Bundesländer hinweg zu rechnen, der Zahlen zu Substitutionsbehandlungen , Entgiftungen und Entlassungen zugunsten einer Suchtbehandlung darstellt und der damit ein differenziertes Bild zum Umgang mit Suchtmittelabhängigkeiten in den Bundesländern liefern kann? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 27.07.2017 1.1 Wie lautete der diesbezügliche Beschluss des Strafvollzugsausschusses ? Der diesbezügliche Beschluss wurde auf der 119. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder vom 7. bis 9. Mai 2014 in Saarbrücken gefasst. Er lautet wie folgt: 1. Ab 2016 wird in allen deutschen Justizvollzugsanstalten eine einheitliche Erhebung von Daten zum Themenbereich Drogen/Sucht eingeführt. 2. Die Erhebung erfolgt einmal jährlich zum 31. März als Stichtagserhebung und einer Zusammenfassung von Verlaufsdaten des Jahres. Die erstmalige Erhebung von Verlaufsdaten beginnt zum 1. Januar 2016. Die erste Stichtagserhebung erfolgt zum 31. März 2016. 3. Als Erhebungsgrundlage wird ein einheitliches Erhebungsmanual mit entsprechenden Definitionen verwendet , welches durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin den Ländern als Arbeitshilfe übermittelt wird. 4. Die jeweiligen Justizvollzugsanstalten bestimmen in Abstimmung mit den zuständigen Landesjustizverwaltungen den Personenkreis, welcher mit der Erhebung beauftragt wird. 5. Die Erhebungen werden in den zuständigen Landesjustizverwaltungen zusammengetragen und der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übermittelt. 6. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin übernimmt die Zusammenstellung der Ländererhebungen und übermittelt die Ergebnisse an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD). 7. Zur Bestimmung von Suchtmittelabhängigkeit werden die Diagnosekriterien des ICD-10 (F 10–F 19) benutzt. 8. Folgende Daten werden zum Stichtag erhoben: – Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten (Klassifizierung nach ICD-10) – Anzahl der Inhaftierten mit Suchtmittelmissbrauch (Klassifizierung nach ICD-10) – Hauptsubstanzgruppe bei Abhängigkeit – Hauptsubstanzgruppe bei Missbrauch – Anzahl der in Substitution befindlichen Inhaftierten 9. Folgende Daten werden als Jahres-Verlaufserhebung zum Erhebungsstichtag zusammengefasst: – Anzahl der medizinisch begleiteten Entgiftungen – Anzahl der Entlassungen in eine stationäre oder ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/17999 – Anzahl der Entlassungen in eine stationäre oder ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung im Rahmen einer Aussetzung des Restes der Strafe gem. § 88 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) oder § 57 des Strafgesetzbuchs (StGB) 10. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren wird das Erhebungsverfahren überprüft. 1.2 Welche Kriterien wurden für die bundeseinheitliche Erhebung festgelegt? Die Kriterien für die bundeseinheitliche Erhebung, insbesondere die zu erhebenden Daten sowie die zugrunde liegenden Diagnosekriterien nach der ICD-10, ergeben sich im Wesentlichen bereits aus dem oben genannten Beschluss des Strafvollzugsausschusses der Länder (vgl. Antwort auf Frage 1.1). In dem von der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Drogen / Sucht im Justizvollzug“ erarbeiteten Erhebungsmanual wurden umfassend die Details der Erhebung festgelegt (vgl. hierzu auch Ziff. 3 des oben genannten Beschlusses). So erfolgt in Anlehnung an das internationale Klassifikationssystem „Internationale Klassifikation psychischer Störungen“ der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10) eine Klassifizierung der psychotropen Substanzen, die als Hauptsubstanzgruppen bei Abhängigkeit bzw. Missbrauch in Betracht kommen: Alkohol, Opioide, Cannabinoide, Sedativa oder Hypnotika, Kokain, andere Stimulanzien, Halluzinogene und flüchtige Lösungsmittel sowie als weitere Kategorie „multipler Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen“. In dem Erhebungsmanual wurde zudem unter anderem der Ablauf der Datenerhebung und die zu übermittelnde Datenstruktur festgelegt. Um zentrale Eckdaten empirisch abbilden zu können, wird sowohl eine jährliche Stichtagserhebung als auch eine Jahresverlaufserhebung durchgeführt. 1.3 Wird die Erhebung dauerhaft fortgeführt? Im Rahmen der 119. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder war zunächst beschlossen worden, das Erhebungsverfahren nach zwei Jahren zu überprüfen (vgl. Antwort auf Frage 1.1, Ziff. 10 des Beschlusses). Auf der 125. Tagung des Strafvollzugsauschusses der Länder vom 10. bis 12. Mai 2017 in Potsdam beschlossen die Teilnehmer, dass die Erhebung zwei weitere Jahre in allen Ländern fortgeführt wird. Berlin wird auf der 130. Tagung des Strafvollzugsausschusses der Länder über den Fortgang der Untersuchung berichten. 2.1 Welche Ergebnisse hat die Erhebung im Einzelnen für Bayern erbracht (bitte detaillierte Darstellung)? Die Ergebnisse lassen sich den Anlagen (Erhebung für die Jahre 2016 und 2017) entnehmen. 2.2 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Ergebnisse die Erhebung im Vergleich dazu in den anderen Bundesländern erbracht hat? Ausweislich des Beschlusses des Strafvollzugsausschusses der Länder im Rahmen der 119. Tagung und des Erhebungsmanuals sollen die von den einzelnen Ländern gelieferten Daten von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu einer Gesamtübersicht „Daten zur stoffgebundenen Suchtproblematik im bundesdeutschen Justizvollzug“ zusammengefügt und anschließend dem Beschluss entsprechend den Ländern und anderen Stellen zur Verfügung gestellt werden (vgl. auch Ziff. 6 des Beschlusses ). Ein Ländervergleich sollte ausweislich des Erhebungsmanuals explizit nicht angestrebt werden, dementsprechend soll auch die Darstellung und Weitergabe der Daten nicht aufgeschlüsselt nach Ländern erfolgen. Den Diskussionen in der Länderarbeitsgruppe ließ sich zudem im Rahmen der Tagung am 17. und 18. November 2016 in Berlin entnehmen, dass – im Gegensatz zu Bayern – zahlreiche Länder aus unterschiedlichen Gründen (hoher personeller und organisatorischer Aufwand sowohl für die datenerhebenden als auch für die datenverarbeitenden Stellen, Schwierigkeiten bei der exakten Einschätzung des Suchtmittelkonsums etc.) zum Teil erhebliche Probleme mit der Bereitstellung valider Daten hatten bzw. überhaupt keine Daten bereitstellen konnten. Dies gilt sowohl für die ersten beiden Stichtagserhebungen in den Jahren 2016 und 2017 als auch für die 2016 erstmals durchgeführte Jahresverlaufserhebung . 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Ergebnisse der Erhebung in Bayern und im Vergleich zu den anderen Bundesländern (vgl. Nr. 2.1 und 2.2)? 3.2 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung daraus bzw. hat sie bereits ergriffen? En Vergleich mit anderen Ländern ist aus den in der Antwort auf Frage 2.2 dargelegten Gründen nicht möglich und wird auch nicht angestrebt. Die Erhebungen haben in Bayern aus vollzuglicher Sicht keine überraschenden Ergebnisse erbracht. Von insgesamt zum Stichtag 31. März 2016 erfassten 11.289 Gefangenen wurden in der Kategorie „Suchtmittelabhängigkeit“ 2.855 Gefangene und in der Kategorie „Suchtmittelmissbrauch“ 2.050 Gefangene erfasst. Somit ergab sich eine kumulierte Gesamtquote „Abhängigkeit und Missbrauch“ von 43,5 Prozent. Für die Statistik zum 31. März 2017 wurden insgesamt 11.439 Gefangene erfasst. In die Kategorie „Suchtmittelabhängigkeit“ fielen insgesamt 2.613 Gefangene und in die Kategorie „Suchtmittelmissbrauch“ 2.068 Gefangene . Die Gesamtquote liegt somit bei 40,92 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Diese Ergebnisse bestätigen die Wichtigkeit einer konsequenten Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs in den bayerischen Justizvollzugsanstalten. Der bayerische Justizvollzug verfolgt hierbei ein „Drei-Säulen-Modell“, das aus Präventionsmaßnahmen sowie Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke, der Verhinderung des Einbringens von Suchtmitteln in die Anstalten und repressiven Maßnahmen besteht. In Umsetzung dieses Ziels steht den Gefangenen ein umfassendes Betreuungs-, Behandlungs- und Therapieangebot zur Verfügung. Betroffene Gefangene sollen auf Dauer von ihrer Suchtmittelabhängigkeit befreit und in ihrer Einstellung nachhaltig stabilisiert werden. Die Justizvollzugsanstalten wirken dabei durch Information, Aufklärungs - und Überzeugungsarbeit sowie Beratungsgespräche dem Suchtmittelproblem entgegen. Besonderer Wert wird auf die Zusammenarbeit mit geeigneten Behandlungs- und Beratungseinrichtungen außerhalb des Vollzugs gelegt (Suchtberatungsstellen, Gesundheitsämter, freie Entziehungseinrichtungen ). Die Betreuung von suchtgefährdeten und abhängigkeitskranken Gefangenen in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten erfolgt bereits seit 1997 durch vollzugsexterne Fachkräfte. Die Fachkräfte der Suchthilfe beraten drogenabhängige und -gefährdete Gefangene Drucksache 17/17999 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 insbesondere über Therapiemöglichkeiten und vermitteln gegebenenfalls die Gefangenen auch in die Therapieeinrichtungen . Das Konzept ist für den bayerischen Justizvollzug unverzichtbar, hat sich bestens bewährt und wird wegen der großen Bedeutung für den Vollzug als Dauereinrichtung fortgeführt. Der Freistaat Bayern finanziert derzeit insgesamt über 50 Stellen der externen Suchtberatung. Im Doppelhaushalt 2017/2018 konnte nochmals ein deutlicher Stellenzuwachs in diesem Bereich erreicht werden. Neben der Behandlung suchtmittelabhängiger Gefangener wird im Rahmen der Prävention zudem besonderer Wert auf die Verhinderung des Einbringens von Suchtmitteln in Justizvollzugsanstalten gelegt. Hierbei werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Einschmuggeln von Suchtmitteln bei Besuchs- oder sonstigen Außenkontakten zu verhindern. So finden unter anderem laufend körperliche Durchsuchungen und Haftraumkontrollen statt. Daneben wird ständig überprüft, ob durch bauliche Maßnahmen oder zusätzliche technische Überwachungsmöglichkeiten das Einbringen von verbotenen Gegenständen bzw. Substanzen in die Justizvollzugsanstalten noch effektiver verhindert bzw. erschwert werden kann. Schließlich wird der Suchtmittelkonsum von Gefangenen im bayerischen Justizvollzug auch konsequent disziplinarisch geahndet. Zugleich werden grundsätzlich auch geringste Fälle von Drogenbesitz und -handel strafrechtlich verfolgt. Die Zahl der substituierten Gefangenen betrug zum 31. März 2016 ausweislich der von den bayerischen Justizvollzugsanstalten erhobenen Daten 35. Die Substitutionsbehandlung erfolgt im bayerischen Justizvollzug gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer durch besonders qualifizierte Ärzte. Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. September 2016 zur Substitutionsbehandlung wurden die Anstaltsleiter und die Anstaltsärzte nochmals für diesen wichtigen Bereich der Gesundheitsfürsorge der Gefangenen sensibilisiert. Die Anstalten wurden zudem nochmals darum gebeten sicherzustellen , dass sämtliche Gefangene, bei denen eine Substitutionsbehandlung möglicherweise indiziert sein könnte, durch einen hinreichend qualifizierten Arzt untersucht werden und im Bedarfsfall bei einer entsprechenden Indikation eine Substitutionsbehandlung auch tatsächlich durchgeführt wird. Dass die nachdrücklichen Bemühungen des bayerischen Justizvollzugs bereits Wirkung zeigen, verdeutlicht die gestiegene Anzahl der substituierten Gefangenen in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Zum Stichtag 31. März 2017 wurden nach den Erhebungen zur gegenständlichen Erhöhung bereits 42 Gefangene substituiert. 4. Wann ist mit dem Vorliegen eines Berichtes über alle Bundesländer hinweg zu rechnen, der Zahlen zu Substitutionsbehandlungen, Entgiftungen und Entlassungen zugunsten einer Suchtbehandlung darstellt und der damit ein differenziertes Bild zum Umgang mit Suchtmittelabhängigkeiten in den Bundesländern liefern kann? Wie bereits oben (Antwort auf Frage 2.2) dargelegt, haben sich im Rahmen der durchgeführten Erhebung in zahlreichen Ländern zum Teil erhebliche Probleme bei der Erhebung valider Daten ergeben. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der 125. Tagung des Strafvollzugsauschusses der Länder vom 10. bis 12. Mai 2017 in Potsdam in Ziff. 3 des dort gefassten Beschlusses lediglich festgehalten, dass das koordinierende Bundesland Berlin dem Bundesministerium für Gesundheit (die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ), der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Sachstandsbericht übermittelt, ohne auf bereits erhobene Zahlen und Länderspezifika einzugehen . Wann erstmals mit validen Zahlen aller Länder zu rechnen ist, hängt davon ab, wann die Erhebungsprobleme in den anderen Ländern beseitigt werden können. Eine zeitliche Einschätzung ist daher nicht möglich. Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 21 0 4 1 8 0 0 2 0 0 6 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 438 0 105 106 57 3 26 53 5 0 83 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 2063 0 515 591 178 12 58 218 4 1 485 davon geschlossener Vollzug 2033 0 502 590 174 12 58 213 4 1 478 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 145 0 59 42 12 0 2 8 1 0 21 offener Vollzug 30 0 13 1 4 0 0 5 0 0 7 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 140 0 20 5 46 0 2 16 1 0 49 davon geschlossener Vollzug 138 0 20 5 45 0 2 16 1 0 48 offener Vollzug 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Sicherungsverwahrung 19 0 12 1 0 0 0 0 0 0 6 bitte eingeben Stichtag: 31.03.2016 darunter Alt-Fälle* Substanzabhängigkeit: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (m) insgesamt davon Hauptsubstanz Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi de Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zie n m än nl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Ha llu zin og en e flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 4 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 5 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 24 0 2 9 2 0 0 9 0 0 2 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 143 0 23 55 3 3 0 23 0 0 36 davon geschlossener Vollzug 143 0 23 55 3 3 0 23 0 0 36 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 16 0 6 5 0 1 0 2 0 0 2 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 7 0 1 1 2 0 0 0 0 0 3 davon geschlossener Vollzug 6 0 0 1 2 0 0 0 0 0 3 offener Vollzug 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 bitte eingeben Stichtag: 31.03.2016 Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi de Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zie n Ha llu zin og en e flü ch tig e Lö su ng sm itt el insgesamt darunter Alt-Fälle* davon Hauptsubstanz m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Substanzabhängigkeit: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (w) w ei bl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 6 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 7 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 59 0 19 0 27 0 0 7 0 0 6 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 349 0 91 17 128 4 23 44 5 1 35 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 1345 0 471 64 350 9 60 125 6 0 259 davon geschlossener Vollzug 1294 0 446 63 335 9 57 121 6 0 256 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 98 0 30 4 39 1 5 10 0 0 9 offener Vollzug 51 0 25 1 15 0 3 4 0 0 3 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 2 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 226 0 74 1 81 0 0 18 1 0 51 davon geschlossener Vollzug 218 0 71 1 78 0 0 18 1 0 49 offener Vollzug 8 0 3 0 3 0 0 0 0 0 2 Sicherungsverwahrung 14 0 11 1 0 0 0 0 0 0 2 31.03.2016bitte eingeben Stichtag: flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n davon Hauptsubstanz Substanzmissbrauch: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (m) m än nl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zie n Ha llu zin og en e Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi deinsgesamt darunter Alt-Fälle* Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 8 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 9 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 17 0 5 3 1 1 0 4 0 0 3 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 36 0 7 4 5 2 3 9 0 0 6 davon geschlossener Vollzug 33 0 6 4 5 2 2 8 0 0 6 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 6 0 0 1 1 0 1 1 0 0 2 offener Vollzug 3 0 1 0 0 0 1 1 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 4 0 0 0 3 0 0 0 1 0 0 davon geschlossener Vollzug 4 0 0 0 3 0 0 0 1 0 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 bitte eingeben Stichtag: 31.03.2016 Ha llu zin og en e flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Ko ka in an de re S tim ul an zie n Substanzmissbrauch: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (w) w ei bl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi de Se da tiv a / H yp no tik a darunter Alt-Fälle* davon Hauptsubstanz insgesamt Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 10 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 11 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Stichtag: Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 5 5 0 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 30 29 1 davon geschlossener Vollzug 30 29 1 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 5 5 0 offener Vollzug 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 0 0 0 davon geschlossener Vollzug 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 Ar t d er F re ih ei ts en tz ie hu ng In diesem Tabellenblatt müssen sowohl männliche als auch weibliche Substituierte eingetragen werden. insgesamt davon 31.03.2016bitte eingeben männlich weiblich Substitution: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 12 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Jahresverlaufserhebung 01.01. - 31.12. Bundesland: insgesamt m w insgesamt m w insgesamt m w Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) Vollzug von Freiheitsstrafe ° geschlossener Vollzug offener Vollzug Vollzug von Jugendstrafe * geschlossener Vollzug offener Vollzug Sicherungsverwahrung ° Einschließlich der zu Jugendstrafe Verurteilten, die gemäß § 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind * Einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gemäß § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird Diese Daten müssen erstmalig zum 31.05.2017 an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbracherschutz Berlin, Abteilung III übermittelt werden. bitte eingeben Kalenderjahr: 2016 Ar t d er F re ih ei ts en tz ie hu ng Anzahl der medizinisch begleiteten Entgiftungen Anzahl der Entlassungen in eine stationäre oder ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG im Rahmen einer Aussetzung des Restes der Strafe gem. § 88 JGG oder § 57 StGB Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 13 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Übermittlungsstruktur der Stichtagserhebung (31.03. eines Berichtsjahres) Al ko ho l O pi oi de C an na bi no id e Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / Ko ns um s on st ig er p sy ch ot ro pe r Su bs ta nz en Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 25 0 3 0 13 1 2 3 1 0 2 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 435 3 90 103 73 2 17 44 1 1 105 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 1828 353 463 526 157 14 52 165 4 1 452 davon geschlossener Vollzug 1794 344 445 525 155 14 50 162 4 1 444 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 125 1 50 17 13 1 3 11 0 0 30 offener Vollzug 34 9 18 1 2 0 2 3 0 0 8 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 125 5 17 1 48 0 5 5 0 0 49 davon geschlossener Vollzug 123 5 17 1 47 0 5 5 0 0 48 offener Vollzug 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Sicherungsverwahrung 22 18 14 0 0 0 1 0 0 0 7 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Stichtag: 31.03.2017 m än nl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten / Verwahrten Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 14 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Übermittlungsstruktur der Stichtagserhebung (31.03. eines Berichtsjahres) A lk oh ol O pi oi de C an na bi no id e S ed at iv a / H yp no tik a K ok ai n an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m s on st ig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 29 0 4 10 1 0 0 6 0 0 8 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 139 14 24 46 1 4 1 17 0 0 46 davon geschlossener Vollzug 139 14 24 46 1 4 1 17 0 0 46 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 14 0 5 5 1 0 0 0 0 0 3 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 9 1 0 1 2 0 0 1 0 0 5 davon geschlossener Vollzug 9 1 0 1 2 0 0 1 0 0 5 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Stichtag: 31.03.2017 w ei bl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten / Verwahrten Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 15 Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 16 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug A lk oh ol O pi oi de C an na bi no id e S ed at iv a / H yp no tik a K ok ai n an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m s on si ge r p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 69 1 14 0 41 0 1 5 0 0 8 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 379 7 99 13 131 5 24 23 5 0 78 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 1339 347 473 61 368 7 35 121 9 0 263 davon geschlossener Vollzug 1288 336 453 61 353 7 33 114 8 0 257 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 130 1 60 1 42 1 1 12 0 0 13 offener Vollzug 51 11 20 0 15 0 2 7 1 0 6 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 2 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 196 18 52 1 86 0 2 6 0 0 49 davon geschlossener Vollzug 190 18 51 1 84 0 2 5 0 0 47 offener Vollzug 6 0 1 0 2 0 0 1 0 0 2 Sicherungsverwahrung 13 13 11 1 0 0 0 0 0 0 1 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Stichtag: 31.03.2017 m än nl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten mit Suchtmittelmissbrauch Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 17 Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 18 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Al ko ho l O pi oi de C an na bi no id e Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / Ko ns um s on si ge r p sy ch ot ro pe r Su bs ta nz en Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 18 0 0 0 4 2 0 6 0 0 6 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 53 6 10 3 11 4 1 9 0 0 15 davon geschlossener Vollzug 53 6 10 3 11 4 1 9 0 0 15 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 3 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 davon geschlossener Vollzug 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Stichtag: 31.03.2017 w ei bl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten mit Suchtmittelmissbrauch Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 19 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug männlich weiblich Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 7 7 0 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 33 32 1 davon geschlossener Vollzug 33 32 1 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 2 2 0 offener Vollzug 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 0 0 0 davon geschlossener Vollzug 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 Sicherungsverwahrung 2 2 0 Anmerkung: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Es werden nur Substitutionsbehandlungen ausgewertet, die während des Vollzugs stattgefunden haben. Stichtag: 31.03.2017 A rt d er F re ih ei ts en tz ie hu ng insgesamtFreistaat Bayern Anzahl der substituierten Inhaftierten / Verwahrten davon Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 20 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Übermittlungsstruktur der Jahresverlaufserhebung (Kalenderjahr) insgesamt m w insgesamt m w insgesamt m w Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 7 5 2 3 3 0 1 1 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 294 259 35 63 60 3 9 9 0 Vollzug von Freiheitsstrafe *1 702 617 85 325 295 30 197 194 3 geschlossener Vollzug 700 615 85 325 295 30 196 193 3 offener Vollzug 2 2 0 0 0 0 1 1 0 Vollzug von Jugendstrafe *2 12 11 1 52 52 0 17 17 0 geschlossener Vollzug 12 11 1 52 52 0 17 17 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 *1 Einschließlich der zu Jugendstrafe Verurteilten, die gemäß § 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind *2 Einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gemäß § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird Anmerkung: Für die Jahresverlaufsstatistik werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die im Verlaufsjahr noch im Vollzug waren. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten, die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Eintrittsdatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden nur Entgiftungsbehandlungen berücksichtigt, die während des Vollzugs in dem Kalenderjahr durchgeführt wurden. Jahr: 2016 Anzahl der medizinisch begleiteten Entgiftungen Anzahl der Entlassungen in eine stationäre oder ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung A rt d er F re ih ei ts en tz ie hu ng Freistaat Bayern im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG im Rahmen einer Aussetzung des Restes der Strafe gem. § 88 JGG oder § 57 StGB Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 21