Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 19.07.2017 Angaben zur Wohnbauförderung Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den Angaben der Obersten Baubehörde (siehe die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Andreas Lotte Drs. 17/17406) von 18.332 Mietwohnungen im Zeitraum von 2012 bis 2016 zu den Angaben des Landesamts für Statistik (siehe „Wohnraumförderung“/„davon geförderte Wohnungen“ unter dem Link: https:// www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/wohnen/iic3_ wohnen_datenfakten_tabelle.pdf für die Jahre 2012 bis 2016)? b) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den entsprechenden Angaben der Obersten Baubehörde von 4.349 Heimplätzen zu den entsprechenden Angaben des Landesamts für Statistik („davon geförderte Heimplätze“)? 2. a) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den entsprechenden Angaben der Obersten Baubehörde von über 2,4 Mrd. Euro an bewilligten Fördermitteln für den Wohnungsbau zu den entsprechenden Angaben des Landesamts für Statistik („Wohnraumförderung insgesamt“)? b) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den entsprechenden Angaben der Obersten Baubehörde von über 2,4 Mrd. Euro an bewilligten Fördermitteln für den Wohnungsbau zu den Angaben des aktuellen Berichts zur sozialen Lage in Bayern auf Seite 152 („In den letzten fünf Jahren wurden über 1,4 Mrd. Euro in den Wohnungsbau investiert.“)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.08.2017 1. a) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den Angaben der Obersten Baubehörde (siehe die Anfrage ans Plenum von Lotte Drs. 17/17406) von 18.332 Mietwohnungen im Zeitraum von 2012 bis 2016 zu den Angaben des Landesamts für Statistik (siehe „Wohnraumförderung “/ „davon geförderte Wohnungen“ unter dem Link: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/buw/ wohnen/iic3_wohnen_datenfakten_tabelle.pdf für die Jahre 2012 bis 2016)? b) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den entsprechenden Angaben der Obersten Baubehörde von 4.349 Heimplätzen zu den entsprechenden Angaben des Landesamts für Statistik („davon geförderte Heimplätze“)? Je nach Anlass und Fragestellung müssen zu einer sachund ergebnisorientierten Darstellung Fördermittel und Förderergebnis in unterschiedlicher Weise aufbereitet und aggregiert werden. So auch bezüglich der beiden genannten Publikationen. Zur umfassenden Darstellung der Leistungen wurden im 4. Bayerischen Sozialbericht alle Wohnungen und Heim-/ Wohnplätze zusammengefasst, die in den Jahren 2012 bis 2016 durch die Staatsregierung in Bayern subventioniert wurden. Die Anfrage zum Plenum, Drs. 17/17406, bezog sich auf Angaben im 4. Bayerischen Sozialbericht. Hier werden die Zahlen 18.322 Mietwohnungen und 4.349 Heimplätze sowie 5.029 Wohnplätze für Studierende genannt. Demgegenüber sind in der angesprochenen Tabelle „Daten und Fakten“ auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr die Förderzahlen der allgemeinen Wohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Modernisierungsprogramm genannt. Damit kann eine in sich konsistente langfristige Zeitreihe der staatlichen Wohnraumförderung seit 1988 abgebildet werden. In nachfolgender Übersicht sind die aggregierten Förderergebnisse im Förderzeitraum 2012 bis 2016 für Mietwohnraum und Heimplätze im Einzelnen ersichtlich: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/18136 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18136 Programme Übersicht Internet Daten und Fakten Angaben 4. Sozialbericht und Drs. 17/17406 Mietwohnungen Heimplätze Mietwohnungen Heimplätze Staatliche Wohnraumförderung (Bayerisches Wohnungsbauprogramm ) 10.426 2.327 10.426 2.327 Bayer. Modernisierungsprogramm 6.438 2.022 6.438 2.022 Staatliches Sofortprogramm nicht in der Zeitreihe enthalten X 700 X Kommunales Wohnraumförderungsprogramm nicht in der Zeitreihe enthalten X 758 X Studentenwohnraumförderung X nicht in der Zeitreihe enthalten X 5.029 insgesamt: 16.864 4.349 18.322 9.378 x – nicht förderfähig Die Differenz zur Gesamtzahl von rund 45.800 geförderten Wohneinheiten im Wohnungsbau in Bayern in den Jahren 2012–2016 erklärt sich mit Fördermaßnahmen von Eigenwohnraum , vgl. Drs. 17/17406. Die Zahlen über die Bewilligungen sind den Förderberichten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo ) für die jeweiligen Jahre entnommen. Die BayernLabo veröffentlicht jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik. Der Förderbericht stellt ausführlich die Jahresergebnisse, unter anderem nach Regierungsbezirken, dar. Der Förderbericht für das Jahr 2016 wurde im Juli 2017 vorgelegt. Die Mitglieder des Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Förderberichts. Im Internet sind die Berichte unter www.bay ernlabo.de/foerderinstitut/bayernlabo/publikationen/ einsehbar . 2. a) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den entsprechenden Angaben der Obersten Baubehörde von über 2,4 Mrd. Euro an bewilligten Fördermitteln für den Wohnungsbau zu den entsprechenden Angaben des Landesamts für Statistik („Wohnraumförderung insgesamt“)? b) Wie erklärt die Staatsregierung die Differenz zwischen den entsprechenden Angaben der Obersten Baubehörde von über 2,4 Mrd. Euro an bewilligten Fördermitteln für den Wohnungsbau zu den Angaben des aktuellen Berichts zur sozialen Lage in Bayern auf Seite 152 („In den letzten fünf Jahren wurden über 1,4 Mrd. Euro in den Wohnungsbau investiert.“)? Auf Seite 152 des 4. Bayerischen Sozialberichts wird zunächst die Summe der bewilligten Fördermittel in den Jahren 2012 bis 2016 in der allgemeinen staatlichen Wohnraumförderung genannt. Die weiteren Programme werden im nachfolgenden Text unter Angabe verfügbarer Fördermittel erläutert. In der Antwort zur Anfrage zum Plenum bezüglich der Angaben im 4. Bayerischen Sozialbericht wurden die bewilligten Mittel für den Wohnungsbau in Bayern für alle subventionierten Wohnungen und Heim-/Wohnplätze in Bayern genannt. Die im staatlichen Sofortprogramm eingesetzten Mittel wurden dabei nicht als „bewilligt“ eingeordnet, da sich der Staat nicht selbst fördert. Im weiteren Sinne sind die im staatlichen Sofortprogramm gebauten Wohnungen gleichwohl „subventioniert“. In der angesprochenen Tabelle „Daten und Fakten“ auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) sind die jeweils im Haushaltsplan für die allgemeine staatliche Wohnraumförderung pro Jahr veranschlagten Fördermittel seit 1988 aufgeführt. In nachfolgender Übersicht sind die verschiedenen aggregierten Angaben im Förderzeitraum 2012 bis 2016 für Miet- und Eigenwohnraum sowie Heim-/Wohnplätze im Einzelnen ersichtlich: Drucksache 17/18136 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Übersicht Internet Daten und Fakten Angaben 4. Sozialbericht , S. 152 Angaben 4. Sozialbericht und Drs. 17/17406 Haushaltsplan Mrd. Euro Bewilligungen Mrd. Euro Bewilligungen Mrd. Euro Staatliche Wohnraumförderung (Bayerisches Wohnungsbauprogramm) 1,32*) 1,48 1,48 Bayerisches Modernisierungsprogramm**) 0,00 im Bericht an anderer Stelle aufgeführt 0,40 Staatliches Sofortprogramm Nicht in der Zeitreihe enthalten im Bericht an anderer Stelle genannt Die hierfür eingesetzten Mittel wurden nicht als bewilligte Mittel aufgeführt, da der Staat sich nicht selbst fördert. Kommunales Wohnraumförderungsprogramm nicht in der Zeitreihe enthalten im Bericht an anderer Stelle genannt 0,06 Studentenwohnraumförderung nicht in der Zeitreihe enthalten im Bericht an anderer Stelle aufgeführt 0,16 Bayer. Zinsverbilligungsprogramm (Einzelförderung)**) nicht in der Zeitreihe enthalten im Bericht nicht eigens aufgeführt 0,36 insgesamt: 1,32 1,48 2,46 *) Ohne die im Epl. 10 veranschlagten Mittel des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zur Förderung von Heimen für Menschen mit Behinderung, diese werden aber von den Bewilligungsstellen für die Mietwohnraumförderung an den Bezirksregierungen bewilligt. **) Eigenmittelprogramme der BayernLabo; im Staatshaushalt werden die von der BayernLabo eingesetzten eigenen Mittel zur Zinsverbilligung der Kapitalmarktdarlehen nicht veranschlagt.