Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, Helga Schmitt-Bussinger, Reinhold Strobl SPD vom 02.08.2017 Entschädigungsfonds Bayern Wir fragen die Staatsregierung; 1. Wieviel Fördermittel stehen aktuell im Entschädigungsfonds zur Verfügung? 2. Wie hoch sind die nicht verbrauchten Fördermittel in den letzten 10 Jahren? 3. Wie hoch ist die Anzahl und jeweils die Summe der aktuell eingereichten Anträge (bitte Anträge aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städte)? 4. a) Trifft es zu, dass für die im Entschädigungsfonds zur Verfügung gestellten Finanzmittel aktuell Negativzinsen gezahlt werden müssen? b) Wenn ja, auf welche Summe belaufen sich diese Negativzinsen pro Jahr? 5. Wieviel Geld wurde in den letzten zehn Jahren jeweils vom Freistaat Bayern und von den Kommunen jährlich in den Entschädigungsfonds eingezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren und nach Regierungsbezirken )? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.09.2017 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures, Helga Schmitt-Bussinger, Reinhold Strobl (SPD) betreffend „Entschädigungsfonds Bayern“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr beantwortet . Die Daten in den Tabellen der Antwort zu Frage Nr. 5 werden vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verantwortet. 1. Wieviel Fördermittel stehen aktuell im Entschädigungsfonds zur Verfügung? Die Beiträge des Freistaates Bayern einerseits und der bayerischen Städte und Gemeinden andererseits an das staatliche Sondervermögen Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz belaufen sich auf jeweils 13,5 Mio. Euro und somit auf insgesamt 27 Mio. Euro jährlich. Diesem Betrag hinzuzurechnen sind nicht verbrauchte Restmittel der Vorjahre (vgl. hierzu nähere Ausführungen in Nr. 2.), Rückflüsse in Form von Tilgungen und Zinsen für aus dem Entschädigungsfonds bewilligte Darlehen sowie nicht vollständig abgerufene Mittel aus bereits früher erfolgten Bewilligungen. Im Augenblick (Stand: 20.08.2017) stehen – unter Zusammenfassung aller o. g. Quellen – Mittel in Höhe von 45.492.001,08 Euro für Bewilligungen zur Verfügung. 2. Wie hoch sind die nicht verbrauchten Fördermittel in den letzten 10 Jahren? Das staatliche Sondervermögen Entschädigungsfonds unterliegt nicht dem Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts. Dadurch ist – vorrangig im Interesse der beteiligten Denkmaleigentümer – eine jahresübergreifende kontinuierliche Antragsbearbeitung gewährleistet. Mittel, die zum jeweiligen Jahresende nicht verbraucht sind (sog. Restmittel), stehen zu Beginn des jeweils darauffolgenden Jahres sofort wieder für Bewilligungen zur Verfügung und erhöhen damit den maßgeblichen Gesamt-Bewilligungsrahmen des Folgejahres . In den letzten zehn Jahren beliefen sich am jeweiligen Jahresende die nicht verbrauchten Restmittel auf folgende Beträge (die einzelnen Jahres-Beträge sind nicht aufzusummieren , vielmehr sind bei jedem Jahresende-Rest die jeweils nicht verbrauchten Mittel der Vorjahre bereits enthalten ): 31.12.2006: 4.771.754,85 € 31.12.2007: 203.301,46 € 31.12.2008: 1.311.467,41 € 31.12.2009: 1.099.314,26 € 31.12.2010: 612.989,24 € 31.12.2011: 3.076.921,36 € 31.12.2012: 4.043.673,37 € 31.12.2013: 11.270.138,20 € 31.12.2014: 13.891.863,20 € 31.12.2015: 19.435.596,58 € 31.12.2016: 25.884.733,36 € 3. Wie hoch ist die Anzahl und jeweils die Summe der aktuell eingereichten Anträge (bitte Anträge aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städte)? Das mehrstufige Verfahren zur Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds ist in der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 13. Mai 2011 Az.: B 4-K 5133.0-12c/1 260 geregelt. Mit der sog. Freigabe des Datenbogens wird das Verfahren nach erfolgter Vorabstimmung mit dem Denkmaleigentümer in Gang gesetzt, anschließend werden die Unterlagen zur denkmalfachlichen Prüfung über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landesamt für Denkmalpflege, diejenigen zur Prüfung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2017 17/18159 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18159 der Zumutbarkeit beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgelegt. Das Staatsministerium entscheidet abschließend über den Antrag und legt Art (Zuschuss und/oder Darlehen) und konkrete Höhe der Zuwendung verbindlich fest. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher im Sinne eines Gesamtüberblicks (Stand: 20.08.2017) auf den Stand der Freigabe des Datenbogens : Einzel- Anträge Antrags- Summen Landkreis Eichstätt: 1 193.000 € Landkreis Miesbach: 1 254.000 € Landkreis Traunstein 1 1.580.000 € Kreisfreie Stadt Ingolstadt 1 115.000 € Landeshauptstadt München: 2 2.970.000 € Summen Oberbayern: 6 5.112.000 € Landkreis Deggendorf: 1 166.000 € Landkreis Dingolfing-Landau: 1 330.000 € Landkreis Passau: 1 172.000 € Landkreis Regen: 4 831.000 € Landkreis Rottal-Inn: 2 577.000 € Landkreis Straubing-Bogen: 5 2.275.400 € Kreisfreie Stadt Landshut: 1 515.000 € Summen Niederbayern: 15 4.866.400 € Landkreis Amberg-Sulzbach: 2 510.000 € Landkreis Cham: 1 980.000 € Landkreis Neumarkt i.d.Opf.: 3 538.000 € Landkreis Regensburg: 1 539.000 € Landkreis Tirschenreuth: 1 250.000 € Kreisfreie Stadt Amberg: 1 178.000 € Kreisfreie Stadt Weiden: 1 454.000 € Summen Oberpfalz: 10 3.449.000 € Landkreis Bamberg: 2 617.000 € Landkreis Bayreuth: 1 600.000 € Landkreis Forchheim: 1 547.000 € Landkreis Kulmbach: 2 3.880.000 € Landkreis Lichtenfels: 2 519.000 € Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge: 2 645.000 € Kreisfreie Stadt Bamberg: 3 2.774.500 € Summen Oberfranken: 13 9.582.500 € Landkreis Ansbach: 5 4.860.000 € Landkreis Erlangen-Höchstadt: 1 200.000 € Landkreis Fürth: 3 1.425.000 € Landkr. Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim : 1 217.000 € Einzel- Anträge Antrags- Summen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: 2 1.045.000 € Kreisfreie Stadt Erlangen: 1 200.000 € Kreisfreie Stadt Nürnberg: 3 1.630.000 € Summen Mittelfranken: 16 9.577.000 € Landkreis Haßberge: 1 335.000 € Landkreis Kitzingen: 1 182.000 € Landkreis Würzburg: 1 630.000 € Summen Unterfranken: 3 1.147.000 € Landkreis Unterallgäu: 2 2.660.000 € Große Kreisstadt Neu-Ulm: 1 1.425.000 € Große Kreisstadt Nördlingen: 3 830.000 € Kreisfreie Stadt Augsburg: 1 144.000 € Kreisfreie Stadt Memmingen: 3 3.080.000 € Summen Schwaben: 10 8.139.000 € Bayern insgesamt: 73 41.872.900 € 4. a) Trifft es zu, dass für die im Entschädigungsfonds zur Verfügung gestellten Finanzmittel aktuell Negativzinsen gezahlt werden müssen? Für die Mittel des Entschädigungsfonds müssen beginnend ab dem 09.08.2016 Negativzinsen gezahlt werden. b) Wenn ja, auf welche Summe belaufen sich diese Negativzinsen pro Jahr? In der Zeit vom 09.08.2016 bis zum 31.12.2016 sind Negativzinsen in Höhe von 25.905,61 Euro angefallen, in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 20.08.2017 Negativzinsen in Höhe von 149.231,90 Euro. 5. Wieviel Geld wurde in den letzten zehn Jahren jeweils vom Freistaat Bayern und von den Kommunen jährlich in den Entschädigungsfonds eingezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren und nach Regierungsbezirken)? In den Jahren 2007 mit 2012 wurde vom Freistaat Bayern jährlich jeweils ein Beitrag in Höhe von 11,5 Mio. Euro in den Entschädigungsfonds eingezahlt, seit 2013 beläuft sich der jährliche Beitrag des Freistaates Bayern auf 13,5 Mio. Euro. Die Beiträge der bayerischen Städte und Gemeinden an den Entschädigungsfonds sind – aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Regierungsbezirken – aus den folgenden Tabellen ersichtlich (korrespondierend mit den Beiträgen des Freistaates Bayern belief sich ihr Gesamtbeitrag in den Jahren 2007 mit 2012 ebenfalls auf jeweils 11,5 Mio. Euro, in den Jahren seit 2013 ebenfalls auf jeweils 13,5 Mio. Euro): Drucksache 17/18159 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungsbezirk 2007 2008 2009 2010 2011 Oberbayern 4.675.305 4.717.463 4.863.862 4.695.850 4.804.440 Niederbayern 917.025 887.042 909.705 912.560 918.996 Oberpfalz 876.167 849.911 853.470 866.785 835.802 Oberfranken 926.951 916.947 885.297 895.295 879.858 Mittelfranken 1.531.475 1.570.054 1.445.484 1.577.510 1.540.862 Unterfranken 1.087.154 1.132.606 1.091.258 1.095.171 1.058.671 Schwaben 1.485.920 1.425.977 1.450.924 1.456.829 1.461.370 Regierungsbezirk 2012 2013 2014 2015 2016 Oberbayern 4.730.089 5.761.583 5.605.307 5.805.938 5.717.886 Niederbayern 958.973 1.142.996 1.124.867 1.136.841 1.171.725 Oberpfalz 873.347 979.827 1.045.788 1.001.572 1.008.681 Oberfranken 851.388 990.788 992.555 957.273 949.957 Mittelfranken 1.554.236 1.762.892 1.803.032 1.761.179 1.758.946 Unterfranken 1.063.103 1.202.377 1.194.526 1.169.403 1.189.256 Schwaben 1.468.863 1.659.537 1.733.924 1.667.793 1.703.549