Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.08.2017 Frauenhäuser am Untermain Viel zu oft sind Frauen, leider auch im häuslichen Umfeld, Gewalt ausgesetzt. In Notsituationen sind Frauenhäuser oft der einzige sichere Zufluchtsort für die betroffenen Frauen und Kinder. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt gingen in den Jahren 2011 bis 2016 bei den Polizeiinspektionen am Untermain und der Stadt Aschaffenburg ein? 2. Ist es richtig, dass es am Untermain einschließlich der Stadt Aschaffenburg nur ein Frauenhaus gibt? 3. Falls Frage 2 mit Ja beantwortet wird, aus welchen Gründen gibt es nur dies eine? 4. a) Wie viele Hilfe suchende Frauen wurden seit der Eröffnung dieses Frauenhauses abgewiesen? b) An welches Frauenhaus bzw. an welche Frauenhäuser außerhalb des Untermains und der Stadt Aschaffenburg wurden diese Frauen weiterverwiesen? c) Konnten die Hilfe suchenden Frauen dort aufgenommen werden? 5. Falls Frage 2 mit Nein beantwortet wird, wo gibt es am Untermain weitere Frauenhäuser, mit welchen Kapazitäten und welcher Auslastung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsminis terium des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.09.2017 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt gin gen in den Jahren 2011 bis 2016 bei den Polizeiin spektionen am Untermain und der Stadt Aschaf fenburg ein? Häusliche Gewalt umfasst im Sinne der statistischen Erfassung der Bayerischen Polizei grundsätzlich alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Insbesondere fallen darunter Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte , auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Häusliche Gewalt umfasst also gemäß Definition nicht unmittelbar alle Fälle von Gewalt in der Familie , sondern ausschließlich (Ex-)Partnergewalt. Die Auswertung der Anzeigen im Phänomenbereich häusliche Gewalt erfolgte durch das örtlich zuständige Polizeipräsidium Unterfranken auf Basis der Daten des Vorgangsbearbeitungssystems der Bayerischen Polizei – IGVP (Einlaufstatistik) für den „Tatortbereich Aschaffenburg“ mit Stand zum 17.08.2017. Dieser Tatortbereich entspricht dem in der Fragestellung genannten Bereich. Es ist zu beachten , dass es sich bei IGVP um eine dynamische Datenbasis handelt und die Daten lediglich den bei der jeweiligen Erfassung des Sachverhalts bekannten Informationsstand darstellen. Entsprechend ist zu berücksichtigen, dass IGVP systembedingt nur eine eingeschränkt geeignete Grundlage für fundierte statistische Aussagen darstellt. Anzumerken ist, dass bei der nachfolgenden Darstellung der Anzahl der Anzeigen zwischen Einzel- und Sammelvorgängen unterschieden wird. So werden Taten/Ereignisse z. B. aufgrund gleichen Täters oder Betroffenenkreises sowie eines sachlichen und/oder zeitlichen Zusammenhangs zu einem Sammelvorgang zusammengefasst. Dies vorausgeschickt stellen sich die Zahlen wie folgt dar: Anzeigen Aufnahme jahr Einzelvorgänge Sammel vorgänge SUMME 2011 412 248 660 2012 547 319 866 2013 572 332 904 2014 585 369 954 2015 461 291 752 2016 577 358 935 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/18145 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18145 2. Ist es richtig, dass es am Untermain einschließlich der Stadt Aschaffenburg nur ein Frauenhaus gibt? Nach Kenntnis der Staatsregierung gibt es in der Planungsregion Bayerischer Untermain nur das staatlich geförderte Frauenhaus Aschaffenburg, dessen Träger der Kreisverband Aschaffenburg e. V. der Arbeiterwohlfahrt ist. 3. Falls Frage 2 mit Ja beantwortet wird, aus welchen Gründen gibt es nur dies eine? Die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen ist Teil der Daseinsvorsorge und damit in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Um die Grundversorgung an Frauenund Kinderplätzen in Frauenhäusern sicherzustellen und zugleich zu erreichen, dass sich möglichst jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt in Bayern an der Finanzierung eines Frauenhauses beteiligt, wurde im Jahr 1993 vom damaligen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den als Träger von Frauenhäusern betroffenen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege das Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern entwickelt. Frauenhäuser sind Einrichtungen mit örtlichem und überörtlichem Einzugsbereich . Deshalb ist nach dem Gesamtkonzept vorgesehen, dass sich mehrere Landkreise und eine kreisfreie Stadt, gegebenenfalls auch mehrere kreisfreie Städte einem Frauenhaus zuordnen und sich an der Finanzierung beteiligen. In der Region Bayerischer Untermain haben sich alle Landkreise (Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg ) und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg dem Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt in Aschaffenburg zugeordnet. 4. a) Wie viele Hilfe suchende Frauen wurden seit der Eröffnung dieses Frauenhauses abgewiesen? b) An welches Frauenhaus bzw. an welche Frauen häuser außerhalb des Untermains und der Stadt Aschaffenburg wurden diese Frauen weiterverwie sen? c) Konnten die Hilfe suchenden Frauen dort aufge nommen werden? Die Zahl der abgewiesenen bzw. weitervermittelten Frauen wird in der vom Staatministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geführten standardisierten Frauenhausstatistik nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern nicht erfasst. Daher liegen keine bayernweiten Daten zu den Abweisungen etc. vor. Vereinzelt wird von den Frauenhäusern in den Sachberichten zu den Abweisungen Stellung genommen. Da die von den einzelnen Trägern angegebenen Daten und Informationen in unterschiedlicher Form erfolgen, erfolgt keine landesweite Auswertung. 5. Falls Frage 2 mit Nein beantwortet wird, wo gibt es am Untermain weitere Frauenhäuser, mit welchen Kapazitäten und welcher Auslastung? Entfällt.