17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18010 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, Susann Biedefeld, Klaus Adelt, Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 06.07.2017 Geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof – Marktredwitz – Regensburg Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof – Marktredwitz – Regensburg. Dabei fordern das Forum Bahnlärm sowie unzählige Bürgerinnen und Bürger neben der Elektrifizierung auch adäquate Maßnahmen zum Lärmschutz ein. Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Planfeststellungsverfahren (Verwirklichung der Elektrifizierung, Einwände bzw. Stellungnahmen von Bürgern)? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, im Zuge der Elektrifizierung auch einen vernünftigen Lärmschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und umzusetzen? 3. Plant die Staatsregierung diesbezüglich eine Initiative im Bundesrat, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/7365) auch tatsächlich eine länderübergreifende Zustimmung bekommt, damit insbesondere bei der Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes auch die rechtliche Gleichstellung von Ausbau- und Neubaustrecken sichergestellt wird? 4. Sieht die Staatsregierung die Möglichkeit, auch eigene Mittel für die Sicherstellung eines vernünftigen Lärmschutzes an der genannten Strecke bereitzustellen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.07.2017 Zu 1.: Zum fortlaufenden Projektstand siehe: www.bahnausbaunordostbayern .de/gesamtprojekt/planungsstand.html Zu 2.: Der Lärmschutz beim Neu- und Ausbau der Schienenwege ist bundesgesetzlich geregelt, im Wesentlichen durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Eine Pflicht zur Lärmvorsorge besteht für den Träger eines Ausbauvorhabens , wenn es sich gemäß der gesetzlichen Definition um eine wesentliche Änderung am bestehenden Verkehrsweg handelt, also wenn sich die Höhe der Immissionen als unmittelbare Folge eines baulichen Eingriffs wesentlich zum Nachteil verändert. Die hängt von den konkreten Baumaßnahmen ab, auf welche die Staatsregierung jedoch keinen Einfluss hat. Der Ausbaustandard wird derzeit abgestimmt zwischen dem Bund als Auftraggeber und Finanzierer des Vorhabens und der DB Netz AG, die den Streckenausbau plant und umsetzt . In einer Pressemitteilung der DB AG vom 03.05.2017 wird zum sogenannten Ostkorridor ausgeführt, dass beim Ausbau der Bahnstrecken in der Oberpfalz und in Oberfranken auch den Belangen der Anwohner Rechnung getragen werden solle. Forderungen nach Schallschutz entlang der Ausbaustrecke zwischen Hof und Regensburg seien bei der Bahn und dem Bund angekommen. Derzeit liefen Gespräche zwischen Bahn und Bund, wie der Ausbau erfolgen soll. Diese seien konstruktiv und nach Einschätzung der DB auf einem guten Weg. Zu 3. und 4.: Die Staatsregierung hat derzeit keinen Grund zur Annahme, dass die Elektrifizierung des Ostkorridors ohne Lärmschutzmaßnahmen erfolgt. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen .