Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo FREIE WÄHLER vom 07.08.2017 Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft Eine produktive Zusammenarbeit der gesellschaftlichen Teilbereiche Wirtschaft und Wissenschaft ist wichtiger Bestandteil eines dynamischen Wissenschaftsstandorts. Die Unabhängigkeit der Forschung und auch Lehre an den Hochschulen darf dabei jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Gerade angesichts der stetig steigenden Drittmittel aus dem privaten Sektor und der Einrichtung von Stiftungsprofessuren erscheint die Schaffung von Transparenz als zentrale Aufgabe einer nachhaltigen Wissenschaftspolitik . Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wer ist (ggf. sind) für die Technische Universität München (TUM) Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Aufbau des Lehr- und Forschungsstandorts in Heilbronn? b) Wer ist am Aufbau des Lehr- und Forschungsstandorts bzw. an den Entscheidungsprozessen (von Konzeption bis Standortwahl) beteiligt? c) Wie weit sind die Vertragsverhandlungen bereits fortgeschritten (bitte unter Nennung der entsprechenden Ergebnisse bzw. des Zwischenstands)? 2. a) Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für die Einrichtung des neuen Standorts der TUM sein? b) Wer wird diese Kosten und die weitere Grundfinanzierung des neuen Standorts übernommen? 3. a) Wie gestalten sich das Betriebskonzept und die Zeitplanung des neuen Standorts? b) Welche Höhe haben die finanziellen Mittel, die vonseiten der Dieter Schwarz Stiftung an die TU in diesem Zusammenhang fließen (bitte unter Aufschlüsselung der explizit vorgesehenen Verwendung der Mittel)? 4. Inwiefern ist der Freistaat Bayern an der Gründung und dem Aufbau des Lehr- und Forschungsstandorts in Heilbronn beteiligt? 5. Welchem Hochschulgesetz wird der externe Forschungsstandort unterliegen (bitte unter Nennung der Gründe)? 6. Sind der Staatsregierung andere oder ähnliche Fälle in diesem Zusammenhang bekannt, die in ein anderes Bundesland expandieren (bitte unter Nennung dieser )? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 04.09.2017 1. a) Wer ist (ggf. sind) für die Technische Universität München (TUM) Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Aufbau des Lehr- und Forschungsstandorts in Heilbronn? Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen wird Vertragspartner der TUM die Dieter Schwarz Stiftung gGmbH sein. b) Wer ist am Aufbau des Lehr- und Forschungsstandorts bzw. an den Entscheidungsprozessen (von Konzep-tion bis Standortwahl) beteiligt? Die Initiative für den Aufbau eines Lehr- und Forschungsstandorts in Heilbronn ging von der Dieter Schwarz Stiftung aus. Der Aufbau des Standorts soll durch die TUM erfolgen, die derzeit ein Konzept erarbeitet und mit der Dieter Schwarz Stiftung über die konkrete Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen verhandelt. Nach Vorliegen des Konzepts und eines belastbaren Vertragsentwurfs ist das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) im Rahmen seiner hochschulgesetzlichen Mitwirkungsbefugnisse einzubeziehen. c) Wie weit sind die Vertragsverhandlungen bereits fortgeschritten (bitte unter Nennung der entsprechenden Ergebnisse bzw. des Zwischenstands)? Die Eckpunkte der geplanten Zusammenarbeit zwischen der Dieter Schwarz Stiftung und der TUM sind in einem Letter of Intent vom 19.07.2017 festgehalten. Darin bekunden die TUM und die Dieter Schwarz Stiftung die Intention, den Lehr- und Forschungsstandort TUM Campus Heilbronn aufzubauen . Es wird festgehalten, dass die TUM hierbei die Federführung bezüglich der Bereiche Lehre und Forschung hat und die Dieter Schwarz Stiftung die Finanzierung übernehmen wird. Die vertraglichen Grundlagen werden derzeit erarbeitet. Ein Vertragsentwurf liegt noch nicht vor. 2. a) Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für die Einrichtung des neuen Standorts der TUM sein? Die genaue Höhe der Kosten lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Sie ist von der konkreten vertraglichen Gestaltung abhängig. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18146 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18146 b) Wer wird diese Kosten und die weitere Grundfinanzierung des neuen Standorts übernommen? Die Finanzierung erfolgt vollständig durch die Dieter Schwarz Stiftung. 3. a) Wie gestalten sich das Betriebskonzept und die Zeitplanung des neuen Standorts? Nach den bisherigen Planungen sollen unter dem Dach der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TUM insgesamt 20 Stiftungsprofessuren eingerichtet werden, davon 13 Stiftungsprofessuren am Standort TUM Campus Heilbronn und 7 Stiftungsprofessuren an den TUM-Standorten München und Garching. Geplant ist insbesondere die Ausweitung der bereits am TUM Campus München erfolgreichen Studienprogramme auf den TUM Campus Heilbronn. Vorgesehen ist, das Bachelorprogramm Management and Technology, das Masterprogramm Management sowie Schwerpunktmodule im Executive MBA in Heilbronn anzubieten . Darüber hinaus können ggf. weitere Masterprogramme vorgesehen werden. Ferner sollen Doktorandenkurse der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften am TUM Campus Heilbronn angeboten werden. Insgesamt sollen langfristig ca. 1.000 Studierende am TUM Campus Heilbronn studieren. Im Bereich der Forschung ist die Einrichtung von zwei Forschungszentren zu den Themenbereichen Management des Digitalen Wandels und Familienunternehmen geplant. Des Weiteren sind Aktivitäten des am Campus Garching erfolgreich operierenden Entrepreneurship Research Institutes der TUM-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Gespräch. Der TUM Campus Heilbronn soll zum Wintersemester 2018/2019 seine Arbeit aufnehmen. b) Welche Höhe haben die finanziellen Mittel, die von- seiten der Dieter Schwarz Stiftung an die TU in diesem Zusammenhang fließen (bitte unter Aufschlüsselung der explizit vorgesehenen Verwendung der Mittel)? Die genaue Höhe der finanziellen Mittel, die vonseiten der Dieter Schwarz Stiftung an die TUM fließen werden, lässt sich derzeit noch nicht angeben; sie ist von der konkreten vertraglichen Gestaltung abhängig. 4. Inwiefern ist der Freistaat Bayern an der Gründung und dem Aufbau des Lehr- und Forschungsstandorts in Heilbronn beteiligt? Aufbau und künftiger Betrieb des Lehr- und Forschungsstandortes TUM Campus Heilbronn erfolgen durch die TUM, die gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) eine staatliche Hochschule des Freistaates Bayern ist. 5. Welchem Hochschulgesetz wird der externe Forschungsstandort unterliegen (bitte unter Nennung der Gründe)? Nach einer vorläufigen rechtlichen Prüfung auf der Basis der bisher bekannten Überlegungen geht das StMBW davon aus, dass auf die Aktivitäten der TUM als staatlicher Hochschule des Freistaates Bayern auch am Standort Heilbronn das bayerische Hochschulrecht Anwendung findet. Das baden-württembergische Hochschulrecht sieht für Niederlassungen staatlicher Hochschulen anderer Bundesländer lediglich eine Anzeigepflicht vor (§ 72a Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg – LHG BW) und geht ausdrücklich von einer Geltung der gesetzlichen Regelungen des Herkunftslands aus (§ 72a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 4 LHG BW). 6. Sind der Staatsregierung andere oder ähnliche Fälle in diesem Zusammenhang bekannt, die in ein anderes Bundesland expandieren (bitte unter Nennung dieser)? Dem StMBW sind keine vergleichbaren Fälle bekannt.