17. Wahlperiode 06.11.2017 17/18027 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 12.07.2017 Breitbandausbau: Graue-Flecken-Förderung Wie das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat auf der Seite des Breitbandzentrums berichtet, soll nun in einem Pilotprojekt in sechs Kommunen der Glasfaserausbau (FTTB) in Gebieten, die bereits mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind, durch die Staatsregierung gefördert werden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Nach welchen Voraussetzungen werden/wurden die sechs Kommunen ausgesucht? 2. a) Haben sich weitere Kommunen beworben? b) Wenn ja, welche sind das? 3. a) Warum ist in allen sechs Kommunen die Telekom der Betreiber der Netze? b) Wurden kommunale Netzbetreiber bei der Ausschreibung benachteiligt? 4. Bis wann ist mit einer Zu- oder Absage der Europäischen Kommission zu dem Fördermodell zu rechnen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 31.07.2017 Zu 1.: Die sechs Kommunen, die an den Pilotprojekten einer Förderung in „grauen Flecken” teilnehmen, wurden nach folgenden Voraussetzungen ausgewählt: Ihre Gewerbegebiete verfügen flächendeckend über keine Glasfaserinfrastruktur bis zu den Häusern; die Gebiete sind aber gleichwohl mit mindestens 30 Mbit/s über vorhandene Kupferinfrastruktur versorgt und können daher im Rahmen der aktuellen bayerischen Breitbandförderung derzeit nicht weiter mit Glasfaser ausgebaut werden. Zu 2. a): Da es sich um eine Pilotierung handelt, erfolgte kein Bewerbungsverfahren . Zu 2. b): Siehe Antwort auf Frage 2 a. Zu 3. a und b): In den Pilotprojekten hat bislang keine Ausschreibung zur Suche eines ausbauenden Netzbetreibers stattgefunden. Erst nach Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission kann das Förderverfahren in den Pilotprojekten durchgeführt werden. Im Rahmen eines offenen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens können sich dann auch kommunale Netzbetreiber beteiligen . Zu 4.: Die Entscheidung liegt bei der Europäischen Kommission. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat strebt an, eine beihilferechtliche Genehmigung der Pilotprojekte bis Ende 2017 zu erhalten.