Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 12.07.2017 Finanzierung von ÖPNV-Projekten aus Entflechtungsmitteln des Bundes Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) schreibt in seinem Vollzugsbericht zum Beschluss des Landtags betreffend „Zukunftsfähige Mobilität für Bayern : Der Bund muss eine auskömmliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sicherstellen“ (Drs. 17/2215), dass die Entflechtungsmittel im Bereich ÖPNV für die nächsten Jahre bereits vollständig gebunden sind und damit auch neue Projekte erst einmal nur über Verpflichtungsermächtigungen angemeldet werden können. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Projekte werden derzeit durch die Entflechtungsmittel finanziert? b) In welcher Höhe werden die einzelnen Projekte gefördert ? c) Bis wann ist mit einer Fertigstellung dieser Projekte zu rechnen? 2. a) Welche neuen Projekte will das StMI über Verpflichtungsermächtigungen für den Nachtragshaushalt 2018 und den Doppelhaushalt 2019/2020 anmelden? b) Bis wann sollen diese Projekte in hinterlegte Haushaltstitel umgewandelt werden? 3. a) Inwiefern steht die zitierte Ankündigung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), neue ÖPNV-Projekte nur noch als Verpflichtungsermächtigungstitel aufzunehmen, in einem Zusammenhang zu dem Versprechen des Ministerpräsidenten, dass kein Verkehrsprojekt unter der 2. Stammstrecke leiden wird? b) Hat die Staatsregierung bereits Vorstellungen, in welcher Höhe Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen weiteren Ausbau des ÖPNV im insgesamt angekündigten Umfang sicherzustellen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.08.2017 1. a) Welche Projekte werden derzeit durch die Entflechtungsmittel finanziert? b) In welcher Höhe werden die einzelnen Projekte gefördert ? c) Bis wann ist mit einer Fertigstellung dieser Projekte zu rechnen? Siehe als Anlage beigefügte Tabelle. Vorhaben bis einschließlich 100.000 Euro zuwendungsfähige Kosten sind als Gesamtsumme „Kleinvorhaben“ ausgewiesen . 2. a) Welche neuen Projekte will das StMI über Verpflichtungsermächtigungen für den Nachtragshaushalt 2018 und den Doppelhaushalt 2019/2020 anmelden? b) Bis wann sollen diese Projekte in hinterlegte Haushaltstitel umgewandelt werden? Aus dem Bereich der Entflechtungsmittel werden kommunale ÖPNV-Infrastruktur- und Fahrzeugprojekte gefördert. Es handelt sich nicht um Projekte der Staatsregierung. Welche Projekte für die anstehende Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden, hängt somit von den kommunalen Anmeldungen ab. Ziel der Staatsregierung ist es, als verlässlicher Partner der Kommunen und Verkehrsunternehmen möglichst alle förderfähigen und -würdigen Vorhaben in das Förderprogramm aufzunehmen. Es besteht eine laufende Nachfrage nach entsprechenden Fördermitteln, die nicht an speziellen Projekten festgemacht werden kann. Bis Ende 2019 sind die Zuweisungen durch den Bund gesetzlich fixiert. Diese Zahlungen laufen aus und sind durch Ansätze im Landeshaushalt fortzuführen. Die Verpflichtungsermächtigungen werden bereits jetzt benötigt, denn bei ÖPNV-Projekten besteht häufig ein längerer Realisierungszeitraum . Im Zeitpunkt der Förderzusage müssen alle für das Gesamtprojekt benötigten Mittel durch Haushaltsmittel oder Verpflichtungsermächtigungen verfügbar sein. Dies zeigt sich an der aktuellen Mittelsituation: Ende 2016 standen Haushaltsreste von ca. 84 Mio. Euro den getroffenen Förderzusagen für die Jahre 2017 ff. in Höhe von 195 Mio. Euro gegenüber. Zur Programmaufnahme 2017 liegen bisher Anmeldungen in Höhe von ca. 50 Mio. Euro vor. Erfahrungsgemäß sind die im Programm verfügbaren Mittel drei bis vier Jahre im Voraus zu binden, um einen entsprechenden Mittelabfluss zu gewährleisten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.12.2017 17/18057 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18057 3. a) Inwiefern steht die zitierte Ankündigung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI), neue ÖPNV-Projekte nur noch als Verpflichtungsermächtigungstitel aufzunehmen, in einem Zusammenhang zu dem Versprechen des Ministerpräsidenten, dass kein Verkehrsprojekt unter der 2. Stammstrecke leiden wird? Es besteht keine Mittelkonkurrenz zwischen der 2. Stammstrecke und den Entflechtungsmitteln. Zwar wären entsprechende S-Bahnprojekte auch aus Entflechtungsmitteln förderfähig. Die Verfügbarkeit der seit 1987 nicht erhöhten Entflechtungsmittel ist aber so gering, dass diese Mittel in der Regel nur für kommunale Projekte, aber nicht für S-Bahnprojekte verwendet werden. S-Bahn-Großprojekte mit einem Investitionsvolumen über 50 Mio. Euro werden vom Freistaat in Ergänzung der GVFG-Bundesförderung (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ) aus Regionalisierungsmitteln und Mitteln nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert. Die Finanzierung neuer ÖPNV-Projekte wird im Übrigen nicht nur über Verpflichtungsermächtigungen gesichert. Vielmehr kann aufgrund der vorhandenen Haushaltsreste der liquide Mittelbedarf gedeckt werden. D. h. in 2017 angemeldete , sofort umsetzbare Projekte werden noch in diesem Jahr bedient. b) Hat die Staatsregierung bereits Vorstellungen, in welcher Höhe Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt werden müssen, um einen weiteren Ausbau des ÖPNV im insgesamt angekündigten Umfang sicherzustellen? Die Planungen der Staatsregierung sehen vor, dass alle nach dem Bundes-GVFG förderfähigen Projekte unabhängig von der 2. Stammstrecke gefördert werden können. Hierzu wurde eine Bedarfsschätzung auf Grundlage der Anmeldungen in Kat-a und Kat-c des GVFG-Bundesprogramms erstellt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Bund Projekte in Kat-c aufnimmt, ohne deren Förderfähigkeit zu prüfen. D. h. vor allem der Nachweis der Förderfähigkeit auf Grundlage der standardisierten Bewertung eines Nutzen-Kosten- Indikators >1 ist bei diesen Projekten noch nicht erbracht. Es ist nicht vorgesehen, den Ausbau des ÖPNV abweichend von den bisherigen Anforderungen an die Förderbarkeit der Projekte voranzutreiben. Dies gebietet die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung. Die Mittelbedarfsprognose für die nächsten Jahre sieht vor, dass vorrangig die Haushaltsreste im Bereich der Regionalisierungsmittel für eine etwaige Ausfallförderung zu verwenden sind. Dadurch werden die zum Teil bereits verplanten Reste an Regionalisierungsmitteln schneller abgebaut; sie sind voraussichtlich frühestens ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 durch Landesmittel zu ergänzen. Parallel wird die Staatsregierung den Bund in die Mitverantwortung nehmen und eine Zurverfügungstellung zusätzlicher Finanzhilfen für ÖPNV-Großprojekte fordern. Dies würde den Bedarf an zusätzlichen Landesmitteln entsprechend senken. Drucksache 17/18057 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18057 Drucksache 17/18057 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5