17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18003 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 28.06.2017 Förderungen von sogenannten Milchtankstellen Ich frage die Staatsregierung: 1. Fördert der Freistaat allgemein die Anschaffung oder Umrüstung von sogenannten Milchtankstellen? 2.1 Gibt es konkret die Fördermöglichkeit durch den Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK-Rahmenplans? 2.2 Falls ja, welche Maßnahme im Bereich der Milchtankstellen wird gefördert (Anschaffung/Umrüstung/etc.)? 2.3 Zu jeweils wie viel Prozent (bitte auch jeweils Maximalbeträge angeben)? 3.1 Wie viele Milchtankstellen wurden in Bayern in den vergangenen 10 Jahren bereits gefördert (bitte nach Jahr, Landkreisen und Maßnahme)? 3.2 Wie hoch waren jeweils die Förderbeträge? 4.1 Sind Betriebe, die pasteurisierte Milch an produktionsfremden Orten (z. B. in einem Supermarkt) durch einen Milchautomaten vertreiben, ebenfalls förderfähig? 4.2 Welche Maßnahme wird mit welchem Fördersatz gefördert (z.B. Anschaffung/Umbau/Erweiterung; Kühlauto/ Automat/Gebäudeumbau/Pasteurisierer)? 4.3 Falls ja, zu jeweils wie viel Prozent (bitte auch jeweils Maximalbeträge angeben)? 5.1 Gab es in Bayern bereits Fördergelder für Betriebe, die pasteurisierte Milch an produktionsfremden Orten durch einen Milchautomaten vertreiben (bitte Landkreise und Jahr nennen)? 5.2 Falls ja, in welcher Höhe? 5.3 Welcher ist der einschlägige Haushaltstitel? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 31.07.2017 1. Fördert der Freistaat allgemein die Anschaffung oder Umrüstung von sogenannten Milchtankstellen ? In landwirtschaftlichen Betrieben können Investitionen in Milchautomaten im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) gefördert werden, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen. Da es sich bei Milch um die Vermarktung von sog. „Anhang-I-Produkten“ handelt, ist die Förderung dort ausschließlich im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) möglich. Im aktuellen AFP werden Investitionen zur „Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-Produkten“ mit einem Fördersatz von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Es gilt grundsätzlich eine Obergrenze im Förderprogramm von 400.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben . Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben. 2.1 Gibt es konkret die Fördermöglichkeit durch den Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungsund Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ des GAK-Rahmenplans? Nein. Grund dafür ist der Förderausschluss in Buchstabe j im Text des Fördergrundsatzes 3A „Von der Förderung sind ausgeschlossen: … [ ] … Aufwendungen, die dem Absatz auf der Erzeuger- und Einzelhandelsstufe dienen, …“. 2.2 Falls ja, welche Maßnahme im Bereich der Milchtankstellen wird gefördert (Anschaffung/Umrüstung/ etc.)? Siehe Antwort zu Frage 2.1. 2.3 Zu jeweils wie viel Prozent (bitte auch jeweils Maximalbeträge angeben)? Siehe Antwort zu Frage 2.1. 3.1 Wie viele Milchtankstellen wurden in Bayern in den vergangenen 10 Jahren bereits gefördert (bitte nach Jahr, Landkreisen und Maßnahme)? Milchautomaten werden im AFP in der Regel im Zusammenhang mit größeren Investitionen in die Milchviehhaltung (z. B. Stallneu- oder umbau) oder mit Investitionen in die Direktvermarktung angeschafft und im Rahmen dieser Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18003 Investitionen gefördert. Für Milchautomaten erfolgt keine gesonderte Erfassung im EDV-Abwicklungsprogramm. Eine konkrete Aussage zu geförderten Milchtankstellen in den letzten 10 Jahren ist daher nicht möglich. 3.2 Wie hoch waren jeweils die Förderbeträge? Bei Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro (inkl. Einhausung ) sind für Milchtankstellen im AFP Zuschüsse in Höhe von 1.500 bis 3.000 Euro möglich. 4.1 Sind Betriebe, die pasteurisierte Milch an produktionsfremden Orten (z. B. in einem Supermarkt) durch einen Milchautomaten vertreiben, ebenfalls förderfähig? Die räumliche Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb ist im AFP nicht gefordert. Der Milchautomat kann daher auch an einem anderen Aufstellort als auf der Hofstelle errichtet werden , solange sie weiterhin im Eigentum des landwirtschaftlichen Betriebes verbleibt. 4.2 Welche Maßnahme wird mit welchem Fördersatz gefördert (z. B. Anschaffung/Umbau/Erweiterung; Kühlauto/Automat/Gebäudeumbau/Pasteurisierer)? Der Fördersatz bei Investitionen zur „Verarbeitung und Vermarktung von Anhang-I-Produkten“ liegt im AFP einheitlich bei 15 Prozent. Kühlautos können nicht gefördert werden, da im AFP mobile Maschinen und Geräte von einer Förderung ausgeschlossen sind. 4.3 Falls ja, zu jeweils wie viel Prozent (bitte auch jeweils Maximalbeträge angeben)? Siehe Antwort zu Frage 4.2. 5.1 Gab es in Bayern bereits Fördergelder für Betriebe , die pasteurisierte Milch an produktionsfremden Orten durch einen Milchautomaten vertreiben (bitte Landkreise und Jahr nennen)? Siehe Antwort zu Frage 3.1. 5.2 Falls ja, in welcher Höhe? Siehe Antwort zu Frage 3.1. 5.3 Welcher ist der einschlägige Haushaltstitel? Die Förderung im AFP erfolgt im Haushaltstitel 08 03/67–70 aus Mittel der EU (ELER1-Fonds), des Bundes (GAK2) und des Landes Bayern. 1 ELER = Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. 2 GAK = Gemeinschaftsaufgabe „Verbeserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“