Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 24.07.2017 Kosten Festspielhaus Bayreuth Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtete, wird die Sanierung des Festspielhauses Bayreuth teurer werden als die bisher eingeplanten 30 Mio. Euro, die unter anderem vom Freistaat Bayern finanziert werden sollen. Der bayerische Ministerpräsident Seehofer hat laut Angaben der Zeitung bereits Zustimmung angedeutet. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist die Beteiligung des Freistaates an den bisherigen Kosten? b) Bis zu welcher Höhe ist der Freistaat bereit, sich an den Kosten zu beteiligen? 2. Welche konkreten Gründe für die Erhöhung der Kosten wurden seitens der Bayreuther Festspiele GmbH geltend gemacht? 3. a) Ist der Freistaat durch die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr oder andere Institutionen an der Projektleitung der Sanierung beteiligt? b) Wenn ja, wie gestaltet sich diese genau? c) Wenn nein, warum nicht? 4. In welcher Form wurden die einzelnen Bauleistungen vergeben? 5. Wann erfolgt eine Befassung im zuständigen Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.08.2017 1. a) Wie hoch ist die Beteiligung des Freistaates Bayern an den bisherigen Kosten? Zur Sanierung des Festspielhauses Bayreuth haben die vier Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH – die Bundesrepublik Deutschland, die Stadt Bayreuth, die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V. und der Freistaat Bayern – zusammen mit der Oberfrankenstiftung und dem Bezirk Oberfranken am 11.09.2013 eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Ausgehend von einem vereinbarten Kostendeckel von 30 Mio. Euro beträgt der Anteil des Freistaates Bayern an dieser Finanzierungsvereinbarung ein Drittel, d. h. 10 Mio. Euro. Bislang sind im Rahmen der Sanierung der Fassaden des Festspielhauses zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 8.204.492,75 Euro angefallen. Seitens des Freistaates Bayern wurden hierzu bisher Zuwendungen in Höhe von 2.734.830,92 Euro bewilligt. b) Bis zu welcher Höhe ist der Freistaat Bayern bereit , sich an den Kosten zubeteiligen? Die Höhe der Beteiligung an den endgültigen Kosten steht noch nicht fest. Hierzu ist zunächst das Ergebnis der baufachlichen Prüfung der aktualisierten Planung und Kostenschätzung abzuwarten. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass insbesondere die Gesellschafter Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern in der Lage sein werden, sich an den erhöhten Kosten zu beteiligen. 2. Welche konkreten Gründe für die Erhöhung der Kosten wurden seitens der Bayreuther Festspiele GmbH geltend gemacht? Die Finanzierungsvereinbarung vom 11.09.2013 für das Festspielhaus baut auf der Grundlage eines im Jahr 2012 vorgelegten Konzeptes des Bayreuther Architekturbüros Stiefler und Seiler auf. Dieses ursprüngliche Konzept war im Wesentlichen auf die Sanierung der Fassaden des Festspielgebäudes sowie auf die Reparatur baulicher Mängel beschränkt. Bestimmte Bereiche wie z. B. Betriebs- und Bühnentechnik, Bühnenturm sowie Brandschutz fanden in diesem Konzept noch keine bzw. keine ausreichende Berücksichtigung . Das von der Bayreuther Festspiele GmbH mit der Gesamtplanung der Sanierung beauftragte Architekturbüro Detlef Stephan, Köln, hat parallel zur Fassadensanierung eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt und festgestellt, dass eine bloße Reparatur baulicher Mängel nicht ausreicht, um insbesondere sicherheitsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen (z. B. Brandschutz, Arbeits - und Versammlungsstättensicherheit). Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme wurde eine Bedarfsplanung für eine Generalsanierung erstellt mit dem Ziel, den Betrieb des Festspielhauses, auch in rechtlicher Hinsicht, uneinge- 17. Wahlperiode 15.03.2018 Drucksache 17/18124 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18124 schränkt sicherzustellen, um für die nächsten 30 bis 40 Jahre weitere Sanierungsmaßnahmen auszuschließen. 3. a) Ist der Freistaat Bayern durch die Oberste Baubehörde oder andere Institutionen an der Projektleitung der Sanierung beteiligt? Die Projektleitung liegt in den Händen der Bauherrin, d. h. der Bayreuther Festspiele GmbH. Der Freistaat Bayern ist nicht an der Projektleitung beteiligt. b) Wenn ja, wie gestaltet sich diese genau? c) Wenn nein, warum nicht? Es handelt sich nicht um eine staatliche Baumaßnahme. Im Vorfeld des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2013 hat die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr darauf hingewiesen, dass eine baufachliche Betreuung durch die staatliche Bauverwaltung daher nicht möglich ist. In der Finanzierungsvereinbarung vom 11.09.2013 haben die Zuwendungsgeber vereinbart, dass der Bund, vertreten durch das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Aufgabe der Obersten Technischen Instanz übernimmt und die Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung entsprechend den Zuwendungsbestimmungen Bau des Bundes dabei von der für den Bund in Bayern tätigen Bauverwaltung (Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern bzw. zuständiges Bauamt) wahrgenommen werden. Über den Bauablauf und entscheidungsrelevante Maßnahmen sind Bund, Freistaat, Bezirk, Stadt, Gesellschaft der Freunde von Bayreuth und Oberfrankenstiftung entsprechend der Finanzierungsvereinbarung regelmäßig und zeitnah zu unterrichten . 4. In welcher Form wurden die einzelnen Bauleistungen vergeben? Alle Vergaben für die Planung, Bau- und Dienstleistung wurden von der Bayreuther Festspiele GmbH als Bauherrin unter Berücksichtigung der Vergabeordnung (VgV), der Bundeshaushaltsordnung (BHO), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A), der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) durchgeführt. Hierfür erfolgte eine Schwellenwertberechnung unter Zuhilfenahme eines Ingenieurbüros, das auch die Verfahren bei der Planungsausschreibung durchgeführt hat. 5. Wann erfolgt eine Befassung im zuständigen Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags? Die Befassung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen erfolgt gemäß Art. 23 und 24 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sobald baufachlich geprüfte Kostenschätzungen und Planungsunterlagen vorliegen und sich abzeichnet, in welcher Höhe eine Beteiligung des Freistaates Bayern erforderlich werden wird, um die nachhaltige Sanierung des Festspielhauses sicherstellen zu können.