17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18023 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.07.2017 Bekämpfung der Kakerlakenplage in Sulzbach In Sulzbach (Landkreis Passau) werden seit Jahren in den Sommermonaten große Mengen an Kakerlaken gesichtet. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Seit wann ist dem Landratsamt Passau bekannt, dass es in Sulzbach eine Kakerlakenplage gibt? b) Wie oft wurde das Landratsamt Passau vonseiten der Anwohner auf diese Kakerlakenplage aufmerksam gemacht ? c) Welche Abteilungen sind im Landratsamt Passau für die Bekämpfung von Kakerlaken zuständig? 2. Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Landratsamtes Passau bezüglich dieser Kakerlakenplage ergriffen ? 3. Ist dem Landratsamt bekannt, in welchen Betrieben bzw. Privathaushalten in Sulzbach regelmäßig Kakerlaken beobachtet werden? 4. a) Gab es Ortstermine der zuständigen Behörden auch zur Nachtzeit (bitte mit Termin angeben)? b) Welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? c) Wurden zu diesen Terminen auch betroffenen, Nachbarn zugezogen? 5. a) Welche gesundheitlichen Gefahren können potenziell von Kakerlaken ausgehen? b) Welche Position hat das Gesundheitsamt Passau dazu? 6. Welche Kontrollen des Betriebes sowie des benachbarten Bauernhofes mit Schweinehaltung gab es bezüglich einer möglichen Kakerlakenplage in den letzten fünf Jahren? 7. Warum wurde 2012 keine gemeinsame Aktion durchgeführt , nachdem diese schriftlich vom Umweltschutz- Landratsamt Passau gefordert worden war? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.08.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet : 1. a) Seit wann ist dem Landratsamt Passau bekannt, dass es in Sulzbach eine Kakerlakenplage gibt? b) Wie oft wurde das Landratsamt Passau vonseiten der Anwohner auf diese Kakerlakenplage aufmerksam gemacht? 3. Ist dem Landratsamt bekannt, in welchen Betreiben bzw. Privathaushalten in Sulzbach regelmäßig Kakerlaken beobachtet werden? Nach Angaben des Landratsamtes Passau hat sich am 14.06.2012 eine Anwohnerin erstmals über Schädlinge beschwert . Diese Beschwerdeführerin hat seitdem insgesamt zehnmal über regelmäßige Beobachtungen zum Auftreten von Schädlingen informiert. 1. c) Welche Abteilungen sind im Landratsamt Passau für die Bekämpfung von Kakerlaken zuständig? Im Landratsamt Passau ist nach dem Infektionsschutzgesetz das Gesundheitsamt für die Bekämpfung von Kakerlaken zuständig, sofern die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden. In Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sind das Veterinäramt und die Lebensmittelüberwachung zuständig. 2. Welche Maßnahmen wurden vonseiten des Landratsamtes Passau bezüglich dieser Kakerlakenplage ergriffen? Nach Angaben des Landratsamtes Passau wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Der vorgetragenen Kakerlakenproblematik wurde im Sommer 2012 von verschiedenen Stellen des Landratsamtes Passau (Gesundheitsamt, Veterinäramt, Umweltschutzbehörde ) sowie der Gemeinde Ruhstorf a. d. Rott intensiv nachgegangen. Die Beschwerdeführerin wurde durch das Gesundheitsamt am 27.06.2012 und 19.11.2013 aufgesucht und beraten. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 5 c, 6 b und 6 c der Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2016 Drs. 17/12259 verwiesen. Vonseiten der Gemeinde Ruhstorf wurden am 12.07.2012 die Kanäle und Kanalhausanschlüsse auf einer Länge von ca. 175 m auf Schabenbefall untersucht. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18023 4. a) Gab es Ortstermine der zuständigen Behörden auch zur Nachtzeit (bitte mit Termin angeben)? b) Welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 c, 6 b und 6 c der Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2016 Drs. 17/12259 verwiesen. Darüber hinaus liegen keine neueren Informationen vor. c) Wurden zu diesen Terminen auch betroffene Nachbarn zugezogen? Nach Angaben des Landratsamtes Passau sind keine weiteren Klagen von Nachbarn bekannt. 5. a) Welche gesundheitlichen Gefahren können potenziell von Kakerlaken ausgehen? In Mitteleuropa gehört zu den bekanntesten Arten der Schaben die Gemeine Küchenschabe, Blatta orientalis, und die Deutsche Schabe, Blattella germanica. Sie haben sich in Gebäuden wie Wohnungen, Krankenhäusern und Stallungen erfolgreich als Hygiene-, Haus- und Vorratsschädlinge etabliert. Schaben als Allesfresser verzehren sämtliches organisches Material und können dadurch grundsätzlich auch Krankheitserreger übertragen und Lebensmittel, Küchenoberflächen , etc. mit Krankheitserregern kontaminieren. In Mitteleuropa sind Schaben allerdings aufgrund der hier im Allgemeinen sehr guten Hygienebedingungen als Krankheitserreger ohne besondere Bedeutung. Eine mögliche gesundheitliche Gefahr besteht darin, dass Hinterlassenschaften der Schaben Allergien und Asthmasymptome auslösen können. b) Welche Position hat das Gesundheitsamt Passau dazu? Aus Sicht des Gesundheitsamtes Passau wäre eine flächendeckende Entwesungsmaßnahme in einer ländlich geprägten Wohnsiedlung, auch unter Berücksichtigung der potenziell gesundheitlich schädlichen Nebenwirkungen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und schwangere Frauen, der hierbei zu verwendenden chemischen Mittel, nicht verhältnismäßig, zumal wie in der Antwort zu Frage 4 c bereits ausgeführt keine Klagen weiterer Bürger bekannt sind. 6. Welche Kontrollen des Betriebes sowie des benachbarten Bauernhofes mit Schweinehaltung gab es bezüglich einer möglichen Kakerlakenplage in den letzten fünf Jahren? Nach Angaben der Regierung von Niederbayern wird der Betrieb veterinärbehördlich durch die Kreisverwaltungsbehörde routinemäßig einmal pro Jahr unangemeldet und vollumfänglich kontrolliert. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern wurde der Betrieb futtermittelrechtlich zusätzlich einmal in 2012, zweimal in 2015 und einmal in 2016 von der amtlichen Futtermittelüberwachung Bayern unangekündigt kontrolliert. Nach Angaben des Landratsamtes Passau wurden in den beiden Schweinemastbetrieben, die zwischen dem Herstellungsbetrieb und der Anwohnerin angesiedelt sind, im Jahr 2012 amtliche Kontrollen durchgeführt. Ein Betrieb hat die Tierhaltung kurz darauf aufgegeben. Der zweite Betrieb wurde 2015 und 2017 nächtlich durch das Veterinäramt kontrolliert. 7. Warum wurde 2012 keine gemeinsame Aktion durchgeführt, nachdem diese schriftlich vom Umweltschutz -Landratsamt Passau gefordert worden war? Nach Bewertung der Ortstermine und Kontrollen bestand nach Ansicht der zuständigen Behörden kein betriebsübergreifendes Schabenproblem (Kakerlakenplage), sodass keine flächendeckende Bekämpfungsaktion angeordnet werden musste.