Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 13.06.2017 Angemeldete und unangemeldete Zusammenkünfte von bayerischen Rechtsextremisten Nach den Vorstellungen des Bayerischen Versammlungsgesetzes sollen Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der ersten öffentlichen Bekanntgabe bei den Behörden angezeigt werden. Dieser gesetzliche beschriebene Idealfall tritt in der Praxis rechtsextremer Veranstaltungen offenbar immer mehr in den Hintergrund. Viele Kundgebungen werden kaum noch öffentlich beworben. Gruppen wie die Identitären neigen fast komplett zu nicht angekündigten Spontanaktionen. Im Rahmen von Pegida-Veranstaltungen hat sich bei Anhängern der Partei Der Dritte Weg eine weitere Aktionsform etabliert, die der „konzertierten Anreise“. Mehrfach, so wird berichtet, gab es eine eigene Demonstration auch unter Einsatz eines Banners in der Parteifarbe, hin zum Versammlungsort von Pegida München. Immer wieder soll es auch zu konfrontativen Zusammenstößen gekommen sein, da die Neonazis bisweilen im Rücken der versammelten Gegendem onstranten erschienen oder mitten durch die Gegenkundgebung zur Pegida-Veranstaltung drängten. Zu immer wiederkehrenden Daten wie den 8. Mai oder dem von den Nationalsozialisten etablierten „Heldengedenktag “ scheint die rechte Szene fast komplett auf angemeldete Veranstaltungen zu verzichten. Den Höhepunkt bildete in diesem Jahr eine nicht angemeldete Versammlung, laut der gemäß einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Unterfranken 30 Personen teilnahmen und dabei Marschmusik und Fackeln zum Einsatz kamen. (vergleiche: http://www. polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index. html/257735) Auch Berichte von „nationale Streifengängen“, bei denen größere Gruppen von Aktivisten in gleicher bzw. ähnlicher Kleidung mit Parteilogo nachts durch Städte ziehen, werden immer wieder veröffentlicht. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) bayerischer Rechtsextremisten rund um den 8. Mai 2017 und den 8. Mai 2016 mit Bezug zum Jahrestag des Kriegsendes sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/ nein – Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 2. Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) bayerischer Rechtsextremisten mit Bezug zum „Heldengedenktag“ rund um den 16.März 2017 und den16. März 2016 sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/ nein – vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 3. Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) bayerischer Rechtsextremisten rund um den Volkstrauertag im November 2016 sind der Bayerischen Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 4.1 Welche „konzertierten Anreisen“ von Angehörigen der Partei III. Weg unter Einsatz von Kundgebungsmitteln , wie z. B. dem Banner „Wir sind das Volk“, zu Versammlungen von Pegida München sind den bayerischen Behörden bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Anzahl der Teilnehmer – eigener Versammlungscharakter ja/nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 4.2 Unter welchen Voraussetzungen sind solche „konzertierten Anreisen“ als eigenständige Versammlungen anzusehen? 4.3 Welche Handlungsoptionen sieht die Polizei für den Fall vor, dass sich Versammlungsteilnehmer als geschlossene Gruppe unter Einsatz von Kundgebungsmitteln und / oder Parolen zum eigentlichen Versammlungsort begeben? 5.1 Welche seit dem 01.01.2016 durchgeführte „nationalen Streifen“ der Partei III. Weg sind den Bayerischen Behörden bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum – Ort – grobe Route – Teilnehmerzahl – von Polizei kontrolliert ja/nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ) 5.2 Unter welchen Voraussetzungen sind Streifengänge selbst ernannter „Bürgerwehren“ als Versammlungen anzusehen? 5.3 Falls Versammlung, unter welchen Voraussetzungen ist eine ähnliche Kleidung (gleiche Farbe, unterschiedliche Art der Bekleidung aber einheitliches Logo) als nach dem Versammlungsgesetz verbotene Uniformierung einzustufen? 6.1 Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) aus den Reihen der NPD / Die Rechte / III. Weg seit dem 01.01.2016 sind Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2017 17/18069 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 der Staatsregierung neben den unter 1. – 5. abgefragten Zusammenkünften bekannt (bitte Aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten )? 6.2 Welche Zusammenkünfte und Aktionen unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) der Identitären Bewegung Bayern seit dem 01.01.2016 sind der Bayerischen Staatsregierung bekannt (bitte Aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 7.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung im Bereich des Versammlungsgeschehens und dem Verhältnis zwischen nach dem Idealbild des Versammlungsgesetzes durchgeführten Kundgebungen und nicht angezeigten Zusammenkünften? 7.2 Wenn sich bei spontanen Versammlungen nicht von selbst ein Leiter zu erkennen gibt, woran kann diese Funktion rechtlich festgemacht werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.08.2017 Vorbemerkung: Im Folgenden werden die den Sicherheitsbehörden bekannten Zusammenkünfte von bayerischen Rechtsextremisten aufgelistet, soweit sie vom Fragekontext erfasst sind. Eine eindeutige Einordnung gemäß der Fragestellung (insbesondere im Hinblick auf Teilnehmerzahl und Versammlungscharakter ) ist dabei nicht in jedem Fall möglich. Grund hierfür ist, dass die Zusammenkünfte und Aktionen von Rechtsextremisten sich durch eine Vielzahl von Handlungsformen (z. B. Banneraktionen, Kranzniederlegungen, Fotoaktionen) auszeichnen, die zum Teil zum Zeitpunkt ihrer Durchführung keine große Aufmerksamkeit generieren. Die Aktivitäten werden durch Fotos dokumentiert, im Anschluss über die sozialen Medien veröffentlicht und gelangen dadurch erst zur Kenntnis. Die Beurteilung, ob einer derartigen Veranstaltung Versammlungseigenschaft zu kommt – nur dann greift die Anzeigepflicht aus Art. 13 Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) –, ist in den Fällen, in denen die Sicherheitsbehörden von der Veranstaltung im Zeitpunkt der Durchführung keine Kenntnis hatten und nicht vor Ort waren, sondern erst im Nachhinein davon erfahren, zumeist nicht möglich. Grundsätzlich definiert Art. 2 BayVersG eine Versammlung als eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Eine Versammlung ist öffentlich, wenn die Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist. Nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, U. v. 22.08.2007 – 6 C 22.06 – NVwZ 2007, 1434; BayVGH, U. v. 22.09.2015 – 10 B 14.2246 – NVwZ- RR 2016, 498 f.) wird eine Versammlung maßgeblich dadurch charakterisiert, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck inhaltlich verbunden ist und die Zusammenkunft auf die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet ist. Die Erörterung und Kundgebung muss in Angelegenheiten erfolgen, die zur öffentlichen Meinungsbildung bestimmt und geeignet sind. Die rechtliche Beurteilung ist danach zu richten, ob sich die Veranstaltung aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters ihrem Gesamtgepräge nach als Versammlung darstellt oder ob andere Zwecke im Vordergrund stehen. Vor diesem Hintergrund ist eine nachträgliche Einschätzung der Sachlage aufgrund der den Sicherheitsbehörden vorliegenden Erkenntnisse häufig nicht möglich. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass wegen der hohen Anzahl solcher Aktivitäten an die im Folgenden vorgenommene Auflistung kein Anspruch auf Vollständigkeit gestellt werden kann. Die Aufzählung stellt den Sachstand vom 19.07.2017 dar. 1. Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) bayerischer Rechtsextremisten rund um den 8. Mai 2017 und den 8. Mai 2016 mit Bezug zum Jahrestag des Kriegsendes sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? Grundsätzlich wird von rechtsextremistischen Organisationen des 8. Mais unter dem Slogan „Wir feiern nicht“ gedacht . Insbesondere von der Partei „Der Dritte Weg“ (III. Weg) wird im Vorfeld dazu aufgerufen, Kriegerdenkmäler aufzusuchen, diese zu reinigen und dort Blumen niederzulegen und Kerzen zu entzünden. Jahr 2017 1. Mahnwache des III. Weg a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 6 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: drei Fahnen der Partei III. Weg h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Ingolstadt d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 5 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: eine Fahne der Partei III. Weg und eine deutsche Reichsflagge h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 3. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Schwaben c. Ort: Buchloe d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 2 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Marktl am Inn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 5 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Stammham d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 5 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 6. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Oberschleißheim bei München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 7. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Pfaffenhofen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen und Schilder h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 8. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Dachau, Petershausen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 9. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Dachau, Vierkirchen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 10. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Manching d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 11. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 6. Mai 2017 b. Veranstalter: DIE RECHTE c. Ort: Rathausplatz Bad Reichenhall, Kugelbach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 32 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Kranz h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: keine Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 Jahr 2016 1. Charlemagne Gedenken a. Datum: 7. Mai 2016 b. Veranstalter: DIE RECHTE c. Ort: Rathausplatz Bad Reichenhall, Kugelbach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 50–60 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Lautsprecheranlage h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: keine 2. Kundgebung a. Datum: 7. Mai 2016 b. Veranstalter: DIE RECHTE c. Ort: Rathausplatz Berchtesgaden d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 10 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: entfällt h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: keine 3. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Mainfranken c. Ort: Erbshausen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Mainfranken c. Ort: Erlabrunn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Mainfranken c. Ort: Margetshöchheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 6. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Mainfranken c. Ort: Marktbreit d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 7. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Mainfranken c. Ort: Rieden d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 8. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Mainfranken c. Ort: Zell d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen des III. Weg h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 9. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Oberfranken c. Ort: Hof d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 10. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Oberfranken c. Ort: Trogen Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 11. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Oberfranken c. Ort: Niederfüllbach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 12. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Viechtach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 13. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg, Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Deggendorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 14. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg, Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Landau an der Isar d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 15. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Karpfham d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 16. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Bad Griesbach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 17. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Furth im Wald d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 18. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Regensburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 19. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Amberg Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 20. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 21. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Manching d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 22. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Wolnzach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 23. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Oberstimm d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 24. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Unterschleißheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 25. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Waldkraiburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 26. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Tüsslingen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 27. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Burgkirchen am Wald d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 28. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Garching an der Alz Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 29. Gedenken der gefallenen Soldaten a. Datum: 8. Mai 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Wendelstein d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) bayerischer Rechtsextremisten mit Bezug zum „Heldengedenktag “ rund um den 16. März 2017 und den 16. März 2016 sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? Jahr 2017: 1. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkte Oberfranken und Mainfranken c. Ort: Oberfranken d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 18 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Fahnen des III. Weg, Fackeln, Kreuz, Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Ehrenmal in Eltmann d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 6 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Fahnen des III. Weg, Fackeln, Kreuz, Kerzen h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: keine 3. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: Freie Kräfte Gau Wendelstoa c. Ort: Wendelstein d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: nein h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 4 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Fahnen des III. Weg, Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Wolnzach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen des III. Weg h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 6. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Ebenhausen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 2 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine Erkenntnisse h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 7. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Schwaben c. Ort: Grünten im Allgäu d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 1 e. Versammlungscharakter: nein Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine Erkenntnisse h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 8. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Schwaben c. Ort: Aichach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 2 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine Erkenntnisse h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 9. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Schwaben c. Ort: Kühbach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 2 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine Erkenntnisse h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 10. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Berchtesgadener Land d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine Erkenntnisse h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 11. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Nürnberg/Fürth c. Ort: Erlangen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 6 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Flagge des III. Weg h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 12. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Nürnberg/Fürth c. Ort: Erlangen-Höchstadt d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 3 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 13. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Nürnberg/Fürth c. Ort: Erlangen-Höchstadt d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 7 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfält 14. a. Datum: 12. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Nürnberg/Fürth c. Ort: Weißenburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 4 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen des III. Weg h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 15. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Hofkirchen bei Windorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 4 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Grabkerzen, Blumen, Kranzschleife des III. Weg h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 16. a. Datum: 16. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Geiersberg in Deggendorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 5 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen des III. Weg, Kranzniederlegung h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 17. a. Datum: 12. März 2017 Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Furth im Wald d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 3 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kranz h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: keine 18. a. Datum: 12. März 2017 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Weißenburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 3 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kranz h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt Jahr 2016 1. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 4 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt München/Oberbayern c. Ort: Pfaffenhofen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 4 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen, Fackeln und Blumen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 3. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Nürnberg/Fürth c. Ort: Leutershausen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen und Blumen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg, Nürnberg/Fürth c. Ort: Altdorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: Keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen, Fackeln und Blumen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Deggendorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen, Kranz und Blumen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 6. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Regensburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen, Kranz, Fahne des III. Weg und Blumen h. Polizei vor Ort: nein j. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 7. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern c. Ort: Furth im Wald d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: Keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen, Kranz und Blumen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 8. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg; Stützpunkt Ostbayern Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 c. Ort: Passau d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen, Kranz, Kranzschleifen und Blumen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 9. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Deggendorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 9 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kranz h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 10. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Fürstenzell d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 11. a. Datum: 13. März 2016 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Furth im Wald d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 11 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 12. a. Datum: 12. März 2016 b. Veranstalter: Franken wehrt sich c. Ort: Schweinfurt d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 45 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Lautsprecher h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: zweimal Verstoß gegen das Vermummungsverbot, Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung (Versuch ) / alle aus der Gegendemonstration 3. Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) bayerischer Rechtsextremisten rund um den Volkstrauertag im November 2016 sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/ nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten )? 1. a. Datum: 12. November 2016 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Wunsiedel d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 250 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Trommeln, Fackeln und eine Fahnenstange unter 2 m Länge, Trauerlieder wurden vom Band abgespielt, Fahrzeug mit Lautsprechern, Fackeln, Megafone. h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: 2 x Vergehen, § 86a Strafgesetzbuch – StGB, 1 x Verstoß gegen Versammlungsgesetz (VersammlG) 2. a. Datum: 13. November 2016 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Passau d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 15 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: nein g. Kundgebungsmittel: Kranz und Kerzen h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: 9 x Ordnungswidrigkeitsanzeigen 3. a. Datum: 13. November 2016 b. Veranstalter: III. Weg c. Ort: Oberschleißheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 8 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: nein g. Kundgebungsmittel: Kranz, Gedichte, Liedtexte, Kerzen , Fackeln, Fahnen h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: Verstoß gegen VersammlG 4. a. Datum: 13. November 2016 b. Veranstalter: namentlich bekannte Einzelperson c. Ort: Memmingen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 1 e. Versammlungscharakter: nein f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kreuz h. Polizei vor Ort: nein Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4.1 Welche „konzertierten Anreisen“ von Angehörigen der Partei III. Weg unter Einsatz von Kundgebungsmitteln , wie z. B. dem Banner „Wir sind das Volk“, zu Versammlungen von Pegida München sind den bayerischen Behörden bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Anzahl der Teilnehmer – eigener Versammlungscharakter ja/nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 1. a. Datum: 27. März 2017 b. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 11 c. Versammlungscharakter: ja d. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: Verstoß VersammlG 2. a. Datum: 16. Januar 2017 b. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 8 c. Versammlungscharakter: ja d. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: Verstoß VersammlG 3. a. Datum: 7. Januar 2016 b. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 6 c. Versammlungscharakter: ja d. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: Verstoß VersammlG 4.2 Unter welchen Voraussetzungen sind solche „konzertierten Anreisen“ als eigenständige Versammlungen anzusehen? Eine Versammlung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der daran anknüpfenden Legaldefinition in Art. 2 Abs. 1 BayVersG als örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gekennzeichnet (BVerfG NJW 2001, 2459 (2460)). Treffen sich Personen bereits im Vorfeld einer angemeldeten Versammlung, kann eine eigenständige Versammlung vorliegen, wenn diese Personen bereits mit einer Meinungskundgabe beginnen. Solche Zusammenschlüsse können sich auch spontan entwickeln. Auch solche Spontanversammlungen unterfallen grundsätzlich der verfassungsrechtlich in Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 113 der Bayerischen Verfassung (BV) verbürgten Versammlungsfreiheit. 4.3 Welche Handlungsoptionen sieht die Polizei für den Fall vor, dass sich Versammlungsteilnehmer als geschlossene Gruppe unter Einsatz von Kundgebungsmitteln und / oder Parolen zum eigentlichen Versammlungsort begeben? Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Generell muss jeweils auf den Einzelfall bezogen eine Beurteilung getroffen werden. Zunächst muss geprüft werden, ob die Versammlungsteilnehmer auf dem Weg zur ursprünglich angemeldeten Versammlung aufgrund des engen örtlichen oder zeitlichen Bezugs bereits unter dem Schutz des Grundrechts gemäß Art. 8 GG fallen und somit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nur nach dem BayVersG getroffen werden können. Hier kommen beschränkende Verfügungen in Betracht. Ebenso können nur Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des BayVersG getroffen werden, wenn die Prüfung zum Ergebnis kommt, dass es sich beim Anmarsch um eine eigenständige Versammlung handelt. Diese Eilversammlung wird dann durch den Versammlungsleiter bei der Polizei angemeldet. In diesem Fall kann dann die Polizei durch einen Auflagenbescheid eine beschränkende Verfügung z. B. hinsichtlich Ordnerzahl, Aufzugsweg erlassen . Dabei wird sich die Polizei an der Hauptversammlung orientieren. Kommt die Prüfung zum Schluss, dass es sich bei dem Weg zur eigentlichen Versammlung um eine Vorphase handelt , sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes möglich. Hier gilt es jedoch zu beachten , dass die Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und auch im Lichte des Art. 8 GG getroffen werden, um dem besonderen Grundrechtsschutz der Versammlungsfreiheit gerecht zu werden. Für polizeiliche Maßnahmen, welche zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf Grundlage der Strafprozessordnung getroffen werden, ergeben sich keine Unterschiede. 5.1 Welche seit dem 01.01.2016 durchgeführte „nationalen Streifen“ der Partei III. Weg sind den Bayerischen Behörden bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Ort – grobe Route – Teilnehmerzahl – von Polizei kontrolliert ja/nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? 1. a. Datum: 23. November 2016 b. Ort: München, Olympiapark und Umgebung c. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 5 d. Polizei vor Ort: nein e. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. a. Datum: 26. November 2016 b. Ort: Altstadt von Marktheidenfeld sowie in einem Wohngebiet c. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 3 d. Polizei vor Ort: nein e. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 3. a. Datum: Dezember 2016 b. Ort: Umgebung der Asylbewerberaufnahmeeinrichtung in Bamberg c. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse d. Polizei vor Ort: nein e. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4. a. Datum: 1. Februar 2017 b. Ort: München, Innenstadt c. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 7 d. Polizei vor Ort: nein e. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5. a. Datum: 29. März 2017 b. Ort: München, Schwanthaler Straße, Westend Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 c. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 7 d. Polizei vor Ort: nein e. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 6. a. Datum: 6. Juni 2017 b. Ort: München, Westend c. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse d. Polizei vor Ort: nein e. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5.2 Unter welchen Voraussetzungen sind Streifengänge selbst ernannter „Bürgerwehren“ als Versammlungen anzusehen? Wie zu Frage 4.2 bereits ausgeführt, ist eine Versammlung als Zusammenkunft mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung oder Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gekennzeichnet (BVerfG NJW 2001, 2459 (2460)). Sog. „Bürgerwehren “ zielen jedoch nicht auf die Teilhabe an öffentlicher Meinungsbildung, sondern sollen als „Hilfspolizei“ zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen . Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn die „Bürgerwehr“ mit ihrem Auftreten im Wesentlichen nur zum Ausdruck bringen will, dass ihrer Meinung nach der Staat nicht mehr ausreichend für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorge. Allerdings zeigt bereits die Selbstbezeichnung als „Wehr“, dass es den Teilnehmern weniger um Meinungskundgabe geht als vielmehr darum, durch Kontrollgänge hinsichtlich der als defizitär empfundenen Sicherheitslage unmittelbar für Abhilfe zu sorgen. 5.3 Falls Versammlung, unter welchen Voraussetzungen ist eine ähnliche Kleidung (gleiche Farbe, unterschiedliche Art der Bekleidung aber einheitliches Logo) als nach dem Versammlungsgesetz verbotene Uniformierung einzustufen? Gemäß Art. 7 Nr. 1 BayVersG ist es verboten, in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Versammlung, Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht. Diese Regelung rechtfertigt sich daraus, dass eine politisch motivierte Uniformierung generell geeignet ist, militante Assoziationen auszulösen, die insbesondere an die Schrecken der nationalsozialistischen Herrschaft erinnern und infolgedessen einschüchternd wirken (vgl. BVerfGE 111, 147 (157)). Nicht unter das Uniformierungsverbot fallen daher gleichartige Kleidungsstücke, die keinen militanten und unfriedlichen sowie bedrohlich-einschüchternden Eindruck verbreiten (Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2015, F Rn. 55). Maßgeblich sind stets die Umstände des konkreten Einzelfalles . 6.1 Welche Zusammenkünfte unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen) aus den Reihen der NPD / Die Rechte / III. Weg seit dem 01.01.2016 sind der Bayerischen Staatsregierung neben den unter 1.–5. abgefragten Zusammenkünften bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/ nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten )? NPD: 1. a. Datum: 27. Februar 2016 b. Ort: 80937 München, Morsering 11 c. Teilnehmer: 5 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahne NPD, Spruchband, Flugblätter, Lautsprecherwagen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 2. a. Datum: 27. Februar 2016 b. Ort: 80937 München, Starenweg/Ecke Dohlenstraße c. Teilnehmer: 5 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahne NPD, Spruchband, Flugblätter, Lautsprecherwagen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 3. a. Datum: 27. Februar 2016 b. Ort: 80937 München, Wundstraße / Ecke Paracelsusstraße c. Teilnehmer: 5 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahne NPD, Spruchband, Flugblätter, Lautsprecherwagen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 4. a. Datum: 19. März 2016 b. Ort: 80678 München, Hauzenberger Straße c. Teilnehmer: 4 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahne NPD, Spruchband, Flugblätter, Lautsprecherwagen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 5. a. Datum: 19. März 2016 b. Ort: 80678 München, Ludwig-Richter-Straße / Ecke Lautensackstraße c. Teilnehmer: 4 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahne NPD, Spruchband, Flugblätter, Lautsprecherwagen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 6. a. Datum: 19. März 2016 b. Ort: 80686 München, Hufnaglstraße / Ecke Hans- Thonauer-Straße c. Teilnehmer: 4 d. Versammlungscharakter: ja Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 13 e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahne NPD, Spruchband, Flugblätter, Lautsprecherwagen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 7. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: 80336 München, Sendlinger-Tor-Platz c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, Megafon, Lautsprecherwagen, Podest, Infotisch, Transparente , Fahnen, Flugblätter, Parteizeitungen, Fahnenstangen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 8. a. Datum: 16. April 2016 b. Ort: Beiersdorf c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 9. a. Datum: 16. April 2016 b. Ort: Eckental c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 10. a. Datum: 25. April 2016 b. Ort: München c. Teilnehmer: 35 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen, Fackeln, Birkenkreuz mit Stahlhelm, Flugblätter, Pkw mit Lautsprecheranlage g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 11. a. Datum: 28. April 2016 b. Ort: 80335 München, Karlsplatz c. Teilnehmer: 8 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, Megafon, Lautsprecherwagen, Podest, Infotisch, Spruchbänder , Parteifahnen, Deutschland- und Bayernfahnen, Parteizeitungen, Flugblätter, Stelltafeln, Fahnenstangen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 12. a. Datum: 14. Mai 2016 b. Ort: Freising c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Lautsprecher g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 13. a. Datum: 18. Juni 2016 b. Ort: Illertissen c. Teilnehmer: 50 d. Versammlungscharakter: nein (Sonnenwendfeier) e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 14. a. Datum: 23. Juli 2016 b. Ort: Würzburg c. Teilnehmer: 17 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Verstärker g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 2 x StGB 15. a. Datum: 4. August 2016 b. Ort: 80331 München, Marienplatz c. Teilnehmer: 13 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, Megafon, Lautsprecherwagen, Infotisch, Fahnen, Transparente , Flugblätter, Plakattafeln, Stangen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 16. a. Datum: 17. September 2016 b. Ort: 80336 München, Sendlinger-Tor-Platz c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Fahnen, Stangen, Transparente , Parteischirm, Flugblätter, Parteizeitungen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 17. a. Datum: 14. Oktober 2016 b. Ort: 80539 München, Königinstraße c. Teilnehmer: 11 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, Lautsprecherwagen , Infotisch, Fahnen, Stangen, Flugblätter, Zeitungen, Transparente, Plakate g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 18. a. Datum: 9. November 2016 b. Ort: Freising c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fackeln, Lautsprecher g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: wechselseitige Seite 14 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 Körperverletzung zwischen Versammlungsteilnehmern Rechts und Gegenveranstaltung Links 19. a. Datum: 7. Januar 2017 b. Ort: 80377 München, Sendlinger Straße c. Teilnehmer: 17 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Parteifahnen, Länderfahnen, Transparente, Parteischirme, Flugblätter, Zeitungen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 20. a. Datum: 25. April 2017 b. Ort: München c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen, Fackeln, Birkenkreuz mit Stahlhelm, Flugblätter, Pkw mit Lautsprecheranlage g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 2 x § 86a StGB, 1 x VersammlG (Vermummung) 21. a. Datum: 1. Mai 2017 b. Ort: Freising c. Teilnehmer: 15 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Lautsprecher g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 22. a. Datum: 27. Mai 2017 b. Ort: Ingolstadt c. Teilnehmer: 2 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Infostand, Flyer, Banner, Plakate g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 23. a. Datum: 2. Juni 2017 b. Ort: 81331 München, Marienplatz c. Teilnehmer: 6 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, ein Lautsprecherwagen , ein Infotisch, Fahnen, Stangen, Flugblätter , Transparente g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 24. a. Datum: 17. Juni 2017 b. Ort: Illertissen c. Teilnehmer: 30 d. Versammlungscharakter: nein (Sonnenwendfeier) e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine DIE RECHTE: 1. a. Datum: 30. Januar 2016 b. Ort: Bamberg c. Teilnehmer: 70 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecher, Megafon, Transparente , Fahnen, Trommeln, Fackeln, Flugblätter g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 2. a. Datum: 6. Februar 2016 b. Ort: 81331 München, Schrammerstraße / Ecke Theatinerstraße c. Teilnehmer: 15 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Megafon, Pkw als Lautsprecherwagen , Transparente, Fahnen, Fahnenstangen, Flugblätter, Aufkleber, Trageschilder und Angela- Merkel-Masken g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 3. a. Datum: 27. Februar 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 130 StGB, 1 x § 223 StGB, 1 x § 86a StGB (alle Verstöße durch einen Beschuldigten) 4. a. Datum: 19. März 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 25 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 5. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 86a StGB 6. a. Datum: 28. Mai 2016 b. Ort: München c. Teilnehmer: 26 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Megafonständer, Mikrofon, Rednerpult , Transparente, Fahnen, Flugblätter, Aufkleber g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 15 7. a. Datum: 20. Juni 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 8. a. Datum: 26. Juni 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 9. a. Datum: 2. Juli 2016 b. Ort: Zirndorf c. Teilnehmer: 25 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 10. a. Datum: 10. Juli 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 15 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Fahnen, Transparente g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 11. a. Datum: 23. Juli 2016 b. Ort: 81737 München, Thomas-Dehler-Straße c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, ein Megafon, ein Lautsprecherwagen, Transparente, Fahnen, Fahnenstangen , Flugblätter, Rednerpult g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 12. a. Datum: 23. Juli 2016 b. Ort: 80331 München, Weinstraße / Ecke Schrammerstraße c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, Megafon, Lautsprecherwagen, Transparente, Fahnen, Fahnenstangen , Flugblätter, Rednerpult g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 13. a. Datum: 23. Juli 2016 b. Ort: 80802 München, Hesseloher Straße/Ecke Marktstraße c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, ein Megafon, ein Lautsprecherwagen, Transparente, Fahnen, Fahnenstangen , Flugblätter, Rednerpult g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 14. a. Datum: 23. Juli 2016 b. Ort: 80769 München, Hohenzollernplatz c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Verstärkeranlage, Megafon, Lautsprecherwagen, Transparente, Fahnen, Fahnenstangen , Flugblätter, Rednerpult g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 15. a. Datum: 24. Juli 2016 b. Ort: Zirndorf c. Teilnehmer: 16 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Fahnen, Lautsprecher g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 16. a. Datum: 27. August 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 18 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 17. a. Datum: 17. September 2016 b. Ort: 80993 München, Hanauer Straße c. Teilnehmer: 8 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: 2 Pkw, 2 Megafone, 2 Megafonständer , Mikrofon, Rednerpult, Transparent, 4 Fahnen , diverse Flugblätter und Aufkleber g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 18. a. Datum: 17. September 2016 b. Ort: 80336 München, Sendlinger-Tor-Platz c. Teilnehmer: 8 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: 2 Pkw, 2 Megafone, 2 Megafonständer , Mikrofon, Rednerpult, Transparent, 4 Fahnen , diverse Flugblätter und Aufkleber g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 19. a. Datum: 17. September 2016 b. Ort: 80331 München, Neuhauser Straße c. Teilnehmer: 9 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: 2 Pkw, 2 Megafone, 2 Megafon- Seite 16 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 ständer, Mikrofon, Rednerpult, Transparent, 4 Fahnen , diverse Flugblätter und Aufkleber g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 20. a. Datum: 17. September 2016 b. Ort: 80737 München, Thomas-Dehler-Straße c. Teilnehmer: 9 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: 2 Pkw, 2 Megafone, 2 Megafonständer , Mikrofon, Rednerpult, Transparent, 4 Fahnen , diverse Flugblätter und Aufkleber g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 21. a. Datum: 16. Oktober 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 24 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 22. a. Datum: 28. Mai 2017 b. Ort: 81927 München, Vollmannstraße c. Teilnehmer: 26 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pkw, 2 Megafone, 2 Megafonständer , Mikrofon, Rednerpult, Transparent, Fahnen, diverse Flugblätter und Aufkleber g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine Der Dritte Weg: 1. a. Datum: 12. Januar 2016 b. Ort: Viechtach c. Teilnehmer: 2 d. Versammlungscharakter: nein e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: nein h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. a. Datum: 20. Januar 2016 b. Ort: Deggendorf c. Teilnehmer: 2 d. Versammlungscharakter: nein e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: nein h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 3. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 28 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fahnen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 86a StGB 4. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: Pfaffenhofen c. Teilnehmer: 18 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Lautsprecherfahrzeug g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 5. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: Ingolstadt c. Teilnehmer: 80 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Lautsprecherfahrzeug g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 6. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: Deggendorf c. Teilnehmer: 25 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Megafon, Lautsprecherwagen, Transparente, Fahnen, Pavillon g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1x § 86a StGB 7. a. Datum: 9. April 2016 b. Ort: München c. Teilnehmer: 14 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Megafon, Mikrofon, Lautsprecherwagen , Transparente, Fahnen, Plakatschilder, Flugblätter, Rednerpult g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 8. a. Datum: 15. April 2016 b. Ort: Viechtach c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecherwagen, Transparente , Fahnen, Plakate, Trommeln, Pavillon g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 86a StGB, 1 x § 185 StGB 9. a. Datum: 15. April 2016 b. Ort: Teisnach c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecherwagen, Transparente , Fahnen, Plakate, Trommeln, Pavillon g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 10. a. Datum: 11. Juni 2016 b. Ort: Oberthulba c. Teilnehmer: 15 Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 17 d. Versammlungscharakter: nein (Sommerfest) e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: nein h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 11. a. Datum: 11. Juni 2016 b. Ort: Teisnach c. Teilnehmer: 29 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Musik- und Redebeiträge g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 12. a. Datum: 18. Juni 2016 b. Ort: Viechtach c. Teilnehmer: 70 d. Versammlungscharakter: nein (Sonnenwendfeier) e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 13. a. Datum: 16. Juli 2016 b. Ort: Fürstenfeldbruck c. Teilnehmer: 15 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Tafeln, Fahnen, Transparent g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 14. a. Datum: 25. Juli 2016 b. Ort: Ansbach c. Teilnehmer: 30 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Plakate g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 86a StGB 15. a. Datum: 30. Juli 2016 b. Ort: Deggendorf c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecherwagen, Transparente , Fahnen, Plakate, Trommeln, Pavillon g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 16. a. Datum: 6. August 2016 b. Ort: Viechtach c. Teilnehmer: 50 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecherwagen, Trommeln g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 17. a. Datum: 9. August 2016 b. Ort: Arnbruck c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecherwagen, Transparente , Fahnen, Plakate, Pavillon, Infostand g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 18. a. Datum: 11. September 2016 b. Ort: Bamberg c. Teilnehmer: 16 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Sonnenschirm, Informationsstand , Klapptisch, Plakatschilder, Flugblätter, Plakate, Fahnen, Transparent, Lautsprecherwagen, Megafon, szenische Darstellung, Kartoffelsäcke, Strohballen, Klappstuhl, Abspielen von Musik g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 19. a. Datum: 11. September 2016 b. Ort: Forchheim c. Teilnehmer: 6 d. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: Farbe g. Polizei vor Ort: nein h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 20. a. Datum: 11. September 2016 b. Ort: Schweinfurt c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Schauspieler g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 21. a. Datum: 11. September 2016 b. Ort: Würzburg c. Teilnehmer: 15 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Plakate, Megafon, szenische Darstellung g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 22. a. Datum: 12. September 2016 b. Ort: Deggendorf c. Teilnehmer: nicht bekannt d. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: Grabkerzen aufgestellt, Plakat hinterlassen g. Polizei vor Ort: nein h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 23. a. Datum: 17. September 2016 b. Ort: 80336 München, Sendlinger-Tor-Platz c. Teilnehmer: 35 d. Versammlungscharakter: ja Seite 18 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Sonnenschirm, Informationsstand , Klapptisch, Flugblätter, Plakate, Fahnen , Transparente, Lautsprecherwagen, Megafone, Abspielen von Musikmedien, offenes Mikrofon g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 24. a. Datum: 25. September 2016 b. Ort: Landshut c. Teilnehmer: 25 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Handmegafon, Lautsprecherwagen mit Verstärker, Redebeiträge, Abspielen von Musik, Transparente, Fahnen, Plakate, Trommeln, Flugblätter g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 25. a. Datum: 15. Oktober 2016 b. Ort: Fürth c. Teilnehmer: 110 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Reden, Lieder g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: nein 26. a. Datum: 10. Dezember 2016 b. Ort: Deggendorf c. Teilnehmer: 17 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Transparente, Flugblätter , Lautsprecher g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 27. a. Datum: 18. Februar 2017 b. Ort: Würzburg c. Teilnehmer: 160 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Transparente, Fackeln, Trommeln , Verstärker, Fahnen, Bengalos g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 2 x StGB 28. a. Datum: 26. Februar 2017 b. Ort: Würzburg c. Teilnehmer: 9 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: nein f. Kundgebungsmittel: Banner, Rufe g. Polizei vor Ort: Im Rahmen des Faschingsumzuges wurde eine Örtlichkeit ohne Polizeipräsenz genutzt h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 130 StGB, 1 x VersammlG 29. a. Datum: 4. März 2017 b. Ort: Arnbruck c. Teilnehmer: 2 d. Versammlungscharakter: nein e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: nein h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 30. a. Datum: 4. März 2017 b. Ort: Gräfenberg c. Teilnehmer: 24 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Fackeln, Fahnen, Transparente g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: entfällt 31. a. Datum: 12. März 2017 b. Ort: Eltmann c. Teilnehmer: 30 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: nein f. Kundgebungsmittel: Fahnen, Kerzen, Musik g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x VersammlG 32. a. Datum: 19. März 2017 b. Ort: Arnbruck c. Teilnehmer: 40 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Megafon, Lautsprecherwagen, Transparente, Fahnen, Plakate, Trommeln, Pavillon g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 86a StGB, 2 x § 185 StGB, 1 x § 90a StGB, 1 x § 120 StGB (Versuch) 33. a. Datum: 21. März 2017 b. Ort: Hirschaid c. Teilnehmer: 13 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Sonnenschirm, Informationsstand , Klapptisch, Flugblätter, Plakate, Fahnen , Transparent, Luftballone g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 34. a. Datum: 25. März 2017 b. Ort: Schweinfurt c. Teilnehmer: 10 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Infostand, Flyer g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 35. a. Datum: 29. März 2017 b. Ort: 80331 München, Schwanthalerstraße c. Teilnehmer: 8 d. Versammlungscharakter: nein e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: Anbringen von Aufklebern auf Straßenschildern o. ä. Oberflächen g. Polizei vor Ort: ja Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 19 h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: Anzeige wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Verfahren gem. § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) von der Staatsanwaltschaft StA München I eingestellt. Weitere Verfolgung nach § 43 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). 36. a. Datum: 15. April 2017 b. Ort: Forchheim c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Sonnenschirm, Informationsstand , Klapptisch, Flugblätter, Plakate, Fahnen , Transparent, Lautsprecheranlage g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: 1 x § 185 StGB, 1 x VersammlG 37. a. Datum: 22. April 2017 b. Ort: Plattling c. Teilnehmer: 13 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Pult, Plakatständer, Plakatschilder, Transparente, Lautsprecher, Luftballone g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 38. a. Datum: 22. April 2017 b. Ort: Schweinfurt c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecher, Plakate, Schauspieler g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 39. a. Datum: 22. April 2017 b. Ort: Neumarkt i. d. Opf. c. Teilnehmer: 50 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Fahnen, Transparent g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 40. a. Datum: 22. April 2017 b. Ort: Bamberg c. Teilnehmer: 22 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Musikmedien, szenische Darstellung , Thron mit Sänfte, vier verkleidete u. maskierte Sensenmänner mit nachgebildeten Sensen g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 41. a. Datum: 22. April 2017 b. Ort: Nürnberg c. Teilnehmer: 50 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 42. a. Datum: 22. April 2017 b. Ort: Deggendorf c. Teilnehmer: 12 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Straßentheater g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: nein 43. a. Datum: 27. Mai 2017 b. Ort: Kronach c. Teilnehmer: 7 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Sonnenschirm, Informationsstand , Klapptisch, Flugblätter, Plakate, Fahnen , Transparent, Lautsprecheranlage g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 44. a. Datum: 27. Mai 2017 b. Ort: Lichtenfels c. Teilnehmer: 7 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Pavillon, Sonnenschirm, Informationsstand , Klapptisch, Flugblätter, Plakate, Fahnen , Transparent, Lautsprecher-anlage g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 45. a. Datum: 3. Juni 2017 b. Ort: Arnschwang c. Teilnehmer: 25 d. Versammlungscharakter: ja e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: ja f. Kundgebungsmittel: Lautsprecherwagen, Transparente , Fahnen, Plakatschilder, Flugblätter g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 46. a. Datum: 16. Juni 2017 b. Ort: Pfarrkirchen c. Teilnehmer: 20 d. Versammlungscharakter: nein (Sonnenwendfeier) e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine 47. a. Datum: 17. Juni 2017 b. Ort: Pfarrkirchen c. Teilnehmer: 90 d. Versammlungscharakter: nein (Sonnenwendfeier) e. Anzeige bei der Versammlungsbehörde: entfällt f. Kundgebungsmittel: keine g. Polizei vor Ort: ja h. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: keine Seite 20 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 6.2 Welche Zusammenkünfte und Aktionen unter freiem Himmel (mit Ausnahme reiner Verteilaktionen ) der Identitären Bewegung Bayern seit dem 01.01.2016 sind der Staatsregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)? Bitte Aufschlüsseln nach Datum – Veranstalter – Ort – bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer – Versammlungscharakter ja/nein – Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde ja/nein – Kundgebungsmittel – Polizei vor Ort ja /nein – festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten 1. Banneraktionen der IB Bayern a. Datum: 3. Januar 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Landkreise Miesbach und Rosenheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 2. Demonstration a. Datum: 9. Januar 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Freilassing d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 400 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Lautsprecher, Transparente, Plakate h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: 13 Anzeigen wegen Beleidigung, Aktiv- und Passivbewaffnung sowie Vermummung (davon 10 aus der Gegenversammlung) 3. Banneraktionen der IB Franken a. Datum: 20. Februar 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Würzburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparent/Plakat h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 4. Banneraktionen a. Datum: 26. Februar 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 5. Banneraktionen a. Datum: 26. Februar 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Sauerlach d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner an Autobahnbrücke h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 6. Demonstration a. Datum: 27. Februar 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Freilassing d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 400 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: ja g. Kundgebungsmittel: Lautsprecher, Transparente, Plakate h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: 14 Anzeigen wegen Aktiv- und Passivbewaffnung, Vermummungsverbot (davon 6 aus der Gegenversammlung ) 7. Kranzniederlegung der IB Franken a. Datum: 16. März 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Würzburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kranz h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 8. Banneraktionen der IB Bayern a. Datum: 23. März 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Füssen Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 21 d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 9. Gründung der IB-Ortsgruppe Aschaffenburg a. Datum: 25. März 2016 (Veröffentlichung Facebook) b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Aschaffenburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nein f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 10. Banneraktionen der IB Bayern a. Datum: 3. April 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Mühldorf am Inn, München, Regensburg und Niederbayern d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 11. Banneraktionen a. Datum: 16. April 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB München und Traunstein c. Ort: Prien am Chiemsee d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 12. Banneraktionen auf Brücken a. Datum: 20. Mai 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: in und um München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nein f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner/Transparente und Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 13. Banneraktion a. Datum: 21. Mai 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Alzenau d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 25 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner, Transparente h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 14. Banneraktion a. Datum: 3. Juni 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Chiemgau d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 15. Kranzniederlegung von Aktivisten der IB an der Kampenwand a. Datum: 3. Juni 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Nahe Kampenwand d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kranz h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 16. Fotoaktion vor einem Parteibüro der Partei Die Grünen a. Datum: am 18./19. Juni 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Raum Nürnberg/Fürth d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 5 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB Fahne, Deutschlandfahnen Seite 22 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 17. Ausflug der IB Franken zur Alten Veste in Zirndorf a. Datum: 21. Juni 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Raum Zirndorf, Alte Veste Zirndorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 7 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 18. Aktion a. Datum: 9. Juli 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Traunstein d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Plakat „Blind in den Untergang“ wurde an Statuen und Pappaufsteller befestigt. Diesen wurden zudem die Augen verbunden. h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 19. Aktion a. Datum: am 9./10. Juli 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Hauptbahnhof München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 11 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Plakate, Transparente h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 20. Banneraktion an der A 93 a. Datum: 14. Juli 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: A 93 bei Regensburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 21. Banneraktion an der A73 a. Datum: vom 17. auf den 18. Juli 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: A 73 bei Nürnberg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: 22. Banneraktion im Chiemgau a. Datum: 25. Juli 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Chiemgau d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 7 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 23. Straßentheater a. Datum: 30. Juli 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB-Ortsgruppen Traunstein und Mangfalltal c. Ort: Prien am Chiemsee d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Schauspieler h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 24. Banneraktion in Mühldorf am Inn a. Datum: 8. August 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Mühldorf am Inn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 25. Bergtour a. Datum: 21./22. August 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: bayerisch-tirolerisches Grenzgebiet Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 23 d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 26. Wanderung a. Datum: 3./4. September 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Franken c. Ort: Fränkische Alb d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB-Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 27. Gipfelkreuzaufstellung auf dem Schafreiter a. Datum: 4. September 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Berg Schafreiter bei Lenggries d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 11 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: keine h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 28. Aktion a. Datum: 20. September 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Rupertiwinkel d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Einer Statue wurden die Augen verbunden und ein Schild mit dem Spruch „Blind in den Untergang“ an ihr befestigt. h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 29. Aktion auf dem Oktoberfest a. Datum: 21. September 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Oktoberfest München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: gemäß veröffentlichten Bildern ca. 6 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Lebkuchenherzen mit IB-Logo h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 30. Aktion a. Datum: 11. Oktober 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Eichendorffbüste Ebersberg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Büste würden die Augen verbunden und ein Plakat mit der Aufschrift „Blind in den Untergang“ an ihr befestigt. h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 31. Fotoaktion a. Datum: 17. Oktober 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Rosenheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Buchstaben „CSU“, die vom örtlichen Parteibüro abmontiert worden waren h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 32. Aktion a. Datum: 1. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB-Ortsgruppe Augsburg c. Ort: Augsburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 6 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Sargnachbildung mit Aufschrift „Deutschland geht den Bach runter“ wurde im Lech zu Wasser gelassen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 33. Aktion a. Datum: 4. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB-Ortsgruppe Mühldorf am Inn c. Ort: vier Kindergärten in Mühldorf am Inn Seite 24 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 34. Fotoaktion in Freilassing a. Datum: 12. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Freilassing d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Buchstaben „SPD“, die vom örtlichen Partei-Bürgerbüro abmontiert worden waren h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 35. Ausflug auf den Breitenstein a. Datum: 13. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Berg Breitenstein d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB-Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 36. Banneraktion a. Datum: 5. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Deggendorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 37. Banneraktion a. Datum: 15. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Deggendorf d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 2 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 38. Banneraktion a. Datum: 22. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB München c. Ort: Außenstelle der Stadtverwaltung Mühldorf am Inn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 39. Christbaumaufstellung vor Geschäftsstellen der Partei Die Grünen a. Datum: 28. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: verschiedene Geschäftsstellen der Partei Die Grünen in Bayern d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Christbäume h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 40. Aktion vor der Walhalla a. Datum: 29. November 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Walhalla bei Regensburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 4 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Masken, Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 41. Banneraktion a. Datum: vom 9./10. Dezember 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB München c. Ort: Frauenkirche München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 25 g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: Anzeige § 123 StGB 42. Banneraktion a. Datum: 18. Dezember 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Rathaus von Mühldorf am Inn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 43. Banneraktion a. Datum: 20. Dezember 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Rathaus von Memmingen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner, Flyer, Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 44. Mahnwache a. Datum: 21. Dezember 2016 b. Veranstalter: IB c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Transparente h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 45. Kerzenaktion zum Gedenken an die Opfer des Terroran- schlags von Berlin a. Datum: 26. Dezember 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Kirche St. Elisabeth, Nürnberg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Kerzen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 46. Banneraktion a. Datum: 30. Dezember 2016 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Franken c. Ort: Nürnberg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 47. Banneraktion bei der Klausurtagung der CSU-Land- tagsfraktion a. Datum: 2. Januar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Kloster Seeon d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 48. Banneraktion a. Datum: 6. Januar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Stadtkirche von Mühldorf am Inn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 49. Banneraktion a. Datum: 11. Januar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: ein Baugerüst in der Münchner Maxvorstadt d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt Seite 26 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069 50. Banneraktion a. Datum: 21. Januar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Fußgängerbrücke gegenüber Schloss Neuschwanstein d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: ca. 15 laut veröffentlichten Bildern e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 51. Aktion a. Datum: 21. Februar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Obergünzburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Anbringen von Klebezetteln h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 52. Winterwanderung a. Datum: 21. Januar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Fränkische Schweiz d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB-Fahne h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 53. Plakataktion a. Datum: 2. Februar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Reiterstatue Herzog Welfs in Memmingen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 54. Banneraktion a. Datum: 17. Februar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Burg von Burghausen d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 8 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner, Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 55. Banneraktion a. Datum: 23. Februar 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Mühldorf am Inn d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 56. Banneraktion a. Datum: 14. März 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB c. Ort: Mindelburg in Mindelheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 6 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner, Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 57. Aktion a. Datum: 15. April 2017 b. Veranstalter: IB Bayern c. Ort: München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 10 e. Versammlungscharakter: ja f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: nein g. Kundgebungsmittel: mit Niqab-ähnlichen Vermummungen bekleidete Aktivisten zeigten Schilder, auf denen unter anderem zu lesen war: „Sharia für Alle!!!“ oder „Islam will dominate the world“ h. Polizei vor Ort: ja i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: Anzeige Ordnungswidrigkeit gem. VersammlG 58. Banneraktion a. Datum: 6. Mai 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB München c. Ort: Rathaus der Stadt München d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 2 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt Drucksache 17/18069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 27 g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: kein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch durch Landeshauptstadt München gestellt 59. Aktion in der Befreiungshalle a. Datum: 8. Juni 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: Befreiungshalle bei Kelheim d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: 7 e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: IB-Fahnen h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 60. Frühjahrswanderung a. Datum: 8. Juni 2017 b. Veranstalter: Aktivisten der IB Bayern c. Ort: unbekannt d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 61. Wanderung a. Datum: 10. Juni 2017 b. Veranstalter: IB Bayern c. Ort: keine Erkenntnisse d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Transparent h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 62. Aktion a. Datum: 7. Juni 2017 b. Veranstalter: IB Bayern c. Ort: Bismarckturm in Augsburg d. Bekannte oder geschätzte Anzahl der Teilnehmer: keine Erkenntnisse e. Versammlungscharakter: nachträglich keine Beurteilung möglich f. Vorherige Anzeige bei Versammlungsbehörde: entfällt g. Kundgebungsmittel: Banner h. Polizei vor Ort: nein i. Festgestellte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten: entfällt 7.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung im Bereich des Versammlungsgeschehens und dem Verhältnis zwischen nach dem Idealbild des Versammlungsgesetzes durchgeführten Kundgebungen und nicht angezeigten Zusammenkünften ? Zunächst wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Es ist festzustellen, dass sich Rechtsextremisten einer Vielzahl unterschiedlicher Handlungsformen bedienen. Neben den „klassischen“ Formen der Kundgebung treten sie mit Aktionen in Erscheinung, die im Zeitpunkt ihrer Durchführung wenig oder kaum Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erzeugen, sondern erst durch die anschließende Veröffentlichung von Beiträgen und Bildern in sozialen Medien bekannt werden. Da diese Aktionen oftmals ein sehr geringes Maß an Vorbereitung, Organisation und logistischem Aufwand erfordern, werden sie im Vergleich zu den „klassischen “ Versammlungen häufiger durchgeführt. Dadurch versucht die Szene ein hohes Maß an Aktionismus zu suggerieren und eine mediale Aufmerksamkeit über das Internet zu erzeugen, die sie im realen Leben in der Öffentlichkeit nicht erreicht. Ob jeweils die Voraussetzungen einer Versammlung nach Art. 2 BayVersG erfüllt waren, kann im Nachhinein oftmals nicht mehr nachvollzogen werden. Soweit die Sicherheitsbehörden von Zusammenkünften zum Zeitpunkt ihrer Durchführung informiert waren und vor Ort Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach Art. 13 BayVersG festgestellt haben, wurden diese konsequent angezeigt. 7.2 Wenn sich bei spontanen Versammlungen nicht von selbst ein Leiter zu erkennen gibt, woran kann diese Funktion rechtlich festgemacht werden? Spontanversammlungen sind nach Art. 13 Abs. 4 BayVersG dadurch gekennzeichnet, dass sie sich aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln. In einem solchen Fall entfällt die Anmeldepflicht (vgl. auch BVerfG NJW 1985, 2395 (2397 f.)). Spontanversammlungen haben begriffsnotwendig keine Veranstalter, da es an der organisatorischen Vorbereitung und Planung sowie an der öffentlichen Aufforderung zur Versammlungsteilnahme fehlt. Spontanversammlungen verfügen daher nicht über einen Versammlungsleiter; Art. 3 Abs. 1 und 2 BayVersG gilt für diese Veranstaltungsformen nicht. Anstelle des fehlenden Leiters bzw. Veranstalters muss im Wesentlichen die Polizei den Verlauf regeln (vgl. Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht , 2016, § 15 Rn. 15). Seite 28 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18069