17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18015 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 28.06.2017 Lang-Lkws in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung, ob sie Kenntnis über folgende Fragen hat: 1. Welche konkreten Straßen dürfen in Mittelfranken von sogenannten Lang-Lkws genutzt werden? 2.1 Ist ggf. eine Ausweitung des benutzbaren Streckennetzes geplant? 2.2 Welche konkreten Strecken sind für eine Öffnung vorgesehen ? 2.3 Für wann ist die Öffnung geplant? 3.1 Sind beim bestehenden Straßennetz Ausbaumaßnahmen explizit aufgrund der geplanten Benutzung durch Lang-Lkws geplant? 3.2 Wo konkret? 4.1 Muss für einen sog. Lang-Lkws eine höhere Mautgebühr entrichtet werden? 4.2 Um wie viel höher? 5.1 Verfügt die Staatsregierung über eine Übersicht, wie viele sog. Lang-Lkws das mittelfränkische Straßennetz nutzen (einmalig oder regelmäßig)? 5.2 Nimmt die Anzahl an Lang-Lkws in Mittelfranken zu? 6.1 Welche Erfahrungen wurden bisher mit Lang-Lkws in Mittelfranken gemacht? 6.2 Kam es bereits vor, dass die Erlaubnis zur Nutzung einer Strecke wieder revidiert werden musste? 7.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis über Beschwerden, die aufgrund von Lang-Lkws in Mittelfranken aufgetreten sind? 7.2 Auf welchen Streckenabschnitten? 7.3 Was wurde in den Beschwerden konkret bemängelt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.08.2017 Vorbemerkung: Die Vorgaben für den Einsatz eines Lang-Lkw sind in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKW-ÜberlStVAusnV) geregelt. Jeder, der die Vorgaben dieser Verordnung erfüllt, kann Lang-Lkws einsetzen. Das Befahren einer bestimmten Strecke ist jedoch erst dann möglich, wenn diese in der Anlage zu § 2 Abs. 1 LkwsÜberlStVAusnV enthalten ist („Positivnetz “). Falls dies noch nicht der Fall ist, bedarf es vorher einer Erweiterung des „Positivnetzes“ durch Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 1 LkwsÜberlStVAusnV. Die bundesweite Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Verordnungsgeber . Die Länder melden hierzu gegenüber dem BMVI im Rahmen der regelmäßigen Erweiterungen bei Bedarf neue Strecken bzw. Streckenabschnitte zur Aufnahme in die Anlage zu § 2 Abs. 1 LkwsÜberlStVAusnV an. Vor einer solchen Meldung wurde die Strecke durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger) auf ihre Geeignetheit für das Befahren mit einem Lang-Lkw überprüft. Wichtige Kriterien sind dabei unter anderem der bauliche Zustand der Straße, die Leistungsfähigkeit der Strecke und die Verkehrssicherheit. Das „Positivnetz“ wird aktuell im Rahmen der Achten Verordnung zur Änderung der LkwsÜberlStVAusnV erweitert. 1. Welche konkreten Straßen dürfen in Mittelfranken von sogenannten Lang-Lkws genutzt werden? Das für das Befahren mit einem Lang-Lkw bundesweit freigegebene Streckennetz ergibt sich aus der Anlage zu § 2 Abs. 1 LkwsÜberlStVAusnV. Darin sind derzeit (Stand: Siebte Verordnung zur Änderung der LkwsÜberlStVAusnV vom 19.12.2016) die in der Anlage genannten Strecken und Streckenabschnitte in Mittelfranken enthalten. 2.1 Ist ggf. eine Ausweitung des benutzbaren Streckennetzes geplant? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Zuge der aktuellen Erweiterung des „Positivnetzes“ durch die Achte Verordnung zur Änderung der LkwsÜberlStVAusnV wurden gegenüber dem BMVI auch neue Strecken und Streckenabschnitte in Mittelfranken angemeldet. 2.2 Welche konkreten Strecken sind für eine Öffnung vorgesehen? Gegenüber dem BMVI wurden die folgenden Streckenabschnitte , die in Mittelfranken bzw. durch Mittelfranken Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18015 verlaufen, zur Neuaufnahme in die Anlage zu § 2 Abs. 1 LkwsÜberlStVAusnV angemeldet: Streckenabschnitt Von der A 73 (AS Feucht) über B 8, B 299, Münchener Ring und Alois-Senefelder-Straße bis Alois-Senefelder-Straße 5 in Neumarkt i.d.Opf. Von der A 9 (AS Lauf a. d. Pegnitz) über B 14, Kreisstraße LAU 7 und Industriestraße bis Industriestraße 28 in Lauf an der Pegnitz Von der A 9 (AS Lauf a. d. Pegnitz) über B 14 und Oskar-Sembach -Ring bis Oskar-Sembach-Ring 1 in Lauf an der Pegnitz Von der A 7 (AS Uffenheim-Langensteinach) über St 2419, Kreisstraße NEA 49, B 13, St 2252 und Buchheimer Straße bis Buchheimer Straße 4 in Ergersheim Von der B 13 (AS Bernhardswinden/Brodswinden) in Richtung Osten über Robert-Bosch-Straße bis zur Robert-Bosch-Straße 3 in Ansbach Von der St 2248 in Elpersdorf b. Ansbach über Liebigstraße bis zur Liebigstraße 1 in Ansbach 2.3 Für wann ist die Öffnung geplant? Die Zuständigkeit für die Änderung der LkwsÜberlStVAusnV liegt beim BMVI. Eine konkrete Aussage, wann die Achte Verordnung zur Änderung der LkwsÜberlStVAusnV in Kraft treten wird, ist der Staatsregierung nicht möglich. 3.1 Sind beim bestehenden Straßennetz Ausbaumaßnahmen explizit aufgrund der geplanten Benutzung durch Lang-Lkws geplant? 3.2 Wo konkret? Ausbauplanungen an Bundes- und Staatsstraßen infolge der möglichen Nutzung durch Lang-Lkws sind in Mittelfranken nicht bekannt. 4.1 Muss für einen sog. Lang-Lkws eine höhere Mautgebühr entrichtet werden? 4.2 Um wie viel höher? Gemäß dem Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BF- StrMG) besteht eine Mautpflicht für diejenigen Lkw, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Darunter fallen auch Lang-Lkw. Die Höhe des Mautsatzes wird als Summe der Mautteilsätze nach Maßgabe der Anlage 1 zum BFStrMG berechnet : – Der Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten wird anhand der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs bestimmt. – Der Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten wird anhand der Emissionsklasse des Fahrzeugs bestimmt. Je nach Achszahl und Emissionsklasse ergeben sich Mautsätze von 8,1 ct/km bis 21,8 ct/km. 5.1 Verfügt die Staatsregierung über eine Übersicht, wie viele sog. Lang-Lkws das mittelfränkische Straßennetz nutzen (einmalig oder regelmäßig)? Nein, wenn die Anforderungen der LkwsÜberlStVAusnV eingehalten werden, dürfen die in der Anlage zu § 2 Abs. 1 LkwsÜberlStVAusnV genannten Strecken befahren werden. Ein darüber hinausgehendes Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren gibt es nicht. 5.2 Nimmt die Anzahl an Lang-Lkws in Mittelfranken zu? Hierzu liegen der Staatsregierung keine konkreten Erkenntnisse vor. Da jedoch regelmäßig neue Strecken sowohl in Bayern als auch in Mittelfranken zur Aufnahme in das Positivnetz beantragt und nach entsprechender positiver Prüfung auch aufgenommen werden, ist davon auszugehen, dass zumindest die Fahrten mit Lang-Lkws in Mittelfranken zunehmen. 6.1 Welche Erfahrungen wurden bisher mit Lang-Lkws in Mittelfranken gemacht? Nach Auskunft der Regierung von Mittelfranken haben sich die Fahrzeuge bislang unauffällig in den Verkehr eingegliedert . Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat mitgeteilt, dass bisher keine polizeirelevanten Schwierigkeiten mit derartigen Fahrzeugtypen aufgetreten sind. 6.2 Kam es bereits vor, dass die Erlaubnis zur Nutzung einer Strecke wieder revidiert werden musste? Nein. 7.1 Hat die Staatsregierung Kenntnis über Beschwerden , die aufgrund von Lang-Lkws in Mittelfranken aufgetreten sind? 7.2 Auf welchen Streckenabschnitten? 7.3 Was wurde in den Beschwerden konkret bemängelt ? Weder der Regierung von Mittelfranken noch dem Polizeipräsidium Mittelfranken und den nachgeordneten Dienststellen sind Beschwerden im Zusammenhang mit dem Einsatz von Lang-Lkws in Mittelfranken bekannt. Drucksache 17/18015 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Übersichtn„Strecken Lang-Lkws in Mittelfranken“ Autobahn Streckenbeschreibung jeweils in beide Richtungen A 3 Von der LG Rheinland-Pfalz/Hessen bis zur BG4 Deutschland/Österreich A 6 Vom Viernheimer Dreieck bis zum Viernheimer Kreuz und von der LG Baden-Württemberg/Bayern bis zur BG Deutschland/Tschechische Republik A 7 Von der BG Dänemark/Deutschland bis zur BG Deutschland/Österreich A 9 Vom AD Potsdam bis zur AS München-Schwabing A 73 Vom AD Suhl (A 71) bis zur AS Nürnberg/Fürth und von der AS Nürnberg-Hafen-Ost bis zum AD Nürnberg-Feucht Bundesstraße Streckenbeschreibung jeweils in beiden Fahrtrichtungen B 2 Von der A 8 (AS Augsburg-West) bis nördlich Donauwörth (B 25) und von südlich Kiliansdorf (St7 2409) bis zur A 6 (AS Roth) B 5 Von der Ausfahrt L 20 (Land Brandenburg) bis Abzweig B 273 B 8 Von der A 3 (AS Aschaffenburg-West) bis Stadtgrenze Aschaffenburg (Ausfahrt Strietwald) und von Langenzenn (St 2252) bis Fürth (Füs8 2/Ortsgrenze Fürth) Nachgeordnetes Straßennetz Streckenabschnitt B 2 Von der Einmündung der St 2049 südlich Kiliansdorf über B 2, Buchenweg, Jahnstraße bis Jahnstraße 18 in Weißenburg B 13 St 2223 Von der A 6 (AS Ansbach) über B 13, An der Eich, St 2223, B 13 und Eyber Straße zum Anschluss B 14 B 14 St 1066 Von der A 6 (AS Aurach) über B 14 und St 1066 bis zum Steinauer Weg 7 in Aurach B 14 St 1066 Von der A 6 (AS Aurach) über B 14 und St 1066 bis zum Steinauer Weg 383, Autohof B 14 St 2410 Von der A 6 (AS Neuendettelsau) über St 2410 und B 14 bis zur A 6 (AS Aurach) B 14 St 2240 Von der A 9 (AS Lauf) über B 14, St 2240, Laufer Straße und Industriestraße bis Industriestraße 22 in Leinburg-Dietersdorf B 14 St 2240 Von der A 9 (AS Lauf) über B 14, St 2240, Laufer Straße, Industriestraße und Reichswaldstraße und Vogelherdstraße bis Vogelherdstraße 6 in Leinburg-Dietersdorf B 14 St 2240 Von der A 9 (AS Lauf) über B 14, St 2240, Laufer Straße, Industriestraße und Reichswaldstraße bis Reichswaldstraße 6 in Leinburg-Dietersdorf B 22 B 505 Von der A 3 (AS Pommersfelden) über B 505, B 22 und Gutenbergstraße bis Gutenbergstraße 24 in Bamberg B 25 Von der A 6 (AS Feuchtwangen-Nord) über B 25 und Industriestraße bis zur Industriestraße 2 in Feuchtwangen B 505 Von der A 3 (AS Pommersfelden) über B 505 bis zur AS Bamberg-Süd der A 73 St 2223 Kreisstraße AN 12 Von der A 6 (AS Lichtenau) über St 2223, AN 12 und Bahnhofstraße bis zur Bahnhofstraße 9 in Sachsen b. Ansbach St 2237 Von der A 9 (AS Allersberg) über St 2237, Allersberger Straße, Norisstraße und Gildestraße bis zur Gildestraße 17 in Roth St 2238 Von der A 9 (AS Hilpoltstein) über St 2238 und An der Autobahn bis zum Autohof Hilpoltstein, An der Autobahn K 4 St 2240 Von der A 6 (AS Altdorf/Leinburg) über St 2240, Im Erlet und Wacholderweg bis Wacholderweg 1 in Altdorf St 2248 Von der A 6 (AS Herrieden) über St 2248 zum Anschluss St 1066 (ehemals B 14) St 2250 AN 33 Von der A 7 (AS Rothenburg ob der Tauber) über St 2250, AN 33 und Erlbacher Straße bis Erlbacher Straße 112 in Rothenburg ob der Tauber Kreisstraße RH 35 St 2237 Von der A 9 (AS Allersberg) über RH 35, St 2237, Allersberger Straße, Norisstraße und Gildestraße bis zur Gildestraße 17 in Roth