Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Horst Arnold, Martina Fehlner SPD vom 06.07.2017 Engerlingplage in Obstanbaubetrieben – Was unternimmt die Staatsregierung? Die Engerlingplage in Unterfranken hat in der Vergangenheit zu enormen Schädigungen von Obstplantagen geführt. Nach Auskunft der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter vor Ort konnte durch den Einsatz des Bodenpilzes Beauveria brongniartii eine erhebliche Reduzierung des Engerlingvorkommens erreicht werden. Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich aus Sicht der Staatsregierung der Einsatz des Bodenpilzes Beauveria brongniartii im Zuge der Notfallzulassung 2015 bewährt? b) Wie stellt sich das letztjährige Schadensaufkommen durch die regionale begrenzte extreme Population von Engerlingen dar? 2. Wie stellt sich aktuell die Zulassungssituation dar? 3. Was hat die Staatsregierung für die diesjährige Bekämpfung des massenhaften Auftretens von Engerlingen unternommen? 4. Kann mit einer erneuten Zulassung des Bodenpilzes Beauveria brongniartii gerechnet werden? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Situation der Zulassung in anderen Ländern bzw. Bundesländern darstellt? 6. a) Welche alternativen Behandlungsmethoden gibt es mittlerweile? b) Wie werden diese hinsichtlich der Wirksamkeit und der möglichen Schädigung anderer Tiere (beispielsweise der Bienen) beurteilt? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 07.08.2017 1. a) Wie hat sich aus Sicht der Staatsregierung der Einsatz des Bodenpilzes Beauveria brongniartii im Zuge der Notfallzulassung 2015 bewährt? Von den Betrieben, die im Jahr 2015 den bodenbürtigen Pilz Beauveria brongniartii (Präparat „Engerlingpilz“) gegen Maikäferengerlinge im Kern- und Steinobst und bei Erdbeeren gemäß der Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt haben, wurden grundsätzlich positive Rückmeldungen zum Bekämpfungserfolg gegeben. Generell ist aber eine langfristige und kontinuierlich gute Wirkung nur bei einem wiederholten, mehrjährigen Einsatz des Bodenpilzes zu erwarten. b) Wie stellt sich das letztjährige Schadensaufkommen durch die regionale begrenzte extreme Population von Engerlingen dar? Seit den Bekämpfungsmaßnahmen auf Basis von Notfallzulassungen gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (siehe Frage 1a) für NeemAzal-T/S gegen adulte Maikäfer und Beauveria brongniartii gegen Maikäferlarven im Jahr 2015 haben sich die Schäden in den betroffenen Betrieben verringert. 2. Wie stellt sich aktuell die Zulassungssituation dar? In Kern-, Steinobst und in Erdbeeren ist kein Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung der erwachsenen Käfer bzw. der Engerlinge im Boden zugelassen. 3. Was hat die Staatsregierung für die diesjährige Bekämpfung des massenhaften Auftretens von Engerlingen unternommen? Eine Bekämpfung im Jahr 2017 war nicht zwingend erforderlich . Die Engerlinge fressen im Jahr vor einem Maikäferflugjahr nur noch kurz an den Wurzeln und wandern dann bereits im Sommer zur Verpuppung in tiefere Bodenschichten ab. 4. Kann mit einer erneuten Zulassung des Bodenpilzes Beauveria brongniartii gerechnet werden? Von der Firma Intrachem Bio Deutschland und dem Verband Fränkischer Obstbauern e.V. wurde im Jahr 2016 jeweils ein Antrag auf eine Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zum Einsatz von Beauveria brongniartii gegen Maikäferengerlinge beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Eine Notfallzulassung konnte nicht erwirkt werden. Das BVL sieht hier wohl ein Risiko für die Gesund- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2017 17/18028 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18028 heit von Mensch und Tier, das nicht pauschal ausgeschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund scheint eine weitere Notfallzulassung unwahrscheinlich. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die Situation der Zulassung in anderen Ländern bzw. Bundesländern darstellt? Hinsichtlich der Zulassungssituation gibt es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern in Deutschland. Für Frankreich und Belgien sind keine speziellen Zulassungen gegen Maikäfer bzw. deren Engerlinge bekannt. In der Schweiz sind Beauveria brongniartii-Präparate gegen Maikäferengerlinge im Obstbau zugelassen. In Österreich ist Beauveria brongniartii gegen Feld- und Waldmaikäferengerlinge im Obstbau im Rahmen einer Notfallzulassung vom 01.03.2017 bis 28.10.2017 zugelassen. Die Pflanzenschutzmittel Agritox (Chlorpyrifos) und NeemAzal- T/S (Azadirachtin) haben eine reguläre Zulassung gegen Maikäferengerlinge bzw. Maikäfer im Obstbau. 6. a) Welche alternativen Behandlungsmethoden gibt es mittlerweile? Aus den oben dargelegten Gründen kann zurzeit nur eine mechanische Bekämpfung in Kombination mit einer Netzabdeckung der betroffenen Flächen empfohlen werden. Im Falle einer Obst-Neuanlage können bei einer sehr intensiven Bodenbearbeitung durch mehrmaliges Fräsen des Grünlandes bis zu 90 Prozent der Larven abgetötet werden . In der Regel ist hierbei der Monat September im Jahr nach dem Flug eine günstige Zeit, da die Larven zu diesem Zeitpunkt bereits relativ groß und sehr druckempfindlich sind und sich diese noch in den oberen Bodenschichten befinden. Das nachfolgende Einnetzen im Flugjahr ist die sicherste Bekämpfungsmaßnahme, allerdings ist sie sehr arbeits- und kostenintensiv. Eine Bekämpfung der Maikäferengerlinge durch Fräsen des Oberbodens ist in bestehenden Obstanlagen nicht möglich . In klein strukturierten Gebieten, wie z. B. in Unterfranken, ist auch der Zuflug von außen in die Anlagen gegeben und die Entwicklungszyklen können sich überlagern, deshalb sind hier Netze zum Zeitpunkt jeder möglichen Eiablage sinnvoll. Die Kosten dafür sind allerdings erheblich. b) Wie werden diese hinsichtlich der Wirksamkeit und der möglichen Schädigung anderer Tiere (beispielsweise der Bienen) beurteilt? Durch den intensiven Fräsvorgang ist nicht auszuschließen, dass bodenbürtige Lebewesen wie Maulwürfe oder Regenwürmer geschädigt werden. Dagegen hat die Maßnahme auf Bienen und andere Fluginsekten keine unmittelbare Auswirkung.