Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.07.2017 Lehrerversorgung an niederbayerischen Grundschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ist es richtig, dass im Jahr 2017 116 Grundschullehrerinnen und -lehrer in Niederbayern ihre Lehramtsprüfung abgelegt haben? b) In welchen Regierungsbezirken werden diese Lehrkräfte eingesetzt (bitte getrennt nach Regierungsbezirken ausweisen)? 2. Wie viele Lehrerinnen und -Lehrerstellen an Grundschulen müssen im Schuljahr 2017/2018 in Niederbayern neu besetzt werden? 3. a) Können alle frei werdenden Stellen an Grundschulen in Niederbayern im Schuljahr 2017/2018 mit Grundschullehrerinnen und -lehrern besetzt werden? b) Wenn nicht, wie werden diese freien Stellen besetzt? c) Werden diese freien Stellen auch mit Gymnasiallehrerinnen und -lehrern besetzt? 4. a) Verfügen alle Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, die an Grundschulen eingesetzt werden über, Zusatzqualifikationen , die sie zum Einsatz an Grundschulen befähigen ? b) Wenn ja, welcher Art sind diese Zusatzqualifikationen? c) Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Gymnasiallehrerinnen und -lehrer für den Einsatz an Grundschulen ausgewählt? 5. a) Wie viele Grundschullehrerinnen und -lehrer nehmen in Niederbayern an der externen Evaluation teil? b) Gibt es Pläne, diese Evaluation für einen gewissen Zeitraum auszusetzen? c) Wenn ja, für wie lange? 6. a) Wie viele Grundschullehrerinnen und -lehrer sind in Niederbayern an Gymnasien eingesetzt? b) Gibt es Pläne, diese Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen einzusetzen? c) Wenn nein, warum nicht? 7. a) Ist die Mobile Reserve für das kommende Schuljahr in Niederbayern gesichert? b) Wie viele dieser Stellen sind bereits fest verplant? 8. Wie soll die künftige Lehrerinnen- und Lehrerversorgung in Niederbayern gesichert werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.08.2017 1. a) Ist es richtig, dass im Jahr 2017 116 Grundschullehrerinnen und -lehrer in Niederbayern ihre Lehramtsprüfung abgelegt haben? b) In welchen Regierungsbezirken werden diese Lehrkräfte eingesetzt (bitte getrennt nach Regierungsbezirken ausweisen)? Im Jahr 2017 haben 99 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter für das Lehramt an Grundschulen ihre Zweite Staatsprüfung im Regierungsbezirk Niederbayern erfolgreich abgelegt. Durch weitere Bewerber von der Warteliste und freie Bewerber standen im Jahr 2017 insgesamt 106 Grundschullehrkräfte zur Einstellung in den staatlichen bayerischen Schuldienst aus dem Regierungsbezirk Niederbayern an. Alle in der Antwort zur Frage 1 a) angegebenen Bewerber haben zum Schuljahr 2017/2018 ein Beschäftigungsangebot erhalten, davon 67 im Regierungsbezirk Oberbayern. Die übrigen Bewerber wurden im Regierungsbezirk Niederbayern eingesetzt. Zur Herstellung bedarfsgerechter Personalverhältnisse ist es oft erforderlich, dass Lehrkräfte in einem anderen Regierungsbezirk als dem eingesetzt werden, in dem sie den Vorbereitungsdienst absolviert haben. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) unterbreitet Bewerbern in den staatlichen bayerischen Schuldienst bei der Einstellung ein schulartbezogenes Einstellungsangebot in einem Regierungsbezirk oder an einem Ort entsprechend dem vorliegenden Bedarf; dieser orientiert sich an der Zahl der jeweils zu unterrichtenden Schüler, ggf. auch an der benötigten Fächerkombination . Dabei wird nach Möglichkeit versucht, den Ortswünschen der Bewerber Rechnung zu tragen. Gilt es hierbei eine Auswahl zu treffen, wird gemäß sozialer Dringlichkeit entschieden. Dem Bewerber steht es frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. 2. Wie viele Lehrerinnen und -Lehrerstellen an Grundschulen müssen im Schuljahr 2017/2018 in Niederbayern neu besetzt werden? Zur Sicherstellung einer stabilen Unterrichtsversorgung werden von den einzelnen Regierungen jährlich sämtliche entstehenden Bedarfe, die sich beispielsweise aufgrund von Ruhestandsversetzungen, Elternzeiten oder aus weiteren Gründen ergeben, im Rahmen des Einstellungs- und Versetzungsverfahrens erfasst und durch Neueinstellungen oder Versetzungsbewerber ersetzt. Grundlage hierfür bildet die regionalisierte Schülerprognose für die Grundschulen und Mittelschulen. Gleichzeitig werden die Versorgungswerte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen und Mittel jährlich neu angepasst. Aus der Relation Versor- 17. Wahlperiode 16.03.2018 Drucksache 17/18126 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18126 gungswerte zu Schülerzahlen errechnet sich eine Gesamtzahl an Lehrerstunden, mit denen die Bezirksregierungen bzw. die Staatlichen Schulämter die Klassenbildung für die Gesamtheit der Grundschulen im jeweiligen Schulamtsbezirk organisieren. Die Unterrichts- und Personalversorgung an sämtlichen niederbayerischen Grundschulen wird durch dieses Verfahren auch zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in vollem Umfang sichergestellt sein. Der Prozess der Klassenbildung und Personalversorgung ist erst zu Unterrichtsbeginn im September vollständig abgeschlossen. 3. a) Können alle frei werdenden Stellen an Grundschulen in Niederbayern im Schuljahr 2017/2018 mit Grundschullehrerinnen und -lehrern besetzt werden ? b) Wenn nicht, wie werden diese freien Stellen besetzt ? c) Werden diese freien Stellen auch mit Gymnasiallehrerinnen und -lehrern besetzt? Ein unbefristeter Einsatz im bayerischen Grundschuldienst ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Befähigung für das entsprechende Lehramt vorhanden ist. Diese Befähigung wird durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen erworben. Auch für die Bildung der Mobilen Reserve sind im Bereich der Grund- und Mittelschulen in erster Linie Lehrkräfte vorgesehen, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen durch das erfolgreiche Bestehen zweier Staatsexamina erworben haben. Weiterhin kommen hier auch Personen in Betracht, die auf der Warteliste stehen oder die Möglichkeit einer Beurlaubung wahrnehmen bzw. Elternzeit in Anspruch nehmen. Alle Interessenten aus dieser Personengruppe erhalten ein Beschäftigungsangebot und werden prioritär berücksichtigt. Sollten diese nicht ausreichen, um notwendige Vertretungen abzudecken, ist nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 26.09.2007 (Az. IV.3 – 5 S 7401 – 4.94914) vorgesehen, weitere für eine befristete Vertretung infrage kommende Lehrkräfte einzubeziehen. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrkräfte anderer Lehrämter, u. a. Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien. Aufgrund des bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Grundschulen wird darüber hinaus erstmals ab dem Schuljahr 2017/2018 eine Maßnahme zur Nachqualifizierung für Gymnasial- bzw. Realschullehrkräfte im Bereich Grundschule angeboten, die den Erwerb der Lehramtsbefähigung für Grundschulen zum Ziel hat. Entsprechende Maßnahmen bestehen bereits im Bereich Mittelschule. 4. a) Verfügen alle Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, die an Grundschulen eingesetzt werden über, Zusatzqualifikationen , die sie zum Einsatz an Grundschulen befähigen? b) Wenn ja, welcher Art sind diese Zusatzqualifikationen ? c) Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Gymnasiallehrerinnen und -lehrer für den Einsatz an Grundschulen ausgewählt? Bei der Auswahl der Lehrkräfte, die im Rahmen eines befristeten Vertragsverhältnisses in der Grundschule eingesetzt werden, kommen zunächst Lehrkräfte mit der entsprechenden Lehramtsbefähigung infrage. Sollte dieser Personenkreis nicht ausreichen, um sämtliche zur Verfügung stehenden Beschäftigungsmöglichkeiten abzudecken, kommen in einem weiteren Schritt auch Lehrkräfte in Betracht, die über den Nachweis einer anderen Lehramtsbefähigung verfügen . Sollte eine Reihung nötig sein, da mehr Bewerber als zu vergebende Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sind, erfolgt eine Auswahl nach dem Leistungsprinzip und ggf. weiteren Kriterien, z. B. inwieweit die Lehrkraft bereits Unterrichtserfahrungen in der Grundschule vorweisen kann. Die Teilnehmer an der Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für Grundschulen erhalten gezielte Unterstützung für die besonderen Anforderungen der Schulart. So werden Basisveranstaltungen zu den Themen Grundlagen der Grundschulpädagogik, -didaktik und -methodik sowie Fortbildungsnachmittage zu Themen des Erstunterrichts angeboten. Zudem besteht die Zugangsberechtigung für alle Formate der zentralen, regionalen, lokalen und schulhausinternen Fortbildung. Des Weiteren erfolgt eine fachliche Begleitung durch eine Grundschullehrkraft, die Hospitationen ermöglicht, sowie Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden anbietet. Für diese Tätigkeit erhält die betreuende Lehrkraft eine Anrechnungsstunde . Darüber hinaus erhalten die Gymnasial- und Realschullehrkräfte im Rahmen der Zweitqualifizierung für das Lehramt an Grundschulen im ersten Schulhalbjahr für die Hospitation im Bereich „Anfangsunterricht“ jeweils eine zusätzliche Anrechnungsstunde. Für weitere Lehrkräfte, die im Rahmen eines befristeten Vertragsverhältnisses an Grundschulen unterrichten, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen der zentralen, regionalen, lokalen und schulhausinternen Fortbildung. Darüber hinaus werden Lehrkräfte mit anderer Lehramtsbefähigung im Regierungsbezirk Niederbayern nach Möglichkeiten an größeren Schulen eingesetzt, damit eine fachliche Begleitung durch erfahrene Grundschullehrkräfte gewährleistet ist. 5. a) Wie viele Grundschullehrerinnen und -lehrer nehmen in Niederbayern an der externen Evaluation teil? Die Grundschullehrkräfte, welche die externe Evaluation als Evaluatoren begleiten, erhalten Anrechnungsstunden für ihre Tätigkeit. Im Schuljahr 2017/2018 werden für Grundschullehrkräfte in Niederbayern zu diesem Zweck insgesamt 65 Lehrerwochenstunden als Anrechnungsstunden gewährt . Dies entspricht einem Umfang von ca. 2,3 Vollzeitlehrerstellen . b) Gibt es Pläne, diese Evaluation für einen gewissen Zeitraum auszusetzen? c) Wenn ja, für wie lange? Die interne und externe Evaluation stellen zentrale Elemente einer systematischen Qualitätsentwicklung im Schulsystem dar und sind zu bewährten Instrumenten der Qualitätssicherung und Unterrichtsentwicklung geworden. Sie unterstützen die Schulen auch beim effizienten Einsatz von Ressourcen. Eine generelle vorübergehende Aussetzung der externen Evaluation ist aus Sicht des StMBW daher nicht der geeignete Weg, um die Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Schulen zu unterstützen. Wenn bei einer Schule, die zur Evaluation anstünde, die Voraussetzungen sehr ungünstig sind, kann im konkreten Einzelfall mit der Schulaufsicht vereinbart werden, die Drucksache 17/18126 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Evaluation zu verschieben, um außergewöhnliche Belastungen an der betreffenden Schule zu vermeiden. Solche Gründe wären beispielsweise besondere Herausforderungen durch Eingliederung vieler Flüchtlingskinder, größere Baumaßnahmen an der Schule oder auch ein Wechsel in der Schulleitung. Um den Regierungen bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2016/2017 ab dem Schulhalbjahr entgegenzukommen, wurde zugestimmt, dass in Ausnahmefällen die Evaluation zu diesem Zweck verschoben werden konnte. Da die Maßnahmen zur Personalgewinnung erfolgreich waren, war eine Verschiebung der externen Evaluation im vergangenen Schuljahr jedoch nicht notwendig. Aufgrund der bedarfsgerechten Versorgung der Grundschulen zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wird diese Maßnahme derzeit nicht erwogen. 6. a) Wie viele Grundschullehrerinnen und -lehrer sind in Niederbayern an Gymnasien eingesetzt? Der Einsatz von Grundschullehrkräften an Gymnasien erfolgt im Rahmen des Programms „Einsatz von Grundschullehrkräften an staatlichen Gymnasien und Realschulen (Lotsen )“. Diese Maßnahme, die mit dem Ziel der Intensivierung der Kooperation und des Erfahrungsaustausches zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen veranlasst wurde , bewährt sich seit dem Schuljahr 2008/2009 und wird daher auch im Schuljahr 2017/2018 weitergeführt. In diesem Rahmen ist ein Einsatz von Grundschullehrkräften im Rahmen von 209 Lehrerwochenstunden (entspricht ca. 7,5 Vollzeitlehrerstellen) an den staatlichen Gymnasien in Niederbayern vorgesehen. b) Gibt es Pläne, diese Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen einzusetzen? c) Wenn nein, warum nicht? Vor dem Hintergrund der zum Schulhalbjahr 2017 in einigen Schulamtsbezirken bestehenden dringenden Personalbedarfe hat das StMBW zugestimmt, dass als Lotsen tätige Grundschullehrkräfte im zweiten Schulhalbjahr für Unterrichtseinsätze an Grund- und Mittelschulen ausnahmsweise zurückgeholt werden konnten. Gegebenenfalls konnten ersatzweise dafür an den betreffenden Gymnasien und Realschulen Gymnasiallehrkräfte bzw. Realschullehrkräfte beschäftigt werden, die die von den Lotsen im ersten Schulhalbjahr begonnenen Förder-, Differenzierungs- und Intensivierungsmaßnahmen fortsetzten. Die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen in Niederbayern wird mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 bedarfsgerecht erfolgen. Eine Aussetzung des Lotsenprogrammes ist deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. 7. a) Ist die Mobile Reserve für das kommende Schuljahr in Niederbayern gesichert? Als zentrales Instrument zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in Krankheits- und sonstigen Abwesenheitsfällen von Lehrkräften kommen im Bereich der Grund- und Mittelschulen die Mobilen Reserven zum Einsatz. Die Zahl der Mobilen Reserven wird dabei zum Schuljahr 2017/2018 auf dem Niveau des Vorjahres bereitgestellt. Um den im Schuljahr 2017/2018 weiter gestiegenen Klassenzahlen gerecht zu werden, erfolgt zum Schuljahr 2017/2018 erneut eine Aufstockung der Mobilen Reserve an Grund- und Mittelschulen um 20 Vollzeitkapazitäten, nachdem die Mobile Reserve bereits zum Schuljahr 2016/2017 aus gleichem Grund im Umfang von 30 Vollzeitkapazitäten verstärkt wurde. Die im November und Januar eines Schuljahres jeweils erfolgenden Aufstockungen der Mobilen Reserve werden wie schon im Vorjahr im vollen Umfang wieder auf den Schuljahresbeginn vorgezogen. So stehen zum Schuljahresbeginn 2017/2018 insgesamt 2.397 Vollzeitkapazitäten (davon 212 Vollzeitplanstellen aus dem Bereich der Fachlehrer) für den Einsatz in der Mobilen Reserve zur Verfügung. Die Kontingente wurden den Schüleranteilen entsprechend auf die Regierungsbezirke verteilt. Die Aufstellung der grundständigen Mobilen Reserve ist nach Auskunft der Regierung von Niederbayern gesichert. Im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve sind noch Verträge zu vergeben und durch die Regierung von Niederbayern öffentlich ausgeschrieben. b) Wie viele dieser Stellen sind bereits fest verplant? Die Zuständigkeit für die Planung und Zuteilung der Mobilen Reserven an die einzelnen Schulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Diese nehmen ihre Planung unter Berücksichtigung der konkreten Vertretungsfälle im Schulamtsbezirk vor. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve stehen dabei grundsätzlich für einen Einsatz zur Verfügung. Der Umfang ist dabei so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden im gesamten Schulamtsbezirk eingesetzt und im Vertretungsfall bedarfsgerecht zugewiesen. Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Dauer eines Einsatzes richtet sich nach der Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft und kann damit in der Regel nicht im Voraus bestimmt werden. Die Auslastung der Mobilen Reserve unterliegt in Abhängigkeit von einer Vielzahl von Faktoren (z. B. Krankheitswellen , Fortbildungsinitiativen, Schwangerschaften) regional großen Schwankungen. Wie viele Mobile Reserven für einen Einsatz zur Verfügung stehen, stellt sich damit wöchentlich neu dar. 8. Wie soll die künftige Lehrerinnen- und Lehrerversorgung in Niederbayern gesichert werden? Der Lehrerbedarf wird im Rahmen des zu versorgenden Unterrichts der einzelnen Regierungsbezirke auf der Grundlage der sich verändernden Schülerzahlen jährlich neu erfasst und durch die entsprechenden Neueinstellungen und Versetzungen in den jeweiligen Regierungsbezirken versorgt (s. Frage 2). Die Unterrichts- und Personalversorgung an sämtlichen niederbayerischen Grundschulen wird somit auch zukünftig sichergestellt sein.