17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18012 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄH- LER vom 29.06.2017 Blumenwiesenaktion des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz – Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen des Staatsministeriums im Bundestagswahlkampf Am 27. Juni hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Kooperation mit Medienunternehmen in einer Aktion eine Blumenmischung für Bienen und Schmetterlinge an bestimmte Haushalte verschickt und auch über Facebook angeboten. Auf der Vorderseite der Briefkuverts ist mit den Worten “Mit blumigen Grüßen Ihre Ulrike Scharf Staatsministerin“ ein persönlicher Gruß aufgedruckt . Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Mit welchen Kooperationspartnern wurde die Aktion durchgeführt? 1.2 Wie kamen die Kooperationen zustande? 1.3 Wie viele Haushalte wurden damit in den bayerischen Regierungsbezirken erreicht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Gemeinden)? 2.1 Welche Kooperationsvereinbarung wurde mit den jeweiligen Kooperationspartnern getroffen? 2.2 Wurden die Kooperationsvereinbarungen schriftlich festgehalten? 2.3 Welche Vorteile versprechen sich die Kooperationspartner jeweils aus der Aktion? 3.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Aktion von den bayerischen Bürgern nicht mit dem laufenden Bundestagswahlkampf in Verbindung gebracht wird? 3.2 Welche Staatsministerien in Bayern oder anderen Bundesländern (falls bekannt) haben im Dreimonatszeitraum vor dieser oder auch der letzten Bundestagswahl ähnliche Geschenke an Bürger verschickt oder anderweitig verteilt? 4.1 Wie viele Personen wurden über die Social-Media-Kanäle erreicht? 4.2 Wie ist das Vorgehen bei der Verarbeitung der erfassten und über Facebook eingereichten Adressen? 4.3 Werden die Adressen für weitere Aktionen und Informationsangebote gespeichert? 5.1 Wie hoch sind die Kosten der Aktion, bitte aufgeschlüsselt nach Agenturkosten, Druck- und Versandkosten? 5.2 Welchen Kostenanteil übernehmen die jeweiligen Kooperationspartner ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 6.1 Aus welchem Grund wird die Staatsministerin bei der Aktion gesondert hervorgehoben? 6.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, solche Aktionen personenunabhängig durchzuführen? 6.3 Warum werden solche Aktionen nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, personenneutral durchgeführt? 7.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitige Situation der Bienen und Wildblumenwiesen bzw. die Situation von artenreichem Grünland im Freistaat? 7.2 Welche Regionen sind derzeit in Bayern am meisten vom Bienensterben bzw. dem Rückgang der Bienenpopulation betroffen? 8.1 Welche konkreten Maßnahmen über die Aktion hinaus ergreift das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Schutz und den Erhalt von Bienen und Wildblumenwiesen? 8.2 Welche Kooperationen gibt es dazu mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und anderen Staatsministerien? 8.3 Was leisten die Staatsregierung, die einzelnen Staatsministerien und die bayerischen Staatsbetriebe jeweils für den Schutz und Erhalt von Bienen, Wildblumenwiesen und artenreichem Grünland? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 31.07.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH), dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wie folgt beantwortet: 1.1 Mit welchen Kooperationspartnern wurde die Aktion durchgeführt? Die Aktion wurde vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in Kooperation mit der Mediengruppe Münchner Merkur tz durchgeführt. 1.2 Wie kamen die Kooperationen zustande? Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Mediengruppe Münchner Merkur tz eine vertragliche Vereinbarung getroffen. 1.3 Wie viele Haushalte wurden damit in den bayerischen Regierungsbezirken erreicht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Gemeinden)? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18012 Die Belegung des Münchner Merkur mit den Saatteppich- Umschlägen teilt sich nach Auskunft des Medienpartners wie folgt auf: München Stadt 30.300 Exemplare Landkreis München Nord 6.100 Exemplare Landkreis München Süd 7.100 Exemplare Würmtal 3.000 Exemplare Starnberg 10.700 Exemplare Dachau 14.000 Exemplare Ebersberg 12.000 Exemplare Erding und Dorfen 16.400 Exemplare Freising 13.700 Exemplare Fürstenfeldbruck und Germering 17.600 Exemplare Isar-Loisach und Geretsried 9.100 Exemplare tz (Kombibelegung, Gebiete wie oben) 128.000 Exemplare 2.1 Welche Kooperationsvereinbarung wurde mit den jeweiligen Kooperationspartnern getroffen? Die Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Mediengruppe Münchner Merkur tz wurde mit Angebot und Annahme geschlossen . 2.2 Wurden die Kooperationsvereinbarungen schriftlich festgehalten? Ja. 2.3 Welche Vorteile versprechen sich die Kooperationspartner jeweils aus der Aktion? Die Kooperationspartner versprechen sich durch die Aktion eine weitere Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung für die Bedeutung der Biodiversität. Bewusstseinsbildung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind entscheidende Faktoren für den Schutz von Tieren und Pflanzen. Durch die Aussaat der Blumensaaten entsteht eine nektarreiche Nahrungsquelle für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten . So kann jeder Bürger durch ein Blumenbeet, einen Blumenpflanzkübel o. Ä. einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität und zum Erhalt wertvoller Arten wie den Wildbienen leisten. Die Möglichkeit, die Saatteppiche auch im urbanen Raum auszubringen, verbessert das Nahrungsangebot für die Tiere speziell in der Stadt. 3.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Aktion von den bayerischen Bürgern nicht mit dem laufenden Bundestagswahlkampf in Verbindung gebracht wird? Es handelt sich um eine Aktion des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit einem medialen Kooperationspartner . Die Aktion war im Frühsommer durchzuführen , weil dies dem Aussaat-Zeitpunkt des Saatteppichs entspricht . Auf der Rückseite des Briefumschlags befinden sich für eine erfolgreiche Aussaat auch eine kurze Information zur Pflanzaktion, eine Pflanzanleitung sowie eine Auflistung der Arten der enthaltenen mindestens 80 Saatkörner. Ein Zusammenhang zur Bundestagswahl besteht nicht. 3.2 Welche Staatsministerien in Bayern oder anderen Bundesländern (falls bekannt) haben im Dreimonatszeitraum vor dieser oder auch der letzten Bundestagswahl ähnliche Geschenke an Bürger verschickt oder anderweitig verteilt? Maßnahmen zur Umweltbildung, zur Verbesserung der Biodiversität und der Artenvielfalt fallen in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz . Eine ähnliche Aktion ist dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz daher nicht bekannt. 4.1 Wie viele Personen wurden über die Social-Media- Kanäle erreicht? Allein über die Facebook-Seite des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden 211 200 Facebook- Nutzer erreicht. Der Beitrag erhielt 1.143 Likes und 1.478 Kommentare, in denen die außergewöhnlich hohe Zustimmung zur Aktion zum Ausdruck kommt. Der Beitrag wurde in Facebook 615-mal geteilt. Die Mediengruppe Münchner Merkur tz erreichte durch Posts von fünf Außenredaktionen 65 300 Facebook-Nutzer. Das zeigt die Bedeutung der Umweltbildung und das Interesse der Öffentlichkeit an den Themen Biodiversität und Artenschutz. 4.2 Wie ist das Vorgehen bei der Verarbeitung der erfassten und über Facebook eingereichten Adressen ? 4.3 Werden die Adressen für weitere Aktionen und Informationsangebote gespeichert? Von Nutzern konnten Adressen übermittelt werden, um sich individuell einen Saatteppich zusenden zu lassen. Die Adressen wurden ausschließlich für den postalischen Versand der Saatteppiche verwendet. Die Adressliste wurde unmittelbar nach dem Versand der Saatteppiche gelöscht. 5.1 Wie hoch sind die Kosten der Aktion, bitte aufgeschlüsselt nach Agenturkosten, Druck- und Versandkosten ? 5.2 Welchen Kostenanteil übernehmen die jeweiligen Kooperationspartner? Pro Umschlag mit Saatteppich liegen die Kosten bei 17,836 Cent netto. Darin enthalten sind die Produktion des Saatteppichs (Saaten, Aufbringen der Saaten auf das Vlies und Bedruckung), der Umschlag, Bedruckung des Umschlags, Einlegen des Saatteppichs in den Umschlag sowie Zukleben des Umschlags. Der Versand an die Druckereien der Mediengruppe Münchner Merkur tz kostete 610 Euro inkl. MwSt. Als Anhaltspunkt für die Kosten für die Beilage der Saatteppich -Umschläge in die Zeitungen wird auf die Preisliste der Verlagsgruppe Münchner Merkur tz verwiesen, wonach die Beilage pro 1.000 Stück 92 Euro netto kostet. Die konkreten Kosten betreffen die vertraglich geregelten Einzelheiten zwischen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Mediengruppe Münchner Merkur tz. Damit sind die Grundrechte der Unternehmerin aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) sowie aus Art. 14 Abs. 1 GG betroffen. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, dass eine Preisgabe individueller Geschäftsdaten nur dann zulässig ist, wenn hierfür ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. 6.1 Aus welchem Grund wird die Staatsministerin bei der Aktion gesondert hervorgehoben? 6.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, solche Aktionen personenunabhängig durchzuführen ? 6.3 Warum werden solche Aktionen nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, personenneutral durchgeführt ? Drucksache 17/18012 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 In den Veröffentlichungen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist grundsätzlich Frau Staatsministerin als verantwortliche Spitze des Herausgebers Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz benannt. 7.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitige Situation der Bienen und Wildblumenwiesen bzw. die Situation von artenreichem Grünland im Freistaat? Bienen- und Blumenwiesen sowie artenreiches Grünland werden nicht als eigene Kategorien erhoben oder bewertet, insofern liegen der Staatsregierung dazu keine speziellen Erkenntnisse vor. Da allerdings in den vergangenen Jahren Dauergrünlandflächen zurückgegangen sind, lässt das auch auf einen Rückgang der o. g. Bienen- und Blumenwiesen sowie von artenreichem Grünland schließen. 7.2 Welche Regionen sind derzeit in Bayern am meisten vom Bienensterben bzw. dem Rückgang der Bienenpopulation betroffen? Die aktuelle Rote Liste der gefährdeten Tiere Bayerns hat landesweit 506 Wildbienenarten erfasst, von denen über 50 Prozent in ihrem Bestand gefährdet sind. Eine regionale Auswertung liegt nicht vor. Bei der Honigbiene ist aufgrund des sehr erfreulichen Trends der zunehmenden Imkerzahlen auch die Zahl der Bienenvölker leicht steigend. Dennoch sind ca. alle zwei Jahre größere Völkerverluste in einer Größenordnung von 15–25 Prozent in der Überwinterung zu beklagen. Hierbei schwanken in Bayern die Verlustraten zwischen den einzelnen Regierungsbezirken zum Teil deutlich, sind aber wechselnd . 8.1 Welche konkreten Maßnahmen über die Aktion hinaus ergreift das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Schutz und den Erhalt von Bienen und Wildblumenwiesen? • Das Gerüst zur Erhaltung der Lebensraum- und Artendiversität in Bayern bildet das Schutzgebietssystem aus den verschiedenen Schutzgebietskategorien nach den Naturschutzgesetzen, inkl. Natura 2000-Gebieten. Laut aktueller Schutzgebietsstatistik des Landesamts für Umwelt umfassen diese Flächen über ein Drittel der Landesfläche . • Das o. g. Schutzgebietsnetz wird ergänzt um aktuell 406 großräumige BayernNetzNatur-Projekte auf Ebene der Landkreise. • Sowohl Schutzgebiete wie BayernNetzNatur-Projekte sind Schwerpunkte der Naturschutzförderprogramme mit der Landwirtschaft. So fördert das Vertragsnaturschutzprogramm die naturverträgliche Bewirtschaftung der Äcker wie auch des Grünlandes. 2017 existieren ca. 85.000 ha Vertragsfläche mit mehr als 18 000 teilnehmenden Betrieben in ganz Bayern: Gesamtvolumen 41 Mio. Euro (davon 27,4 Mio. EU-Mittel). Die überwiegende Anzahl (etwa drei Viertel) der Vereinbarungen wird für Wiesen abgeschlossen. • Im Juli 2016 hat das StMUV gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz e.V., dem BUND Naturschutz in Bayern e.V. und der Stiftung Mensch & Umwelt die Aktion „Natur in der Stadt“ ins Leben gerufen. Insbesondere das Projekt mit der Stiftung Mensch & Umwelt „Bayern summt! Wir tun was für Bienen“ ist auf den Schutz der Wildbienen ausgerichtet. Alle drei Projekte werden seit dem 01.07.2017 mit Förderung des Bayerischen Naturschutzfonds bis 2020 (Gesamtprojektkosten rd. 900.000 Euro) weitergeführt. 8.2 Welche Kooperationen gibt es dazu mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und anderen Staatsministerien? • Im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) haben alle Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung (B20/21-Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser, B30-Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten, B41-Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern) auch den Anspruch, einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität zu liefern. In diesen Maßnahmen werden derzeit ca. 264 000 ha Grünland bewirtschaftet. Die in der KULAP-Maßnahme B10- Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb engagierten Betriebe bewirtschaften knapp 160 000 ha Dauergrünland . Mit der neuen, ergebnisorientierten Maßnahme B40 sollen artenreiche Grünlandbestände erhalten werden. Die Maßnahme B40 umfasst derzeit rd. 5 400 ha. Insgesamt werden über das KULAP somit knapp 40 Prozent des bayerischen Grünlands extensiv bzw. ökologisch bewirtschaftet . • Die Garten- und Parkanlagen der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sind nahezu flächendeckend Biotopflächen. Aufgrund der großen Zahl und Artenvielfalt der Blütenpflanzen finden Bienen das ganze Jahr über ausreichend Nahrung. Auch bei der Realisierung neuer Gartenprojekte wird auf die Belange der Bienen geachtet. Darüber hinaus arbeitet die Schlösserverwaltung seit Jahren mit lokalen Imkern zusammen und wird sich auch künftig bemühen, die Aufstellung von Bienenstöcken auf weitere Gartenanlagen auszudehnen. Bayernweit waren bei der letzten Erhebung im Jahr 2015 in den Liegenschaften der Schlösserverwaltung mehr als 350 Bienenstöcke aufgestellt. • Im Zuständigkeitsbereich der bayerischen Straßenbauverwaltung liegen ca. 40.000 ha Grünflächen. Davon werden ca. 28.000 ha (ca. 18.000 ha Rasen- und Wiesenflächen und ca. 10 000 ha Gehölzflächen mit Bäumen und Sträuchern) an Böschungen, an Innenflächen von Knotenpunkten und sonstigen Restflächen extensiv nach landschaftsökologischen Gesichtspunkten gepflegt . • Beim Straßenneu- und -ausbau werden die Grünflächen des Extensivbereichs teilweise differenziert angelegt durch – vollständigen Verzicht von Oberboden oder nur geringe Oberbodenandeckung, – abschnittsweisen Verzicht von Rasenansaat oder nur Verwendung geringer Saatgutmengen, damit Gräser und Kräuter von außen einwandern können, – vorrangige Begrünung von Mittel- und Seitentrennstreifen mit hinterfüllten Betonschutzwänden mit einer kräuterreichen Ansaatmischung, – Verwendung von gebietseigenem Gehölz- und Saatgut (siehe auch Antwort zu Frage 8.2). • Die bayerische Straßenbauverwaltung trägt die Verantwortung für derzeit ca. 5 500 ha Ausgleichs- und Ersatzflächen , wobei jährlich zwischen 100 und 150 ha hinzukommen . Auf diesen Flächen werden je nach Standort die entsprechenden Biotoptypen nach naturschutzfachlichen Kriterien angelegt und gepflegt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18012 • Die beschriebenen Maßnahmen und die ökologisch orientierte Pflege des Extensivbereichs sowie der Ausgleichs - und Ersatzflächen begünstigen die Entwicklung von blütenreichen Wiesen- und Gehölzbeständen. Damit wird im Straßenbau bereits jetzt das Angebot an Trachtpflanzen für Bienen gefördert. 8.3 Was leisten die Staatsregierung, die einzelnen Staatsministerien und die bayerischen Staatsbetriebe jeweils für den Schutz und Erhalt von Bienen, Wildblumenwiesen und artenreichem Grünland? Siehe Antworten zu den Fragen. 8.1 und 8.2.