Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 03.08.2017 Gutachten der Firma JOMEC (Berlin) zur Höhenklinik Bischofsgrün Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) hat für die rechtsaufsichtliche Prüfung der Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern, die Höhenklinik in Bischofsgrün zu schließen, einen externen Gutachter, die Firma JOMEC GmbH aus Berlin, hinzugezogen. Die Prüfung durch die Firma JOMEC hat ergeben, dass die Entscheidung des Vorstandes der DRV Nordbayern rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden sei. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Firma JOMEC bei der Erstellung ihres Gutachtens den Kontakt zur Gemeinde Bischofsgrün gesucht hat? b) Wenn nein, warum nicht? 2. a) Wurde die Gemeinde Bischofsgrün vorab (vor der Veröffentlichung in den Medien) von den Ergebnissen des Prüfberichtes informiert? b) Wenn nein, warum nicht? 3. Sieht das StMAS ein Fehlverhalten bei der Erstellung des Prüfberichtes durch die Firma JOMEC im Hinblick auf deren Verhalten gegenüber der Gemeinde Bischofsgrün ? 4. Falls dies der Fall ist, hat dies explizit Auswirkungen auf die Bewertung des Gutachtens durch das StMAS? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.08.2017 1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Firma JO- MEC bei der Erstellung des Gutachtens den Kontakt zur Gemeinde Bischofsgrün gesucht hat? Ob die Firma JOMEC anderweitigen Kontakt zur Gemeinde Bischofsgrün hatte, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Der Gutachtensauftrag beinhaltete lediglich eine „In-augenscheinnahme “ der Höhenklinik Bischofsgrün. An dieser waren Vertreter der Gemeinde nicht beteiligt. b) Wenn nein, warum nicht? Die Gemeinde Bischofsgrün war nicht Beteiligte des Verfahrens. Folgen für die Gemeinde Bischofsgrün bei einer Schließung der Höhenklinik Bischofsgrün waren aus rechtlichen Gründen nicht Gegenstand des rechtsaufsichtlichen Prüfverfahrens und demgemäß auch nicht des Gutachtens. 2. a) Wurde die Gemeinde Bischofsgrün vorab (vor der Veröffentlichung in den Medien) von den Ergebnissen des Prüfberichtes informiert? Nein. b) Wenn nein, warum nicht? Die Gemeinde Bischofsgrün war nicht Beteiligte des Verfahrens. Bei Klinikneubau und Standortentscheidung handelt es sich um ein Vorhaben der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, die daher auch darüber zu befinden hatte, wen sie über den Fortgang ihrer Planungen informiert. 3. Sieht das Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration ein Fehlverhalten bei der Erstellung des Prüfberichtes durch die Firma JOMEC im Hinblick auf deren Verhalten gegenüber der Gemeinde Bischofsgrün? Nein. Auf die Antwort zu Frage 1b) wird verwiesen. 4. Falls dies der Fall ist, hat dies explizit Auswirkungen auf die Bewertung des Gutachtens durch das StMAS? Antwort entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.03.2018 Drucksache 17/18116 Bayerischer Landtag