Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.07.2017 Erledigen die bayerischen Staatsministerien Parteiarbeit für die CSU? Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH), legte nach übereinstimmenden Pressemeldungen Berechnungen vor, um wie viel Geld Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeblich entlastet würden, wenn das Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU umgesetzt werden sollte. Hier scheint mir eine zweifelhafte Vermengung von Parteiinteressen und unsachgemäßer Anweisung an die Beamtinnen und Beamten der Staatsministerien vorzuliegen. Eine ähnlich fachkundige Auswertung hätte die CSU mit einem entsprechend hohen Betrag an Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer auf dem freien Markt entlohnen müssen. Zudem werden aus meiner Sicht wichtige Kapazitäten im StMFLH für Parteiarbeit missbraucht. Hiermit frage ich die Staatsregierung: 1. a) Über welchen Zeitraum hinweg wurde diese Auftragsarbeit durchgeführt? b) Waren noch andere öffentliche Stellen damit befasst? c) In wie vielen Fällen seit 2007 haben Staatsministerien solche Auftragsarbeiten für die Parteiprogrammatik der CSU übernommen? 2. a) Zu jeweils welchen Themen? b) Kann die Staatsregierung jeweils einen Marktwert angeben , den die CSU begleichen hätte müssen, wenn sie diese Auftragsarbeiten an einen privaten Dienstleister vergeben hätte? c) Wie steht die Staatsregierung zur im Vorwort geschilderten Problematik? 3. a) Wie würde die Staatsregierung dem Vorwurf entgegnen , dass es sich hierbei um verdeckte Parteienfinanzierung handeln könnte? b) Werden solche im Vorwort benannten Dienstleistungen der CSU von den Staatsministerien in Rechnung gestellt? c) Ist Staatsminister Dr. Markus Söder, sowie andere Mitglieder der Staatsregierung, gegenüber den Staatsministerien auch in den Fällen weisungsbefugt, in denen es sich offensichtlich um Zuarbeit zum Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU handelt? 4. Ist die Stelle für die Evaluierung von Wahlversprechen direkt dem Staatsminister unterstellt, wie viele Stellenäquivalente werden hierfür eingesetzt und wie sind die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingruppiert? 5. a) Wie kann dieses neue Serviceangebot durch die Parteien in Bayern in Anspruch genommen werden? b) Ist die Evaluierung von Wahlversprechen mit der Erteilung eines amtlichen Prüfsiegels oder Zertifikats verbunden ? c) Darf dieses Prüfsiegel oder Zertifikat in der Öffentlichkeitsarbeit verwendet und in Publikationen (Wahlbroschüren , Wahlwebsite) abgebildet werden (vergl. ISO- 9001-Zertifizierung)? 6. Werden in der Stelle zur Evaluierung von Wahlversprechen neben Steuermodellen auch andere Kernbestandteile von Wahlprogrammen untersucht, insbesondere die Auswirkungen der von uns Grünen geforderten blauen Plakette auf die Luftqualität in bayerischen Städten, die Auswirkungen der von der CSU betriebenen Seilbahnerschließung des Riedberger Horns auf die dortige Birkhuhnpopulation, die Entwicklung der Grundwasserqualität beim Umstieg auf die von uns Grünen geforderte giftfreie Landwirtschaft, das voraussichtliche Datum der Komplettversiegelung Bayerns nach Einführung des neuen Landesentwicklungsprogramms durch die Staatsregierung sowie die Personal- und Sachmittelkosten für eine Stelle zur Evaluierung von Wahlversprechen, angesiedelt im StMFLH und Evaluierung von Wahlversprechen? 7. Werden die Resultate aller derartigen Evaluierungen zentral durch den Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und Evaluierung von Wahlversprechen den Medien vorgestellt? 8. Wäre es denkbar, Wahlversprechen nicht nur inhaltlich , sondern einer guten Tradition der Staatsregierung folgend auch demoskopisch zu evaluieren und mithin ihre Auswirkungen auf die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.08.2017 1. a) Über welchen Zeitraum hinweg wurde diese Auftragsarbeit durchgeführt? b) Waren noch andere öffentliche Stellen damit befasst ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.03.2018 Drucksache 17/18090 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18090 c) In wie vielen Fällen seit 2007 haben Staatsministerien solche Auftragsarbeiten für die Parteiprogrammatik der CSU übernommen? 2. a) Zu jeweils welchen Themen? b) Kann die Staatsregierung jeweils einen Marktwert angeben, den die CSU begleichen hätte müssen, wenn sie diese Auftragsarbeiten an einen privaten Dienstleister vergeben hätte? c) Wie steht die Staatsregierung zur im Vorwort geschilderten Problematik? 3. a) Wie würde die Staatsregierung dem Vorwurf entgegnen , dass es sich hierbei um verdeckte Parteienfinanzierung handeln könnte? b) Werden solche im Vorwort benannten Dienstleistungen der CSU von den Staatsministerien in Rechnung gestellt? c) Ist Staatsminister Dr. Markus Söder, sowie andere Mitglieder der Staatsregierung, gegenüber den Staatsministerien auch in den Fällen weisungsbefugt , in denen es sich offensichtlich um Zuarbeit zum Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU handelt? 4. Ist die Stelle für die Evaluierung von Wahlversprechen direkt dem Staatsminister unterstellt, wie viele Stellenäquivalente werden hierfür eingesetzt und wie sind die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingruppiert? 5. a) Wie kann dieses neue Serviceangebot durch die Parteien in Bayern in Anspruch genommen werden ? b) Ist die Evaluierung von Wahlversprechen mit der Erteilung eines amtlichen Prüfsiegels oder Zertifikats verbunden? c) Darf dieses Prüfsiegel oder Zertifikat in der Öffentlichkeitsarbeit verwendet und in Publikationen (Wahlbroschüren, Wahlwebsite) abgebildet werden (vergl. ISO-9001-Zertifizierung)? 6. Werden in der Stelle zur Evaluierung von Wahlversprechen neben Steuermodellen auch andere Kernbestandteile von Wahlprogrammen untersucht , insbesondere die Auswirkungen der von uns Grünen geforderten blauen Plakette auf die Luftqualität in bayerischen Städten, die Auswirkungen der von der CSU betriebenen Seilbahnerschließung des Riedberger Horns auf die dortige Birkhuhnpopulation, die Entwicklung der Grundwasserqualität beim Umstieg auf die von uns Grünen geforderte giftfreie Landwirtschaft, das voraussichtliche Datum der Komplettversiegelung Bayerns nach Einführung des neuen Landesentwicklungsprogramms durch die Staatsregierung sowie die Personal- und Sachmittelkosten für eine Stelle zur Evaluierung von Wahlversprechen, angesiedelt im StMFLH und Evaluierung von Wahlversprechen ? 7. Werden die Resultate aller derartigen Evaluierungen zentral durch den Staatsminister der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat und Evaluierung von Wahlversprechen den Medien vorgestellt? 8. Wäre es denkbar, Wahlversprechen nicht nur inhaltlich, sondern einer guten Tradition der Staatsregierung folgend auch demoskopisch zu evaluieren und mithin ihre Auswirkungen auf die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln? Gemäß § 6 Satz 1 Nr. 1c der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Staatsregierung ist das staatliche Steuerwesen Aufgabe des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH). Neben der Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Steuerbehörden ist die Gestaltung der Steuerpolitik der Staatsregierung wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe. Hierzu gehört die Erarbeitung und Veröffentlichung eigener steuerpolitischer Konzepte wie des „Bayern-Tarifs“, der auf der Kabinettklausur der Staatsregierung in St. Quirin vom 26. bis 30.07.2016 beraten wurde. Daneben werden auch andere aktuelle steuerpolitische Konzepte steuerfachlich analysiert und bewertet. Soweit dies auf Basis der jeweiligen Angaben möglich und sinnvoll ist, umfasst eine solche Analyse auch Folgenabschätzungen , um die konkreten Auswirkungen auf einzelne Gruppen von Steuerzahlern erkennbar zu machen. Dazu gehören auch Modellberechnungen anhand fiktiver, typisierter Einzelfälle. Dementsprechend prüft und analysiert das StMFLH für die Staatsregierung laufend fachlich aktuell diskutierte steuerpolitische Konzepte und Vorschläge von Parteien, Verbänden und aus der Wissenschaft. Dies geschieht völlig unabhängig von ihrer Herkunft. Das StMFLH wird dabei in eigener Zuständigkeit und im Rahmen seiner allgemeinen Geschäftstätigkeit tätig. Es handelt sich nicht um Auftragsarbeiten oder Dienstleistungsangebote . Inwieweit solche Analysen öffentlich verwendet werden, entscheidet die Staatsregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Davon unbenommen bleibt eine Information über Ergebnisse vorhandener Analysen im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts. Analysen und Bewertungen relevanter Konzepte und Vorschläge führt das StMFLH für die Staatsregierung nicht nur zur Steuerpolitik, sondern auch zu anderen Themengebieten innerhalb seines Geschäftsbereichs durch. Zu nennen ist etwa der Bereich des Länderfinanzausgleichs, wo ebenfalls verschiedene Modelle analysiert und bewertet werden. Sie werden von dem jeweils nach der internen Geschäftsverteilung fachlich zuständigen Referat vorgenommen.