Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Markus Ganserer, Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.07.2017 Ausbau der Bundesstraße B 13 – Ortsumfahrung Merkendorf I Der Bau der Ortsumfahrung (OU) Merkendorf im Zuge der B 13 ist als Teilprojekt im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten. Vor Ort ist dieses Straßenbauprojekt sehr umstritten. Wir fragen daher die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Verkehrsbelastung in den letzten 20 Jahren beginnend mit 1995 auf der B 13 in den einzelnen Bereichen zwischen Anschlussstelle A 6 und Merkendorf , Merkendorf und Muhr am See, und zwischen Muhr am See und Gunzenhausen entwickelt (Angaben bitte in Fünfjahresschritten nach Gesamtzahl und Anteil von Kfz/24 h und Lkw/24 h unterteilt)? b) Welche Gesamtkosten werden für das Projekt veranschlagt (Angabe mit Kostendifferenzierung nach Baugruppen und unterteilt nach Neubau- und Erhaltungsanteilen )? c) Wie wird der vordringliche Bedarf genau begründet? 2. Welche zusätzliche Verkehrsbelastung (induzierter Verkehr) würde die Realisierung der OU Merkendorf verursachen (Angaben bitte hierzu gesamt, Kfz/24 h und Lkw/24 h)? 3. a) Wie hoch ist auf der B 13 in Merkendorf der Durchgangsverkehr ? b) Wie hoch ist in der Ortsdurchfahrt Merkendorf der Zielund Quellverkehr? 4. a) Mit welcher Verkehrsentlastung wäre durch den Bau der OU zu rechnen? b) Mit welcher Reisezeitverkürzung zwischen Gunzenhausen und Neuendettelsau wird gerechnet? 5. a) Welche konkreten Alternativen innerhalb des Verkehrsträgers (Trassenführung) wurden geprüft (Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans im Mindestmaßstab 1:25.000)? b) Welche konkreten Ergebnisse lieferte die Prüfung der Alternativen insbesondere im Hinblick auf die umweltpolitische Bewertung? c) Mit welcher Trassenführung soll das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden (Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans im Mindestmaßstab 1:25.000)? 6. Wann ist der Beginn des Planfeststellungsverfahrens und des Auslegungszeitraums für die OU Merkendorf vorgesehen bzw. mit seiner Beendigung zu rechnen? 7. a) Wie hoch ist der Flächenbedarf für die OU (Angaben bitte unterteilt in Flächenbedarf für den Bau und Ausgleichsflächen )? b) Welche konkreten für die OU Merkendorf benötigten Flächen befinden sich bereits im Besitz des Freistaates (Angaben bitte mit jeweiligem Flächenumfang in Hektar)? c) Wie viele Flächen in ha müssten erst erworben werden ? 8. a) Welche besonders geschützten Arten wären von dem Eingriff betroffen? b) Welche Schutzgebiete wie gesetzlich geschützte Biotope wären von dem Eingriff betroffen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2017 1. a) Wie hat sich die Verkehrsbelastung in den letzten 20 Jahren beginnend mit 1995 auf der B 13 in den einzelnen Bereichen zwischen Anschlussstelle A 6 und Merkendorf, Merkendorf und Muhr am See, und zwischen Muhr am See und Gunzenhausen entwickelt (Angaben bitte in Fünfjahresschritten nach Gesamtzahl und Anteil von Kfz/24 h und Lkw/24 h unterteilt)? Im Abschnitt der B 13 zwischen der A 6 und Gunzenhausen liegen zwei Zählstellen. Folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) wurden ermittelt (Turnus: 5-jährig; Ergebnisse für 2015 liegen noch nicht vor): Straße Von Bis Jahr KFZ SV* B 13 Ansbach (A 6) Merkendorf (2220) 2010 8.809 854 2005 8.551 787 2000 8.227 777 1995 7.259 653 B 13 Merkendorf (L 2220) Gunzenhausen (B 466) 2010 9.333 943 2005 10.988 749 2000 11.361 817 1995 9.725 755 * Schwerverkehr Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.11.2017 17/18030 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18030 b) Welche Gesamtkosten werden für das Projekt veranschlagt (Angabe mit Kostendifferenzierung nach Baugruppen und unterteilt nach Neubau- und Erhaltungsanteilen)? Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind Gesamtkosten von 5,6 Mio. Euro erfasst. Eine detaillierte Kostenberechnung wird erst im Rahmen der Entwurfsplanung aufgestellt. c) Wie wird der vordringliche Bedarf genau begründet ? Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) vordringlich. 2. Welche zusätzliche Verkehrsbelastung (induzierter Verkehr) würde die Realisierung der OU Merkendorf verursachen (Angaben bitte hierzu gesamt, Kfz/24 h und Lkw/24 h)? In der Verkehrsuntersuchung sind Angaben zur Be- und Entlastung der Ortsdurchfahrt sowie der geplanten Umgehung, jedoch keine Aussage über den durch die Ortsumgehung induzierten Verkehr enthalten. 3. a) Wie hoch ist auf der B 13 in Merkendorf der Durchgangsverkehr ? Am westlichen Ortsrand liegt der Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehr (GesV) bei 70 Prozent, beim Schwerverkehr (SV) bei 94 Prozent, am östlichen Ortsrand liegen o. g. Anteile bei 85 Prozent (GesV) und 97 Prozent (SV). b) Wie hoch ist in der Ortsdurchfahrt Merkendorf der Ziel- und Quellverkehr? Für den westlichen Ortsrand liegen keine Angaben zum Ziel- und Quellverkehr vor. Am östlichen Ortsrand betragen die Anteile 15 Prozent (GesV) und 3 Prozent (SV). 4. a) Mit welcher Verkehrsentlastung wäre durch den Bau der OU zu rechnen? Die Verkehrsentlastung in der Ortsdurchfahrt würde den unter 3 a genannten Anteilen des Durchgangsverkehrs entsprechen . b) Mit welcher Reisezeitverkürzung zwischen Gunzenhausen und Neuendettelsau wird gerechnet? Zu einer Reisezeitverkürzung zwischen Gunzenhausen und Neuendettelsau liegen keine Erkenntnisse vor. 5. a) Welche konkreten Alternativen innerhalb des Verkehrsträgers (Trassenführung) wurden geprüft (Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lageund Höhenplans im Mindestmaßstab 1:25.000)? Die Trasse liegt auf einem im Rahmen der Flurbereinigung ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldweg. Sie wurde außerdem mit der Stadt Merkendorf abgestimmt und von dieser in der angemeldeten Lage befürwortet. Eine Umgehung im Osten wäre wegen der dort vorhandenen Bebauung wesentlich umwegiger und dadurch deutlich länger. Hinsichtlich der angeforderten Pläne wird auf die Antwort zu Frage 5 c verwiesen. b) Welche konkreten Ergebnisse lieferte die Prüfung der Alternativen insbesondere im Hinblick auf die umweltpolitische Bewertung? Hierzu liegen im derzeitigen Planungsstand keine detaillierten Ergebnisse vor. Die geplante Trasse ist bereits seit Langem im Flächennutzungsplan enthalten. Gesetzliche Schutzgebiete sind nicht betroffen. Umweltfreundlichere Alternativen zur Flächennutzungsplantrasse zeichnen sich nicht ab. c) Mit welcher Trassenführung soll das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden (Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans im Mindestmaßstab 1:25.000)? Die Planfeststellung soll mit der in der Vorentwurfsbearbeitung befindlichen Trasse durchgeführt werden: siehe Anlage . 6. Wann ist der Beginn des Planfeststellungsverfahrens und des Auslegungszeitraums für die OU Merkendorf vorgesehen bzw. mit seiner Beendigung zu rechnen? Die Beantragung des Planfeststellungsverfahrens soll voraussichtlich 2019 erfolgen. 7. a) Wie hoch ist der Flächenbedarf für die OU (Angaben bitte unterteilt in Flächenbedarf für den Bau und Ausgleichsflächen)? b) Welche konkreten für die OU Merkendorf benötigten Flächen befinden sich bereits im Besitz des Freistaates (Angaben bitte mit jeweiligem Flächenumfang in Hektar)? c) Wie viele Flächen in ha müssten erst erworben werden? Der Bedarf an Flächen für die Ortsumfahrung und die Ausgleichsmaßnahmen ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht bekannt. Der Freistaat besitzt keine Grundstücke . Die Straßengrundstücke der bestehenden B 13 befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. 8. a) Welche besonders geschützten Arten wären von dem Eingriff betroffen? Die Erhebungen für die Tier- und Pflanzenarten werden derzeit durchgeführt. Abschließende Angaben sind deswegen noch nicht möglich. b) Welche Schutzgebiete wie gesetzlich geschützte Biotope wären von dem Eingriff betroffen? Es sind keine nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützten Biotope betroffen. Auch befinden sich keine biotopkartierten Flächen im Bereich der Trasse. Gesetzlich und gesamtplanerisch geschützte Bereiche wie Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Bannwälder sowie gesetzlich geschützte Waldbiotope kommen im Untersuchungsraum nicht vor. Drucksache 17/18030 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 - 4 - zu 5.c) Mit welcher Trassenführung soll das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans im Mindestmaßstab 1:25.000. Die Planfeststellung soll mit der in der Vorentwurfsbearbeitung befindlichen Trasse durchgeführt werden: Anlage zu Frage 5. c)