Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.07.2017 Schüler- und Lehrerbedarfsprognosen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Mit welcher Methode und unter Berücksichtigung welcher Parameter erstellt die Staatsregierung eine Schülerprognose ? 1.2 Nach welchen Kriterien wird die Schülerprognose jährlich aktualisiert? 2.1 Mit welcher Methode und unter Berücksichtigung welcher Parameter erstellt die Staatsregierung eine Lehrerbedarfsprognose? 2.2 Nach welchen Kriterien wird die Lehrerbedarfsprognose aktualisiert? 3. Welche Annahmen gelten für die Prognosen für die einzelnen Schularten? 4. Welche Konsequenzen für die Stellenpläne in Bezug auf die mit einem kw-Vermerk versehenen Stellen und Stellenäquivalente zieht die Staatsregierung aus der Bertelsmann-Studie? 5. Mit welchem Mehrbedarf an Mitteln rechnet die Staatsregierung bei den über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geförderten Schulen aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren (bitte nach Schularten und Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.08.2017 1.1 Mit welcher Methode und unter Berücksichtigung welcher Parameter erstellt die Staatsregierung eine Schülerprognose? 1.2 Nach welchen Kriterien wird die Schülerprognose jährlich aktualisiert? Die vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) jährlich erstellte Schüler- und Absolventenprognose beruht auf einem Berechnungsmodell, das dem differenzierten bayerischen Schulsystem mit seinen verschiedenen Schularten, Wahlmöglichkeiten, Übertritts - und Abschlussmöglichkeiten genau entspricht. Die Berechnung erfolgt in Form einer Simulation der tatsächlich verlaufenden Schülerströme, wobei die jeweiligen Schülergruppen getrennt nach Schularten und Jahrgangsstufen unter Benutzung differenzierter Eintrittsquoten, Übergangsquoten und Abgangsquoten Jahr für Jahr fortgerechnet werden . Die Zahl der Schulanfänger wird aus den drei Altersjahrgängen der fünf-, sechs- und siebenjährigen Bevölkerung berechnet. Die Kinder, die in den nächsten fünf Jahren in die Schule kommen, sind bereits geboren. Für diesen Zeitraum können infolge der Schulpflicht die jeweiligen Schulanfängerzahlen grundsätzlich genau angegeben werden. Zu größeren Abweichungen kann es nur kommen, wenn Zu- und Fortzüge in einer nicht vorhersehbaren Größenordnung erfolgen . Wie stark in den Jahren danach die zur Einschulung anstehenden Altersjahrgänge sein werden, wird maßgeblich durch die weitere Geburtenentwicklung bestimmt. Die Prognose der Geburtenzahlen hängt wesentlich von den Annahmen ab, die bezüglich der weiteren Entwicklung der Geburtenrate und der Wanderungsbewegungen zugrunde gelegt werden (siehe auch die Antwort zu Frage 3). An den Gelenkstellen des Schulsystems, also an den regulären Eintritts-, Verzweigungs- und Abgangsstellen, werden alle im Schulsystem tatsächlich vorkommenden Ströme im Modell durch entsprechende Eintritts-, Übertritts- und Abschlussquoten nachvollzogen. Dagegen wird beim normalen Übergang in die nächsthöhere Jahrgangsstufe innerhalb ein und derselben Schulart vereinfachend so gerechnet, als ob alle Schüler dieser Jahrgangsstufe aus der nächstniedrigeren Jahrgangsstufe des Vorjahres kämen. Dies geschieht jeweils mithilfe von pauschalen Übergangsquoten , die das normale Vorrücken und Sonderbewegungen (Wiederholen, außerplanmäßige Zu- und Abgänge) in einer einzigen Quote zusammenfassen. Die Quoten für den Prognosezeitraum orientieren sich dabei in der Regel an den Ist-Quoten der letzten Jahre. Für die Vorausberechnung der Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen 2 und höher werden Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.01.2018 Drucksache 17/18088 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18088 im Allgemeinen ausschließlich die Ergebnisse der Amtlichen Schulstatistik verwendet. Eine Querrechnung innerhalb der einzelnen Jahrgangsstufen stellt sicher, dass nicht durch unabhängige Festsetzung der einzelnen Übergangsquoten in den verschiedenen Zweigen sich die Gesamtzahl der Schüler einer Jahrgangsstufe zu hoch oder zu niedrig ergibt. Die Absolventen werden in der Regel auf Basis der Schülerzahlen der entsprechenden Abgangsklassen prognostiziert . Die Schülerzahlen der beruflichen Schulen werden auf Basis der Schulabgängerzahlen der allgemein bildenden Schulen errechnet. Der Zugang zu den beruflichen Schulen unterliegt wesentlich auch konjunkturellen Einflüssen. Abweichungen vom gegenwärtigen Übertrittsverhalten werden auch hier nur umgesetzt, wenn begründeter Anlass für eine solche Annahme besteht. Separate Setzungen stellen in der Schülerprognose die Ausnahme dar und finden nur dann Eingang in die Modellrechnung , wenn bereits erkennbare Entwicklungen Abweichungen vom grundsätzlichen Prognoseverfahren („Statusquo -Projektion“) zwingend erforderlich machen, so zum Beispiel bei der Zuwanderung oder bei der Einführung des grundständig neunjährigen Gymnasiums (siehe auch die Antwort zu Frage 3). Die bayerische Schüler- und Absolventenprognose wird seit 2013 nicht nur auf Landesebene, sondern auch für die sieben Regierungsbezirke erstellt. Die regionalen Vorausberechnungen basieren auf den Amtlichen Schuldaten für die einzelnen Bezirke sowie auf den Ergebnissen der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamtes für Statistik. Die Prognose für den Freistaat Bayern ergibt sich dabei als Summe der sieben Bezirksrechnungen („Bottom -up-Methode“). Durch das differenzierte Prognoseverfahren lassen sich unterschiedliche regionale Entwicklungen separat quantifizieren – sowohl hinsichtlich der Schülerzahlen an den einzelnen Schularten als auch im Hinblick auf die Absolventenzahlen der verschiedenen Abschlussarten. Analysen zeigen, dass die Prognosegenauigkeit auf Landesebene durch Aggregation der Bezirksergebnisse signifikant gesteigert werden konnte. Um die Unsicherheiten, mit denen die verschiedenen Annahmen (v. a. zur Bevölkerungsentwicklung und zum Bildungsverhalten) behaftet sind, möglichst gering zu halten , werden die Modellstruktur, die Basisdaten und die angenommenen Quoten jährlich an der jüngsten Entwicklung überprüft und erforderlichenfalls angepasst. So können kurzfristig eingetretene Entwicklungstrends und feststehende strukturelle Veränderungen Berücksichtigung in der Schülerprognose finden. 2.1 Mit welcher Methode und unter Berücksichtigung welcher Parameter erstellt die Staatsregierung eine Lehrerbedarfsprognose? 2.2 Nach welchen Kriterien wird die Lehrerbedarfsprognose aktualisiert? Durch Beschluss des Landtags vom 15.07.1975, Drs. 8/1181, ist die Staatsregierung gehalten, zur Aufklärung insbesondere der Abiturienten ihre Informationen über die Einstellungsmöglichkeiten im Lehrerberuf regelmäßig zu aktualisieren. In Vollzug dieses Beschlusses wird die Informationsschrift Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern im jährlichen Turnus veröffentlicht. In der Publikation wird für die verschiedenen Lehramtsbereiche dem Lehrerangebot aus dem jeweils aktuellen Prüfungsjahrgang der jährliche Einstellungsbedarf gegenübergestellt, und zwar einerseits im jeweiligen Basisjahr der Prognose sowie andererseits in drei mittel- bis langfristig folgenden Eckjahren (derzeit 2020, 2025 und 2030). Die Modellrechnung beschreibt eine Entwicklung, wie sie unter den getroffenen Annahmen unter Berücksichtigung möglichst aller relevanten Faktoren zu erwarten wäre. Die Hauptbestandteile der Modellrechnung sind: die Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrkräften, die Berechnung der verfügbaren Kapazitäten, der Wartelistenbestand, die Lehrerneuangebotsrechnung (auf Basis einer Lehramtsstudierenden - und Hochschulabsolventenprognose), die Berechnung des jährlichen Einstellungsbedarfs sowie die Gegenüberstellung von Lehrerangebot und -bedarf zur Beurteilung der künftigen Einstellungsaussichten. Im Zusammenhang mit der Berechnung des jährlichen Bedarfs an Berufseintritten werden zunächst der Gesamtbedarf und das Gesamtangebot ermittelt. Basis für die Vorausberechnung des Gesamtbedarfs an Lehrkräften sind die Verhältnisse im jeweils abgelaufenen Schuljahr. Diese Verhältnisse werden mithilfe von Parametern beschrieben, die zum überwiegenden Teil schülerzahlabhängig sind, so dass die Lehrerbedarfsrechnung eng mit der jeweils aktuellen Schülerprognose korreliert. Die Schülerprognose ist somit die tragende Säule der Lehrerbedarfsprognose. Maßgeblich für Veränderungen bei den Schülerzahlen sind neben den Geburtenzahlen die schwer zu prognostizierende Entwicklung bei Zuzug bzw. Zuwanderung sowie das Übertrittsverhalten . Neben diesen demografisch bedingten Entwicklungen sind auch die politischen Entscheidungen, die sich im Staatshaushalt niederschlagen, zu berücksichtigen (siehe auch die Antwort zu Frage 3). Das Gesamtangebot für ein Prognosejahr ergibt sich, wenn man zu den von der heutigen Lehrerschaft dann noch im Dienst befindlichen Lehrkräften alle bis dahin fertig werdenden Neubewerber hinzunimmt. Das Gesamtangebot umfasst Lehrkräfte aller Beschäftigungsverhältnisse, also zum Beispiel auch Mehrarbeit leistende Lehrkräfte und eigenverantwortlich Unterricht erteilende Lehramtsanwärter bzw. Studienreferendare. Nicht vollbeschäftigte Lehrkräfte werden dabei in Vollzeitlehrkräfte umgerechnet. Bei der Fortschreibung des Bestands der heutigen Lehrkräfte im Prognosezeitraum sind die im Rahmen der Dienstrechtsreform eingeführten neuen Ruhestandsregelungen wie auch die im Jahr 2012 begonnene sukzessive Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze berücksichtigt. Bei der Ermittlung des jährlichen Bedarfs an Berufseintritten vergleicht die Prognoserechnung den Gesamtbedarf mit dem Bestand des Vorjahres unter Berücksichtigung des Saldos aus Abgängen, Wiedereintritten und Kapazitätsveränderungen . Die Modellrechnung strebt sowohl eine Deckung des Gesamtbedarfs als auch eine mittelfristige Glättung des jährlichen Einstellungsbedarfs an. Die Angaben über den jährlichen Bedarf an Berufseintritten umfassen – wie auch alle übrigen Rechenergebnisse – den staatlichen und den nichtstaatlichen Schulbereich und beziehen sich auf Lehrer , Fachlehrer und sonstige Lehrkräfte (z. B. Meister oder Techniker zur Erteilung fachpraktischen Unterrichts), also nicht ausschließlich auf Hochschulabsolventen. Der für das Basisjahr ausgewiesene Bedarf an Berufseintritten gibt die Zahl der auf den Gesamtbereich hochgerechneten Neueinstellungen an. Die Anstellungen im nichtstaatlichen Bereich können dabei zum Zeitpunkt der Berechnung nur geschätzt werden. Drucksache 17/18088 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Das jährliche Angebot an Absolventen umfasst die bayerischen Lehramtsabsolventen des jeweils laufenden Prüfungsjahrgangs aller einschlägigen Lehrämter einschließlich der Fachlehrer. Nicht enthalten sind Teilnehmer an etwaigen Zweitqualifizierungen, eventuelle Bewerber aus anderen Ländern sowie bayerische Bewerber aus früheren Prüfungsjahrgängen , zum Beispiel von den Wartelisten. Soweit Wartelisten bestehen, ist deshalb beim Vergleich von jährlichem Bedarf an Berufseintritten und jährlichem Angebot an Absolventen zu beachten, dass der jährliche Bedarf bei den staatlichen allgemein bildenden Schulen in der Regel nur zu 60 Prozent aus dem laufenden Jahrgang gedeckt wird, während die restlichen 40 Prozent aus den Wartelisten übernommen werden. Bei der Ermittlung des jährlichen Angebots an Absolventen in einem Lehramtsstudiengang wird die derzeitige Studienanfängerquote, d. h. der auf die Gesamtzahl der Abiturienten bezogene Anteil der betreffenden Studienanfänger, auch für die Zukunft angenommen. Insofern können die in den Jahren 2025 und 2030 zu verzeichnenden Angebotszahlen deutlich über oder unter den ausgewiesenen Prognosewerten liegen, wenn sich das Studienwahlverhalten der künftigen Abiturienten entsprechend ändern sollte. Wie jede Vorausberechnung muss auch die Lehrerbedarfsprognose des Staatsministeriums auf Annahmen beruhen, die angesichts der gegenwärtigen Entwicklung plausibel sind, die aber beispielsweise durch Verhaltensänderungen bei Eltern, Schülern, Studierenden und Lehrkräften wie auch durch politische Entscheidungen oder Veränderungen am Arbeitsmarkt ggf. nicht eintreten können. Je weiter in der Zukunft der Zeitpunkt liegt, auf den sich die Prognose bezieht, desto mehr stehen die hierüber getroffenen Aussagen unter dem Vorbehalt von Unsicherheitsfaktoren. Die Offenlegung der möglichen Unwägbarkeiten ist die Voraussetzung für eine nüchterne Beurteilung der Zuverlässigkeit der Prognose . Ein Teil der schwer vorhersehbaren Einflüsse beruht auf Entscheidungen aus dem Bereich der Lehrer selbst: Berufsaustritte , Beurlaubungen, Wiedereintritte, Teilzeit, Altersteilzeit . So hängt der jährliche Bedarf an Berufseintritten von Lehrkräften u. a. wesentlich davon ab, wie viele Stellen durch vorübergehende Abgänge frei werden. Abgänge und Wiedereintritte von Lehrern in den Schuldienst sind wegen der diesen zugrunde liegenden individuellen Entscheidungen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Es entstehen zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten, wenn sich Lehrkräfte beurlauben lassen oder sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Da dies vor allem junge Lehrkräfte betrifft, hängt die künftige Zahl der vorübergehenden Abgänge auch ihrerseits maßgeblich von der Zahl der gegenwärtigen und künftigen Neueinstellungen ab. Auch muss bedacht werden, dass nach Beendigung der Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung den betreffenden Lehrkräften infolge gesetzlicher Ansprüche auf Rückkehr wieder volle Stellen zur Verfügung gestellt werden müssen. Hierdurch verringern sich die Einstellungsmöglichkeiten von Lehramtsabsolventen, wenn den Rückkehrern nicht mindestens die gleiche Anzahl von Neuanträgen auf Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung gegenübersteht. Durch die Möglichkeit der Altersteilzeit erhöht sich die Zahl der frei werdenden Stellen. In welchem Umfang jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden wird, hängt von der teils kurzfristigen individuellen Entscheidung des Einzelnen ab und lässt sich daher auf Basis von Erfahrungswerten lediglich grob abschätzen . In der Summe können allein hieraus erhebliche Abweichungen vom Ergebnis der sonstigen, die Prognose bedingenden Faktoren resultieren. Es ist zu beachten, dass die in der Lehrerbedarfsprognose getroffenen Aussagen stets die Entwicklung der Gesamtsituation des jeweiligen Lehramts beschreiben – die Trends für die einzelnen Fachrichtungen bzw. Fächer können sich dabei durchaus unterscheiden. Auf eine fächerspezifische Aufgliederung des jährlichen Einstellungsbedarfs wird in der Modellrechnung jedoch bewusst verzichtet, da eine entsprechende Quantifizierung über einen längeren Zeitraum statistisch nicht hinreichend belastbar wäre. So werden in der Veröffentlichung für den künftigen Lehrerbedarf in einzelnen Fächern bzw. Fachrichtungen allenfalls qualitative Einschätzungen abgegeben, die auf Erfahrungen aus den jüngsten Einstellungsverfahren beruhen. Die vorliegende Prognose kann den Abiturienten und Studierenden als wichtige Orientierungshilfe dienen, denn sie berücksichtigt soweit irgend möglich alle relevanten Faktoren. Im Zuge der jährlichen Fortschreibung werden alle Änderungen eingearbeitet, die sich gegenüber der Vorjahresrechnung in den Voraussetzungen für die Projektion ergeben haben, vor allem die jüngsten Zahlen zu den Lehramtsstudierenden sowie die Ergebnisse der aktuellen Schülerprognose . 3. Welche Annahmen gelten für die Prognosen für die einzelnen Schularten? Als quotenbasierte Status-quo-Rechnungen treffen die Modelle der Schüler- und der Lehrerbedarfsprognose Aussagen über eine Entwicklung, wie sie unter ganz bestimmten, in der Rechnung enthaltenen Annahmen eintreten würde. Im Folgenden werden von der jeweils aktuell vorliegenden Ausgabe der Schülerprognose bzw. Lehrerbedarfsprognose die Prognosebasis sowie die vom Status-quo-Grundsatz abweichenden Modellannahmen dargestellt. a) Prognosebasis und Annahmen der aktuellen Schülerprognose Die aktuelle Ausgabe der Schülerprognose, die regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose 2017, wurde im Juli 2017 veröffentlicht. Die jüngsten Daten, die in die Vorausberechnung eingingen, sind zum einen die Ergebnisse der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2016/2017 bzw. das Entlassjahr 2016, zum anderen die vom Statistischen Landesamt im Dezember 2016 veröffentlichte Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2035. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, hängt die künftige Zahl der Schulanfänger entscheidend von der künftigen Geburtenentwicklung ab. Die zusammengefasste Geburtenziffer für Bayern insgesamt lag zuletzt bei rund 1,5 Kindern je Frau (im Alter von 15 bis unter 50 Jahren). Die Bevölkerungsvorausberechnung geht von einer im gesamten Prognosezeitraum konstanten Geburtenrate aus – bei gleichzeitig steigendem Alter der Mutter bei Geburt. In den Jahren 2011 bis 2015 ist die jährliche Anzahl der Lebendgeborenen um knapp 15.000 angestiegen, was einem relativen Zuwachs um 14 Prozent entspricht. Gemäß den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird die Geburtenzahl bis zum Jahr 2023 leicht ansteigen und anschließend moderat abnehmen. Stärkere Schwankungen weist der Wanderungssaldo auf, der sich als Differenz von Zu- und Abwanderungen ergibt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18088 Er wird wesentlich von den politischen, konjunkturellen und rechtlichen Gegebenheiten beeinflusst. Für den Wanderungssaldo gegenüber dem übrigen Bundesgebiet orientiert sich die Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes im Wesentlichen an den Wanderungsüberschüssen in den vergangenen Jahren. Hinsichtlich der Auslandswanderung wurde – auf Basis der Entwicklungen bis zum Frühjahr 2016 – in der Vorausberechnung angenommen , dass der Wanderungssaldo bis zum Jahr 2024 auf den langfristigen Mittelwert absinkt. Um in der Schülerprognose jedoch auch der zuletzt spürbar zurückgegangenen Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Rechnung zu tragen, sind entsprechende Schülerzahlveränderungen durch Setzungen berücksichtigt. So stützt sich die Prognose für das kommende Schuljahr 2017/2018 in erster Linie auf ein Monitoring an den Grund- und Mittelschulen zu den im Schuljahr 2016/2017 unterjährig hinzugekommenen Schülern mit Migrationshintergrund. Für die darauffolgenden Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 wird in der Modellrechnung eine Zuwanderung auf gleichbleibendem Niveau angenommen; anschließend (in den Jahren 2020 bis 2024) wird ein kontinuierlicher Rückgang der jährlichen Zuwanderungszahlen auf den Stand des Jahres 2014 (Status quo ante) angenommen. Im Bereich der beruflichen Schulen bemisst sich die Setzung zur Anzahl zusätzlicher Schüler am geplanten Ausbau der Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge. Als schulstrukturelle Veränderung erfordert auch die Einführung des grundständig neunjährigen Gymnasiums eine Modifizierung der Modellrechnung. So werden erstmals im Schuljahr 2025/2026 Schüler die Jahrgangsstufe 13 des Gymnasiums besuchen – mit der Folge eines sprunghaften Anstiegs der Schülerzahl um knapp 33.000 Schüler. Änderungen im Übertrittsverhalten im Zuge der Einführung des neunjährigen Gymnasiums werden indes nicht angenommen , da die vorläufigen Ergebnisse der Übertrittsquoten zum Schuljahr 2017/2018 keine signifikanten Abweichungen gegenüber den Vorjahreswerten erkennen lassen. b) Prognosebasis und Annahmen der aktuellen Lehrerbedarfsprognose Die aktuelle Ausgabe der Lehrerbedarfsprognose, die Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern 2017, wurde im März 2017 veröffentlicht. Die Berechnung des Gesamtbedarfs an Lehrkräften erfolgt auf der Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen gemäß der letztjährigen Schülerprognose (regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose 2016) und berücksichtigt die unter Verwendung der demografischen Rendite bereits eingeleiteten Reformen (z. B. Ausbau des Angebots an Ganztagsschulen, Umsetzung der Maßnahmen zur Inklusion, Erhalt kleiner Grundschulstandorte , Begabtenförderung). Auch die im Nachtragshaushalt 2016 sowie im Doppelhaushalt 2017/2018 zusätzlich bereitgestellten Stellen für die Beschulung schulpflichtiger Asylbewerber und Flüchtlinge sind in der Modellrechnung in Ansatz gebracht. Die Modellrechnung ist so angelegt, dass sich unter Berücksichtigung einer realistisch erscheinenden Stellenund Mittelentwicklung möglichst rasch eine Deckung des rechnerischen Bedarfs einstellt. Bei absehbarem Bewerbermangel (Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen) bemessen sich die Einstellungsbedarfe zusätzlich an den nach heutiger Einschätzung zukünftig maximal verfügbaren Lehrkräften. Die Angebotsrechnung ist eine Status-quo-Rechnung auf Basis der Lehramtsstudierenden und insbesondere der Studienanfänger im Wintersemester 2015/2016 unter Berücksichtigung der aktuell verfügbaren Zahlen zu den Absolventen der wissenschaftlichen Prüfung (Frühjahr 2015), den Eintritten in den Vorbereitungsdienst (September 2016) und den Absolventen der pädagogischen Prüfung (Sommer 2016). An den Mittelschulen und Förderschulen werden in der Modellrechnung auch die derzeit laufenden Zweitqualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte anderer Lehrämter in Ansatz gebracht und somit beim verfügbaren Gesamtangebot an Lehrkräften berücksichtigt. Erfolgreiche Teilnehmer an diesen Maßnahmen sind jedoch nicht im ausgewiesenen Neuangebot an Lehrkräften enthalten, da dieses lediglich die Lehramtsabsolventen des jeweiligen schulartspezifischen Lehramts aus dem laufenden Prüfungsjahrgang (einschließlich der Fachlehrer) umfasst. Veränderungen des Bedarfs an Lehrkräften im Zuge der Einführung des grundständig neunjährigen Gymnasiums – insbesondere der sprunghafte Anstieg des Einstellungsbedarfs zum Schuljahr 2025/2026 – sind in der aktuellen Lehrerbedarfsprognose 2017 noch nicht berücksichtigt, da diese bereits im März 2017 veröffentlicht wurde, die Beschlüsse zur neunjährigen Lernzeit jedoch erst im April 2017 erfolgt sind. Eine Aktualisierung auf Basis dieser neuen Voraussetzung für die Projektion (gemäß Schülerprognose 2017) wird in der nächstjährigen Ausgabe der Lehrerbedarfsprognose erfolgen. 4. Welche Konsequenzen für die Stellenpläne in Bezug auf die mit einem kw-Vermerk versehenen Stellen und Stellenäquivalente zieht die Staatsregierung aus der Bertelsmann-Studie? Die in der Bertelsmann-Studie berücksichtigten Bevölkerungstrends und deren Auswirkungen auf die Schülerzahlentwicklung sind in der bayerischen Bildungsplanung bekannt . Die Studie enthält jedoch keine länderspezifischen Daten, insbesondere keine Zahlen zu Bayern, sondern differenziert ausschließlich nach den drei Kategorien Flächenländer West, Flächenländer Ost und Stadtstaaten. Basis für die Ermittlung der zur Deckung der Grundbedarfe in den verschiedenen Schularten erforderlichen Lehrerstellen in Bayern ist die jeweils aktuelle bayerische Schüler- und Absolventenprognose. Die Veränderungen bei den Lehrerkapazitäten, die sich aus den Veränderungen der Schülerzahlen ergeben, werden für den jeweiligen Doppelhaushalt ermittelt. Je weiter der Blick bei der Schüler- und Absolventenprognose in die Zukunft gerichtet ist, desto mehr verliert sie die Bedeutung einer Voraussage der später tatsächlich eintretenden Verhältnisse und nimmt immer mehr den Charakter einer Modellrechnung an. Im Stellenplan des Einzelplans 05 sind derzeit Lehrerstellen zur Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit Fluchthintergrund mit dem kw-Vermerk 01.08.2019 bzw. 01.08.2020 versehen und werden damit Gegenstand der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 sein. Die im Doppelhaushalt 2019/2020 zur Deckung des Grundbedarfs infolge der Schülerzahlveränderungen erforderlichen Lehrerbedarfe werden auf der Basis der Schüler- und Absolventenprognose 2018 ermittelt werden. 5. Mit welchem Mehrbedarf an Mitteln rechnet die Staatsregierung bei den über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geförderten Schulen auf- Drucksache 17/18088 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 grund der steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren (bitte nach Schularten und Jahren aufschlüsseln)? Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs fördert der Freistaat nach Art. 10 FAG u. a. bauliche Investitionen an öffentlichen Schulen und Schulsportanlagen. Die Fördermittel für den kommunalen Hochbau nehmen im kommunalen Finanzausgleich einen hohen Stellenwert ein. Dies zeigt sich insbesondere durch die im Jahr 2017 erfolgte deutliche Anhebung der Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus um 70 Mio. Euro auf nunmehr 500 Mio. Euro. Der für 2017 gemeldete Bedarf im Art. 10 FAG kann mit den verfügbaren Mitteln vollumfänglich bedient werden. Förderprojekte werden damit weiterhin bauzeitgleich abfinanziert. Sofern sich aufgrund steigender Schülerzahlen ein zusätzlicher Mittelbedarf ergibt, wird dieser erst sukzessive in zukünftigen Haushaltsjahren zum Tragen kommen. Der Mittelbedarf bei der Förderung nach Art. 10 FAG hängt daneben jedoch noch von einer Vielzahl anderer Faktoren, wie z. B. dem tatsächlichen baulichen Bedarf an bayerischen Schulen, zukünftigen Baukostensteigerungen sowie Veränderungen bei den technischen Anforderungen ab. Zu den von den Kommunen zukünftig konkret geplanten Baumaßnahmen und dem hierfür bestehenden baulichen Bedarf (Neubau, Umbau, Erweiterung, General- oder Teilsanierung ) liegen dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat keine Angaben vor.