Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 04.07.2017 Kontrollaufgriffe im Eigentumsbereich bei der gemeinsamen Fahndungsaktion von Bayern, Baden-Württemberg , Hessen und Rheinland-Pfalz gegen Einbrecherbanden Bei der gemeinsamen Fahndungsaktion gegen Einbrecherbanden konnten in Bayern gemäß der Angaben der Staatsregierung drei „bedeutsame Kontrollaufgriffe“ von Straftätern im Eigentumsbereich verzeichnet werden. Insgesamt fanden 6.806 Personenkontrollen statt, die von 1.009 Beamtinnen und Beamten durchgeführt wurden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Quote von drei „bedeutsamen Kontrollaufgriffen“ bei 6.806 Personenkontrollen ? 2. Welchen Erwartungshorizont hatte man bei der Schwerpunktaktion im Bereich der Kontrollen? 3. Hat die Staatsregierung Kenntnisse, wie die anderen Bundesländer die gemeinsame Aktion bewerten und welche „bedeutsamen Kontrollaufgriffe“ von Straftätern im Eigentumsbereich dort verzeichnet werden konnten? 4. Wie sollen die sehr zu begrüßenden gemeinsamen Schwerpunktaktionen in Zukunft weiterentwickelt werden ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2017 Zu 1.: Wie bereits mit schriftlichem Bericht vom 20.06.2017 zum Beschluss des Landtags vom 14.03.2017 auf der Drs. 17/15977 dargelegt, führte die erste gemeinsame Fahndungs - und Kontrollaktion im Rahmen der erweiterten Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) zwischen Bayern und Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zur Feststellung einer Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Sicherstellung von Tatmitteln, Bargeld und verschiedenen Betäubungsmitteln. Zusätzlich kam es zu den in der Anfrage gegenständlichen „bedeutsamen Kontrollaufgriffen “ aus dem Bereich der Eigentumskriminalität. Neben der Feststellung konkreter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten war das Gewinnen von relevanten Erkenntnissen in Bezug auf potenzielle Straftäter und deren Verhaltensweisen ein konkretes Einsatzziel. Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurden diesbezüglich Erfassungen im mittleren zweistelligen Bereich im Vorgangsbearbeitungssystem der Bayerischen Polizei (IGVP) durchgeführt. Beachtet werden muss weiterhin, dass neben den statistisch verbuchten Ergebnissen auch die durch den Einsatz erzielten Präventiveffekte und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in die Gesamtbewertung mit einbezogen werden muss. In der Gesamtschau wird der durchgeführte Schwerpunkteinsatz mit den Länderpartnern als Erfolg gewertet. Eine singuläre Betrachtung der Quote der „bedeutsamen Kontrollaufgriffe “ greift aus unserer Sicht zu kurz. Zu 2.: Im Rahmenbefehl des Landeskriminalamtes (BLKA) für den gegenständlichen Schwerpunkteinsatz wurde als ein maßgebliches Einsatzziel sowohl die Verhinderung als auch die Verfolgung von Straftaten mit einer Schwerpunktsetzung auf den Bereich der Eigentums-, Kfz- und Betäubungsmittelkriminalität festgelegt. Zusätzlich sollte eine Erkenntnisgewinnung hinsichtlich WED-Sachverhalten und Strukturen von reisenden Tätergruppierungen sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls erreicht werden. Zu 3.: Auf Basis der Einsatznachbereitung und des regelmäßigen Informationsaustausches zwischen den Kooperationspartnern lässt sich festhalten, dass die Resultate der Schwerpunktaktion von den beteiligten Ländern Baden- Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz analog zur oben geschilderten positiven Einsatzbewertung gesehen werden. Zu „bedeutsamen Kontrollaufgriffen“ im Zusammenhang mit der Bekämpfung des WED kam es dabei in zwei gemeldeten Fällen aus Baden-Württemberg. Zu 4.: Ungeachtet der positiven Bewertung des Einsatzes hat das BLKA bereits in Absprache mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und den Kooperationspartnern begonnen, die Einsatzergebnisse ausführlich zu analysieren und die zugrunde liegende Konzeptionierung zu modifizieren . Ziel ist es, durch eine Optimierung der Einsatzplanung und -durchführung eine noch höhere Effektivität, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung der überregionalen Einbruchskriminalität als primäre Zielrichtung zu erreichen. Die Umsetzung des modifizierten Konzeptes für den nächsten planmäßigen Schwerpunkteinsatz, welcher für Herbst 2017 vorgesehen ist, wird derzeit geprüft. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2017 17/18039 Bayerischer Landtag