Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 17.07.2017 „Smart Hospital“ In seiner Regierungserklärung am 06.07.2017 zur Digitalisierungsoffensive „BAYERN DIGITAL II“ hat Ministerpräsident Horst Seehofer unter II.2 das Forschungsprojekt „Smart Hospital“ zur Digitalisierung und Datensicherheit in Krankenhäusern angekündigt. Ich frage die Staatsregierung: 1 Wie beurteilt die Staatsregierung den derzeitigen Stand der Digitalisierung in den bayerischen Krankenhäusern ? 2. a) Welche bayerischen Krankenhäuser verfügen bereits über eine geeignete Infrastruktur, um die Versorgung des Patienten von der Einlieferung bis zur Entlassung digital zu erfassen und zu verwalten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? b) Welche bayerischen Krankenhäuser sind auf dem Weg zu einer geeigneten Infrastruktur, um die Versorgung des Patienten von der Einlieferung bis zur Entlassung digital zu erfassen und zu verwalten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? c) Welche bayerischen Krankenhäuser verfügen über keine geeignete Infrastruktur, um die Versorgung des Patienten von der Einlieferung bis zur Entlassung digital zu erfassen und zu verwalten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent )? 3. a) Wie sind die bayerischen Krankenhäuser derzeit auf die 2018 anstehende Einführung der elektronischen Patientenakte bzw. deren Nutzung vorbereitet? b) Arbeiten bayerische Krankenhäuser mit den entsprechenden Krankenkassen zusammen, die an der Einführung der elektronischen Patientenakte interessiert sind bzw. diese demnächst anbieten wollen (bitte aufgeschlüsselt nach Krankenkassen und Krankenhäusern )? 4. Welche bayerischen Krankenhäuser können derzeit eine ausreichende Datensicherheit für die digitale Verwaltung oder den Einsatz der elektronischen Patientenakte bieten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? 5. Welche Investitionszuschüsse (Hardware, Software, Schulungen) hat die Staatsregierung in den letzten fünf Jahren an die bayerischen Krankenhäuser ausbezahlt , um die digitale Infrastruktur zu etablieren und Datensicherheit zu gewährleisten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Summen und Krankenhäusern)? 6. a) Welche Ziele verfolgt die Staatsregierung mit dem Forschungsprojekt „Smart Hospital“ zur Digitalisierung und Datensicherheit in Krankenhäusern im Einzelnen? b) Welche Krankenhäuser sollen an dem Forschungsprojekt mitarbeiten? c) Wie lange soll das Projekt laufen bzw. wann sollen umsetzbare Ergebnisse vorliegen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 17.08.2017 1. Wie beurteilt die Staatsregierung den derzeitigen Stand der Digitalisierung in den bayerischen Krankenhäusern ? Der konkrete Stand der Digitalisierung in den bayerischen Krankenhäusern ist der Staatsregierung im Einzelnen nicht bekannt. Erkenntnisse hierüber sollen durch das Projekt „Smart Hospital“ gewonnen werden. Soweit eine digitale Datenübermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist (wie etwa bei der Abrechnung der Behandlungskosten gegenüber den Kostenträgern) ist davon auszugehen, dass die insoweit notwendige Infrastruktur generell vorhanden ist. 2. a) Welche bayerischen Krankenhäuser verfügen bereits über eine geeignete Infrastruktur, um die Versorgung des Patienten von der Einlieferung bis zur Entlassung digital zu erfassen und zu verwalten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? b) Welche bayerischen Krankenhäuser sind auf dem Weg zu einer geeigneten Infrastruktur, um die Versorgung des Patienten von der Einlieferung bis zur Entlassung digital zu erfassen und zu verwalten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? c) Welche bayerischen Krankenhäuser verfügen über keine geeignete Infrastruktur, um die Versorgung des Patienten von der Einlieferung bis zur Entlassung digital zu erfassen und zu verwalten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? 3. a) Wie sind die bayerischen Krankenhäuser derzeit auf die 2018 anstehende Einführung der elektronischen Patientenakte bzw. deren Nutzung vorbereitet ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.01.2018 Drucksache 17/18085 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18085 b) Arbeiten bayerische Krankenhäuser mit den entsprechenden Krankenkassen zusammen, die an der Einführung der elektronischen Patientenakte interessiert sind bzw. diese demnächst anbieten wollen (bitte aufgeschlüsselt nach Krankenkassen und Krankenhäusern)? 4. Welche bayerischen Krankenhäuser können derzeit eine ausreichende Datensicherheit für die digitale Verwaltung oder den Einsatz der elektronischen Patientenakte bieten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Krankenhäusern und Angabe in Prozent)? Zu den vorstehenden Fragen liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Die digitale Ausstattung der Krankenhäuser fällt in deren unternehmerische Eigenverantwortung . Insoweit kann das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) als Krankenhausplanungs- und Krankenhausförderbehörde auch keine Vorgaben erlassen. Die Krankenhäuser sind diesbezüglich auch nicht gegenüber dem StMGP zur Auskunft verpflichtet. 5. Welche Investitionszuschüsse (Hardware, Software , Schulungen) hat die Staatsregierung in den letzten fünf Jahren an die bayerischen Krankenhäuser ausbezahlt, um die digitale Infrastruktur zu etablieren und Datensicherheit zu gewährleisten (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Summen und Krankenhäusern)? Die bayerischen Plankrankenhäuser verfügen seit längerem in verschiedensten Bereichen über IT-Strukturen (z. B. Leistungsmanagement, Leistungsabrechnung, Rechnungslegung , Datenarchivierung). Die zusätzlichen Beschaffungen im Zusammenhang mit neu hinzutretenden Anforderungen der Digitalisierung bzw. der Datensicherheit stellen somit Ergänzungen der vorhandenen IT-Ausstattung dar. Bei Hard- und Software handelt es sich regelmäßig um kurzfristige Anlagegüter mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei und bis zu 15 Jahren. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Krankenhausfinanzierung über die Jahrespauschale nach Art. 12 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) gefördert. Die Krankenhausträger entscheiden dabei eigenverantwortlich über die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen bzw. den Einsatz der ihnen jährlich zur Verfügung stehenden pauschalen Fördermittel. Im Zeitraum 2012 bis 2016 flossen den bayerischen Plankrankenhäusern für diese Zwecke im Rahmen der Jahrespauschale insgesamt Förderleistungen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro zu. Eine Pflicht zur Übermittlung detaillierter Beschaffungslisten an die Förderbehörden besteht nach dem BayKrG nicht. Das StMGP hat deshalb keine Erkenntnisse, in welchem konkreten finanziellen Umfang die bayerischen Plankrankenhäuser im genannten Zeitraum aus der Jahrespauschale in die digitale Infrastruktur investiert haben. IT-Schulungen für Mitarbeiter sind im Übrigen den Personalaufwendungen und damit dem Betriebskostenbereich zuzuordnen. Diese Kosten müssen die Krankenhäuser aus ihren Erlösen finanzieren. 6. a) Welche Ziele verfolgt die Staatsregierung mit dem Forschungsprojekt „Smart Hospital“ zur Digitalisierung und Datensicherheit in Krankenhäusern im Einzelnen? Um nähere Erkenntnisse über den Stand der IT-Ausstattung und insbesondere der IT-Sicherheit in den bayerischen Krankenhäusern zu gewinnen, soll im Rahmen eines Forschungsauftrags zunächst die tatsächliche Situation in ausgewählten bayerischen Krankenhäusern erfasst werden. Aufbauend auf diese Bestandserfassung soll von den Auftragnehmern dargelegt werden, wo ggf. noch Nachholbedarf besteht und sollen ggf. konkrete Empfehlungen für eine zeitgemäße IT-Infrastruktur ausgesprochen werden. Die im Forschungsauftrag gewonnenen Erkenntnisse können nachfolgend exemplarisch im Rahmen von Modellprojekten in Häusern mit unterschiedlichen Versorgungsaufträgen umgesetzt und in der Realität erprobt und etabliert werden. Flankierend hierzu soll der Aufbau einer Best-Practice-Datenbank angestoßen werden, in der Beispiele einer Umsetzung in einzelnen Häusern aufgezeigt und anderen Häusern insoweit Hilfestellungen und Ansprechpartner für eigene Lösungen benannt werden. b) Welche Krankenhäuser sollen an dem Forschungsprojekt mitarbeiten? Um ein umfassendes Bild zu erhalten, ist geplant, ausgewählte Krankenhäuser aller Versorgungsstufen einzubeziehen , die bereit sind, an dem Projekt mitzuwirken. c) Wie lange soll das Projekt laufen bzw. wann sollen umsetzbare Ergebnisse vorliegen? Die Umsetzung von „Smart Hospital“ erfolgt schrittweise und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel . Wenn der Landtag im Nachtragshaushalt 2018 Mittel zur Verfügung stellt, könnte der Forschungsauftrag 2018 vergeben werden.