17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18022 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.07.2017 JEFTA (Handelsabkommen zwischen der EU und Japan) Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das derzeit verhandelte Abkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA)? b) Welchen Kenntnisstand über Inhalt und Stand der Verhandlungen hat die Staatsregierung? c) Über welche Gremien wird die Staatsregierung über den jeweils aktuellen Stand der Verhandlungen informiert ? 2. a) In welcher Weise bringt sich die Staatsregierung bei den Verhandlungen ein? b) Hält die Staatsregierung die Verhandlungen für transparent ? c) Setzt sich die Staatsregierung für mehr Transparenz ein? 3. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welches Schiedsgerichtssystem im JEFTA verankert werden soll? b) Für welches Schiedsgerichtssystem im JEFTA setzt sich die Staatsregierung ein? c) Welche roten Linien gibt es für die Staatsregierung, die im JEFTA nicht überschritten werden dürfen? 4. a) Welche konkreten Auswirkungen auf Bayern wird dieses Abkommen aus Sicht der Staatsregierung haben (z. B. für Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz)? b) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass das Vorsorgeprinzip im JEFTA gewahrt ist? c) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass die Daseinsvorsorge im JEFTA gewahrt ist? 5. a) Hat die Staatsregierung bereits staatliche (Info-)Veranstaltungen zu JEFTA durchgeführt (Ort, Themen, Teilnehmer /innen)? b) Welche staatlichen (Info-)Veranstaltungen zu JEFTA (Ort, Themen, Teilnehmer/-nnen) plant die Staatsregierung ? c) Welche Kosten entstanden/entstehen durch diese (Info-)Veranstaltungen jeweils und insgesamt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 6. a) Wie hoch ist das Handelsvolumen zwischen Bayern und Japan aktuell? b) Wie wird sich das Handelsvolumen zwischen Bayern und Japan durch JEFTA verändern? c) Wie würde sich das Handelsvolumen Bayerns insgesamt durch JEFTA, CETA1 und TTIP2 verändern? 7. a) Welche Wirtschaftssektoren in Bayern profitieren von JEFTA besonders? b) Welche Wirtschaftssektoren in Bayern werden durch JEFTA Einbußen erleiden? c) Handelt es sich um die gleichen Wirtschaftssektoren, die auch durch TTIP und CETA besonders profitieren bzw. durch TTIP und CETA Einbußen erleiden? 8. a) Wie sieht die Staatsregierung die Tatsache, dass der durch Japan betriebene Walfang nicht Bestandteil der Verhandlungen zu JEFTA ist und im JEFTA nicht thematisiert wird? b) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Zeitplan für den Abschluss des Abkommens und der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten der EU? c) Wird die Staatsregierung dem JEFTA im Bundesrat zustimmen ? 1 CETA = Wirtschafts- und Handelskammer EU – Kanad 2 TTIP = Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft EU – USA Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18022 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 03.08.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit allen Ressorts wie folgt beantwortet: 1. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das derzeit verhandelte Abkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA)? Für Bayern, ebenso wie für Deutschland insgesamt, ist Japan der zweitwichtigste Handelspartner in Asien. Das bayerisch -japanische Handelsvolumen beläuft sich im Jahr 2016 auf rund 6,9 Milliarden Euro (Deutschland: 40,3 Milliarden Euro). In der Rangliste der bedeutendsten Exportländer Bayerns und Deutschlands steht Japan an 15. Stelle. Da die bayerische Wirtschaft stark vom internationalen Geschäft abhängig ist, die Bedeutung Asiens in der Weltwirtschaft stetig wächst und der japa nische Markt in vielen Bereichen derzeit noch stark abgeschottet ist, verspricht sich die Staatsregierung (insbesondere auch im Hinblick auf die Zunahme protektionistischer Tendenzen bei einigen wichtigen Handelspartnern Bayerns) wirtschaftliche Vorteile von einem Freihandelsabkommen der EU mit Japan und hat daher großes Interesse an der Realisierung eines umfassenden und ehrgeizigen Freihandelsabkommens. Das primäre Ziel der Verhandlungen zwischen der EU und Japan ist die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen und die Ausschöpfung des noch nicht genutzten Potenzials zwischen beiden Regionen durch den Abbau von bilateralen Handels- und Investitionshindernissen und den Ausbau der regulatorischen Kooperation. Ein Freihandelsabkommen mit Japan würde einen neuen Regelungsrahmen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit schaffen und damit sowohl den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen als auch Investitionen im jeweils anderen Wirtschaftsgebiet fördern und erleichtern. Dies schafft bei beiden Partnern Wachstum und Arbeitsplätze. Neben der Liberalisierung des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen und der Verbesserung der Rahmenbedingungen (Wettbewerb, Investitionsschutz, Schutz geistigen Eigentums, etc.) soll in diesen Verhandlungen besonderes Augenmerk auf den Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen, speziell im Kraftfahrzeugsektor, sowie auf den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Japan gelegt werden. Gleichzeitig muss im Rahmen des Abkommens aber auch gewährleistet sein, dass – unsere hohen Standards in den Bereichen wie beispielsweise Umwelt, Verbraucherschutz , Soziales, Gesundheit und Sicherheit, Schutz der Privatsphäre sowie Recht der Arbeitnehmer gewahrt und auch das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleiben. Die Staatsregierung verfolgt in diesem Sinne die Verhandlungen und setzt sich daher für diese Anliegen bei der Bundesregierung und der EU-Kommission ein. Die Kommission führt vonseiten der EU die Verhandlungen aus der Sicht der Staatsregierung – wie auch aus Sicht der Bundesregierung – genau in diese von der Staatsregierung unterstützte Richtung. b) Welchen Kenntnisstand über Inhalt und Stand der Verhandlungen hat die Staatsregierung? Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU wurden am 25.03.2013 offiziell eröffnet. Am 06.07.2017 haben die Vertragsparteien ihren politischen Willen zum Abschluss eines EU-Japan-Freihandelsabkommens in einer Grundsatzeinigung bekräftigt. Mit dieser Einigung sind die Verhandlungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Einige Kapitel des geplanten Abkommens müssen noch ausverhandelt werden, zudem sind auch noch weitere Anpassungen denkbar. Zu den Details der Grundsatzeinigung wird verwiesen auf die Internetseite der EU-Kommission, auf der zum einen alle Texte derjenigen Kapitel, auf die sich EU und Japan politisch geeinigt haben, und zum anderen auch eine 15-seitige Zusammenfassung der Inhalte veröffentlicht sind: http://trade.ec.europa.eu/doclib/pres s/index.cfm?id=1684 c) Über welche Gremien wird die Staatsregierung über den jeweils aktuellen Stand der Verhandlungen informiert? Auf dem Gebiet der Handelspolitik verhandelt die EU-Kommission im Namen der EU und ihrer 28 Mitgliedstaaten. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Kommission richtet sich dabei nach den Leitlinien, die im Rat der Europäischen Union vereinbart wurden. Für die EU werden die Verhandlungsrunden im EU-Handelsausschuss (Trade Policy Committee – TPC) und durch ergänzende Expertensitzungen vorbereitet. Hier bringt die Bundesregierung ihre handelspolitischen Positionen ein. Im EU-Handelsausschuss entwickeln Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten dann gemeinsam die europäischen Positionen, die die EU-Kommission bei ihren Verhandlungen mit Japan vertritt. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag und den Bundesrat (und damit auch die Staatsregierung) regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen . 2. a) In welcher Weise bringt sich die Staatsregierung bei den Verhandlungen ein? Wie bei CETA und TTIP bringt sich die Staatsregierung, wenn bayerische Belange betroffen sind, über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als federführendes Ressort auf Bundesebene und auf EU-Ebene direkt über die EU-Kommission in die Verhandlungen ein. Auf Arbeitsebene werden Belange Bayerns über regelmäßige Bund-Länder- Besprechungen eingebracht. b) Hält die Staatsregierung die Verhandlungen für transparent? c) Setzt sich die Staatsregierung für mehr Transparenz ein? Die Staatsregierung hat sich bereits seit November 2015 auf politischer wie Arbeitsebene gegenüber Bund und EU-Kommission dafür eingesetzt, die von Kommissarin Malmström im Herbst 2015 verkündete Transparenzoffensive auch im Abkommen mit Japan umzusetzen. Die Staatsregierung begrüßt die zwischenzeitlich sehr hohe Transparenz im Abkommen mit Japan. So hat die EU-Kommission vielfältige Informationen zum Freihandelsabkommen mit Japan auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht (http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ eu-japan-economic-partnership-agreement/index.de.htm). Zu den veröffentlichten Informationen zählen Papiere mit den Verhandlungspositionen der EU in einzelnen Kapiteln , Berichte zu Verhandlungsrunden, Hintergrundinformationen und auch Dokumente rund um die Grundsatzeinigung Drucksache 17/18022 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 vom 06.07.2017 (http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/in dex.cfm?id= 1684). Parallel hierzu hat die Kommission zahlreiche Treffen mit Vertretern von über 470 Organisationen der Zivilgesellschaft abgehalten. In diesen Treffen informierte die EU-Kommission die Vertreter der Zivilgesellschaft über den neuesten Stand der Verhandlungen und gab diesen Gelegenheit, sich zu äußern und zu den Verhandlungen Stellung zu nehmen. Die Staatsregierung würde es – ebenso wie die Bundesregierung – begrüßen, wenn auch das Verhandlungsmandat veröffentlicht würde. Die Entscheidung hierüber obliegt aber nicht der EU-Kommission, sondern den Mitgliedstaaten . Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat noch Bedenken, das Mandat zu veröffentlichen. Die Staatsregierung unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung im Rat um die Veröffentlichung des Mandats. 3. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welches Schiedsgerichtssystem im JEFTA verankert werden soll? b) Für welches Schiedsgerichtssystem im JEFTA setzt sich die Staatsregierung ein? Ein Verhandlungsergebnis zu Investitionsschutz mit Investor -Staat-Streitbeilegung wurde noch nicht erzielt. Die am 06.07.2017 verkündete politische Einigung zwischen der EU-Kommission und Japan enthält lediglich gewisse Elemente zum Marktzugang für Investitionen, nicht aber zur Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten. Die Staatsregierung setzt sich – ebenso wie die EU-Kommission und die Bundesregierung – dafür ein, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan Regelungen für einen modernen Investitionsschutz nach dem Vorbild von CETA enthält. lnvestor-Staat-Streitbeilegungsverfahren müssen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Dazu gehören unter anderem eine erhöhte Transparenz der Streitverfahren und die Schaffung einer Berufungsmöglichkeit . Ferner muss der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gewahrt bleiben. Legitime Maßnahmen im öffentlichen Interesse müssen auch weiterhin möglich sein. c) Welche roten Linien gibt es für die Staatsregierung , die im JEFTA nicht überschritten werden dürfen? Es wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 1 a. 4. a) Welche konkreten Auswirkungen auf Bayern wird dieses Abkommen aus Sicht der Staatsregierung haben (z. B. Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz )? b) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass das Vorsorgeprinzip im JEFTA gewahrt ist? c) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, dass die Daseinsvorsorge im JEFTA gewahrt ist? Wie in der Antwort zu Frage 1 a bereits ausführlich geschildert , geht die Staatsregierung davon aus, dass das Freihandelsabkommen mit Japan die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan stärken und damit zu Wohlstand und Wachstum in der EU und speziell auch in Bayern beitragen wird. Gleichzeitig wird das Freihandelsabkommen mit Japan aber aus Sicht der Staatsregierung (wie dies bei allen Handelsabkommen der EU gilt): • keine Auswirkungen auf europäische Produktstandards haben, auch nicht auf die Standards für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse (nur Produkte, die den europäischen Vorschriften entsprechen, dürfen in die EU eingeführt werden), • zu keiner Absenkung von Schutzniveaus im Bereich Verbraucher -, Umwelt- und Arbeitnehmerschutz (um nur einige Bereiche exemplarisch zu nennen) führen, • das Recht der EU und ihrer Mitgliedstaaten wahren, auf Grundlage des Vorsorgeprinzips regelnd tätig werden zu können (das Vorsorgeprinzip ist im EU-Primärrecht (Art. 191 AEUV) verankert, es kann daher durch einen völkerrechtlichen Vertrag wie das EU-Japan-Freihandelsabkommen nicht abgeschafft werden), • insgesamt den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (das sogenannte „right to regulate“) nicht unzulässig beschränken , sodass Staaten auch weiterhin das Recht haben, bestehende Regelungen und Gesetze zu ändern und Neuregelungen zu erlassen, und • keine Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung haben und ausdrücklich Liberalisierungsverpflichtungen für den Bereich der Daseinsvorsorge ausschließen , ebenso wie eine Verpflichtung zur Privatisierung dieser Bereiche und die Möglichkeiten einer Rekommunalisierung belassen. Gegenteilige Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zu diesen Themen nicht vor. Sie wird aber die weiteren Verhandlungen in diesem Sinne weiter begleiten, im Bedarfsfall bayerische Anliegen gegenüber dem Bund und der EU einbringen und die abschließenden Texte, sobald diese vorliegen , mit besonderem Fokus auf die bayerischen Belange prüfen. 5. a) Hat die Staatregierung bereits staatliche (Info-) Veranstaltungen zu JEFTA durchgeführt (Ort, Themen , Teilnehmer/-innen)? b) Welche staatlichen (lnfo-)Veranstaltungen zu JEFTA (Ort, Themen, Teilnehmer/-innen) plant die Staatsregierung)? c) Welche Kosten entstanden/entstehen durch diese (Info-)Veranstaltungen jeweils und insgesamt? Die Staatsregierung hat in der Vergangenheit keine speziellen (lnfo-)Veranstaltungen zum Freihandelsabkommen der EU mit Japan durchgeführt und plant aktuell auch keine solchen Veranstaltungen. 6. a) Wie hoch ist das Handelsvolumen zwischen Bayern und Japan aktuell? Es wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 1 a. b) Wie wird sich das Handelsvolumen zwischen Bayern und Japan durch JEFTA verändern? c) Wie würde sich das Handelsvolumen Bayerns insgesamt durch JEFTA, CETA und TTIP verändern? Erkenntnisse oder Zahlen zu den konkreten Auswirkungen der Freihandelsabkommen der EU mit Japan, mit Kanada oder den USA auf das Handelsvolumen Bayerns mit Japan, Kanada oder den USA liegen der Staatsregierung nicht vor. Es gibt lediglich diverse grobe ex-ante-Abschätzungen/Simulationen (keine Prognosen) der langfristigen (10 Jahre nach Inkrafttreten des jeweiligen Abkommens) ökonomischen Effekte (ceteris-paribus-Effekte) u. a. des ifo-lnstitutes , die sich aber auf die Auswirklungen auf Deutschland insgesamt beziehen. Die Staatsregierung geht aber davon aus, dass alle drei genannten Handelsabkommen mit Japan , mit Kanada sowie mit den USA zu einem Anstieg des Handelsvolumens und damit zu wirtschaftlichen Vorteilen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18022 auch für Bayern führen. Eine ex-post-Quantifizierung der ökonomischen Effekte wird erst (wie beispielsweise beim Freihandelsabkommen mit Südkorea) einige Jahre nach Inkrafttreten eines Abkommens möglich sein. 7. a) Welche Wirtschaftssektoren in Bayern profitieren von JEFTA besonders? b) Welche Wirtschaftssektoren in Bayern werden durch JEFTA Einbußen erleiden? c) Handelt es sich um die gleichen Wirtschaftssektoren , die auch durch TTIP und CETA besonders profitierten bzw. durch TTIP und CETA Einbußen erleiden? Erkenntnisse oder Zahlen zu den konkreten Auswirkungen der Freihandelsabkommen der EU mit Japan, mit Kanada oder den USA auf bestimmte Sektoren speziell in Bayern liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Bundesregierung geht für ganz Deutschland davon aus, das vor allem die Bereiche der Agrar- (hier insbesondere Milch, Fleisch, Getreide, Stärke und Wein) und der Industriegüterindustrie (hier insbesondere Kfz-Industrie, Chemie) von einem Freihandelsabkommen mit Japan besonders profitieren werden. In CETA und TTIP dürfte neben dem Industrie- und dem Agrarsektor vor allem auch der Dienstleistungssektor besonders profitieren. Die Bundesregierung geht auch nicht davon aus, dass spezielle Branchen durch die Freihandelsabkommen negativ betroffen sein könnten. 8. a) Wie sieht die Staatsregierung die Tatsache, dass der durch Japan betriebene Walfang nicht Bestandteil der Verhandlungen zu JEFTA ist und im JEFTA nicht thematisiert wird? Die EU beteiligt sich aktiv in der Internationalen Walfangkommission . Dies ist aus Sicht der Staatsregierung das Gremium , das am besten geeignet ist, auf multilateraler Ebene den japanischen Walfang anzusprechen. Der Walfang sowie die Einfuhr von Walfleisch sind in der EU verboten. Wale genießen nach EU-Recht besonderen Schutz. Die EU setzt das Verbot des Handels mit Walerzeugnissen gemäß dem übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) strikt durch. Das Handelsabkommen mit Japan wird die Haltung der EU nicht ändern und Importe von Walfleisch in die EU nicht zulassen. Aus Sicht der Staatsregierung kann das Nachhaltigkeitskapitel im Freihandelsabkommen mit Japan eine weitere Plattform ergänzend zum zuständigen internationalen Gremium für Diskussionen zum Thema Walfang mit Japan bieten. b) Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Zeitplan für den Abschluss des Abkommens und der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten der EU? Mit der Grundsatzeinigung vom 06.07.2017 haben die EU und Japan ihren politischen Willen zum Abschluss eines Freihandelsabkommens bekräftigt und im Vorfeld des G20- Gipfels ein wichtiges Signal für freien Handel und gegen Protektionismus gesetzt. Mit dieser Einigung sind die Verhandlungen aber noch nicht abgeschlossen. Einige Kapitel des zukünftigen Abkommens müssen erst noch ausverhandelt werden. Des Weiteren haben die Texte in den veröffentlichten Kapiteln auch keine Rechtsverbindlichkeit, sodass auch hier noch weitere Anpassungen denkbar sind. Ein endgültiger Abschluss der Verhandlungen wird von der EU-Kommission für Ende dieses Jahres anvisiert. Hier gilt aber wie in allen Verhandlungen, dass Qualität vor Geschwindigkeit geht. Nach formellem Abschluss der Verhandlungen erfolgt dann das übliche Verfahren auf EU-Ebene, also zunächst die Rechtsförmlichkeitsprüfung und anschließend die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU. Auf dieser Basis würde der Ratsbeschluss zur Ermächtigung der Kommission zur Unterzeichnung des Abkommens erfolgen. Dieses Verfahren nimmt in der Regel erfahrungsgemäß ein bis zwei Jahre in Anspruch. Die einzelnen Schritte können dabei unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen (wie dies CETA gezeigt hat). Eine Schätzung zu den Zeitpunkten der einzelnen Schritte auf EU-Ebene und zu einer Beteiligung der Mitgliedstaaten ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. c) Wird die Staatsregierung dem JEFTA im Bundesrat zustimmen? Diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden, da sich die Staatsregierung erst auf der Basis eines finalen Vertragstextes (der derzeit noch nicht vorliegt) ein abschließendes Urteil bilden und dabei genau prüfen wird, ob die der EU-Kommission erteilten Vorgaben eingehalten und die bayerischen Interessen berücksichtigt wurden.