Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 21.07.2017 Übertragungslizenzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Seit geraumer Zeit verliert der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer mehr Übertragungsrechte für sportliche „Top-Events“. Eines der jüngsten Beispiele ist die Champions League. Diese wird ab der Saison 2018/2019 von Sky und dem Streamingdienst DAZM übertragen. Aber auch die Olympischen Spiele werden nicht mehr von ARD und ZDF übertragen werden. Die Rechte der Spiele von 2018 bis 2024 wanderten im Juni 2015 an Discovery. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 An welchen Sendungen bzw. sportlichen Ereignissen verlor der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den vergangenen Jahren seine Übertragungsrechte (bitte aufschlüsseln nach Sendung und Zeitpunkt)? 1.2 Was sind die Gründe hierfür (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Sendungen)? 1.3 Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel, die sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Verlust der verschiedenen Sendelizenzen sparen (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Sendungen )? 2. Was geschieht mit diesen Geldern (Frage 1)? 3.1 Was wird getan, um einer Schwächung des öffentlichrechtlichen Rundfunkauftrages angesichts des Verlustes einiger aber zentraler Übertragungsrechte sportlicher Großereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung entgegenzuwirken? 3.2 Welche Mittel erscheinen der Staatsregierung hierfür als probates Mittel? 3.3 Wie schätzt die Staatsregierung den Vorwurf ein, dass die öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgrund des Verlustes einiger Übertragungslizenzen im Bereich „Sport“ ihrem Sendeauftrag nicht mehr nachkämen ? 4.1 Wie steht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang zu einer Veränderung des Rundfunkstaatsvertrages mit Blick auf die Übertragung wichtiger Sportereignisse ? 4.2 Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen bzw. Erweiterungen der Liste der sportlichen Großereignisse geplant? 4.3 Wenn ja, welche Sportereignisse würden hierfür in Erwägung gezogen werden (bitte auch Gründe hierfür nennen)? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 11.08.2017 Vorab wird darauf hingewiesen, dass für das Programm der Rundfunkanstalten deren jeweilige Intendanten verantwortlich sind. Sie werden von den Rundfunk- bzw. Fernsehräten der jeweiligen Anstalt beraten und kontrolliert. Dabei darf vonseiten der Staatsregierung kein Einfluss auf die Rundfunkanstalten genommen werden. Der Staat darf diesen keine Vorgaben zu ihrem Programm machen. Das verbieten die Staatsferne und Programmautonomie des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Beide Grundsätze, die das Verhältnis eines demokratischen Rechtsstaates zu einem freien Presse- und Rundfunkwesen charakterisieren, sind Teil der Rundfunkfreiheit, die fest in unserer Verfassung verankert ist. 1.1 An welchen Sendungen bzw. sportlichen Ereignissen verlor der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den vergangenen Jahren seine Übertragungsrechte (bitte aufschlüsseln nach Sendung und Zeitpunkt )? Es wird um Verständnis gebeten, dass der Staatsregierung die Beantwortung der vorliegenden Frage, die sich ausschließlich auf interne Daten, Sachverhalte und Vorgänge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht, nicht möglich ist. Die Schriftliche Anfrage wurde an den Bayerischen Rundfunk vorab zur Kenntnis weitergeleitet. Die Fragen 1 bis 3 wären gegebenenfalls unmittelbar an diesen zu richten . 1.2 Was sind die Gründe hierfür (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Sendungen)? Siehe bitte Antwort zu Frage 1.1. 1.3 Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel , die sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den Verlust der verschiedenen Sendelizenzen sparen (bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Sendungen)? Siehe bitte Antwort zu Frage 1.1. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelmäßig ent- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2017 17/18050 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18050 sprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, einschließlich der damit verbundenen Rationalisierungspotenziale , auf der Grundlage von Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten durch die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geprüft und ermittelt wird. 2. Was geschieht mit diesen Geldern (Frage 1)? Siehe bitte Antwort zu Frage 1. 3.1 Was wird getan, um einer Schwächung des öffentlich -rechtlichen Rundfunkauftrages angesichts des Verlustes einiger aber zentraler Übertragungsrechte sportlicher Großereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung entgegenzuwirken? Diese Frage steht für die Staatsregierung in einem größeren Kontext. Die Sicherung und Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks und seiner Finanzierung bedarf Reformen . Hierzu gehören strukturelle Veränderungen und die zukunftsfähige Ausgestaltung des Auftrags unter Wahrung der Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks . Dieser Prozess wird derzeit von den Ländern und den Anstalten gestaltet. Den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wird im Frühjahr 2018 dazu ein erstes Konzept vorgelegt. 3.2 Welche Mittel erscheinen der Staatsregierung hierfür als probates Mittel? Siehe bitte Antwort zu Frage 3.1. 3.3 Wie schätzt die Staatsregierung den Vorwurf ein, dass die öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgrund des Verlustes einiger Übertragungslizenzen im Bereich „Sport“ ihrem Sendeauftrag nicht mehr nachkämen? Für die Staatsregierung ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit seinem Auftrag nicht mehr nachkäme. 4.1 Wie steht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang zu einer Veränderung des Rundfunkstaatsvertrages mit Blick auf die Übertragung wichtiger Sportereignisse? In § 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) wird für Ereignisse von erheblich gesellschaftspolitischer Bedeutung (Großereignisse) festgelegt, dass deren Ausstrahlung verschlüsselt und gegen Entgelt nur dann zulässig ist, wenn zu angemessenen Bedingungen ermöglicht wird, dass das Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in Deutschland ausgestrahlt werden kann. Die Rundfunkkommission der Länder befasste sich anlässlich der Handball-WM 2017 im Hinblick auf die Übertragung von Großereignissen im frei empfangbaren Fernsehen mit dem RStV. Die Handball-WM 2017 war trotz eines großen Interesses der Öffentlichkeit im deutschen Fernsehen weder im Free-TV noch im Bezahlfernsehen empfangbar. In Sorge über diese unbefriedigende Situation und vor dem Hintergrund der 2019 in Deutschland und Dänemark stattfindenden Handball-WM überprüft die Rundfunkkommission die in § 4 RStV normierten Regelungen zur Großereignisliste hinsichtlich der Notwendigkeit einer Novellierung. Eine Vielzahl von sportlichen aber auch kulturellen Veranstaltungen wurde daraufhin untersucht, ob eine Aufnahme in die Großereignisliste gerechtfertigt ist. Eine abschließende Entscheidung der Rundfunkkommission und der Ministerpräsidentenkonferenz steht noch aus. Deren Umsetzung erfolgt durch Änderung des Rundfunkstaatsvertrages nach Zustimmung aller Landesparlamente. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass § 4 RStV die freie Empfangbarkeit von Übertragungen von Großereignissen regelt, nicht etwa deren Empfangbarkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. 4.2 Sind in diesem Zusammenhang Veränderungen bzw. Erweiterungen der Liste der sportlichen Groß ereignisse geplant? Nach intensiven Gesprächen insbesondere mit den betroffenen Sportverbänden konnte eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung vor allem bei den Spielen der Handball-Herren-Nationalmannschaft bei Europa- und Weltmeisterschaften festgestellt werden. 4.3 Wenn ja, welche Sportereignisse würden hierfür in Erwägung gezogen werden (bitte auch Gründe hierfür nennen)? Siehe bitte Antwort zu Frage 4.2.