Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.07.2017 Sportunterricht an Bayerns Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Unterrichtsstunden Sport wurden in den Schuljahren seit 2014/2015 bis einschließlich dem Schuljahr 2016/2017 an den einzelnen Schularten bzw. Schulen unterrichtet, bitte aufgeschlüsselt nach – der Soll-Unterrichtsstundenzahl im Fach Sport an den einzelnen Schularten? – der Ist-Unterrichtsstundenzahl im Fach Sport an den einzelnen Schularten? – den Ursachen, sollte es Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Stunden geben? 2. Wie viele entsprechende Lehrkräfte mit der notwendigen Fakultas für das Fach Sport standen im genannten Zeitraum den einzelnen Schularten zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach – der Vollzeitstellenäquivalente an den einzelnen Schularten (Soll-Stand)? – der Vollzeitstellenäquivalente an den einzelnen Schularten (Ist-Stand)? 3. Wie viele Lehrkräfte mit der Fakultas Sport standen im genannten Zeitraum aufgrund von Dienstfähigkeit längerfristig (mindestens sechs Wochen) nicht für den Sportunterricht zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach – dem Alter der entsprechenden Lehrkräfte (unter 30, 31–40, 41–50, 51–60, über 60)? – der Verteilung dieser Lehrkräfte auf die entsprechenden Schularten? 4. Wie viele Lehrkräfte mit der Fakultas für Sport, die noch ein Unterrichtsfach haben, unterrichteten im genannten Zeitraum nur in dem anderen Unterrichtsfach, bitte aufgeschlüsselt nach – der Anzahl der betroffenen Lehrkräfte nach den jeweiligen Schularten? – den Gründen (fachliche Gründe, gesundheitliche Gründe)? 5. An welchen Schulen in Bayern musste im genannten Zeitraum der Sportunterricht eingeschränkt werden, da die notwendigen Räumlichkeiten für Sport (Turnhalle , Schwimmbad etc.) nicht ausreichend zur Verfügung standen? 6. Wie viele Sportlehrkräfte wurden im genannten Zeitraum frühzeitig in den Ruhestand versetzt, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage waren , den Unterricht im Fach Sport zu erteilen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31.08.2017 1. Wie viele Unterrichtsstunden Sport wurden in den Schuljahren seit 2014/2015 bis einschließlich dem Schuljahr 2016/2017 an den einzelnen Schularten bzw. Schulen unterrichtet, bitte aufgeschlüsselt nach – der Soll-Unterrichtsstundenzahl im Fach Sport an den einzelnen Schularten? – der Ist-Unterrichtsstundenzahl im Fach Sport an den einzelnen Schularten? – den Ursachen, sollte es Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Stunden geben? Die Unterrichtsstunden im Fach Sport sind in den Stundentafeln der allgemeinbildenden Schularten wie folgt verankert: Die Stundentafel der Grundschule sieht in Jahrgangsstufe (Jgst.) 1 zwei Wochenstunden (WS) und in den Jahrgangsstufen 2, 3 und 4 je drei WS vor. Die Stundentafeln der Mittelschulen , Realschulen und Wirtschaftsschulen sehen je zwei WS Basissportunterricht und – falls räumlich, personell und organisatorisch möglich – zwei WS Differenzierten Sportunterricht (DSU) bzw. Erweiterten Basissportunterricht (EBSU) vor (Ausnahme Jahrgangsstufe 10 Mittelschule: eine WS DSU). Die Stundentafel des achtjährigen Gymnasiums sieht in den Jgst. 5–7 je drei und in den Jgst. 8–10 je zwei WS Sportunterricht vor. Zur Beantwortung dieser Frage wird darüber hinaus auf die Antwort der Staatsregierung vom 31.05.2017 zu den Fragen 1, 19, 20, 21, 22 und 23 der Interpellation der Fraktion FREIE WÄHLER „Bewegtes Lernen 2020“ Drs. 17/17207 verwiesen. Für das Schuljahr 2016/2017 werden ergänzend die folgenden Angaben bereitgestellt: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.04.2018 Drucksache 17/18138 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18138 – Sportindex 2016/2017: Schulart Jahrgangsstufe Sportindex im Schuljahr 2016/17 Mittelschule 5–6 3,00 Mittelschule 7–10 2,54 Realschule (staatlich) 5–6 2,61 Realschule (staatlich) 7–10 2,08 Gymnasium (staatlich) 5–6 3,30 Gymnasium (staatlich) 7–10 2,35 Bei den Werten für das Gymnasium ist zu beachten, dass nach Anlage 1 der Gymnasialschulordnung (GSO) eine Sportstunde von der Jahrgangsstufe 7 in die Jahrgangsstufe 5 oder 6 verlegt werden kann. – Anteil der nicht erteilten Unterrichtsstunden im Fach Sport an staatlichen Schulen im Schuljahr 2016/2017: Schulart Anteil der nicht erteilten Unterrichtsstunden im Fach Sport an staatlichen Schulen im Schuljahr 2016/2017 Sport männlich Sport weiblich Sport koedukativ Grund-/Mittelschule 0,1 % 0,1 % 0,1 % Realschule 0,1 % 0,2 % 0,0 % Gymnasium 0,1 % 0,1 % 0,0 % 2. Wie viele entsprechende Lehrkräfte mit der notwendigen Fakultas für das Fach Sport standen im genannten Zeitraum den einzelnen Schularten zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach – der Vollzeitstellenäquivalente an den einzelnen Schularten (Soll-Stand)? – der Vollzeitstellenäquivalente an den einzelnen Schularten (Ist-Stand)? In folgender Tabelle zu Frage 2 ist für die Schuljahre 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 die Anzahl der Lehrkräfte (umgerechnet in Vollzeitlehrereinheiten) mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport an staatlichen Grund- und Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien ausgewiesen. Dem gegenübergestellt ist jeweils die rechnerisch benötigte Anzahl an Lehrkräften (in Vollzeitlehrereinheiten), die zur Abdeckung der Unterrichtsstunden im Fach Sport notwendig sind. Schulart Lehrkräfte (umgerechnet in Vollzeitlehrereinheiten) an staatlichen Schulen mit der Lehrbefähigung für das Fach Sport im Schuljahr Lehrkräfte (umgerechnet in Vollzeitlehrereinheiten) an staatlichen Schulen, die zur Abdeckung der Unterrichtsstunden im Fach Sport notwendig sind, im Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Grund-/Mittelschule1 34.112 33.858 33.762 2.649 2.671 2.714 Realschule2 1.613 1.535 1.545 691 672 658 Gymnasium2 3.113 3.059 3.020 1.406 1.382 1.362 1 An Grund- und Mittelschulen ist zu beachten, dass alle Absolventen des Lehramts für Grund- und Mittelschulen (ehemals: Volksschulen) die Lehrbefähigung für das Fach Sport erwerben. 2 Im Rahmen der Lehramtsausbildung erwerben Lehrkräfte an Realschulen und Gymnasien die Lehrbefähigung grundsätzlich in zwei Fächern. Entsprechend erfolgt der Unterrichtseinsatz. 3. Wie viele Lehrkräfte mit der Fakultas Sport standen im genannten Zeitraum aufgrund von Dienstfähigkeit längerfristig (mindestens sechs Wochen) nicht für den Sportunterricht zur Verfügung, bitte aufgeschlüsselt nach – dem Alter der entsprechenden Lehrkräfte (unter 30, 31–40, 41–50, 51–60, über 60)? – der Verteilung dieser Lehrkräfte auf die entsprechenden Schularten? 4. Wie viele Lehrkräfte mit der Fakultas für Sport, die noch ein Unterrichtsfach haben, unterrichteten im genannten Zeitraum nur in dem anderen Unterrichtsfach , bitte aufgeschlüsselt nach – der Anzahl der betroffenen Lehrkräfte nach den jeweiligen Schularten? – den Gründen (fachliche Gründe, gesundheitliche Gründe)? 6. Wie viele Sportlehrkräfte wurden im genannten Zeitraum frühzeitig in den Ruhestand versetzt, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage waren, den Unterricht im Fach Sport zu erteilen? Drucksache 17/18138 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Das Staatsministerium geht davon aus, dass Frage 3 eigentlich auf Lehrkräfte hätte abstellen sollen, die krankheitsbedingt längerfristig nicht zur Verfügung standen. Krankheitszeiten werden nicht im zentralen Personalverwaltungsprogramm VIVA oder sonstwie in der elektronischen Datenverarbeitung erfasst. Gleiches gilt hinsichtlich der Gründe für eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Auch obliegt der konkrete Lehrereinsatz vor Ort der jeweiligen Schulleitung. Um die Anzahl der im Mittelpunkt der Fragen 3, 4 und 6 stehenden Lehrkräfte an allen Schularten zu ermitteln, müssten daher zur Beantwortung dieser Fragen alle staatlichen Schulen angeschrieben und mit der Prüfung beauftragt werden bzw. hinsichtlich Frage 6 auch jeder Personalakt aller voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte einzeln durchgesehen und statistisch ausgewertet werden. Zur Vermeidung dieses außerordentlich hohen Verwaltungsaufwands wurde von einer solchen Erhebung abgesehen. 5. An welchen Schulen in Bayern musste im genannten Zeitraum der Sportunterricht eingeschränkt werden, da die notwendigen Räumlichkeiten für Sport (Turnhalle, Schwimmbad etc.) nicht ausreichend zur Verfügung standen? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 31.05.2017 zu den Fragen 47 f. der Interpellation der Fraktion FREIE WÄHLER „Bewegtes Lernen 2020“ Drs. 17/17207 verwiesen. Die Ausführungen zum Schwimmunterricht gelten dabei sinngemäß ebenso für den Sportunterricht.