Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 26.06.2017 Fahrraddiebstähle in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Fahrräder wurden seit 2012 in Bayern als gestohlen gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? 2. Wie hat sich die Aufklärungsquote seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? 3.1 Wie stellen sich nach Kenntnis der Staatsregierung bei Diebstahlsmeldung und Aufklärungsquote die entsprechenden Vergleichszahlen auf Bundesebene dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? 3.2 Wie stellen sich nach Kenntnis der Staatsregierung bei Diebstahlsmeldung und Aufklärungsquote die entsprechenden Vergleichszahlen in den anderen Bundesländern dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? 3.3 Welche Unterschiede gibt es bei der Anzahl der Diebstahlsmeldungen und Aufklärungsquoten von Fahrrad und Autodiebstählen in Bayern? 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Anzahl an Fahrraddiebstählen in Bayern und die Aufklärungsquote? 4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Aufklärungsquote mit Blick auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft und ihr Vertrauen in Sicherheitsbehörden und Rechtsstaat ? 5.1 Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Erhöhung der Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen ? 5.2 Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur verbesserten grenzüberschreitenden Kooperation der Polizeibehörden mit Fokus auf Fahrraddiebstahl ? 6.1 Wie bewertet die Staatsregierung Fahrraddiebstahl- Versicherungen bei der Bekämpfung von Fahrraddiebstahl ? 6.2 Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung eingravierten Rahmennummern an Fahrrädern bei, um Fahrraddiebstähle einzudämmen und besser aufzuklären? 6.3 Welche konkreten Hinweise gibt die Staatsregierung zur Vermeidung von Fahrraddiebstahl in Bayern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2017 1. Wie viele Fahrräder wurden seit 2012 in Bayern als gestohlen gemeldet (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? In der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind nur Fallzahlen darstellbar, welche jedoch nur bedingt einen Rückschluss auf die Anzahl der gestohlenen Fahrräder zulassen, da pro Fall auch mehr als ein Fahrrad entwendet worden sein kann. Aus diesem Grund wird nachfolgend lediglich das Fallaufkommen dargestellt, wie es sich aus der entsprechenden Recherche des. Landeskriminalamtes in der PKS ergibt. Statistikdaten der PKS stehen unterjährig nicht in aussagekräftiger und valider Form zur Verfügung. Jahr Straftat erfasste Fälle Anzahl 2016 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 28.923 2015 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 29.842 2014 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 30.068 2013 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 28.757 2012 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 30.837 2. Wie hat sich die Aufklärungsquote seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? Zur Datenquelle und ihrer Aussagekraft darf auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden. Die entsprechenden Zahlen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Jahr Straftat aufgeklärte Fälle Anzahl Anteil in % 2016 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 3.231 11,2 2015 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 3.458 11,6 2014 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 4.031 13,4 2013 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 4.116 14,3 2012 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 4.519 14,7 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2017 17/18043 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18043 3.1 Wie stellen sich nach Kenntnis der Staatsregierung bei Diebstahlsmeldung und Aufklärungsquote die entsprechenden Vergleichszahlen auf Bundesebene dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? Zur Datenquelle und ihrer Aussagekraft darf auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden. Die entsprechenden Zahlen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Straftat Jahr Bundesland erfasste Fälle Aufklärung Fälle in % (AQ) Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Schleswig-Holstein 14.842 1.035 7,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Schleswig-Holstein 15.396 887 5,8 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Schleswig-Holstein 15.285 1.023 6,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Schleswig-Holstein 15.178 1.079 7,1 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Schleswig-Holstein 16.796 1.194 7,1 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Hamburg 17.485 680 3,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Hamburg 17.217 668 3,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Hamburg 15.961 606 3,8 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Hamburg 15.484 674 4,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Hamburg 13.991 504 3,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Niedersachsen 36.554 4.895 13,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Niedersachsen 37.297 4.975 13,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Niedersachsen 39.170 5.352 13,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Niedersachsen 36.668 5.230 14,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Niedersachsen 40.782 6.512 16,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Bremen 6.779 341 5,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Bremen 6.826 365 5,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Bremen 7.193 425 5,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Bremen 6.576 410 6,2 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Bremen 6.114 434 7,1 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Nordrhein-Westfalen 80.688 5.846 7,2 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Nordrhein-Westfalen 83.870 6.029 7,2 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Nordrhein-Westfalen 85.781 6.803 7,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Nordrhein-Westfalen 80.806 5.764 7,1 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Nordrhein-Westfalen 85.399 6.118 7,2 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Hessen 15.267 1.688 11,1 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Hessen 15.098 1.610 10,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Hessen 14.706 1.592 10,8 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Hessen 13.571 1.279 9,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Hessen 13.545 1.409 10,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Rheinland-Pfalz 7.141 717 10,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Rheinland-Pfalz 7.593 826 10,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Rheinland-Pfalz 7.943 817 10,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Rheinland-Pfalz 6.975 795 11,4 Straftat Jahr Bundesland erfasste Fälle Aufklärung Fälle in % (AQ) Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Bund 332.486 29.172 8,8 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Bund 335.174 30.602 9,1 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Bund 339.760 32.592 9,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Bund 316.857 30.543 9,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Bund 326.159 31.583 9,7 3.2 Wie stellen sich nach Kenntnis der Staatsregierung bei Diebstahlsmeldung und Aufklärungsquote die entsprechenden Vergleichszahlen in den anderen Bundesländern dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln inkl. erstes Halbjahr 2017)? Zur Datenquelle und ihrer Aussagekraft darf auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden. Die entsprechenden Zahlen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Drucksache 17/18043 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Straftat Jahr Bundesland erfasste Fälle Aufklärung Fälle in % (AQ) Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Rheinland-Pfalz 7.279 757 10,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Baden-Württemberg 28.723 2.204 7,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Baden-Württemberg 28.408 2.138 7,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Baden-Württemberg 27.203 1.785 6,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Baden-Württemberg 24.596 1.659 6,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Baden-Württemberg 26.642 2.024 7,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Saarland 1.000 117 11,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Saarland 1.084 87 8,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Saarland 1.008 85 8,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Saarland 881 76 8,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Saarland 1.090 90 8,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Berlin 34.418 1.203 3,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Berlin 32.245 1.255 3,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Berlin 30.758 1.238 4,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Berlin 26.513 1.067 4,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Berlin 26.029 1.125 4,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Brandenburg 14.172 1.673 11,8 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Brandenburg 14.950 2.015 13,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Brandenburg 17.721 2.291 12,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Brandenburg 16.127 2.172 13,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Brandenburg 13.728 1.449 10,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Mecklenburg-Vorpommern 6.169 590 9,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Mecklenburg-Vorpommern 6.508 679 10,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Mecklenburg-Vorpommern 7.049 947 13,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Mecklenburg-Vorpommern 6.869 778 11,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Mecklenburg-Vorpommern 7.444 801 10,8 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Sachsen 20.795 2.496 12,0 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Sachsen 19.395 2.499 12,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Sachsen 21.500 2.991 13,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Sachsen 20.346 2.833 13,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Sachsen 19.828 2.470 12,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Sachsen-Anhalt 14.570 1.729 11,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Sachsen-Anhalt 14.992 2.316 15,4 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Sachsen-Anhalt 13.974 1.840 13,2 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Sachsen-Anhalt 13.274 1.787 13,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Sachsen-Anhalt 12.350 1.555 12,6 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2016 Thüringen 4.960 727 14,7 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2015 Thüringen 4.453 795 17,9 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2014 Thüringen 4.440 766 17,3 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2013 Thüringen 4.236 824 19,5 Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2012 Thüringen 4.305 622 14,4 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18043 3.3 Welche Unterschiede gibt es bei der Anzahl der Diebstahlsmeldungen und Aufklärungsquoten von Fahrrad und Autodiebstählen in Bayern? Zur Datenquelle und ihrer Aussagekraft darf auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden. Die entsprechenden Zahlen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Jahr Straftat erfasste Fälle aufgeklärte Fälle von Kfz-Diebstahl aufgeklärte Fälle von Fahrrad- Diebstahl Anzahl Anzahl Anteil Anteil in % in % 2016 Diebstahl insgesamt von Kraftwagen einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2.012 1.156 57,5 11,2 2015 Diebstahl insgesamt von Kraftwagen einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 1.868 1.092 58,5 11,6 2014 Diebstahl insgesamt von Kraftwagen einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2.113 1.323 62,6 13,4 2013 Diebstahl insgesamt von Kraftwagen einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2.154 1.265 58,7 14,3 2012 Diebstahl insgesamt von Kraftwagen einschl. unbefugter Ingebrauchnahme 2.076 1.262 60,8 14,7 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Anzahl an Fahrraddiebstählen in Bayern und die Aufklärungsquote ? Bei dem Delikt des Fahrraddiebstahls handelt es sich um ein Massenphänomen, dessen Aufklärungsquote in Bayern deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Zur weiteren Optimierung der Aufklärungsquote ist die Mitwirkung der Bevölkerung unerlässlich. Insoweit darf auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen werden. 4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Aufklärungsquote mit Blick auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft und ihr Vertrauen in Sicherheitsbehörden und Rechtsstaat? Die Kriminologische Forschungsgruppe des Landeskriminalamtes kommt in der Auswertung der bayerischen Teildaten der Dunkelfeld-Opferbefragung „Der Deutsche Viktimisierungssurvey 2012“ zu dem Schluss, dass eine deutliche Mehrheit der bayerischen Befragten (90 Prozent) überzeugt ist, dass die Polizei bei der Verbrechungsbekämpfung eine sehr gute bzw. eher gute Arbeit macht. Die Polizei genießt im Ergebnis dieser Auswertung in der bayerischen Bevölkerung großes Vertrauen. Die Bewertung der Sicherheitslage durch den Einzelnen wird von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen bspw. emotionale Affekte, kognitive Bewertungsprozesse , die Einschätzung des persönlichen Viktimisierungsrisikos sowie die persönlichen Bewältigungsfähigkeiten. Die Studienauswertung kommt zu dem Schluss, dass die bayerischen Bürger nicht nur im Hinblick auf tatsächliche Viktimisierungen sicher sind, sondern dass sie sich zumeist auch als sicher fühlen. Auf Deliktsebene lassen sich am ehesten Ängste vor einem Raubüberfall oder Wohnungseinbruch feststellen. Kognitiv betrachtet schätzen allerdings die meisten ihr Risiko, tatsächlich Opfer einer bestimmten Straftat zu werden, als sehr gering ein. 5.1 Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur Erhöhung der Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen? Im Falle von Fahrraddiebstählen tragen Präven tionsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger wesent lich zur Verhinderung und zur Aufklärung ent sprechender Delikte bei. Neben geeigneten Sicherungs maßnahmen (z. B. wirksame Schlösser) spielen hier Maßnahmen zur individuellen Identifizierung der Fahrräder im Zuge von Kontrollen und Sachfahndungsüberprüfungen eine wesentliche Rolle. Insoweit darf auf die Antwort zu Frage 6.2 verwiesen werden. Darüber hinaus kommt auch dem unverzüglichen Meldeverhalten potenzieller Zeugen entsprechender Tathandlungen (z. B. Wegtragen von Fahrrädern, Durch trennen von Schlössern) eine hohe Bedeutung zu. Zur Förderung eines entsprechenden Verhaltens der Bevölkerung setzt die Bayer. Polizei mit sicherheitstechnischen Empfehlungen und verhaltensorientierten Tipps an. Auf lokaler Ebene informieren beispielsweise Präventionsbeamte der Bayer. Polizei über Varianten zur Sicherung von Fahrrädern . Darüber hinaus informiert das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPK) auf seiner Homepage www.polizei-beratung.de über das Verhalten als Zeuge und Präventionsmöglichkeiten im Deliktsbereich Fahrraddiebstahl, zusätzlich werden Informationsbroschüren zum Download angeboten. Diese kostenlosen Broschüren liegen auch auf jeder Polizeidienststelle auf. Weiterhin bietet ProPK eine „Fahrradpass-App“ zum Download an. In dieser App kann der Eigentümer eines Fahrrades sämtliche Daten speichern und diese im Falle eines Diebstahls unmittelbar an die anzeigenaufnehmende Polizeidienststelle übermitteln. 5.2 Welche konkreten Maßnahmen plant die Staatsregierung zur verbesserten grenzüberschreitenden Kooperation der Polizeibehörden mit Fokus auf Fahrraddiebstahl? Im Rahmen der täglichen Lageauswertung werden durch das Landeskriminalamt Vorgänge aus dem Phänomenbereich „Fahrraddiebstahl“ einer näheren Analyse unterzogen, sofern Anhaltspunkte für eine überörtliche und bandenmäßige Begehungsweise vorliegen oder etwa ein signifikanter Modus Operandi festgestellt wird. Bei dem täglichen Lageaustausch zwischen den Verbänden der Bayerischen Polizei und dem Landeskriminalamt ergeben sich wiederholt Hinweise darauf, dass insbesondere bandenmäßig agierende Tatverdächtige aus Ost- bzw. Drucksache 17/18043 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Südosteuropa vor allem im großstädtischen Bereich gezielt gebrauchte, hochwertige Fahrräder entwenden und das Diebesgut sofort mittels Kleintransporter oder Anhänger abtransportieren . Verdachtsmomente, wonach es sich bei den Tatverdächtigen vorrangig um Personen aus dem ost- und südosteuropäischen Raum (u. a. Polen, Litauen, Slowakei, Rumänien, Ungarn, Serbien) handelt, werden auch durch den Umstand gestützt, dass regelmäßig aus diesen Bereichen Anfragen von Polizeibehörden zu dort sichergestellten Fahrrädern beim Landeskriminalamt eingehen. Bei der Bekämpfung der überregionalen, bandenmäßig begangenen Eigentumskriminalität besteht seit Jahren ein enger und regelmäßiger Lage- und Informationsaus - tausch, insbesondere mit den unmittelbaren Anrainerstaaten Bayerns (Öster reich, Schweiz, Tschechische Republik). Im Rahmen dieses fortlaufenden Austausches werden die Dienststellen der Anrainerländer anlassbezogen auch über aktuelle Erkenntnisse und Hinweise im Zusammenhang mit dem (bandenmäßig begangenem) Diebstahl von Fahrrädern informiert. Dabei werden zeitnah vor allem Hinweise auf verdächtige Personen oder Transportfahrzeuge etc. übermittelt. Für die Gewährleistung eines zeitnahen Informationsaustausches in den Grenzgebieten leisten zudem auch die Gemeinsamen Zentren permanent einen wichtigen Beitrag. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung kriminaltaktischer Aspekte werden relevante Personen und Fahrzeuge aus dem genannten Kriminalitätsbereich zur verdeckten oder gezielten Kontrolle zu präventiven oder repressiven Zwecken im Schengen-System ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen dienen den Polizeidienststellen in den Nachbarländern als entsprechender Kontrollanhalt. 6.1 Wie bewertet die Staatsregierung Fahrraddiebstahl -Versicherungen bei der Bekämpfung von Fahrraddiebstahl? Fahrraddiebstahl-Versicherungen sollen von ihrer Grundanlage her dem Betroffenen eines Fahrraddiebstahls den entstandenen Schaden ersetzen und tragen damit per se nicht zu einer Bekämpfung von Fahrraddiebstählen bei. Gleichwohl können entsprechende Versicherungen – je nach vertraglichen Ausgestaltungen – einerseits einen Anreiz bieten, das Fahrrad hochwertig vor Diebstahl zu sichern und andererseits ein Abhandenkommen des Fahrrades niederschwellig zur Anzeige zu bringen. 6.2 Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung eingravierten Rahmennummern an Fahrrädern bei, um Fahrraddiebstähle einzudämmen und besser aufzuklären? Das Vorhandensein einer individuellen und eindeutig zuordenbaren Nummer im Diebstahlsfall ist für die Zwecke einer effektiven Sachfahndung regelmäßig von erheblichem Vorteil . Eine möglichst zeitnahe Ausschreibung von entwendeten Fahrrädern zur Sachfahndung ermöglicht darüberhinaus bei polizeilichen Kontrollen eine rasche Zuordnung. Nachdem entwendete Fahrräder auch von Mitgliedern überregional aktiver Diebesbanden auf dem Landweg ins benachbarte Ausland transportiert werden, unterstützen schnelle Sachfahndungsausschreibungen entsprechende Kontrollmaßnahmen z. B. im Rahmen der Schleierfahndung auf Autobahnen. Insoweit enthält das polizeiliche Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ wichtige Tipps zum Schutz vor Fahrraddiebstahl und beinhaltet auch Empfehlungen hinsichtlich der Identifizierung des Fahrrads, beispielsweise in Form einer Codierung oder sonstigen Kennzeichnung des Fahrrads sowie zur Sicherung einzelner Fahrradteile. In einem zu diesem Faltblatt zugehörenden (abtrennbaren) Fahrradpass können die wesentlichen Daten, die im Falle eines Diebstahls für eine Sachfahndung erforderlich sind, registriert werden. Verschiedene Institutionen, wie Versicherungen, Fahrradhändler , der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) oder Vereine bieten bei Vorlage eines Eigentumsnachweises auch eine alphanumerische Codierung des Fahrrads an. Diese besteht aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Eintrag mit witterungsbeständig lackierter Gravur enthält die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers . Anhand dieser Codierung kann sehr schnell eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, inwieweit eine Person auch tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer eines Fahrrades ist. Darüber hinaus hat eine solche Codierung den Vorteil, dass eine Weitergabe und der Verkauf gestohlener Räder unattraktiv werden, da sich die Codiernummern nur sehr schwer wieder entfernen lassen. Aus Produkthaftungsgründen dürfen Codierarbeiten an Fahrrädern durch die Polizei in Bayern allerdings nicht durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Entwendung von Rädern durch Einbruchdiebstähle in Fahrradgeschäfte hat sich wiederholt gezeigt, dass eine Zuordnung mutmaßlich gestohlener Fahrräder in vielen Fällen nicht möglich ist, weil die Geschädigten (Geschäftsinhaber/Händler) die Individualnummer /Rahmennummer in ihrem Warenwirtschaftssystem nicht hinterlegt hatten und somit eine Ausschreibung in der numerischen Sachfahndung nicht möglich war. Um hier potentielle Geschädigte zu sensibilisieren, hat das Bayer. Landeskriminalamt im zurückliegenden Jahr im Rahmen eines Beitrags in der Fachzeitschrift „Radmarkt“, Ausgabe 8/2016, einen eingehenden Appell an Industrie und Handel gerichtet , entsprechende Änderungen in der Warenwirtschaft vorzunehmen . 6.3 Welche konkreten Hinweise gibt die Staatsregierung zur Vermeidung von Fahrraddiebstahl in Bayern ? Hier darf auf die Antworten zu den Fragen 5.1 und 6.2 verwiesen werden.