Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 18.07.2017 Vielfalt an Kindertagesbetreuungsangeboten Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Kitas unter Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände in den vergangenen drei Jahren entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der Kitas von kirchlichen Trägern in Bayern in den vergangenen drei Jahren entwickelt? 3. Wie hat sich das Angebot von Kindertagesbetreuung durch gemeinnützige Vereine oder Elterninitiativen in dieser Zeit entwickelt? 4. Wie hat sich das Angebot durch private Träger in diesen drei Jahren verändert? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung diese Entwicklung? 5.2 Welche regionale Verteilung lässt sich im Trägerangebot erkennen? 5.3 Wie hat sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt ? 6.1 Wie hat sich der Anteil von pädagogisch Tätigen mit Migrationshintergrund in bayerischen Kitas in den vergangenen drei Jahren entwickelt? 6.2 Wie hoch ist der Anteil der Tätigen mit Migrationshintergrund mit Hochschulabschluss? 6.3 Wie hoch ist der Anteil der Erzieherinnen bzw. Erzieher und Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger mit Migrationshintergrund (bitte differenziert nach Abschluss Erzieher/Kinderpfleger)? 7.1 Aus welchen Ländern kommen pädagogisch Tätige, die aus dem Ausland für die Arbeit in einer bayerischen Kindertageseinrichtung angeworben wurden? 7.2 Welches Qualifizierungsniveau bringen sie mit? 7.3 Welche berufliche Anerkennung erhalten sie mit diesem Qualifizierungsniveau in Bayern? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.08.2017 Vorbemerkung: Die Daten zu den Fragen 1 bis 5.3 stammen aus einer Auswertung des KiBiG.web am 31.07.2017. Da die Anfrage auf die vergangenen drei Jahre (2014– 2016) abstellt, ist auf Folgendes hinzuweisen: Im Bewilligungsjahr 2014 haben Träger bei ca. 15 Prozent der im KiBiG.web eingetragenen Kindertageseinrichtungen keine Angaben zum Trägertyp vorgenommen. Da dieser Anteil der BayKiBiG-Einrichtungen (BayKiBiG = Bayrisches Kinderbildungs - und -betreuungsgesetz) somit keiner Trägerschaft zugeordnet werden kann, ist er nicht in den nachfolgend aufgeführten Tabellen (Jahr 2014) enthalten. 1. Wie hat sich die Zahl der Kitas unter Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Dies kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Jahr 2014 2015 2016 Anzahl der Kitas in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände 664 695 718 2. Wie hat sich die Zahl der Kitas von kirchlichen Trägern in Bayern in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Dies kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Jahr 2014 2015 2016 Anzahl der Kitas in kirchlicher Trägerschaft 3.241 3.336 3.476 3. Wie hat sich das Angebot von Kindertagesbetreuung durch gemeinnützige Vereine oder Elterninitiativen in dieser Zeit entwickelt? Dies kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Jahr 2014 2015 2016 Anzahl der Kitas in Trägerschaft gemeinnütziger Vereine und Elterninitiativen 561 614 636 4. Wie hat sich das Angebot durch private Träger in diesen drei Jahren verändert? In der nachfolgenden Tabelle sind auch Kindertageseinrichtungen enthalten, die von sonstigen Trägern betrieben werden. Eine gesonderte Auswertung der Einrichtungen in privater Trägerschaft ist nicht möglich. Jahr 2014 2015 2016 Anzahl der Kitas in privater und sonstiger Trägerschaft 971 1.030 1.087 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.11.2017 17/18052 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18052 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung diese Entwicklung ? Festzustellen ist, dass die Anzahl der bayerischen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft im Laufe der vergangenen drei Jahre gestiegen ist. Diese Entwicklung entspricht dem in Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verankerten Subsidiaritätsgrundsatz und ist vor dem Hintergrund der gewünschten Trägervielfalt zu begrüßen. Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen, soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können . Zum einen bezweckt der Subsidiaritätsgrundsatz einen Schutz für die freien Träger der Jugendhilfe, die freiwillig eine kommunale Aufgabe der Gemeinden wahrnehmen und diese so durch die Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen entlasten. Zum anderen dient der Vorrang freigemeinnütziger Träger vor den Gemeinden auch der Wahlfreiheit der Eltern: Den Eltern soll ein plurales, vielfältiges Angebot an Kindertageseinrichtungen verschiedener Träger zur Verfügung stehen. 5.2 Welche regionale Verteilung lässt sich im Trägerangebot erkennen? Die Mehrheit der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände, gemeinnütziger Vereine und Elterninitiativen sowie in privater und sonstiger Trägerschaft befinden sich in Oberbayern. Der größte Anteil an Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft ist in Oberfranken festzustellen. In Schwaben bilden die kommunalen Einrichtungen die Mehrzahl. Trägerangebot 2016 Ober-bayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Bayern Wohlfahrtsverbände 10,5 % 8,1 % 7,5 % 8,6 % 9,0 % 3,7 % 5,9 % 8,5 % kirchliche Träger 25,2 % 47,6 % 59,1 % 69,2 % 46,8 % 57,1 % 38,4 % 41,2 % gemeinn. Vereine und Elterninitiativen 10,6 % 5,8 % 4,0 % 3,0 % 6,3 % 9,2 % 4,5 % 7,5 % private und sonstige Träger 20,6 % 7,5 % 5,8 % 5,4 % 11,4 % 6,6 % 7,9 % 12,9 % kommunale Träger 32,0 % 31,2 % 23,7 % 12,8 % 26,6 % 23,1 % 43,2 % 29,4 % 5.3 Wie hat sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt ? Die regionale Verteilung des Trägerangebots ist in den vergangenen drei Jahren weitgehend konstant geblieben. Allen Regierungsbezirken ist dabei gemeinsam, dass der Anteil der kommunalen Kindertageseinrichtungen gesunken ist. Bayernweit ist eine Zunahme der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft gemeinnütziger Vereine und Elterninitiativen sowie in privater Trägerschaft festzustellen. 6.1 Wie hat sich der Anteil von pädagogisch Tätigen mit Migrationshintergrund in bayerischen Kitas in den vergangenen drei Jahren entwickelt? 6.2 Wie hoch ist der Anteil der Tätigen mit Migrationshintergrund mit Hochschulabschluss? 6.3 Wie hoch ist der Anteil der Erzieherinnen bzw. Erzieher und Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger mit Migrationshintergrund (bitte differenziert nach Abschluss Erzieher/Kinderpfleger)? Im Rahmen der jährlichen statistischen Erhebung zur Kindertagesbetreuung durch das Landesamt für Statistik werden keine Daten zum pädagogischen Personal mit Migrationshintergrund erhoben. Eine statistische Einzelabfrage in allen annähernd 9.400 Kindertageseinrichtungen würde nicht nur einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand darstellen. Aufgrund der hohen Personalfluktuation in den Kindertageseinrichtungen könnte auch lediglich der Istzustand zum Zeitpunkt der Extraerhebung erhoben werden und keine Entwicklung über einen Zeitraum von drei Jahren aufgezeigt werden. 7.1 Aus welchen Ländern kommen pädagogisch Tätige , die aus dem Ausland für die Arbeit in einer bayerischen Kindertageseinrichtung angeworben wurden? 7.2 Welches Qualifizierungsniveau bringen sie mit? 7.3 Welche berufliche Anerkennung erhalten sie mit diesem Qualifizierungsniveau in Bayern? Der Staatsregierung liegen in diesem Zusammenhang keine genaueren Daten vor. Die Staatsregierung selbst wirbt keine Personen aus dem Ausland an, um in Kindertageseinrichtungen als Fach- oder Ergänzungskräfte zu arbeiten. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen und Studienabschlüssen , um eine Anerkennung als Fach- bzw. Ergänzungskraft zu erlangen. Beim Bayerischen Landesjugendamt kann ein Antrag auf Einschätzung der beruflichen Qualifikation gestellt werden. Die Prüfung führt zu einer unverbindlichen Einschätzung, ob eine berufliche Eignung vorliegt und ob eine Anerkennung als Fach- oder Ergänzungskraft möglich ist. Das positive wie auch negative Prüfergebnis wird in die sogenannte Kita- Berufeliste aufgenommen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem Referenzberuf „staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ oder „staatlich anerkannte/r Kinderpfleger /in“ erfolgt durch die Regierung von Niederbayern in Zuständigkeit des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) auf Grundlage des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BayBQFG). Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der hier ausgestellte Bescheid im gesamten Bundesgebiet gilt. Die Anerkennung zum/zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen /-pädagogin“ von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) auf Grundlage des Bayerischen Sozial- und Kindheitspädagogengesetzes (BaySozKiPädG) geprüft. Das ZBFS teilt nach Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen mit, ob das Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden kann oder ob ggf. Anpassungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede in den Studieninhalten vorgenommen werden müssen. Die Anerkennung gilt bundesweit. Bislang gingen seit 2013 bis zum 30.06.2017 insgesamt 23 Anträge ein. Die Anträge können dabei folgenden Ausbildungsstaaten zugeordnet werden: Drucksache 17/18052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 8 Anträge aus Griechenland, 4 aus Ungarn, 3 aus Polen, 2 aus Rumänien, 2 aus Bulgarien, ein Antrag aus Großbritannien , einer aus der Slowakei, einer aus Bosnien und einer aus Thailand.