Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 08.06.2017 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Bahnhöfe sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien Bahnhöfe in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? c) Wie viele Bahnhöfe in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Bahnhöfe auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Bahnhöfen gesamt nennen)? 2. a) Wie viele Gebäude in staatlicher Hand sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der Gebäude in staatlicher Hand, die barrierefrei sind, in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg , Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? c) Wie viele Gebäude in staatlicher Hand in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Gebäude in staatlicher Hand auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Gebäuden in staatlicher Hand gesamt nennen)? 3. a) Wie viele Polizeidienststellen sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach- Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien Polizeidienststellen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben , in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? c) Wie viele Polizeidienststellen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach- Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Polizeidienststellen auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Polizeidienststellen gesamt nennen)? 4. a) Wie viele Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln ) und Fußgängerüberwege sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei und behindertengerecht (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien und behindertengerechten Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt ? c) Wie viele Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln ) und Fußgängerüberwege in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach- Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege gesamt nennen)? 5. In welchem Umfang ist ein barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe, Gebäude in staatlicher Hand, Polizeidienststellen und Lichtzeichenanlagen für Fußgänger sowie Fußgängerüberwege in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben im Grundkonzept „Bayern barrierefrei 2023“ der Staatsregierung vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Bahnhöfen, Gebäuden in staatlicher Hand, Polizeidienststellen, Lichtzeichenanlagen für Fußgänger und Fußgängerüberwege nennen )? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.10.2017 17/18034 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18034 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2017 1. a) Wie viele Bahnhöfe sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach- Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? Vorbemerkung Die Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern stehen in der Regel im Eigentum der DB Station&Service AG. Sie ist daher für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz in der Verantwortung des Bundes. In Bayern sind derzeit 39 Prozent aller Verkehrsstationen barrierefrei ausgebaut. Im Regierungsbezirk Schwaben liegt der korrespondierende Wert bei 20 Prozent. In den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sind von insgesamt 74 Bahnhöfen derzeit zwölf barrierefrei, d. h. hier liegt der Anteil bei etwas über 16 Prozent. Wesentlich aussagekräftiger ist jedoch der prozentuale Anteil von Reisenden, die einen barrierefreien Bahnhof nutzen . Dieser liegt im Schienenpersonennahverkehr in Bayern bei 71 Prozent und in Schwaben bei 32 Prozent. Der unterdurchschnittliche Anteil in Schwaben liegt zum einen daran, dass von der DB bisher prioritär die Bahnhöfe in den beiden hoch frequentierten bayerischen S-Bahn-Netzen München und Nürnberg ausgebaut worden sind und in Schwaben die mit Abstand wichtigste und aufkommenintensivste Station mit dem Augsburger Hauptbahnhof erst bis Anfang der 2020erJahre barrierefrei ausgebaut sein wird. Sobald der Umbau des Augsburger Hauptbahnhofs – Stichwort Mobilitätsdrehscheibe Augsburg – abgeschlossen ist, werden 57 Prozent der Ein- und Aussteigevorgänge in Schwaben barrierefrei erfolgen. b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien Bahnhöfe in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? In den Jahren zwischen 2012 und 2016 ist die Zahl der barrierefreien Bahnhöfe in Bayern um knapp elf Prozent gestiegen . Im Regierungsbezirk Schwaben wuchs die Anzahl um sechs Prozent. Im selben Zeitraum sind in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben bei den Stationen Graben (Lechfeld), Gewerbepark im Landkreis Augsburg und Tapfheim im Landkreis Donau-Ries barrierefreie Einund Ausstiegsmöglichkeiten geschaffen worden. Das entspricht einem Anstieg von 20 Prozent. c) Wie viele Bahnhöfe in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg , Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Bahnhöfe auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Bahnhöfen gesamt nennen)? In Bayern werden in den Jahren 2017 und 2018 knapp neun Prozent der noch nicht barrierefreien Bahnhöfe ausgebaut. Im Regierungsbezirk Schwaben werden im selben Zeitraum über sieben Prozent ausgebaut. In absoluten Zahlen entspricht dies für Bayern 45 Stationen, für Schwaben sieben Stationen. Im nachgefragten Raum (Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg und Donau-Ries sowie in den kreisfreien Städten in Schwaben) wird in diesem Zeitraum von der DB die Station in Harburg verlegt und barrierefrei neu gebaut. Es wird jedoch bereits bei vielen weiteren Stationen der barrierefreie Ausbau geplant, wie z. B. bei den Bahnhöfen in Augsburg, Donauwörth, Kempten und Gersthofen. 2. a) Wie viele Gebäude in staatlicher Hand sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg , Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? Die Prozentangaben sind der in der Anlage beigefügten Tabelle 1 zu entnehmen. Bei der Barrierefreiheit von staatlichen Gebäuden sind zum einen die Bereiche zu betrachten, die als Arbeitsstätten für die Beschäftigten des Freistaats dienen. Zum anderen gibt es auch öffentlich zugängliche Bereiche, die anderen Personen wie z. B. Studenten und Besuchern offenstehen. Für Arbeitsstätten ist die Barrierefreiheit auf den konkreten Einzelfall bezogen geregelt. Beschäftigt der Freistaat Menschen mit Behinderungen, so ist der jeweilige Arbeitsplatz den Bedürfnissen der Betroffenen anzupassen. Dies muss bei allen staatlichen Gebäuden gewährleistet werden. An die Gebäudeteile, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, stellt die Bayerische Bauordnung bei Neubauten und Umnutzungen Anforderungen an die Barrierefreiheit – in Verbindung mit der DIN 18040-1 in der bauaufsichtlich eingeführten Fassung. Zudem wurde das Handlungsfeld „Staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind“ in die Initiative „Bayern barrierefrei 2023“ aufgenommen. Der Fokus liegt dabei auf der Herstellung bzw. Verbesserung der barrierefreien Zugangssituation der Bestandsgebäude. Im Einzelnen werden die Bereiche Zuwegung, Pkw-Stellplatz, Zugangs-/Eingangsbereich und Sanitärraum näher betrachtet. Die Priorisierung der Baumaßnahmen und Freigabe des jeweiligen Bauumfangs nimmt das jeweils zuständige Ressort entsprechend der verfügbaren Finanzmittel vor. Für die Beantwortung der folgenden Fragen wurden die Daten der Fachdatenbank Hochbau von den Gebäuden zugrunde gelegt, die aktuell im Rahmen der Initiative betrachtet werden, sowie die Ausplanung der Ressorts (Stand Mai 2017). Ergänzend wird auf das zum 01.01.2012 im Bereich des Staatlichen Hochbaus für alle staatlichen Baumaßnahmen verpflichtend eingeführte „Audit Barrierefreies Bauen“ hingewiesen . Es handelt sich um ein Qualitätssicherungsverfahren auf Basis der gesetzlichen Regelwerke, bei dem die Einhaltung der Belange des barrierefreien Bauens zusätzlich einer Prüfung unterzogen wird. b) Wie hat sich die Anzahl der Gebäude in staatlicher Hand, die barrierefrei sind, in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Drucksache 17/18034 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? Auf die Erläuterungen in der Antwort auf die Frage 2 a wird verwiesen. Die Entwicklung ist der in der Anlage beigefügten Tabelle 1 zu entnehmen. c) Wie viele Gebäude in staatlicher Hand in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau -Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Gebäude in staatlicher Hand auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Gebäuden in staatlicher Hand gesamt nennen)? Auf die Erläuterungen in der Antwort auf die Frage 2 a wird verwiesen. Die Planung ist der in der Anlage beigefügten Tabelle 2 zu entnehmen. 3. a) Wie viele Polizeidienststellen sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei (Stichtag 01.05.2017)? Auf die Erläuterungen in der Antwort auf die Frage 2 a wird verwiesen. Die Prozentangaben sind der in der Anlage beigefügten Tabelle 3 zu entnehmen. b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien Polizeidienststellen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt ? Auf die Erläuterungen in der Antwort auf die Frage 2 a wird verwiesen. Die Entwicklung ist der in der Anlage beigefügten Tabelle 3 zu entnehmen. c) Wie viele Polizeidienststellen in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Polizeidienststellen auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Polizeidienststellen gesamt nennen)? Auf die Erläuterungen in der Antwort auf die Frage 2 a wird verwiesen. Die Planung ist der in der Anlage beigefügten Tabelle 4 zu entnehmen. 4. a) Wie viele Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln ) und Fußgängerüberwege sind in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual barrierefrei und behindertengerecht (Stichtag 01.05.2017)? b) Wie hat sich die Anzahl der barrierefreien und behindertengerechten Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg , Donau-Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben prozentual in den letzten fünf Jahren (Stichtag 01.05.2017) entwickelt? c) Wie viele Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben sollen in den Jahren 2017 und 2018 tatsächlich barrierefrei ausgebaut werden (bitte neben der Anzahl der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege auch den Prozentsatz im Vergleich zu den nicht barrierefreien Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege gesamt nennen)? Die Fragen beziehen sich auf Lichtzeichenanlagen für Fußgänger (Ampeln) und Fußgängerüberwege aller Baulastträger . Eine Beantwortung ist nicht möglich, weil es hierüber keine statistischen Daten gibt. Auch für Anlagen in Zuständigkeit der bayerischen Staatsbauverwaltung werden keine Statistiken geführt. 5. In welchem Umfang ist ein barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe, Gebäude in staatlicher Hand, Polizeidienststellen und Lichtzeichenanlagen für Fußgänger sowie Fußgängerüberwege in Bayern, im Regierungsbezirk Schwaben, in den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Günzburg, Donau- Ries und in den kreisfreien Städten in Schwaben im Grundkonzept „Bayern barrierefrei 2023“ der Staatsregierung vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Bahnhöfen, Gebäuden in staatlicher Hand, Polizeidienststellen, Lichtzeichenanlagen für Fußgänger und Fußgängerüberwege nennen)? Zur Frage nach dem Umfang des barrierefreien Ausbaus der Bahnhöfe wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a–c) verwiesen. Für öffentlich zugängliche staatliche Gebäude wird im Handlungsfeld „Staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind“ der Initiative „Bayern barrierefrei 2023“ grundsätzlich ein barrierefreier Zugang einschließlich eines entsprechenden Pkw-Stellplatzes sowie das Vorhandensein eines barrierefreien Sanitärraums angestrebt. Dies gilt bayernweit und schließt die Polizeidienststellen mit ein. Dabei wird im Bereich des Staatlichen Hochbaus auch im Zuge weiterer Baumaßnahmen die Barrierefreiheit stetig erhöht. Zum Umfang des barrierefreien Ausbaus der staatlichen Gebäude wird verwiesen auf die Antwort zu Frage 2 a. Barrierefreiheit bei Bundes- und Staatsstraßen betrifft im Wesentlichen die Ortsdurchfahrten. „Barrierefreies Bauen“ ist fester Bestandteil der Planung und Standard bei allen Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie größeren Erneuerungsmaßnahmen an Bundes- und Staatsstraßen. Im Planungsprozess jeweils integriert ist eine verwaltungsinterne Auditierung, die der Qualitätssicherung zur Beachtung und Umsetzung der Vorgaben barrierefreien Bauens dient. Überquerungshilfen werden barrierefrei und Fußgängerampeln mit akustischen Signalgebern ausgestattet. In die Planungen werden regelmäßig die örtlichen Behindertenbeauftragten einbezogen. Gemäß Leitfaden „Die barrierefreie Gemeinde“ sollen insbesondere Kommunen vorhandene Defizite identifizieren und in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Stellen bestmöglich abarbeiten. Bewähr- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18034 te Praxis sowie zweckmäßig und sachgerecht ist daher für Bundes- und Staatsstraßen, dass die Kommunen, Buslinienbetreiber oder Behindertenvertreter auf die Staatlichen Bauämter als Straßenbaubehörden zugehen, wenn Defizite an der Barrierefreiheit im Bestand erkannt werden. Schriftliche Anfrage Dr. Simone Strohmayr vom 08.06.2017 - Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Tabelle 1: Antwort zu 2a und 2b - Staatliche Gebäude Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite* Anteil in Prozent (Frage 2a) Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite* Anteil in Prozent Entwicklung von 08.2014** bis 05.2017 Prozentuale Entwicklung der Gebäude ohne Defizite seit 8.2014 (Frage 2b) Bayern 2969 1083 36% 3143 838 27% 245 29% Schwaben 302 129 43% 314 95 30% 34 36% Lkr Aichach-Friedberg 15 1 7% 16 1 6% 0 0% Lkr Augsburg 7 2 29% 10 1 10% 1 100% Lkr Günzburg 16 8 50% 19 6 32% 2 33% Lkr Donau-Ries 26 6 23% 19 5 26% 1 20% Stadt Augsburg 99 46 46% 98 38 39% 8 21% Stadt Kaufbeuren 8 5 63% 10 3 30% 2 67% Stadt Kempten 25 11 44% 32 9 28% 2 22% Stadt Memmingen 9 5 56% 12 5 42% 0 0% * bei Zugänglichkeit (Barrierefreie Zuwegung, barrierefreier PKW-Stellplatz, barrierefreier Zugang-/Eingang) und barrierefreiem Sanitärraum ** Starterhebung für das Programm Bayern Barrierefrei 2023 Tabelle 2: Antwort zu 2c - Staatliche Gebäude Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude mit Defiziten* Gebäude ohne Defizite* Ausbau in 2017/18* [Gebäude] (Frage 2c) Voraussichtlich Anzahl der Gebäude mit Defiziten nach Ausbau Ende 2018* Voraussichtlich Anzahl der Gebäude ohne Defizite nach Ausbau Ende 2018* Voraussichtlicher Anteil der Gebäude ohne Defizite Ende 2018* (Frage 2c) Bayern 2969 1886 1083 394 1492 1477 50% Schwaben 302 173 129 41 132 170 56% Lkr Aichach-Friedberg 15 14 1 4 10 5 33% Lkr Augsburg 7 5 2 2 3 4 57% Lkr Günzburg 16 8 8 1 7 9 56% Lkr Donau-Ries 26 20 6 5 15 11 42% Stadt Augsburg 99 53 46 2 51 48 48% Stadt Kaufbeuren 8 3 5 0 3 5 63% Stadt Kempten 25 14 11 3 11 14 56% Stadt Memmingen 9 4 5 1 3 6 67% * bei Zugänglichkeit (Barrierefreie Zuwegung, barrierefreier PKW-Stellplatz, barrierefreier Zugang-/Eingang) und barrierefreiem Sanitärraum ** Planungsstand 05.2017 Tabelle 3: Antwort zu 3a und 3b - Polizeidienststellen Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite* Anteil in Prozent (Frage 3a) Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite* Anteil in Prozent Entwicklung von 08.2014** bis 05.2017 Prozentuale Entwicklung der Gebäude ohne Defizite seit 8.2014 (Frage3b) Bayern 272 168 62% 313 124 40% 44 35% Schwaben 38 18 47% 41 12 29% 6 50% Lkr Aichach-Friedberg 2 0 0% 2 0 0% 0 Lkr Augsburg 4 1 25% 5 0 0% 1 Lkr Günzburg 4 3 75% 4 2 50% 1 50% Lkr Donau-Ries 2 0 0% 2 0 0% 0 Stadt Augsburg 6 1 17% 7 0 0% 1 Stadt Kaufbeuren 1 0 0% 1 0 0% 0 Stadt Kempten 2 2 100% 2 1 50% 1 100% Stadt Memmingen 1 1 100% 1 1 100% 0 * bei Zugänglichkeit (Barrierefreie Zuwegung, barrierefreier PKW-Stellplatz, barrierefreier Zugang-/Eingang) und barrierefreiem Sanitärraum ** Starterhebung für das Programm Bayern Barrierefrei 2023 Tabelle 4: Antwort zu 3c - Polizeidienststellen Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude mit Defiziten* Gebäude ohne Defizite* Ausbau in 2017/18* [Gebäude] (Frage 3c) Voraussichtlich Anzahl der Gebäude mit Defiziten nach Ausbau Ende 2018* Voraussichtlich Anzahl der Gebäude ohne Defizite nach Ausbau Ende 2018* Voraussichtlicher Anteil der Gebäude ohne Defizite Ende 2018* (Frage 2c) Bayern 272 104 168 63 41 231 85% Schwaben 38 20 18 10 10 28 74% Lkr Aichach-Friedberg 2 2 0 2 0 2 100% Lkr Augsburg 4 3 1 1 2 2 50% Lkr Günzburg 4 1 3 0 1 3 75% Lkr Donau-Ries 2 2 0 1 1 1 50% Stadt Augsburg 6 5 1 2 3 3 50% Stadt Kaufbeuren 1 1 0 0 1 0 0% Stadt Kempten 2 0 2 0 0 2 100% Stadt Memmingen 1 0 1 0 0 1 100% * bei Zugänglichkeit (Barrierefreie Zuwegung, barrierefreier PKW-Stellplatz, barrierefreier Zugang-/Eingang) und barrierefreiem Sanitärraum ** Planungsstand 05.2017 Region Stand 05.2017 Planung für 2017 und 2018** Region Stand 05.2017 Planung für 2017 und 2018** Region Stand 05.2017 Stand 08.2014** Region Stand 05.2017 Stand 08.2014**