Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 19.07.2017 Restwassermengen in der Prien Aktuellen Berichten zufolge fällt die Prien streckenweise wiederholt trocken, weil zu wenig Wasser nach der Nutzung durch Wasserkraftwerke in das Flussbett geleitet wird. Dadurch werden die Zeiten, in denen der Fluss im Hochsommer auf natürliche Weise trocken fällt, mit weitreichenden Folgen für die Flora und Fauna verlängert. Wasserkraftnutzungen sind nur zulässig, wenn die für den Fluss notwendige Abflussmenge erhalten bleibt. Laut der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen Flüsse von der Quelle bis zur Mündung in einem guten Zustand und für Fische durchgängig sein, die Frist für die Erreichung eines „guten“ ökologischen Zustands aller Gewässer wurde von 2015 auf 2027 verlängert. Die Prien erreicht bis dato nur einen „mäßigen“ Zustand. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Ausleitungskraftwerke bestehen in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen von der Quelle bis zur Mündung (mit Bitte um Angabe der Leistung der Wasserkraftanlagen)? b) Wie viele der Anlagen speisen den erzeugten Strom in das öffentliche Netz ein bzw. dienen ausschließlich der Selbstversorgung? c) Wie viele Haushalte können durch o. g. Anlagen in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen mit Strom versorgt werden? 2. a) Wie ökologisch verträglich sind die Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung von 5 kW in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen von der Quelle bis zur Mündung? b) Wie bewertet die Staatsregierung die wirtschaftliche Rentabilität der Wasserkraftanlagen in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen im Hinblick auf die Auflösung von Altrechten? 3. a) Welche Restwasserfestlegungen bestehen für die Ausleitungskraftwerke in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen? b) Welcher Anteil der Anlagen verfügt über keine Festlegung von Restwasserabgaben aufgrund von Altrechten ? 4. a) Wie viele Überprüfungen der Restwasserabgabe im Rahmen der regulären technischen Gewässeraufsicht wurden an Ausleitungskraftwerken in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen in den letzten fünf Jahren durchgeführt (mit Bitte um Angabe der Methodik der Überprüfung)? b) In wie vielen Fällen wurden die Betreiber der Wasserkraftanlagen im Vorfeld über die Kontrollen informiert? c) In welchem Umfang erfolgten die Restwasserabgaben relativ zur festgelegten Wassermenge in den letzten fünf Jahren? 5. a) Wie viele Restwasserverstöße erfolgten in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen in den letzten fünf Jahren (mit Bitte um Angabe der Verstoßkategorie „stärkere“ (bis zu 50 Prozent) oder „erhebliche“ (über 50 Prozent) Unterschreitungen der behördlich festgelegten Mindestwassermenge)? b) In wie vielen Fällen wurde bei stärkeren bzw. erheblichen Unterschreitungen der festgelegten Mindestwassermenge Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Zwangsgeldanordnungen eingeleitet und abgeschlossen ? c) Für wie sinnvoll im Hinblick auf die lebensnotwendigen Bedürfnisse der Flussfauna hält die Staatsregierung die Tatsache, dass die im Restwasserleitfaden festgelegten Wassermengen den rechnerischen Durchschnitt eines ganzen Jahres darstellen? 6. a) Wie schätzt die Staatsregierung die ökologische Verträglichkeit der Kleinkraftwerke in der Prien von der Quelle bis zur Mündung ein, insbesondere den ökologischen Zustand und die Durchgängigkeit hinsichtlich der Leitlinie über „ökologische Abflüsse“ in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Folgen für die Lebewesen im Flussbett durch Unterschreitungen der Restwasserabgaben sowie fehlende Durchlässigkeit stromauf- sowie -abwärts ein? 7. a) Für wie angemessen hält die Staatsregierung die Erklärung des Landratsamts Rosenheim, „die Kraftwerksbetreiber würden (lediglich dazu) aufgefordert, künftig in der Ausleitungsstrecke der Prien a. Chiemsee mindestens 400 Liter Wasser pro Sekunde zu belassen “? b) Wie wertet die Staatsregierung die Forderung, große Wasserkraftanlagen zu modernisieren, statt kleine Anlagen mit Subventionen für erneuerbare Energien zu fördern, obwohl sie nur wenige Haushalte mit Strom versorgen können und zugleich die Ökologie der Gewässer stark beeinträchtigen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.01.2018 Drucksache 17/18094 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18094 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 22.08.2017 1. a) Wie viele Ausleitungskraftwerke bestehen in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen von der Quelle bis zur Mündung (mit Bitte um Angabe der Leistung der Wasserkraftanlagen)? Im Hauptgewässer der Prien existieren zwölf Ausleitungskraftwerke mit einer installierten Leistung von insgesamt 437 kW. In den Zuflüssen zur Prien befinden sich sechs Ausleitungs - und ein Flusskraftwerk mit einer Ausbauleistung von zusammen 407 kW. b) Wie viele der Anlagen speisen den erzeugten Strom in das öffentliche Netz ein bzw. dienen ausschließlich der Selbstversorgung? Von den insgesamt 18 Ausleitungskraftwerken werden nach Datenlage der Wasserkraftdatei (WK-Datei) vier Anlagen ausschließlich zur Selbstversorgung genutzt, die anderen 14 speisen auch in das öffentliche Netz ein. c) Wie viele Haushalte können durch o. g. Anlagen in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen mit Strom versorgt werden? Bei einem durchschnittlichen Haushalt-Jahresstromverbrauch von etwa 3.500 kWh können die 18 Ausleitungskraftwerke rechnerisch ca. 1.200 Haushalte versorgen. 2. a) Wie ökologisch verträglich sind die Kleinwasserkraftanlagen mit einer Leistung von 5 kW in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen von der Quelle bis zur Mündung? Als qualitativer Gradmesser für die ökologische Verträglichkeit einer Wasserkraftanlage kann der sog. Ausbaugrad (Verhältnis Ausbauwassermenge Wasserkraftanlage zum mittleren Abfluss [MQ] des Gewässers) herangezogen werden. Die ökologische Verträglichkeit einer Wasserkraftanlage ist in wasserwirtschaftlicher Hinsicht regelmäßig gegeben, wenn unter anderem das erforderliche Mindestwasser (§ 33 WHG), die Durchgängigkeit (§ 34 WHG) und der Fischpopulationsschutz (§ 35 WHG) sichergestellt sind. Die Leistung einer Wasserkraftanlage hängt maßgeblich von der nutzbaren Fallhöhe und vom Ausbauabfluss ab. Eine Relation zwischen Leistung und ökologischer Verträglichkeit ist daher unabhängig vom konkreten Gewässer (hier: Prien) nicht möglich bzw. irreführend. b) Wie bewertet die Staatsregierung die wirtschaftliche Rentabilität der Wasserkraftanlagen in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen im Hinblick auf die Auflösung von Altrechten? Die Wirtschaftlichkeit einer Wasserkraftanlage hängt wesentlich vom Umfang der Stromerzeugung ab und von den Investitionen, die für Bau und Betrieb der Anlage notwendig sind. Eine Statistik mit entsprechenden Daten zu den bestehenden Anlagen in der Prien und den dazugehörigen Gewässern wird nicht geführt. Eine Ablösung von Altrechten kann in Einzelfällen aus wasserwirtschaftlichen Gründen erfolgen (z. B. bei Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen ). 3. a) Welche Restwasserfestlegungen bestehen für die Ausleitungskraftwerke in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen? Nach Datenlage der WK-Datei ist bei einer Anlage eine Mindestwassermenge von 80 l/s, bei fünf Anlagen von 400 bis 425 l/s festgelegt. Zu einer Anlage liegen in der WK-Datei keine Angaben vor. Bei den dazugehörigen Bächen ist bei vier Anlagen eine Mindestwassermenge von 10 bis 40 l/s festgelegt. b) Welcher Anteil der Anlagen verfügt über keine Festlegung von Restwasserabgaben aufgrund von Altrechten? Sechs der 18 Wasserkraftanlagen besitzen Altrechte und müssen gleichzeitig kein Mindestwasser abgeben. Dem gegenüber stehen vier Anlagen, bei denen trotz vorhandener alter Rechte ein Mindestwasser festgelegt wurde. 4. a) Wie viele Überprüfungen der Restwasserabgabe im Rahmen der regulären technischen Gewässeraufsicht wurden an Ausleitungskraftwerken in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen in den letzten fünf Jahren durchgeführt (mit Bitte um Angabe der Methodik der Überprüfung)? In den letzten fünf Jahren fanden an Ausleitungskraftwerken und zugehörigen Bauwerken der Prien insgesamt 62 Überprüfungen statt. Die Überwachung erfolgte augenscheinlich , wobei Querschnitte und Fließgeschwindigkeiten zur Abschätzung der Mindestwassermenge herangezogen wurden. b) In wie vielen Fällen wurden die Betreiber der Wasserkraftanlagen im Vorfeld über die Kontrollen informiert ? Die Betreiber wurden im Vorfeld nicht über die Mindestwasserkontrollen informiert. c) In welchem Umfang erfolgten die Restwasserabgaben relativ zur festgelegten Wassermenge in den letzten fünf Jahren? Bei der weit überwiegenden Anzahl von Überprüfungen zeigten sich keine Verstöße gegen Mindestwasserauflagen. Bei erheblichen Abweichungen wurde das Landratsamt schriftlich informiert. 5. a) Wie viele Restwasserverstöße erfolgten in der Prien sowie in den dazugehörigen Bächen in den letzten fünf Jahren (mit Bitte um Angabe der Verstoßkategorie „stärkere“ (bis zu 50 Prozent) oder „erhebliche“ (über 50 Prozent) Unterschreitungen der behördlich festgelegten Mindestwassermenge )? Insgesamt gab es 13 Unterschreitungen der festgelegten Mindestwassermenge, davon einmal über 50 Prozent wegen einer Verlandung oberstrom der Wasserkraftanlage. Nach mündlicher Aufforderung der technischen Gewässeraufsicht wurde die Anlandung kurzfristig entnommen. Weiteres siehe Antwort zu Frage 4c. b) In wie vielen Fällen wurde bei stärkeren bzw. erheblichen Unterschreitungen der festgelegten Mindestwassermenge Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Zwangsgeldanordnungen eingeleitet und abgeschlossen? Drucksache 17/18094 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zuständig für etwaige Maßnahmen gegenüber den Betreibern ist das jeweilige Landratsamt. Eine statistische Auswertung dazu liegt nicht vor. c) Für wie sinnvoll im Hinblick auf die lebensnotwendigen Bedürfnisse der Flussfauna hält die Staatsregierung die Tatsache, dass die im Restwasserleitfaden festgelegten Wassermengen den rechnerischen Durchschnitt eines ganzen Jahres darstellen? Der bayerische Restwasserleitfaden „Arbeitsanleitung zur Abschätzung von Mindestabflüssen in wasserkraftbedingten Ausleitungsstrecken“ aus dem Jahr 1999 wird derzeit im Rahmen der Fortschreibung an die aktuellen fachlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die geltende Rechtslage angepasst. Insbesondere ist dies die Neufassung des WHG zum März 2010 (insbesondere §§ 27 bis 31 sowie 33 WHG) unter Berücksichtigung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Darüber hinaus ist der Anfang 2015 von der EU-Kommission herausgegebene Leitfaden (CIS Guidance Document No. 31: „Ecological flows in the implementation of the WFD“) bei der Festlegung von Mindestwasserabflüssen zu berücksichtigen. Der fortgeschriebene Restwasserleitfaden (fortan „Mindestwasserleitfaden“ genannt ) wird auch andere Wassermengen als Ausgangswert für eine ortsbezogene Plausibilisierung enthalten, insofern erübrigt sich eine Bewertung der alten Wassermengen. 6. a) Wie schätzt die Staatsregierung die ökologische Verträglichkeit der Kleinkraftwerke in der Prien von der Quelle bis zur Mündung ein, insbesondere den ökologischen Zustand und die Durchgängigkeit hinsichtlich der Leitlinie über „ökologische Abflüsse“ in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ? Die Nutzung der Prien zur Energieerzeugung durch Kleinwasserkraftanlagen kann bei einer Gesamtbetrachtung im bisherigen Umfang grundsätzlich als mit den Zielen der WRRL vereinbar eingeschätzt werden. b) Wie schätzt die Staatsregierung die Folgen für die Lebewesen im Flussbett durch Unterschreitungen der Restwasserabgaben sowie fehlende Durchlässigkeit stromauf- sowie -abwärts ein? Die Unterschreitung bzw. das Fehlen erforderlicher Mindestwasserabflüsse kann ein Risiko hinsichtlich des Erhalts des Zustands darstellen, ebenso die teilweise nicht vorhandene Durchgängigkeit flussaufwärts. Im Hinblick auf die flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit ist davon auszugehen, dass durch die über längere Zeit des Jahres vorhandene Wehrüberströmung und durch vorhandene Fischaufstiegsanlagen die Durchgängigkeit flussab in ausreichendem Umfang gegeben ist. Fischaufstiegsanlagen sind ein wichtiges Element für die Durchgängigkeit von Fließgewässern. 7. a) Für wie angemessen hält die Staatsregierung die Erklärung des Landratsamts Rosenheim, „die Kraftwerksbetreiber würden (lediglich dazu) aufgefordert , künftig in der Ausleitungsstrecke der Prien a. Chiemsee mindestens 400 Liter Wasser pro Sekunde zu belassen“? Das Landratsamt Rosenheim hat in einem Fall eine Anordnung auf Einhaltung der Mindestwassermenge von 400 l/s und Herstellung der Durchgängigkeit der Stauanlage vorbereitet . Weitere Stauanlagenbetreiber an der Prien werden auf die rechtliche Verpflichtung zur Mindestwasserabgabe hingewiesen, bei Nichtbefolgung wird ebenfalls eine entsprechende Anordnung erlassen. Damit wird auch die vorgeschriebene Anhörung der Betroffenen nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) erfüllt . Im Vorfeld wurde auf Anweisung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereits 2014 die Einhaltung der Mindestwasserabgaben durch die technische Gewässeraufsicht in Bayern verstärkt überprüft und mit entsprechenden Nachkontrollen ab 2015 fortgesetzt. Verstöße wurden zur Ahndung an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weitergegeben. Derzeit wird der bayerische Restwasserleitfaden überarbeitet . Auf der Basis des neuen Mindestwasserleitfadens sollen bestehende Bescheide überprüft und ggf. angepasst werden. b) Wie wertet die Staatsregierung die Forderung, große Wasserkraftanlagen zu modernisieren, statt kleine Anlagen mit Subventionen für erneuerbare Energien zu fördern, obwohl sie nur wenige Haushalte mit Strom versorgen können und zugleich die Ökologie der Gewässer stark beeinträchtigen? Wasserkraft ist eine heimische dezentrale und zuverlässige Energiequelle, die einen hohen Anteil gesicherter Leistung bereitstellt. Mit hohen Wirkungsgraden und langer Lebensdauer der Turbinen und Generatoren wird mit Wasserkraft effektiv, effizient, nachhaltig und CO2-arm Strom erzeugt. Neben der Energieerzeugung leistet die Wasserkraft wertvolle Beiträge zum Hochwasserschutz, zur Sicherung und Stabilisierung von Gewässersohlen, Uferstreifen und Querbauwerken . Auch wenn die kleinen Wasserkraftanlagen in der Summe nur einen begrenzten Anteil an der Stromerzeugung haben, kommt ihnen wirtschaftliche Bedeutung zu, weil sie noch andere Aufgaben übernehmen. Kleine Anlagen sind oft aus historischen Gründen Teil von landwirtschaftlichen Betrieben oder Handwerksbetrieben, die sie kostengünstig mit Strom versorgen und zu deren Erhalt sie daher beitragen. Strom, der aus kleinen Anlagen in die Netze eingespeist wird, dient der Stromversorgung und vor allem auch der Stabilisierung der Netze. Zudem gilt auch für kleine Wasserkraftanlagen, dass diese nur im Einklang mit dem WHG ausgebaut werden dürfen. Circa 70 Prozent des Ausbaupotenzials der Wasserkraft in Bayern liegt in der Modernisierung und Nachrüstung bestehender Anlagen. Zudem gibt der Bundesgesetzgeber vor, dass die zuständige Behörde prüfen muss, ob an bestehenden Staustufen und sonstigen Querverbauungen eine Wasserkraftnutzung nach den Standortgegebenheiten möglich ist. Die pauschale Forderung, große Anlagen zu modernisieren , statt kleine Anlagen zu fördern, wird deshalb nicht als zielführend gesehen. Vielmehr ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 2a verwiesen.