Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 19.07.2017 Bezug des Landesbetreuungsgeldes Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie hat sich die Zahl der Geburten seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen)? 1.2 Wie hat sich in diesem Zeitraum der Anteil der Kinder , die mit Erreichen des ersten Lebensjahres eine Krippe besuchen, entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen, sowie Betreuungsquote 1- bis 2-Jährige, 2- bis 3-Jährige)? 1.3 Wie hat sich in diesem Zeitraum der Anteil der Kinder , für die ab dem fünfzehnten Lebensmonat Betreuungsgeld bezogen wird, entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen)? 2.1 Wie viele Mütter und wie viele Väter haben 2016 und im ersten und zweiten Quartal 2017 das Betreuungsgeld bezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen und Landkreise)? 2.2 Wie haben sich die entsprechenden staatlichen Ausgaben in diesem Zeitraum entwickelt? 3.1 Wie alt sind jeweils die Mütter und Väter im ersten Bezugsmonat des Betreuungsgeldes (bitte differenziert in Alterskategorien in Fünf-Jahres-Schritten von unter 20 Jahren bis 45 und älter und nach Anzahl der Beziehenden)? 3.2 Wie viele Kinder leben insgesamt in den Haushalten, in denen Betreuungsgeld bezogen wird (bitte differenziert nach Anzahl der Kinder im jeweiligen Haushalt )? 3.3 Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Mütter und Väter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die das Landesbetreuungsgeld beziehen? 4. Welchen Familienstand haben die Beziehenden des Betreuungsgeldes (bitte anteilig und in absoluten Zahlen)? 5.1 Wie lange wurde das Betreuungsgeld seit Einführung der Leistung bezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht der Eltern und einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten, 6 bis unter 12 Monate, 12 bis unter 18 Monate, 18 bis unter 22 Monate, 22 Monate in den jeweiligen Landkreisen)? 5.2 Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer? 5.3 Wie hat sich diese seit 2016 im Freistaat insgesamt und den einzelnen Landkreisen entwickelt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.08.2017 1.1 Wie hat sich die Zahl der Geburten seit 2015 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen)? Die Geburtenzahlen im Jahr 2015 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Für das Jahr 2016 wurden die Geburtenzahlen noch nicht bekannt gegeben. Die Geburtenentwicklung seit 2015 kann daher nicht dargestellt werden. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Berechnungen 1.2 Wie hat sich in diesem Zeitraum der Anteil der Kinder, die mit Erreichen des ersten Lebensjahres eine Krippe besuchen, entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen, sowie Betreuungsquote 1- bis 2-Jährige, 2- bis 3-Jährige)? Die Anzahl der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder unter drei Jahren wird nicht quartalsweise erhoben, sondern zum Stichtag 1. März eines Jahres. Die jährlichen Besuchsquoten sind nach Alter zahlenmäßig und als Quote in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.01.2018 Drucksache 17/18089 Bayerischer Landtag Quartal I/2015 II/2015 III/2015 IV/2015 Gesamt Lebend Geborene 27.424 29.470 32.360 28.974 118.228 Zuwachs absolut 2.046 2.890 -3.386 Zuwachs in % (ggü. vorhergehendem Quartal) 7,50% 9,80% -10,50% Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18089 Quelle: Kinder- und Jugendhilfestatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Berechnungen 1.3 Wie hat sich in diesem Zeitraum der Anteil der Kinder, für die ab dem fünfzehnten Lebensmonat Betreuungsgeld bezogen wird, entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen)? Die Daten hinsichtlich des Betreuungsgeldbezugs ab dem 15. Lebensmonat liegen der Staatsregierung nicht vor. Eine Sonderauswertung wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Diese hätte auch wenig Aussagekraft , insbesondere weil der Leistungsbeginn für das Betreuungsgeld auch vor oder nach dem 15. Lebensmonat des Kindes liegen kann. 2.1 Wie viele Mütter und wie viele Väter haben 2016 und im ersten und zweiten Quartal 2017 das Betreuungsgeld bezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen, absolute und relative Zahlen und Landkreise)? Daten zum Bayerischen Betreuungsgeld werden für die Regierungsbezirke , nicht jedoch für die Landkreise erfasst. Für die laufenden Leistungsbezüge ab dem 22.06.2016 (nach Verkündung des Betreuungsgeldgesetzes) ergibt sich die Zahl der Mütter und Väter, die 2016 und im ersten und zweiten Quartal 2017 das Betreuungsgeld jeweils bezogen haben, aus Anlage 1. Um Mehrfachzählungen zu vermeiden , wurden in der Auswertung die Betreuungsgeldbezieher in dem Quartal erfasst, in dem die Zahlung erstmals aufgenommen wurde. 2.2 Wie haben sich die entsprechenden staatlichen Ausgaben in diesem Zeitraum entwickelt? Die Ausgaben für das Betreuungsgeld sind – einschließlich des bis 01.01.2015 rückwirkenden Übergangszeitraums – in der nachfolgenden Tabelle dargestellt für das Jahr 2016 sowie für das 1. und 2. Quartal 2017. 3.1 Wie alt sind jeweils die Mütter und Väter im ersten Bezugsmonat des Betreuungsgeldes (bitte differenziert in Alterskategorien in Fünf-Jahres- Schritten von unter 20 Jahren bis 45 und älter und nach Anzahl der Beziehenden)? 3.2 Wie viele Kinder leben insgesamt in den Haushalten , in denen Betreuungsgeld bezogen wird (bitte differenziert nach Anzahl der Kinder im jeweiligen Haushalt)? 3.3 Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Mütter und Väter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die das Landesbetreuungsgeld beziehen? 4. Welchen Familienstand haben die Beziehenden des Betreuungsgeldes (bitte anteilig und in absoluten Zahlen)? Die abgefragten Informationen sind zum Vollzug des Bayerischen Betreuungsgeldes nicht erforderlich und werden daher nicht erfasst. 5.1 Wie lange wurde das Betreuungsgeld seit Einführung der Leistung bezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht der Eltern und einer Bezugsdauer von unter 6 Monaten, 6 bis unter 12 Monate , 12 bis unter 18 Monate, 18 bis unter 22 Monate, 22 Monate in den jeweiligen Landkreisen)? 5.2 Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer ? 5.3 Wie hat sich diese seit 2016 im Freistaat insgesamt und den einzelnen Landkreisen entwickelt? Belastbare Daten zur Bezugsdauer liegen erst nach einer gewissen Laufzeit der Leistung vor. Denn das Bayerische Betreuungsgeld kann für bis zu 22 Lebensmonate, längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Gegenüber der beantragten Leistungsdauer ergeben sich vielfach Änderungen, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der pdsKindertagespflege. Kinder in Kindertageseinrichtungen 3/1/2015 3/1/2016 Differenz absolut Differenz in % 0 bis unter 1 Jahr 2.403 2.278 -125 -5,20% 1 bis unter 2 Jahre 30.166 32.191 2.025 6,70% 2 bis unter 3 Jahre 53.138 53.822 684 1,30% Betreuungsquote 0 bis unter 1 Jahr 2,10% 1,90% Betreuungsquote 1 bis unter 2 Jahre 27,00% 27,50% Betreuungsquote 2 bis unter 3 Jahre 47,90% 47,20% 2016 in Mio. Euro I/2017 in Mio. Euro II/2017 in Mio. Euro Ausgaben (brutto) 130,7 55,8 54,6 Anlage zu Frage 2.1 2016 2017 Schwaben Niederbayern Oberbayern Oberpfalz Unterfranken Mittelfranken Oberfranken II 385 217 965 183 244 335 251 III 3743 2206 8717 1966 2323 3061 1553 Weiblich IV 3477 2270 7989 1973 2063 2864 1440 I 3292 2036 7581 1794 1836 2575 1366 II 3217 2022 7623 1735 1962 2594 1358 II 18 9 54 10 11 18 20 III 126 61 326 54 80 100 59 Männlich IV 137 74 341 62 82 132 48 I 101 54 291 65 70 96 37 II 68 34 217 29 56 107 34 * Die Leistungsbezüge im Übergangszeitraum (1.1.2015 bis 21.06.2016) wurden nicht einbezogen, da dies zu Verzerrungen führen würde. Laufende Leistungsfälle* Kalenderjahre aufgeschlüsselt nach Quartalen Regierungsbezirke Geschlecht des Leistungsbeziehers