Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 24.07.2017 Förderung von Wohnraumgrößen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele 1-Raum-Wohnungen hat der Freistaat Bayern in den letzten sechs Jahren in Bayern gefördert (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? b) Wie viele Mittel wurden zur Förderung der 1-Raum- Wohnungen in Bayern in den letzten sechs Jahren bewilligt (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? 2. a) Wie viele 2-Raum-Wohnungen hat der Freistaat Bayern in den letzten sechs Jahren in Bayern gefördert (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? b) Wie viele Mittel wurden zur Förderung der 2-Raum- Wohnungen in Bayern in den letzten sechs Jahren bewilligt (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? 3. a) Wie viele 3-Raum-Wohnungen hat der Freistaat Bayern in den letzten sechs Jahren in Bayern gefördert (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? b) Wie viele Mittel wurden zur Förderung der 3-Raum- Wohnungen in Bayern in den letzten sechs Jahren bewilligt (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? 4. a) Wie viele 4-Raum-Wohnungen hat der Freistaat Bayern in den letzten sechs Jahren in Bayern gefördert (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? b) Wie viele Mittel wurden zur Förderung der 4-Raum- Wohnungen in Bayern in den letzten sechs Jahren bewilligt (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? 5. a) Wie viele 5-Raum-Wohnungen hat der Freistaat Bayern in den letzten sechs Jahren in Bayern gefördert (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? b) Wie viele Mittel wurden zur Förderung der 5-Raum- Wohnungen in Bayern in den letzten sechs Jahren bewilligt (bitte zusätzlich aufgeschlüsselt nach Eigenwohnungen und Mietwohnungen; nach Landkreisen; für die einzelnen Jahre)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.09.2017 Zu 1. a) bis 5. b): Der Staatsregierung liegen zur Zimmerzahl bei den geförderten Wohnungen keine Statistiken vor. Die Bemessung der Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Eigenwohnungen im Rahmen der Bayerischen Wohnraumförderungsprogramme richtet sich nicht nach der Anzahl der Räume. Maßgeblich für die Fördersumme sind die Gesamtkosten der Maßnahme und die sich hieraus ergebenden förderfähigen Kosten. In der staatlichen Wohnraumförderung werden bedarfsgerechte Miet- und Eigenwohnungen im Rahmen der wirtschaftlichen Notwendigkeit mit besonders zinsgünstigen Tilgungsdarlehen gefördert. Dazu erhalten Investoren beim Bau von Mietwohnungen einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Einkommensschwächere Mieter erhalten eine Zusatzförderung , die ihre Mietbelastung auf ein individuell zumutbares Maß senkt. Bei selbst genutztem Eigenwohnraum bekommen Haushalte mit Kindern einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Kind. Antragsberechtigt sind Haushalte, die eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten. Weitere Informationen können den jährlichen Förderberichten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayern- Labo) über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik entnommen werden. Der Förderbericht stellt ausführlich die Jahresergebnisse, unter anderem nach Regierungsbezirken , dar. Der Förderbericht für das Jahr 2016 wurde im Juli 2017 vorgelegt. Die Mitglieder des Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Förderberichts . Im Internet sind die Berichte unter www.bayernlabo. de/foerderinstitut/bayernlabo/publikationen/ einsehbar. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2018 Drucksache 17/18154 Bayerischer Landtag