Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 18.07.2017 Hortbetreuung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Grundschülerinnen und Grundschüler wurden im vergangenen Jahr in einem Hort betreut? 1.2 Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? 1.3 Wie hat sich die Zahl der Horte in den vergangenen Jahren entwickelt? 2.1 Wie viele Grundschülerinnen und Grundschüler nehmen ein Angebot in einer Mittagsbetreuung wahr? 2.2 Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen Jahren entwickelt? 3.1 Wie viele Kinder konnten im vergangenen Schuljahr 2016/2017 aufgrund fehlender Plätze keinen Hort besuchen ? 3.2 Wie hat sich der „Nachfrageüberschuss“ in den vergangenen Jahren entwickelt? 3.3 Wie viele der Grundschülerinnen und Grundschüler nutzen die Mittagsbetreuung lediglich deshalb, weil sie keinen Hortplatz bekommen haben? 4.1 Wie gestaltet sich die Situation zum Schuljahr 2017/2018? 4.2 Wie viele Kinder und ihre Familien erhalten aufgrund fehlender Plätze keinen Hortplatz? 4.3 Wie viele müssen auf eine Mittagsbetreuung ausweichen ? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Situation bei Angebot und Nachfrage von Hortplätzen? 5.2 Wie viele neue Hortplätze sind derzeit in Planung oder Bau? 5.3 Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um das Angebot weiter auszubauen? 6.1 Wie hoch war die durchschnittliche Buchungszeit im Hort im Schuljahr 2016/2017 (bitte differenziert nach Jahrgangsstufen)? 6.2 Wie hoch war die durchschnittliche Buchungszeit von Kindern mit Migrationshintergrund und Asylbewerbern ? 7.1 Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen Gebühren für die Betreuung im Hort? 7.2 Wie hat sich die Höhe der Gebühren in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? 7.3 Wie viele Familien sind von diesen Gebühren aus sozialen Gründen befreit? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.08.2017 1.1 Wie viele Grundschülerinnen und Grundschüler wurden im vergangenen Jahr in einem Hort betreut ? Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 50.692 Grundschulkinder im Hort betreut. 1.2 Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? Jahr 2014 2015 2016 Zahl der in Horten betreuten Schulkinder 45.279 48.418 50.692 Quelle: KiBiG.web, Stand: 02.08.2017 1.3 Wie hat sich die Zahl der Horte in den vergangenen Jahren entwickelt? Jahr 2014 2015 2016 Zahl der Horte 859 886 884 Quelle: KiBiG.web, Stand: 02.08.2017 2.1 Wie viele Grundschülerinnen und Grundschüler nehmen ein Angebot in einer Mittagsbetreuung wahr? 2.2 Wie hat sich diese Zahl in den vergangenen Jahren entwickelt? Die angefragten Daten zu Schülerinnen und Schülern, die zum Schuljahr 2016/2017 und in den Jahren zuvor an einer (verlängerten) Mittagsbetreuung teilgenommen haben, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Anzahl der teilnehmenden Grundschülerinnen und Grundschüler an einer Mittagsbetreuung im Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 99.004 99.550 88.542 17. Wahlperiode 16.03.2018 Drucksache 17/18108 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18108 Zusätzlich zu den Angeboten der Mittagsbetreuung wurde zum Schuljahr 2015/2016 mit der offenen Ganztagsschule für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Einrichtung eines weiteren ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebotes an Schulen ermöglicht. An einem offenen Ganztagsangebot nahmen im Schuljahr 2015/2016 zusätzlich rund 6.000 und im Schuljahr 2016/2017 rund 25.000 Schülerinnen und Schüler der Grundschule teil. Die Auswertungen der Daten, wie viele Mittagsbetreuungen auf Grundlage der jeweiligen Richtlinien gefördert wurden und in der entsprechenden Statistik erfasst sind, beziehen sich auf die Erhebung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) bei den Bezirksregierungen und staatlichen Schulämtern im Oktober des jeweiligen Schuljahres. 3.1 Wie viele Kinder konnten im vergangenen Schuljahr 2016/2017 aufgrund fehlender Plätze keinen Hort besuchen? 3.2 Wie hat sich der „Nachfrageüberschuss“ in den vergangenen Jahren entwickelt? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Die Bedarfsermittlung und -planung wird auf kommunaler Ebene durchgeführt. Aufgrund von Anmeldungen bei verschiedenen Trägern und eines in der Regel fehlenden Abgleichs ist davon auszugehen, dass entsprechend aussagefähige Daten nicht flächendeckend vorliegen. 3.3 Wie viele der Grundschülerinnen und Grundschüler nutzen die Mittagsbetreuung lediglich deshalb, weil sie keinen Hortplatz bekommen? Zu den angefragten Daten liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Auf eine gesonderte Erhebung bei den Trägern der Mittagsbetreuung und an den Schulen wurde verzichtet , um diese nicht zusätzlich mit Verwaltungstätigkeiten zu belasten. Zudem ist davon auszugehen, dass diese Information nur die jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben. 4.1 Wie gestaltet sich die Situation zum Schuljahr 2017/2018? 4.2 Wie viele Kinder und ihre Familien erhalten aufgrund fehlender Plätze keinen Hortplatz? Zu den Fragen 4.1 und 4.2 liegen der Staatsregierung keine Daten vor (siehe Antworten zu den Fragen 3.1 und 3.2). 4.3 Wie viele Kinder müssen auf eine Mittagsbetreuung ausweichen? Zu den angefragten Daten liegen der Staatsregierung keine Angaben vor (siehe auch Antwort zu Frage 3.3). 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Situation bei Angebot und Nachfrage von Hortplätzen? 5.2 Wie viele neue Hortplätze sind derzeit in Planung oder Bau? Die Gemeinden sind vorrangig zuständig, ausreichend Plätze zur Kinderbetreuung in Einrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten. Die Gemeinden haben dementsprechend die Bedürfnisse von Kindern und Eltern zu eruieren, den Bedarf festzustellen und auf dieser Grundlage die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die erforderliche Kinderbetreuung sicherzustellen. Die Kommunen tragen daher die Planungs- und Finanzierungsverantwortung für die Kinderbetreuung. Der Staatsregierung liegen zu den derzeit in Planung oder im Bau befindlichen neuen Hortplätzen keine Daten vor. Dies würde eine Abfrage bei allen 2.056 bayerischen Kommunen erfordern, was einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Im Übrigen besteht gegenüber der Staatsregierung keine Auskunftspflicht der Kommunen , da diese im eigenen Wirkungskreis tätig werden. 5.3 Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um das Angebot weiter auszubauen? Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder ist eine der zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Aufgaben. Für Schulkinder in Bayern bestehen vielfältige Möglichkeiten einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Im Grundschulbereich steht mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (Horten, Häusern für Kinder, altersgeöffneten Kindergärten und Tagespflege ) und den schulischen Angeboten (Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule) ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung, um vor Ort eine bedarfsgerechte Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungslandschaft zu gestalten. Als vielversprechend haben sich dabei Modellversuche erwiesen, bei denen Ganztagsschule und Hort kombiniert werden. Die Kombieinrichtungen garantieren eine enge Zusammenarbeit von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften sowie ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch in den unterrichtsfreien Zeiten. Die Staatsregierung beabsichtigt daher, diese Verzahnung von Schule und Jugendhilfe zu einem etablierten Bildungs- und Betreuungsangebot für Schulkinder weiterzuentwickeln. 6.1 Wie hoch war die durchschnittliche Buchungszeit im Hort im Schuljahr 2016/2017 (bitte differenziert nach Jahrgangsstufen)? Die durchschnittliche Buchungszeit von Schulkindern im Hort betrug im Bewilligungsjahr 2016 4,78 Stunden pro Tag (KiBiG.web, Stand: 02.08.2017). Bei der Auswertung des KiBiG.web ist eine Differenzierung nach Jahrgangsstufen nicht möglich. 6.2 Wie hoch war die durchschnittliche Buchungszeit von Kindern mit Migrationshintergrund und Asylbewerbern ? Die durchschnittliche Buchungszeit von Kindern mit Migrationshintergrund im Hort betrug im Bewilligungsjahr 2016 5,10 Stunden pro Tag (KiBiG.web, Stand: 02.08.2017). Die Buchungszeiten von Kindern aus Asylbewerberfamilien werden nicht eigens erhoben. Diese Kinder werden im KiBiG. web als Kinder mit Migrationshintergrund erfasst. 7.1 Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen Gebühren für die Betreuung im Hort? 7.2 Wie hat sich die Höhe der Gebühren in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? In Bayern gibt es keine landesrechtliche Regelung über die Höhe der Elternbeiträge. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge erhoben werden, obliegt aufgrund der Trägerautonomie den jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen . Art. 19 Nr. 5 des Bayerischen Kinderbildungs - und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) regelt lediglich als Fördervoraussetzung, dass die Elternbeiträge entsprechend der Buchungszeiten nach Art. 21 BayKiBiG gestaffelt sein müssen. Drucksache 17/18108 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zur durchschnittlichen Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung im Hort liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor. Dies würde eine Abfrage bei allen bayerischen Kommunen und freien Trägern erfordern, die Horte in Bayern betreiben. Dies wäre nur mit einem unvertretbaren Aufwand möglich. Hinzu kommt, dass es eine uneinheitliche Handhabung gibt, was z. B. unter Elterngebühren zu verstehen ist und ggf. welche Bestandteile (z. B. Spielgeld, Ausflugsgeld, Essensbeitrag) einzurechnen sind. Auch hier besteht keine Auskunftspflicht der Kommunen und der Träger. 7.3 Wie viele Familien sind von diesen Gebühren aus sozialen Gründen befreit? Zahlen hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Die hierfür erforderlichen Erhebungen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wären mit unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Auf eine Abfrage bei den zuständigen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten wurde daher verzichtet. Im Übrigen besteht auch hier keine Auskunftspflicht der Kommunen.