17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18002 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 01.06.2017 Frauen im Alter Ich frage die Staatsregierung, ob ihr Kenntnisse zu folgenden Fragen vorliegen: 1. a) Aus welchen Berufsbildern stammen die heutigen Rentenbezieherinnen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten sowie prozentualem Anteil der Berufsgruppen)? b) In welchen Berufen sind die erwerbstätigen Frauen seit 2010 zu finden? c) Gibt es anhand dieser beiden Daten noch immer „typische “ Frauenberufe? 2. Falls ja, wie will die Staatregierung „typische Frauenberufe “ aufwerten, sowohl finanziell als auch gesellschaftlich ? 3. Wie hoch ist die Durchschnittsrente von Frauen im Vergleich zu Männern seit 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Wie hoch ist das Renteneintrittsalter von Frauen im Vergleich zu Männern seit 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Wie viele Rentnerinnen arbeiten seit 2010 auf Basis geringfügiger Beschäftigung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6. a) Wie viele Frauen beziehen seit 2010 Grundsicherung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten, in absoluten Zahlen)? b) Welchen Anteil machen sie prozentual gesehen aus (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.07.2017 1. a) Aus welchen Berufsbildern stammen die heutigen Rentenbezieherinnen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie prozentualem Anteil der Berufsgruppen )? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung erfasst nicht die der Beitragszahlung zugrunde liegende berufliche Tätigkeit oder Ausbildung. Dieses Erfassungsmerkmal wäre auch nicht aussagekräftig, da sich die Art der beruflichen Tätigkeit im Laufe eines Erwerbslebens verändern kann. b) In welchen Berufen sind die erwerbstätigen Frauen seit 2010 zu finden? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Aktuellere Informationen zu Erwerbstätigen als die, die bereits mit Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Ruth Müller zum gleichen Thema (LT-Drs. Nr. 17/2973) genannt wurden, liegen nicht vor. Um gleichwohl aktuellere Informationen zur Verfügung zu stellen, wurden hilfsweise die aktuellen Zahlen zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten herangezogen (aufgrund der Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Klassifikation der Berufe (KldB) 1988 auf die KldB 2010 ist beim Merkmal „ausgeübte Tätigkeit (Beruf)“ kein Datenausweis für Stichtage nach dem 30.06.2011 und vor dem 31.12.2012 möglich. Daten nach der KldB 2012 sind aufgrund erheblicher Unterschiede der Systematiken nicht mit den Daten der KldB 1988 vergleichbar). c) Gibt es anhand dieser beiden Daten noch immer „typische“ Frauenberufe? Berufe mit hohem Frauenanteil können der Anlage 1 entnommen werden. 2. Falls ja, wie will die Staatsregierung „typische Frauenberufe“ aufwerten, sowohl finanziell als auch gesellschaftlich? Ein hoher Frauenanteil ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einem Beruf, der sowohl finanziell als auch gesellschaftlich aufgewertet werden muss. Die Lohnfindung und Lohnhöhe wird nicht staatlich festgesetzt, sondern unterliegt der Vereinbarung der Tarifpartner. Gleichwohl hat die Staats- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18002 regierung daher zur Aufwertung von Berufen (insbesondere im Bereich Erziehen und Pflegen) u. a. folgende Maßnahmen ergriffen: Im Bereich der Kindertagesbetreuung wurden Berufe historisch bedingt lange Zeit nahezu ausschließlich von Frauen ausgeübt. Das Berufsbild wandelt sich seit den letzten Jahrzehnten stetig. Denn die hohe Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist spätestens seit der Veröffentlichung internationaler Vergleichsstudien, wie z.B. PISA, unbestritten. Entsprechend erfährt dieser Bereich insgesamt eine gesellschaftliche Aufwertung, die sich im Berufsbild wiederfindet. Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren dafür ein, das Berufsfeld „Kindertagesbetreuung“ aufzuwerten und neue Zielgruppen für die Ausübung dieser Berufe zu gewinnen. Dies erfolgt auch dadurch, dass zunehmend frühpädagogische Studiengänge an den Hochschulen und Universitäten Einzug halten und neue Modelle der Erzieherausbildung erprobt werden. Auf diese Weise können auch gezielt Abiturientinnen und Abiturienten gewonnen werden. Im Zuge des Fachkräftemangels werden Weiterqualifizierungen von Ergänzungskräften zu Fachkräften ermöglicht, um im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung den Aufstieg zur Fachkraft zu erreichen. Dies erhöht nicht nur den beruflichen Status, sondern auch die gesellschaftliche Anerkennung und finanzielle Entlohnung der Absolventinnen und Absolventen. Die Entlohnung pädagogischer Berufe im Bereich der Kindertagesbetreuung, wie z.B. Erzieherinnen und Erzieher, ist bayernweit nicht einheitlich geregelt. Hier gilt die Tarifhoheit der Anstellungsträger. Die verschiedenen Anstellungsträger verfügen über eigene Tarifverträge und -systeme, nach denen sich die Entlohnung richtet. Die Staatsregierung hat sich aber seit Jahren gegenüber den Tarifvertragsparteien für eine angemessene Entlohnung ausgesprochen. Die Lohnentwicklungen werden in den Basiswert zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) eingerechnet und entsprechend mitgetragen. Der Altenpflegeberuf ist ein typischer Frauenberuf und er zählt zu den Mangelberufen. Eine Aufwertung dieses Berufes ist von jeher ein großes Anliegen der Staatsregierung. Die Verbesserung der Attraktivität des Altenpflegeberufs ist ein entscheidender Faktor zur Bekämpfung des Fachkräftemangels . Seit vielen Jahren wird die Imagekampagne HERZWER- KER erfolgreich durchgeführt. Laufende Veröffentlichungen wie die kostenlose Informationsbroschüre für Lehrerinnen und Lehrer der Allgemeinbildenden Schulen für den Berufskundeunterricht oder die neu hinzugekommene Herzwerker- Broschüre „Karriere“ tragen dazu bei, das Bild der Altenpflege in der Gesellschaft zu verbessern. Zur Imagesteigerung kann zudem eine Akademisierung der Pflegeausbildung beitragen. Mit dem Pflegeberufereformgesetz soll eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen geschaffen werden. Es werden aber in Zukunft weiterhin Pflegefachkräfte sowie Pflegehilfskräfte in erheblicher Zahl ohne akademische Ausbildung benötigt, um den Bedarf an Pflegekräften abzudecken. Regelmäßige Weiterbildungen für die Pflegekräfte bringen einen doppelten Vorteil: Zum einen erhalten und erweitern sie das fachliche Know-how, zum anderen tragen Weiterbildungen zur Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch zu einer Verringerung der Personalfluktuation bei. Fort- und Weiterbildungen in der Pflege werden mit ca. 500.000 Euro pro Jahr gefördert. Auf der Grundlage eines Fünf-Punkte-Plans für eine bessere Ausbildung in der Altenpflege wird beständig an der Verbesserung der Rahmenbedingungen gearbeitet. Die Staatsregierung fordert schon seit Jahren bei den Tarifvertragsparteien eine angemessene Entlohnung der Pflegekräfte in der Altenpflege ein. Bayern konnte im Ersten Pflegestärkungsgesetz erfolgreich eine gesetzliche Regelung durchsetzen, wonach Tarifvertragslöhne in den Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. Durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz wurde außerdem eine Klarstellung im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) dahingehend aufgenommen, dass auch die Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen durch nicht tarifgebundene Einrichtungen von den Kostenträgern im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden darf. Hierdurch sollen nicht tarifgebundene Einrichtungen ermutigt werden, Einzelverhandlungen zu führen, um die Löhne ihrer Mitarbeiter bis auf Tarifniveau steigern zu können . Dass Frauen nach wie vor in manchen Berufen überproportional vertreten sind, zeigt, dass Rollenbilder noch immer deutlich verankert sind und Entscheidungen der Berufswahl nach wie vor stark beeinflussen. Hier gilt es, Geschlechterstereotype zu überwinden und beispielsweise Mädchen für MINT-Berufe und deren Perspektiven zu sensibilisieren und zu begeistern. Eine seit Jahren bewährte und auch in Bayern sehr erfolgreiche Maßnahme ist der bundesweite Aktionstag „Girls' Day – Mädchenzukunftstag“, an dem Unternehmen und Betriebe, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Behörden und andere Institutionen Mädchen zu einem Besuch ihrer Arbeitsstätten einladen. Die Mädchen können am Girls‘ Day technische, handwerkliche, informationstechnische und naturwissenschaftliche Berufe näher kennenlernen, die ihnen bisher weniger bekannt sind und die sie in ihre Überlegungen zur Berufsorientierung daher selten einbeziehen. Der Girls‘ Day bietet Mädchen nicht nur die Möglichkeit, selbst diese Tätigkeiten auszuprobieren , sondern auch Frauen in Führungspositionen in diesen Berufsfeldern zu erleben. Die Staatsregierung respektiert jedoch die Freiheit der Berufswahl. Sie sieht es als ihre Aufgabe, die bayerischen Jugendlichen auf dem Weg der Berufswahl zu unterstützen. Dies geschieht durch die Berufsorientierungs-Angebote in den allgemeinbildenden Schulen und wird z. B. ergänzt durch den Besuch von Berufsorientierungsmessen. Die Staatsregierung wird mit der „BERUFSBILDUNG 2018 – Berufsbildungsmesse mit 14. Bayerischem Berufsbildungskongress “ junge Menschen umfangreich informieren und damit ihre Berufswahl auf eine gesicherte Basis stellen. 3. Wie hoch ist die Durchschnittsrente von Frauen im Vergleich zu Männern seit 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Regionaldaten auf Landkreisebene stehen in der Rentenstatistik grundsätzlich nicht zur Verfügung. Den Zahlen zur Rentenentwicklung in den Städten und Landkreisen liegt deshalb eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenver- Drucksache 17/18002 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sicherung zugrunde. Diese kann der Anlage 2 entnommen werden. 4. Wie hoch ist das Renteneintrittsalter von Frauen im Vergleich zu Männern seit 2010 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Regionaldaten auf Landkreisebene stehen in der Rentenstatistik grundsätzlich nicht zur Verfügung. Den Zahlen zur Rentenentwicklung in den Städten und Landkreisen liegt deshalb eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung zugrunde. Diese kann der Anlage 3 entnommen werden. 5. Wie viele Rentnerinnen arbeiten seit 2010 auf Basis geringfügiger Beschäftigung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Aus den Erhebungen des Mikrozensus (Bevölkerung und Erwerbstätige – Teil II der Ergebnisse der 1% Mikrozensuserhebung 2010 bis 2015) stehen nur die in nachfolgender Tabelle enthaltenen Daten für Bayern zur Verfügung. Auswertungen speziell für Rentnerinnen und deren geringfügige Beschäftigung sind weder auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise verfügbar (Mikrozensus mit zu geringen Fallzahlen für diese regionale Abgrenzung) noch liegen sie für Regierungsbezirke oder landesweit vor. Erwerbstätige in Bayern im Alter von 65 Jahren oder älter in Tsd. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Erwerbstätige insgesamt 138 151 158 158 174 189 davon weiblich 56 60 58 60 69 76 weiblich, geringfügig beschäftigt 22 27 27 28 35 40 6. a) Wie viele Frauen beziehen seit 2010 Grundsicherung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten, in absoluten Zahlen)? b) Welchen Anteil machen sie prozentual gesehen aus (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Aufgrund der Thematik „Frauen im Alter“ wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass sich die Fragen 6.a. und 6 b ausschließlich auf Leistungsberechtigte der Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, die die Altersgrenze erreicht haben. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe –) erhalten nach § 41 SGB XII Personen , – die die Altersgrenze erreicht haben (Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres, für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben) oder – die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung – sind. Rentner/-innen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen decken können, haben demnach einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) scheiden für den zuvor genannten Personenkreis aus. Nach den Erhebungen des Landesamts für Statistik sowie des Statistischen Bundesamts ergibt sich demzufolge hinsichtlich der Anzahl der Empfängerinnen von Grundsicherungsleistungen folgende Übersicht (vgl. Antwort zu Frage 6 a: Anzahl der Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII ab Erreichen der Altersgrenze in und außerhalb von Einrichtungen – jeweils zum Jahresende – in absoluten Zahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bayern insges. 32.756 35.096 38.048 40.756 40.402 41.686 40.498 aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken Oberbayern 12.600 13.398 14.301 15.657 15.782 16.499 16.293 Niederbayern 2.705 2.797 3.242 3.407 3.236 3.347 3.136 Oberpfalz 2.505 2.637 3.007 3.248 3.106 3.070 2.902 Oberfranken 2.186 2.293 2.569 2.779 2.652 2.738 2.566 Mittelfranken 5.377 5.976 6.374 6.653 6.698 6.869 6.829 Unterfranken 3.018 3.114 3.390 3.550 3.572 3.687 3.575 Schwaben 4.365 4.881 5.165 5.462 5.356 5.476 5.197 Sozialhilfeträger Bezirke 6.636 7.214 8.193 8.884 8.064 8.188 7.644 Landkreise 11.117 11.852 12.772 13.755 13.648 14.025 13.544 Kreisfreie Städte 15.003 16.030 17.083 18.117 18.690 19.473 19.310 Quellen: 2010 bis 2015: Statistische Berichte des Landesamts für Statistik zur Sozialhilfe in Bayern (Teil 2: Empfänger) 2016: Erhebung des Statistischen Bundesamts, Auswertung des Landesamts für Statistik Ausgehend von diesen Erhebungen des Landesamts für Statistik sowie des Statistischen Bundesamts errechnet sich die Quote der Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII wie in nachfolgender Tabelle dargestellt (vgl. Frage 6 b): Quote der Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII ab Erreichen der Altersgrenze in und außerhalb von Einrichtungen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* Bayern insges. 2,3 2,5 2,7 2,9 2,8 2,9 aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirke Oberbayern 2,7 2,8 3,0 3,2 3,2 3,3 Niederbayern 2,1 2,2 2,5 2,6 2,4 2,5 Oberpfalz 2,1 2,2 2,5 2,7 2,6 2,5 Oberfranken 1,7 1,8 2,0 2,1 2,0 2,1 Mittelfranken 2,8 3,1 3,3 3,4 3,4 3,4 Unterfranken 2,0 2,1 2,3 2,4 2,4 2,4 Schwaben 2,2 2,4 2,6 2,7 2,6 2,6 Sozialhilfeträger Bezirke 0,5 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 Landkreise 1,1 1,2 1,3 1,4 1,4 1,4 Kreisfreie Städte 3,6 3,9 4,1 4,3 4,4 4,6 Quelle: Berechnungen des Landesamts für Statistik * hierzu liegen noch keine Daten vor Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 21 0 4 1 8 0 0 2 0 0 6 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 438 0 105 106 57 3 26 53 5 0 83 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 2063 0 515 591 178 12 58 218 4 1 485 davon geschlossener Vollzug 2033 0 502 590 174 12 58 213 4 1 478 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 145 0 59 42 12 0 2 8 1 0 21 offener Vollzug 30 0 13 1 4 0 0 5 0 0 7 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 140 0 20 5 46 0 2 16 1 0 49 davon geschlossener Vollzug 138 0 20 5 45 0 2 16 1 0 48 offener Vollzug 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Sicherungsverwahrung 19 0 12 1 0 0 0 0 0 0 6 bitte eingeben Stichtag: 31.03.2016 darunter Alt-Fälle* Substanzabhängigkeit: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (m) insgesamt davon Hauptsubstanz Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi de Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zie n m än nl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Ha llu zin og en e flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 4 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 5 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 24 0 2 9 2 0 0 9 0 0 2 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 143 0 23 55 3 3 0 23 0 0 36 davon geschlossener Vollzug 143 0 23 55 3 3 0 23 0 0 36 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 16 0 6 5 0 1 0 2 0 0 2 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 7 0 1 1 2 0 0 0 0 0 3 davon geschlossener Vollzug 6 0 0 1 2 0 0 0 0 0 3 offener Vollzug 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 bitte eingeben Stichtag: 31.03.2016 Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi de Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zie n Ha llu zin og en e flü ch tig e Lö su ng sm itt el insgesamt darunter Alt-Fälle* davon Hauptsubstanz m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Substanzabhängigkeit: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (w) w ei bl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 6 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 7 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 59 0 19 0 27 0 0 7 0 0 6 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 349 0 91 17 128 4 23 44 5 1 35 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 1345 0 471 64 350 9 60 125 6 0 259 davon geschlossener Vollzug 1294 0 446 63 335 9 57 121 6 0 256 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 98 0 30 4 39 1 5 10 0 0 9 offener Vollzug 51 0 25 1 15 0 3 4 0 0 3 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 2 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 226 0 74 1 81 0 0 18 1 0 51 davon geschlossener Vollzug 218 0 71 1 78 0 0 18 1 0 49 offener Vollzug 8 0 3 0 3 0 0 0 0 0 2 Sicherungsverwahrung 14 0 11 1 0 0 0 0 0 0 2 31.03.2016bitte eingeben Stichtag: flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n davon Hauptsubstanz Substanzmissbrauch: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (m) m än nl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zie n Ha llu zin og en e Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi deinsgesamt darunter Alt-Fälle* Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 8 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 9 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Art der Freiheitsentziehung Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 17 0 5 3 1 1 0 4 0 0 3 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 36 0 7 4 5 2 3 9 0 0 6 davon geschlossener Vollzug 33 0 6 4 5 2 2 8 0 0 6 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 6 0 0 1 1 0 1 1 0 0 2 offener Vollzug 3 0 1 0 0 0 1 1 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 4 0 0 0 3 0 0 0 1 0 0 davon geschlossener Vollzug 4 0 0 0 3 0 0 0 1 0 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 bitte eingeben Stichtag: 31.03.2016 Ha llu zin og en e flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m so ns tig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Ko ka in an de re S tim ul an zie n Substanzmissbrauch: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten (w) w ei bl ic he In ha ft ie rt e / Ve rw ah rt e Al ko ho l O pi oi de Ca nn ab in oi de Se da tiv a / H yp no tik a darunter Alt-Fälle* davon Hauptsubstanz insgesamt Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 10 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung * Fälle, die zum Alt-Bestand gehören und bei denen ggf. die Konsumeinschätzung noch nicht entsprechend der ICD-10-Leitlinien vorgenommen wurde. Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 11 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Stichtagserhebung Bundesland: Stichtag: Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 5 5 0 Freiheitstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 30 29 1 davon geschlossener Vollzug 30 29 1 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 5 5 0 offener Vollzug 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 114 JGG) 0 0 0 davon geschlossener Vollzug 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 Ar t d er F re ih ei ts en tz ie hu ng In diesem Tabellenblatt müssen sowohl männliche als auch weibliche Substituierte eingetragen werden. insgesamt davon 31.03.2016bitte eingeben männlich weiblich Substitution: Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 12 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Jahresverlaufserhebung 01.01. - 31.12. Bundesland: insgesamt m w insgesamt m w insgesamt m w Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) Vollzug von Freiheitsstrafe ° geschlossener Vollzug offener Vollzug Vollzug von Jugendstrafe * geschlossener Vollzug offener Vollzug Sicherungsverwahrung ° Einschließlich der zu Jugendstrafe Verurteilten, die gemäß § 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind * Einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gemäß § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird Diese Daten müssen erstmalig zum 31.05.2017 an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbracherschutz Berlin, Abteilung III übermittelt werden. bitte eingeben Kalenderjahr: 2016 Ar t d er F re ih ei ts en tz ie hu ng Anzahl der medizinisch begleiteten Entgiftungen Anzahl der Entlassungen in eine stationäre oder ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG im Rahmen einer Aussetzung des Restes der Strafe gem. § 88 JGG oder § 57 StGB Stand 30.04.2015 Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 13 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Übermittlungsstruktur der Stichtagserhebung (31.03. eines Berichtsjahres) Al ko ho l O pi oi de C an na bi no id e Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / Ko ns um s on st ig er p sy ch ot ro pe r Su bs ta nz en Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 25 0 3 0 13 1 2 3 1 0 2 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 435 3 90 103 73 2 17 44 1 1 105 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 1828 353 463 526 157 14 52 165 4 1 452 davon geschlossener Vollzug 1794 344 445 525 155 14 50 162 4 1 444 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 125 1 50 17 13 1 3 11 0 0 30 offener Vollzug 34 9 18 1 2 0 2 3 0 0 8 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 125 5 17 1 48 0 5 5 0 0 49 davon geschlossener Vollzug 123 5 17 1 47 0 5 5 0 0 48 offener Vollzug 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 Sicherungsverwahrung 22 18 14 0 0 0 1 0 0 0 7 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Stichtag: 31.03.2017 m än nl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten / Verwahrten Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 14 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Übermittlungsstruktur der Stichtagserhebung (31.03. eines Berichtsjahres) A lk oh ol O pi oi de C an na bi no id e S ed at iv a / H yp no tik a K ok ai n an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m s on st ig er p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 29 0 4 10 1 0 0 6 0 0 8 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 139 14 24 46 1 4 1 17 0 0 46 davon geschlossener Vollzug 139 14 24 46 1 4 1 17 0 0 46 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 14 0 5 5 1 0 0 0 0 0 3 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 9 1 0 1 2 0 0 1 0 0 5 davon geschlossener Vollzug 9 1 0 1 2 0 0 1 0 0 5 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Stichtag: 31.03.2017 w ei bl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der suchtmittelabhängigen Inhaftierten / Verwahrten Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 15 Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 16 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug A lk oh ol O pi oi de C an na bi no id e S ed at iv a / H yp no tik a K ok ai n an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / K on su m s on si ge r p sy ch ot ro pe r S ub st an ze n Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 69 1 14 0 41 0 1 5 0 0 8 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 379 7 99 13 131 5 24 23 5 0 78 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 1339 347 473 61 368 7 35 121 9 0 263 davon geschlossener Vollzug 1288 336 453 61 353 7 33 114 8 0 257 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 130 1 60 1 42 1 1 12 0 0 13 offener Vollzug 51 11 20 0 15 0 2 7 1 0 6 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 2 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 196 18 52 1 86 0 2 6 0 0 49 davon geschlossener Vollzug 190 18 51 1 84 0 2 5 0 0 47 offener Vollzug 6 0 1 0 2 0 0 1 0 0 2 Sicherungsverwahrung 13 13 11 1 0 0 0 0 0 0 1 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Stichtag: 31.03.2017 m än nl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten mit Suchtmittelmissbrauch Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 17 Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 18 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Al ko ho l O pi oi de C an na bi no id e Se da tiv a / H yp no tik a Ko ka in an de re S tim ul an zi en H al lu zi no ge ne flü ch tig e Lö su ng sm itt el m ul tip le r S ub st an zg eb ra uc h / Ko ns um s on si ge r p sy ch ot ro pe r Su bs ta nz en Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 18 0 0 0 4 2 0 6 0 0 6 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 53 6 10 3 11 4 1 9 0 0 15 davon geschlossener Vollzug 53 6 10 3 11 4 1 9 0 0 15 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 3 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 davon geschlossener Vollzug 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anmerkung: Allgemein: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Die Haftart wird zum Stichtag ermittelt. Altfälle: Als Altfall werden Gefangene und Verwahrte gewertet, die bereits vor dem 01.06.2015 in Haft waren. Hinweis: Differenzen bei der Spalte C und der Summe der Spalten E - M sind darauf zurückzuführen, dass bei einigen Gefangenen keine Hauptsubstanz erfasst wurde. Stichtag: 31.03.2017 w ei bl ic he In ha fti er te / Ve rw ah rt e Anzahl der Inhaftierten / Verwahrten mit Suchtmittelmissbrauch Freistaat Bayern ins-gesamt darunter Alt-Fälle davon Hauptsubstanz Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 19 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug männlich weiblich Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 0 0 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 7 7 0 Freiheitsstrafe (Vollzug von Freiheitsstrafe einschl. § 89b JGG) 33 32 1 davon geschlossener Vollzug 33 32 1 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 2 2 0 offener Vollzug 0 0 0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe 0 0 0 Jugendstrafe (Vollzug von Jugendstrafe einschl. § 144 JGG) 0 0 0 davon geschlossener Vollzug 0 0 0 offener Vollzug 0 0 0 Sicherungsverwahrung 2 2 0 Anmerkung: Für die Stichtagserhebung werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die zum Stichtag vorraussichtlich noch in Haft sind. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Feststelldatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden Überstellungen aus bayerischen JVAen nicht berücksichtigt. Es werden nur Substitutionsbehandlungen ausgewertet, die während des Vollzugs stattgefunden haben. Stichtag: 31.03.2017 A rt d er F re ih ei ts en tz ie hu ng insgesamtFreistaat Bayern Anzahl der substituierten Inhaftierten / Verwahrten davon Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 20 Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug Übermittlungsstruktur der Jahresverlaufserhebung (Kalenderjahr) insgesamt m w insgesamt m w insgesamt m w Untersuchungshaft (14 bis unter 21 Jahre) 7 5 2 3 3 0 1 1 0 Untersuchungshaft (21 Jahre und älter) 294 259 35 63 60 3 9 9 0 Vollzug von Freiheitsstrafe *1 702 617 85 325 295 30 197 194 3 geschlossener Vollzug 700 615 85 325 295 30 196 193 3 offener Vollzug 2 2 0 0 0 0 1 1 0 Vollzug von Jugendstrafe *2 12 11 1 52 52 0 17 17 0 geschlossener Vollzug 12 11 1 52 52 0 17 17 0 offener Vollzug 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherungsverwahrung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 *1 Einschließlich der zu Jugendstrafe Verurteilten, die gemäß § 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind *2 Einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gemäß § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird Anmerkung: Für die Jahresverlaufsstatistik werden nur Gefangene bzw. Verwahrte ausgewertet, die im Verlaufsjahr noch im Vollzug waren. Bei Gefangenen bzw. Verwahrten, die in mehreren JVAen in Haft waren, werden nur die Einträge des ersten Eintritts in den bayerischen Justizvollzug (kleinstes Eintrittsdatum) berücksichtigt. Diese werden der entsprechenden JVA zugerechnet. Weiterhin werden nur Entgiftungsbehandlungen berücksichtigt, die während des Vollzugs in dem Kalenderjahr durchgeführt wurden. Jahr: 2016 Anzahl der medizinisch begleiteten Entgiftungen Anzahl der Entlassungen in eine stationäre oder ambulante Suchtentwöhnungsbehandlung A rt d er F re ih ei ts en tz ie hu ng Freistaat Bayern im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gem. § 35 BtMG im Rahmen einer Aussetzung des Restes der Strafe gem. § 88 JGG oder § 57 StGB Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17999 21