Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 23.06.2017 Förderoffensive Nordostbayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Projekte und Maßnahmen wurden seitens der Kommunen bisher für die Förderoffensive Nordostbayern angemeldet (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kommunen)? 1.2 Welche Maßnahmen wurden bewilligt (bitte aufgegliedert nach Landkreisen, Kommunen und anvisiertem Maßnahmenbeginn)? 2.1 Welche Maßnahmen wurden abgelehnt? 2.2 Warum wurden diese Maßnahmen abgelehnt? 3.1 Wie viele Fördermittel wurden für die bereits bewilligten Maßnahmen und Projekte vergeben? 3.2 Wie viele Fördermittel sind derzeit noch verfügbar? 3.3 Zeichnet sich bereits ab, ob im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2018 über eine weitere Mittelbereitstellung zu befinden ist? 4.1 Unter welchem Kapitel bzw. in welcher Titelgruppe des Doppelhaushaltes 2017/2018 sind die Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung der Förderoffensive festgehalten? 4.2 Wie viele Mittel standen bzw. stehen in der entsprechenden Titelgruppe in den Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in Form von Verpflichtungsermächtigungen insgesamt zur Verfügung? 5.1 Wird die Finanzierung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms ebenfalls über Verpflichtungsermächtigungen sichergestellt? 5.2 Falls ja, handelt es sich dabei – soweit es die städtebaulichen Maßnahmen betrifft – um dieselbe Titelgruppe wie bei der Förderoffensive Nordostbayern? 5.3 Falls nein, unter welchem Kapitel bzw. in welcher Titelgruppe des Doppelhaushaltes 2017/2018 läuft das Bayerische Städtebauförderungsprogramm? 6. Wurden bzw. werden aufgrund der starken Nachfrage der Förderoffensive Nordostbayern entsprechende Anträge zulasten anderer Programme bewilligt? 7.1 Wie stellt sich aufgrund der starken Nachfrage der Förderoffensive Nordostbayern die personelle Situation im Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bzw. dem Sachgebiet Städtebau der Regierung von Oberfranken dar, im Hinblick auf die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge je Mitarbeiter im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016? 7.2 Wie viele Überstunden sind in den betreffenden Abteilungen je Mitarbeiter im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 angefallen? 7.3 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den zuständigen Abteilungen im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 tätig? 8.1 Wird seitens der Staatsregierung in Erwägung gezogen , das Programm auf Kommunen auszuweiten, die sich zwar nicht in der gegenwärtigen Förderkulisse befinden (z. B. Mehlmeisel, Fichtelberg, Gefrees, Bischofsgrün), aber in deren unmittelbaren Nähe und aufgrund dessen dieselben strukturellen Rahmenbedingungen aufzuweisen haben wie die Kommune innerhalb der Förderkulisse? 8.2 Falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1.1 Welche Projekte und Maßnahmen wurden seitens der Kommunen bisher für die Förderoffensive Nordostbayern angemeldet (bitte aufgegliedert nach Landkreisen und Kommunen)? Städtebauförderung: Zur Beseitigung innerörtlicher Leerstände und zur Aufwertung der Stadt- und Ortskerne wurden im Rahmen der Förderoffensive Nordostbayern insbesondere Projekte zur Modernisierung und Instandsetzung leer stehender Gebäude, zum ersatzlosen Abbruch leer stehender Gebäude sowie zum Erwerb und Abbruch leer stehender Gebäude für eine Wiederbebauung angemeldet (s. Liste im Anhang). Dorferneuerung: Zur Beseitigung von Leerständen in Nordostbayern wurden Projekte zum Erwerb und zur Umnutzung von Gebäuden für öffentliche Zwecke (z.B. Gemeinschaftshaus, Dorfladen) sowie Projekte zum Erwerb und Abbruch von Gebäuden und Gestaltung der entstehenden Freiflächen angemeldet (s. Liste im Anhang). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.11.2017 17/18046 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18046 1.2 Welche Maßnahmen wurden bewilligt (bitte aufgegliedert nach Landkreisen, Kommunen und anvisiertem Maßnahmenbeginn)? Städtebauförderung: Im Bereich der Städtebauförderung wurde bislang ein Projekt in der Gemeinde Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) bewilligt. Dorferneuerung: Bisher wurde ein Projekt in der Gemeinde Pullenreuth (Lkr. Tirschenreuth) bewilligt. 2.1 Welche Maßnahmen wurden abgelehnt? 2.2 Warum wurden diese Maßnahmen abgelehnt? Städtebauförderung: Im Rahmen der Städtebauförderung wurden bisher keine Maßnahmen abgelehnt. Bisher nicht berücksichtigte Förderanfragen können ggf. noch in den Jahren 2018 bis 2020 zum Zuge kommen. Gleichwohl gilt es zu berücksichtigen, dass – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – nur Maßnahmen im Sinne der Ministerratsbeschlüsse vom 19.09.2016 und 25.10.2016 gefördert werden können. Dorferneuerung: Abgelehnt wurden Projekte, die die Vorgaben für die Förderoffensive Nordostbayern nicht eingehalten haben, z. B. Projekte im privaten Bereich oder Projekte, bei denen es sich nicht um Leerstände im Sinne des Ministerratsbeschlusses handelt. Diese Maßnahmen wurden abgelehnt, weil die Fördervoraussetzungen nicht gegeben waren. 3.1 Wie viele Fördermittel wurden für die bereits bewilligten Maßnahmen und Projekte vergeben? 3.2 Wie viele Fördermittel sind derzeit noch verfügbar ? Städtebauförderung: Im Programmjahr 2017 wurde mit Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20 Mio. Euro kalkuliert. In gleicher Höhe, das heißt in Höhe eines Jahreskontingents, können zudem Zustimmungen zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt werden. Sowohl der Verpflichtungsrahmen des Programmjahres 2017 wie auch der höchstmögliche Betrag für die Erteilung von vorzeitigen Maßnahmenbeginnen wurden in voller Höhe beansprucht. Auszahlungen wurden bisher keine geleistet. Dorferneuerung: Zur raschen Umsetzung der Förderoffensive Nordostbayern sind die Verpflichtungsermächtigungen für 2017 im Rahmen der Aufstellung des bayerischen Doppelhaushalts 2017/2018 zusätzlich um 10 Mio. Euro erhöht worden. Es wurden noch keine Fördermittel abgerufen. 3.3 Zeichnet sich bereits ab, ob im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2018 über eine weitere Mittelbereitstellung zu befinden ist? Derzeit läuft das Verfahren zur Aufstellung eines Regierungsentwurfs für den Nachtragshaushalt 2018. Über die Mittelbereitstellung entscheidet nach Vorlage des Regierungsentwurfs der Landtag im Rahmen des Haushaltsgesetzes . 4.1 Unter welchem Kapitel bzw. in welcher Titelgruppe des Doppelhaushaltes 2017/2018 sind die Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung der Förderoffensive festgehalten? Städtebauförderung: Der Bewilligungsrahmen für die Sonderförderung von Maßnahmen der Förderoffensive Nordostbayern ist in Kapitel 0365 Städtebauförderung unter der Titelgruppe 81–90 „Landesmittel für die Städtebauförderung – Neubewilligungen“ beim Titel 883 82 „Zuschüsse des Landes an Gemeinden für Maßnahmen im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms und für sonstige städtebauliche Maßnahmen “ veranschlagt. Dorferneuerung: Im Bereich der Dorferneuerung wurden die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung der Förderoffensive bei Kap. 08 03 Tit. 887 67 ausgebracht. 4.2 Wie viele Mittel standen bzw. stehen in der entsprechenden Titelgruppe in den Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in Form von Verpflichtungsermächtigungen insgesamt zur Verfügung? Städtebauförderung: In Kap. 0365 Städtebauförderung umfasst die Titelgruppe 81–90 neben dem Bewilligungsrahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms auch die Bewilligungsrahmen zur Kofinanzierung der Maßnahmen aus den Bund- Länder-Städtebauförderungsprogrammen und der EU- Städtebauförderungsmaßnahmen mit Landesmitteln. Die Dotation für sämtliche dort veranschlagten Titel betrug insgesamt – im Haushaltsjahr 2015: 125,050 Mio. Euro – im Haushaltsjahr 2016: 125,050 Mio. Euro – im Haushaltsjahr 2017: 142,177 Mio. Euro – im Haushaltsjahr 2018: 132,177 Mio. Euro Dorferneuerung: Im Bereich der Dorferneuerung standen bzw. stehen bei Kap. 08 03 Tit. 887 67 sowie Kap. 08 03 Tit. 887 75 Verpflichtungsermächtigungen in folgender Höhe zur Verfügung: – im Haushaltsjahr 2015: 14,000 Mio. Euro – im Haushaltsjahr 2016: 14,000 Mio. Euro – im Haushaltsjahr 2017: 24,000 Mio. Euro – im Haushaltsjahr 2018: 14,000 Mio. Euro 5.1 Wird die Finanzierung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms ebenfalls über Verpflichtungsermächtigungen sichergestellt? 5.2 Falls ja, handelt es sich dabei – soweit es die städtebaulichen Maßnahmen betrifft – um dieselbe Titelgruppe wie bei der Förderoffensive Nordostbayern ? 5.3 Falls nein, unter welchem Kapitel bzw. in welcher Titelgruppe des Doppelhaushaltes 2017/2018 läuft das Bayerische Städtebauförderungsprogramm? Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der auf vier Jahre befristeten Sonderförderung zur Beseitigung innerörtlicher Leerstände in den Landkreisen Hof, Kronach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Kulmbach, Tirschenreuth und der kreisfreien Stadt Hof erfolgt im Bereich der Städtebauförderung aus dem Kapitel 0365 Titel 883 82 „Zuschüsse des Landes an Gemeinden für Maßnahmen im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms und für sons- Drucksache 17/18046 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 tige städtebauliche Maßnahmen“ im Rahmen der jeweils vorhandenen Stellen und Mittel. 6. Wurden bzw. werden aufgrund der starken Nachfrage der Förderoffensive Nordostbayern entsprechende Anträge zulasten anderer Programme bewilligt ? Nein. 7.1 Wie stellt sich aufgrund der starken Nachfrage der Förderoffensive Nordostbayern die personelle Situation im Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken bzw. dem Sachgebiet Städtebau der Regierung von Oberfranken dar, im Hinblick auf die Anzahl der zu bearbeitenden Anträge je Mitarbeiter im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016? Städtebauförderung: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel. Dorferneuerung: Die bisher angefallene Mehrbelastung bestand in der Beratung der Kommunen und der grundsätzlichen Beurteilung der Projekteignung und konnte im Wesentlichen durch interne Umorganisation aufgefangen werden. 7.2 Wie viele Überstunden sind in den betreffenden Abteilungen je Mitarbeiter im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 angefallen? Städtebauförderung: Die aus der Förderoffensive Nordostbayern resultierende Mehrbelastung wurde nicht speziell erfasst. Dorferneuerung: Die aus der Förderoffensive Nordostbayern resultierende Mehrbelastung wurde nicht speziell erfasst. 7.3 Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den zuständigen Abteilungen im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2016 tätig? Städtebauförderung (jeweils Sachgebiet 34) 2015: 10 Mitarbeiter-/innen (Regierungsbezirk Oberpfalz), 11 Mitarbeiter-/innen (Regierungsbezirk Oberfranken ) 2016: 10 Mitarbeiter (Regierungsbezirk Oberpfalz), 12 Mitarbeiter (Regierungsbezirk Oberfranken) 2017: 11 Mitarbeiter (Regierungsbezirk Oberpfalz), 11 Mitarbeiter (Regierungsbezirk Oberfranken) Dorferneuerung: Der Stellenplan für die befassten Organisationseinheiten ist seit 2015 unverändert. Da die Arbeitsbelastung erheblich zunehmen wird, sobald belastbare Förderanträge gestellt werden, und diese geprüft und ggf. bewilligt werden müssen, wurde am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken zur Bewältigung dieser Aufgaben eine zusätzliche Projektstelle eingerichtet, die im Herbst 2017 besetzt werden wird. Diese Projektkraft wird auch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz bei der Bearbeitung der Anträge aus dem Landkreis Tirschenreuth unterstützen, soweit das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz dies nicht aus eigener Kraft schultern kann. 8.1 Wird seitens der Staatsregierung in Erwägung gezogen , das Programm auf Kommunen auszuweiten , die sich zwar nicht in der gegenwärtigen Förderkulisse befinden (z. B. Mehlmeisel, Fichtelberg, Gefrees, Bischofsgrün), aber in deren unmittelbaren Nähe und aufgrund dessen dieselben strukturellen Rahmenbedingungen aufzuweisen haben wie die Kommune innerhalb der Förderkulisse? 8.2 Falls nein, warum nicht? Die Kabinettsbeschlüsse vom 19.09.2016 und 25.10.2016 sind die Grundlagen der Förderoffensive Nordostbayern. Die Staatsregierung hat die Förderoffensive hierbei bewusst als befristete Sonderförderung für die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen in besonders vom Bevölkerungsrückgang betroffenen Gebieten angelegt. Die Förderoffensive Nordostbayern stellt mithin einen außergewöhnlichen Sonderfall dar. Entgegen dem Regelfördersatz der Städtebauförderung von 60 Prozent sowie ausnahmebedingten Fördersätzen von bis zu 80 Prozent wie beispielsweise beim sog. Struktur- und Härtefonds, wurde gemäß Ministerratsbeschluss der Fördersatz auf einheitlich 90 Prozent angehoben . Zudem wurde in der auf vier Jahre befristete Sonderförderung (2017–2020) zugelassen, dass Maßnahmen zur Beseitigung von innerörtlichen Leerständen und zur Aufwertung der Stadt- und Ortskerne nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb förmlich festgelegter Förderungsgebiete gefördert werden können. Die bestehende Fördergebietskulisse mit den Landkreisen Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Hof, Kronach, Tirschenreuth, Kulmbach und der Stadt Hof gründet sich auf die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamts für Statistik aus dem Jahre 2015 für Bayern bis 2034 und umfasst dabei ein homogenes Gebiet mit den nachweislich höchsten Bevölkerungsverlusten in diesem Zeitraum. Den aufgenommenen Landkreisen werden hierbei zweistellige Bevölkerungsverluste prognostiziert. Inmitten dieses homogenen Fördergebiets und vielfältig damit verflochten liegt die kreisfreie Stadt Hof. Diese hat ihrerseits mit den höchsten Bevölkerungsverlusten aller kreisfreien Städte in Bayern zu rechnen. Die Fördergebietskulisse stellt auf die Kreisebene ab und bietet damit eine klare Gebietsabgrenzung, die den städtebaulichen Verflechtungen in der Region Rechnung trägt. Die Staatsregierung erwägt daher nicht, die gegenwärtige Fördergebietskulisse auszuweiten. Eine etwaige Aufnahme weiterer Landkreise oder gar selektiv einzelner Gemeinden in das Sonderprogramm Nordostbayern würde dem Charakter der Sonderförderung zuwiderlaufen. So würde die Einbeziehung der beispielhaft genannten Gemeinden Mehlmeisel, Fichtelberg, Gefrees und Bischofsgrün die klare Gebietsabgrenzung mit ihren vorhandenen administrativen und städtebaulichen Verflechtungen zur gezielten Unterstützung des Sonderfördergebiets aufheben. Ungeachtet dessen kann für einzelne Gemeinden und Projekte bereits heute eine erhöhte Förderung im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung gewährt werden . So kann im Rahmen des 2010 eingeführten Struktur - und Härtefonds in der Städtebauförderung und in der Dorferneuerung einzelnen, besonders struktur- und finanzschwachen Kommunen durch einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent (gegenüber einem Regelfördersatz von 60 Prozent in der Städtebauförderung) der Zugang zu diesen strukturwirksamen Förderprogrammen erleichtert werden. Seit dem Nachtragshaushalt 2012 werden im Rah- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18046 men der Städtebauförderung zudem Sondermaßnahmen der Militärkonversion und der Revitalisierung von Industrie - und Gewerbebrachen ebenfalls mit bis zu 80 Prozent gefördert. Eine ähnliche Regelung besteht für städtebauliche Maßnahmen im Rahmen der EU-Förderung. Neben der Möglichkeit, Zuwendungen anderer Stellen zur Entlastung des kommunalen Eigenanteils einzusetzen, kann in den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen erstmals seit 2015 auch eine Entlastung gemäß Art. 2 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung erfolgen. Hierbei werden der Bundes- und Landesanteil jeweils um 10 Prozent auf 40 Prozent erhöht, sodass sich ein Spitzenfördersatz von 80 Prozent ergibt. In der Dorferneuerung können im Einzelfall die Fördersätze für gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen für besonders finanzschwache und von der demografischen Entwicklung besonders negativ belastete Kommunen seit 2015 auf bis zu 90 Prozent angehoben werden, um einer Verschlechterung der dauernden Leistungsfähigkeit durch hohe kreditfinanzierte Eigenanteile vorzubeugen. Drucksache 17/18046 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Förderoffensive Nordostbayern − Anmeldungen (Städtebauförderung) Landkreis Gemeinde Projektanzahl HO Bad Steben 2 HO Berg 2 HO Geroldsgrün 3 HO Helmbrechts 7 HO Helmbrechts / Unterweißenbach 1 HO Köditz 2 HO Konradsreuth 2 HO Leupoldsgrün 5 HO Lichtenberg 5 HO Münchberg 4 HO Naila 1 HO Oberkotzau 4 HO Regnitzlosau 4 HO Rehau 10 HO Schauenstein 1 HO Schwarzenbach S. 20 HO Schwarzenbach W. 7 HO Selbitz 3 HO Sparneck 1 HO Stammbach 4 HO Zell i. Fi.Geb. 3 Hof 14 KC Kronach 1 KC Ludwigsstadt 2 KC Ludwigsstadt / Lauenstein 5 KC Marktrodach / Oberrodach 1 KC Marktrodach / Unterrodach 3 KC Mitwitz 4 KC Nordhalben 13 KC Pressig 1 KC Pressig / Förtschendorf 1 KC Pressig/ Rothenkirchen 2 KC Reichenbach 4 KC Steinwiesen 3 KC Tettau 5 KC Teuschnitz 2 KC Wallenfels 8 KU Kasendorf 2 KU Kulmbach 8 KU Mainleus 7 KU Marktleugast 3 KU Marktschorgast 6 KU Neudrossenfeld 1 KU Neudrossenfeld/ Altdrossenfeld 1 KU Neuenmarkt 1 KU Presseck 3 KU Stadtsteinach 2 KU Thurnau 6 KU Trebgast 1 KU Wirsberg 1 Projekte der Städtebauförderung pro Gemeinde Seite 1 Stand: 25.07.2017 Stand 25.07.2017 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18046 Förderoffensive Nordostbayern − Anmeldungen (Städtebauförderung) Landkreis Gemeinde Projektanzahl KU Wonsees 2 TIR Bärnau 3 TIR Brand 6 TIR Ebnath 1 TIR Erbendorf 3 TIR Falkenberg 6 TIR Fuchsmühl 5 TIR Kastl 3 TIR Kemnath 3 TIR Konnersreuth 3 TIR Krummennaab 1 TIR Kulmain 2 TIR Mitterteich 5 TIR Neualbenreuth 6 TIR Neusorg 2 TIR Plößberg 1 TIR Reuth bei Erbendorf 2 TIR Tirschenreuth 8 TIR Waldershof 3 TIR Waldsassen 10 TIR Wiesau 7 TIR Tirschenreuth 1 WUN Arzberg 7 WUN Hohenberg a. d. Eger 5 WUN Kirchenlamitz 5 WUN Marktleuthen 4 WUN Marktredwitz 9 WUN Nagel 3 WUN Röslau 4 WUN Schirnding 10 WUN Schönwald 3 WUN Selb 3 WUN Tröstau 4 WUN Weißenstadt 3 WUN Wunsiedel 3 WUN Hohenberg 2 WUN Weißenstadt 2 Summe 271 Seite 2 Stand: 25.07.2017 Stand 25.07.2017 Drucksache 17/18046 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Stand 11.08.2017 Landkreis Gemeinde Projektanzahl HO Bad Steben 1 HO Berg 5 HO Döhlau 2 HO Feilitzsch 1 HO Gattendorf 2 HO Geroldsgrün 4 HO Helmbrechts 2 HO Issigau 1 HO Köditz 2 HO Konradsreuth 3 HO Naila 2 HO Schwarzenbach a. d. Saale 3 HO Schwarzenbach a. Wald 6 HO Selbitz 4 HO Sparneck 1 HO Stammbach 1 HO Töpen 2 HO Trogen 1 HO Weißdorf 3 HO Zell i. Fichtelg. 1 Hof 3 KC Kronach 1 KC Küps 6 KC Ludwigsstadt 2 KC Marktrodach 2 KC Pressig 2 KC Schneckenlohe 1 KC Steinbach a.W. 3 KC Steinwiesen 4 KC Stockheim 2 KC Tettau 5 KC Teuschnitz 1 KC Weißenbrunn 2 KC Wilhelmsthal 3 KU Grafengehaig 3 KU Guttenberg 1 KU Harsdorf 1 KU Kasendorf 1 KU Ködnitz 1 KU Kupferberg 1 KU Ludwigschorgast 1 KU Marktleugast 3 KU Neuenmarkt 1 KU Rugendorf 1 KU Thurnau 2 KU Untersteinach 2 WUN Arzberg 1 WUN Bad Alexandersbad 2 WUN Marktleuthen 3 WUN Marktredwitz 4 WUN Thiersheim 3 WUN Thierstein 1 WUN Wunsiedel 1 TIR Erbendorf 1 TIR Kastl 1 TIR Leonberg 7 TIR Mähring 3 TIR Mitterteich 1 TIR Neualbenreuth 5 TIR Neusorg 2 TIR Pullenreuth 1 TIR Tirschenreuth 1 TIR Waldershof 1 TIR Waldsassen 1 141 Projekte der Dorferneuerung pro Gemeinde Förderoffensive Nordostbayern - Anmeldungen (Dorferneuerung) 11.08.2017