Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 13.07.2017 Kostenübernahmebescheide für den stationären Pflegebedarf durch die bayerischen Bezirke Die bayerischen Bezirke unterstützen Menschen mit stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Diese Form der Sozialhilfe greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um einen stationären Platz im Pflegeheim selbst zu finanzieren. Die Bezirke sind für die Gewährung der Hilfe zur Pflege für die Pflegegrade 2-5 als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Heimbewohner bayerischer Seniorenheime stellen bei den Bezirken pro Jahr einen Kostenübernahmeantrag (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? 2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein Kostenübernahmeantrag in den einzelnen bayerischen Bezirken bearbeitet ist (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? 3. Gibt es in den einzelnen Bezirken eine festgelegte Höchstbearbeitungdauer? 4. In wie vielen Fällen wird Gebrauch gemacht von der Möglichkeit sogenannter vorläufiger Kostenübernahmebescheide (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? 5. Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen eine Verzögerung bei der Bearbeitung eines Kostenübernahmebescheides zur Kündigung eines Heimplatzes geführt hat (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 14.08.2017 Vorbemerkung: Da die für die Beantwortung der einzelnen Fragen notwendigen Daten der Staatsregierung nicht vorliegen, wurden die zuständigen Bezirke um Beiträge zu den einzelnen Fragen gebeten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt insoweit unter Berücksichtigung der Angaben der Bezirke. 1. Wie viele Heimbewohner bayerischer Seniorenheime stellen bei den Bezirken pro Jahr einen Kostenübernahmeantrag (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? Einzelnen bayerischen Bezirken ist es wegen fehlender statistischen Daten nicht möglich, detaillierte Fallzahlen zu benennen. Die Angaben beruhen daher teilweise auf Annäherungswerten . Bezirke 2012 2013 2014 2015 2016 Oberbayern 3.797 3.750 3.719 3.805 3.888 Niederbayern 1.100- 1.200 1.100- 1.200 1.100- 1.200 1.100- 1.200 1.100- 1.200 Oberpfalz 394 515 587 752 951 Oberfranken mangels Statistik keine detaillierte Fallzahlen möglich 1.525 Mittelfranken 2.982 2.987 3.161 3.253 3.208 Unterfranken ca. 2.200 ca. 2.200 ca. 2.200 ca. 2.200 ca. 2.200 Schwaben 1.290 1.342 1.358 1.375 1.194 2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ein Kostenübernahmeantrag in den einzelnen bayerischen Bezirken bearbeitet ist (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? Die bayerischen Bezirke teilen hierzu mit, dass die Bearbeitungszeit eines Antrages sehr stark von der jeweiligen Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben im Antrag abhängig ist. Weiterhin ausschlaggebend für die Dauer ist der Zeitfaktor, bis die erforderlichen Belege und Nachweise von der nachfragenden Person ein- bzw. nachgereicht werden. Infolge mangelnder Mitarbeit durch den Leistungsberechtigten , dessen Bevollmächtigten/Betreuer bzw. Angehörige können sich die Bearbeitungszeiten oft erheblich verlängern . Die Bearbeitungszeiten werden bei den bayerischen Bezirken statistisch nicht erfasst. Aus diesem Grund ist den 17. Wahlperiode 08.06.2018 Drucksache 17/18091 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18091 Bezirken auch eine zeitliche Bezifferung für die letzten fünf Jahre nicht möglich. Einzelne bayerische Bezirke gehen von folgenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten aus: Bezirke durchschnittliche Dauer Oberbayern 2–3 Monate Niederbayern keine zeitliche Benennung möglich Oberpfalz keine zeitliche Benennung möglich Oberfranken keine zeitliche Benennung möglich Mittelfranken keine zeitliche Benennung möglich Unterfranken 5–6 Monate Schwaben 3–4 Monate 3. Gibt es in den einzelnen Bezirken eine festgelegte Höchstbearbeitungsdauer? Bei den bayerischen Bezirken gibt es keine festgelegte Höchstbearbeitungsdauer. 4. In wie vielen Fällen wird Gebrauch gemacht von der Möglichkeit sogenannter vorläufiger Kostenübernahmebescheide (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? Bezirke vorläufige Bescheide Oberbayern keine Niederbayern keine Oberpfalz in Einzelfällen; genaue Zahlen sind nicht bekannt Oberfranken in Einzelfällen; genaue Zahlen sind nicht bekannt Mittelfranken keine Unterfranken keine Schwaben keine 5. Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, in denen eine Verzögerung bei der Bearbeitung eines Kostenübernahmebescheides zur Kündigung eines Heimplatzes geführt hat (bitte auflisten unterteilt nach den sieben bayerischen Regierungsbezirken für die letzten fünf Jahre)? Den bayerischen Bezirken ist kein Fall bekannt, in dem eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Kostenübernahme zur Kündigung eines Heimplatzes geführt hat.