Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2017 Folgen der vermehrten Einreise von Flüchtlingen für das Gesundheitswesen in Bayern In einer Pressemitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.12.2015 kündigte Staatsministerin Melanie Huml eine Studie an, die die mittelfristigen Folgen der Ankunft zahlreicher Flüchtlinge für die medizinische Versorgung im Freistaat überprüfen sollte. Laut Pressemitteilung sollten erste Ergebnisse Mitte 2017 vorliegen. Wie auch in der Pressemitteilung und im allgemeinen Sprachgebrauch meint der Begriff „Flüchtling“ hier nicht nur Personen mit Flüchtlingsstatus. Je nachdem, welche Gruppe in der Studie untersucht wurde, kann der Begriff „Flüchtling“ auch Asylsuchende, anerkannte Asylbewerber und Menschen, die subsidiären oder nationalen Schutz erhalten haben, miteinbeziehen . Ich frage die Staatsregierung: 1.1 In welchen Bereichen (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Krankenhäuser, Geburtshilfe, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung) gibt es einen zusätzlichen Bedarf an medizinischer Versorgung infolge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen ? 1.2 Wie groß ist dieser zusätzliche Bedarf in den verschiedenen Bereichen (bitte mit Zahlen nach Bereichen aufschlüsseln )? 1.3 Wie verteilt sich der eventuelle zusätzliche Bedarf auf die Regierungsbezirke Bayerns? 2.1 Wie kann sich die Versorgungslandschaft in Bayern auf einen eventuellen zusätzlichen Bedarf (beispielsweise , aber nicht beschränkt auf mehr Personal und Krankenhausbetten) einstellen? 2.2 Mit wie vielen Arztbesuchen von Flüchtlingen ist im Durchschnitt zu rechnen? 3.1 Wie hoch sind die eventuellen zusätzlichen Kosten für die Krankenkassen? 3.2 Wie hoch sind die eventuellen zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen? 3.3 Wie hoch sind die eventuellen zusätzlichen Kosten für die Kommunen? 4.1 Stieß die medizinische Versorgung in Bayern durch die vermehrte Einreise von Flüchtlingen im Sommer 2015 an ihre Grenzen? 4.2 Wenn ja, inwiefern und in welchen Bereichen? 5.1 Unterscheiden sich die medizinischen Bedürfnisse von Flüchtlingen von den medizinischen Bedürfnissen der anderen Bewohner und Bewohnerinnen des Freistaates ? 5.2 Wenn ja, inwiefern? 6. Wie viele Flüchtlinge könnte die medizinische Versorgung in Bayern pro Jahr verkraften, ohne dass es zu Kapazitätsproblemen kommen würde? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.08.2017 Sämtliche Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Erstellung des Gutachtens „Auswirkungen des Zustroms von Asylbewerbern auf die gesundheitliche Versorgung in Bayern“ durch die Auftragnehmer, die Universität Bayreuth und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, hat sich verzögert, da die Erhebung der Daten vor Ort mehr Zeit in Anspruch genommen hat als geplant. Verglichen mit dem Jahr 2015 lag 2016 die Zahl des Flüchtlingszustroms nach Deutschland deutlich niedriger. Aufgrund der demzufolge sinkenden Zahl der Bewohner in den Aufnahmeeinrichtungen und den Asylbewerberunterkünften war die Befragung von Asylsuchenden mit einem nicht vorhersehbaren deutlichen Mehraufwand verbunden, der zu zeitlichen Verzögerungen führte. Daher liegt zum jetzigen Zeitpunkt das endgültige Gutachten noch nicht vor. Da sich die einzelnen Fragen der Schriftlichen Anfrage alle auf das Gutachten beziehen, sind dessen Ergebnisse für die Beantwortung abzuwarten. Eine Beantwortung der einzelnen Fragen ist daher aktuell noch nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.01.2018 Drucksache 17/18097 Bayerischer Landtag