Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.07.2017 Frauenfeindlich motivierte Kriminalität in Bayern In Bayern werden Menschen Ziel von Gewaltdelikten, weil die Täter aus Hass und Verachtung agieren, die im Zusammenhang mit der Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, dem Aussehen oder Geschlecht der Opfer stehen. Kennzeichen solcher Hasskriminalität ist die Auswahl der Opfer aufgrund ihrer tatsächlichen oder auch nur zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe. Hasskriminalität zielt damit nicht nur gegen die Menschen als Individuen, sondern insbesondere darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern und sie in ihrer Freiheit, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, einzuschränken. Gerade Frauen sind stark von Hasskriminalität betroffen, in den sozialen Netzwerken wie im analogen öffentlichen Raum. Misogynie (Frauenfeindlichkeit) wird aber nicht als separate Spezifizierung von Hasskriminalität in der Kriminalstatistik erfasst. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Straftaten, die in den letzten fünf Jahren mit einem explizit frauenfeindlichen Hintergrund in Bayern begangen wurden, sind der Staatsregierung bekannt? 1.2 Um welche Arten von Delikten handelt es sich dabei (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Straftatbeständen)? 2.1 Beobachtet die Staatsregierung im Zuge der Digitalisierung und der Entwicklung der sozialen Netzwerke einen Anstieg an frauenfeindlicher Hasskriminalität? 2.2 Wie gedenkt die Staatsregierung, dem entgegenzuwirken ? 3.1 Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass es sich bei Misogynie – ebenso wie bei Hassverbrechen aus rassistischen Gründen wie Antisemitismus, Antiislamismus , etc. – um Gewalttaten handelt, die auf der Gruppenzugehörigkeit basieren und sich nicht gegen das Individuum richten? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 4.1 Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass eine Unterkategorie „Misogynie“ in der Kriminalstatistik von Hassverbrechen hilfreich wäre, um nachvollziehen zu können, wie viele Straftaten einen dezidiert frauenfeindlichen Hintergrund haben? 4.2 Wenn nein, warum nicht? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Problem der Misogynie insgesamt? 5.2 Welche Ursachen macht sie dafür aus? 6.1 Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um Misogynie insgesamt in unserer Gesellschaft zu vermindern ? 6.2 Welche präventiven Ansätze verfolgt sie? 7.1 Plant die Staatsregierung besondere Ansprechstellen für Opfer frauenfeindlicher Gewalt bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaften in Bayern? 7.2 Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) sowie nach Einbindung des Landeskriminalamts vom 02.09.2017 Vorbemerkung: Hasskriminalität im Sinne des Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität (PMK) (Stand: 08.12.2016) bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat1 und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen • Nationalität • ethnischen Zugehörigkeit • Hautfarbe • Religionszugehörigkeit • sozialen Status • physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung • sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität • äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Misogynie (Frauenfeindlichkeit) wird somit im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität unter den Oberbegriff „Hasskriminalität“ nicht subsumiert. Der Themenfeldkatalog zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KTA-PMK) beinhaltet im Oberbegriff „Sozialpolitik“ das Unterthema „Frauen und Gleichstellung“ mit den Erläuterungen „Antisexismus, Antipatriarchat“ als einziges beschreibendes Kriterium von Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.01.2018 Drucksache 17/18160 Bayerischer Landtag 1 Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18160 politisch motivierten Straftaten im expliziten Sachzusammenhang mit der in Rede stehenden Anfrage. Aus den genannten Gründen beziehen sich die nachstehend aufgeführten PMK-Delikte auf den Themenbereich „Frauen und Gleichstellung“. Die Rechercheergebnisse zur Schriftlichen Anfrage basieren auf den KTA-PMK-Meldungen der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Bayer. Polizei, die im Wege des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) dem BLKA übermittelt worden sind. Die Auswertungen für das 1. Halbjahr 2017 wurden mit dem Datenbankstand vom 07.08.2017 durchgeführt . Für das noch laufende Tatjahr 2017 bitten wir zu beachten , dass die endgültigen Fallzahlen erst nach dem bundesweit einheitlichen Meldeschluss zum 31.01.2018 feststehen. Somit können bei den erhobenen Zahlen durch Korrekturen noch Änderungen/Verschiebungen auftreten. Valide statistische Daten liegen zum Erhebungsdatum demgemäß für das erste Halbjahr 2017 noch nicht vor. Somit sind die für diesen Tatzeitraum genannten Fallzahlen als vorläufig zu betrachten. 1.1 Wie viele Straftaten, die in den letzten fünf Jahren mit einem explizit frauenfeindlichen Hintergrund in Bayern begangen wurden, sind der Staatsregierung bekannt? Die Auswertungen des Landeskriminalamts zu politisch motivierten Straftaten mit dem Themenbereich „Frauen und Gleichstellung“ erbrachte folgendes Ergebnis: Tatjahr Anzahl der PMK-Delikte 2012 7 2013 6 2014 1 2015 3 2016 5 1. Hj. 2017 4 1.2 Um welche Arten von Delikten handelt es sich dabei (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Straftatbeständen)? Tatjahr 2012: Regierungsbezirk Paragraph Gesetz Norm Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberfranken 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung Mittelfranken 90a StGB Verunglimpfung des Staates Tatjahr 2013: Regierungsbezirk Paragraph Gesetz Norm Mittelfranken 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Schwaben 303 StGB Sachbeschädigung Unterfranken 303 StGB Sachbeschädigung Unterfranken 303 StGB Sachbeschädigung Tatjahr 2014: Regierungsbezirk Paragraph Gesetz Norm Schwaben 303 StGB Sachbeschädigung Tatjahr 2015: Regierungsbezirk Paragraph Gesetz Norm Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Niederbayern 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung Mittelfranken 303 StGB Sachbeschädigung Tatjahr 2016: Regierungsbezirk Paragraph Gesetz Norm Oberbayern 303 StGB Sachbeschädigung Oberbayern 304 StGB Gemeinschädliche Sachbeschädigung Schwaben 223 StGB Körperverletzung Unterfranken 123 StGB Hausfriedensbruch Unterfranken 303 StGB Sachbeschädigung Tatjahr 1. Hj. 2017: Regierungsbezirk Paragraph Gesetz Norm Mittelfranken 303 StGB Sachbeschädigung Mittelfranken 303 StGB Sachbeschädigung Mittelfranken 223 StGB Körperverletzung Mittelfranken 185 StGB Beleidigung 2.1 Beobachtet die Staatsregierung im Zuge der Digitalisierung und der Entwicklung der sozialen Netzwerke einen Anstieg an frauenfeindlicher Hasskriminalität ? Laut Mitteilung des Landeskriminalamts wurde bei keinem der Fälle der Ziffer 1.1 das Internet als Tatörtlichkeit bzw. als Tatmittel genutzt. Weiter liegen der Staatsregierung keine Daten, die den Umfang und die Entwicklung frauenfeindlicher Hasskriminalität im Internet oder in den sozialen Netzwerken aufzeigen, vor. 2.2 Wie gedenkt die Staatsregierung, dem entgegenzuwirken ? Auf die Ausführungen zu Frage 2.1 sowie auf die Ausführungen zu Frage 6 ist hinzuweisen. Im Übrigen wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz ) am 07.07.2017 im Bundesrat behandelt . Die Anbieter großer sozialer Netzwerke werden künftig stärker in die Pflicht genommen, der Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten in sozialen Netzwerken entgegenzuwirken. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz von Frauen vor Übergriffen im Internet. 3.1 Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass es sich bei Misogynie – ebenso wie bei Hassverbrechen aus rassistischen Gründen wie Antisemitismus , Antiislamismus, etc. – um Gewalttaten handelt , die auf der Gruppenzugehörigkeit basieren und sich nicht gegen das Individuum richten? 3.2 Wenn nein, warum nicht? Zu den Fragen kann seitens der Staatsregierung nach Ein- Drucksache 17/18160 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 bindung des Landeskriminalamts keine Aussage getroffen werden. 4.1 Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass eine Unterkategorie „Misogynie“ in der Kriminalstatistik von Hassverbrechen hilfreich wäre, um nachvollziehen zu können, wie viele Straftaten einen dezidiert frauenfeindlichen Hintergrund haben? 4.2 Wenn nein, warum nicht? Nach Mitteilung des Landeskriminalamts wird differenziert Stellung genommen betreffend die Themenbereiche „Staatsschutz“ und „Polizeiliche Kriminalstatistik“. Hinsichtlich des Themenbereichs Staatsschutz darf auf die Vorbemerkung verwiesen werden. Somit ist bereits jetzt eine Abbildung im Rahmen des KPMD-PMK mittels des Unterthemas „Frauen und Gleichstellung “ unter dem Oberbegriff „Sozialpolitik“ möglich. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ermöglicht detaillierte Aussagen über das Geschlecht des Opfers, das Alter und seine Beziehung zum Tatverdächtigen. Daneben wird auch die Nationalität des Opfers erfasst. Grundsätzlich werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Informationen zum Tatgeschehen und zu den beteiligten Personen erfasst, die objektiven Kriterien entsprechen. Aussagen zu der Motivlage eines Tatverdächtigen sind hier nicht enthalten. Eine Gewinnung dieser Information wäre entweder von der Aussagewilligkeit des Tatverdächtigen oder von der subjektiven Einschätzung, die im Rahmen der Ermittlungen zu den Tatumständen getroffen werden, abhängig. Aufgrund der damit verbundenen hohen Dunkelziffer bzw. Fehleinschätzungen wäre eine belastbare Aussage auf dieser Basis nicht möglich. Dies könnte sogar zu falschen Schlüssen hinsichtlich der tatsächlichen Situation führen. Es wird daher nicht als zielführend erachtet, die PKS um diese schwer zu erhebenden Daten zu erweitern. 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung das Problem der Misogynie insgesamt? Kriminalität gegen Frauen, insbesondere auch im Internet, sowie sexistische („Hass“-)Botschaften sind weitverbreitet und stellen einen bedeutsamen Anteil der Hasskriminalität dar. Es ist daher wichtig, die besonderen Belange von Mädchen und Frauen bei allen Maßnahmen und Planungen angemessen zu berücksichtigen, so auch bei der umfassenden Digitalen Agenda des Bundes. 5.2 Welche Ursachen macht sie dafür aus? Gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen der Misogynie liegen nicht vor. 6.1 Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um Misogynie insgesamt in unserer Gesellschaft zu vermindern? Ein wichtiger Baustein zur Verhinderung von Frauenfeindlichkeit ist neben präventiven Maßnahmen (vgl. Ausführungen zu Frage 6.2) eine gelungene Integration. Es gilt, patriarchalische Familienstrukturen unter Mithilfe von Migrantenorganisationen aufzubrechen und durch eine echte Akzeptanz verfassungsgemäßer Grundwerte und ein demokratisches Verständnis von der Rolle der Frau in der Gesellschaft zu ersetzen. Diesem Ziel dient auch das vom StMAS an den Standorten Augsburg, Nürnberg und Schweinfurt geförderte Projekt HEROES http://www.heroes-net.de. 6.2 Welche präventiven Ansätze verfolgt sie? Es gibt zahlreiche präventive Maßnahmen, die zum Ziel haben , Mädchen und junge Frauen stark zu machen. So fördert das StMAS gemeinsam mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) seit April 2016 die Bundesinitiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Präventionskampagne wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2012 in verschiedenen Bundesländern umgesetzt. „Trau dich!“ das ist ein Theaterstück , das kindgerecht und sehr sensibel die schwierige Thematik sexueller Grenz- und Gewaltverletzungen für Kinder der 3. und 4. Klassen begreifbar macht. Die Kinder werden durch ihre Lehrkräfte, die zuvor an intensiven Multiplikatorenfortbildungen teilgenommen haben, auf das Theaterstück vorbereitet und können sich im Nachgang mit den Schauspielern vor Ort oder, dann wieder in der Klasse angekommen , mit ihren Lehrkräften über später auftauchende Fragen und Irritationen austauschen. Parallel werden die Theaterstücke durch Elternabende begleitet, sodass sich die Eltern auch auf mögliche, weitere Fragen ihrer Kinder, im Nachgang der Veranstaltung, vorbereiten können. Eltern werden so auch über die Hintergründe, Formen und Symptome sexueller Grenzverletzungen und Gewalt aufgeklärt. „Trau dich!“ ergänzt das Bayerische Gesamtkonzept zum Kinderschutz sehr gut, da es mit der Schule gemeinsam für eine systemische und ganzheitliche Aufklärung sorgt und frühzeitig sexuelle Traumatisierungen verhindern kann. Insbesondere die Vernetzung und Kooperation der teilnehmenden Jugendämter, Schulämter, Fachberatungsstellen und der beiden Ministerien sorgen für einen engen Schulterschluss im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Um sexueller Gewalt auch noch vehementer begegnen zu können, beginnt am 29. September in Bayern die Kampagne „Schule gegen sexuelle Gewalt!“ des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch, Herrn Rörig. Hierfür stehen auch StMAS und StMBW in intensivem Austausch. Darüber hinaus zielen auch verschiedene Projekte und Maßnahmen der Bayer. Polizei bzw. unter deren Beteiligung auf die Stärkung von ganzheitlichen sozialen Kompetenzen, Zivilcourage und Anti-Gewalt-Strategien ab. Hierzu zählen bspw. der Einsatz von Schul- und Jugendverbindungsbeamten sowie verhaltensorientierte Kursprogramme wie etwa „PIT – Prävention im Team“ oder das umfangreiche polizeiliche Medienangebot, welches im Internet abrufbar ist unter : http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/ oder www.polizei-beratung.de 7.1 Plant die Staatsregierung besondere Ansprechstellen für Opfer frauenfeindlicher Gewalt bei Polizei und/oder Staatsanwaltschaften in Bayern? 7.2 Wenn nein, warum nicht? Im Bereich der Polizei gibt es bereits seit 1987 bei allen Polizeipräsidien in Bayern die Institution der „Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)“. Eine wesentliche Aufgabe dieser weiblichen Polizeivollzugsbeamtinnen ist die Information und Unterstützung gerade von Frauen und Kindern in folgenden Bereichen: • Gewalt im familiären Bereich/Häusliche Gewalt • sexuelle Gewalt gegen Erwachsene • Stalking/Nachstellung • Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18160 • sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Selbstverständlich werden aber auch Frauen, die aus reiner Frauenfeindlichkeit Opfer von Gewalt und/oder Hasskriminalität werden, von den BPfK entsprechend beraten und unterstützt. Dabei klären die BPfK im Rahmen ihrer Beratungen über den Ablauf eines Strafverfahrens und über Opferrechte auf, erläutern polizeiliche Maßnahmen und Möglichkeiten, geben Verhaltenstipps zur Vorbeugung und weisen auf Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen hin. Bei Bedarf stellen sie auch den Kontakt zur zuständigen Polizeidienststelle her. Zudem betreiben die BPfK entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durch Fachvorträge und Teilnahme an themenbezogenen Veranstaltungen. Auf die Internetseite der BPfK darf hingewiesen werden: http://www.polizei.bayern.de/schuetzen vorbeugen/beratung/frauenundkinder/index.html. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr stellt mittels der Broschüre „HÄUSLICHE GEWALT Die Bayerische Polizei informiert“ Informationsmaterial, auch betreffend Ansprechpartner, zur Verfügung (abrufbar unter: http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/ kriminalitaet/haeuslichegewalt/). Innerhalb des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums der Justiz (StMJ) gibt es Unterstützung für Opfer (auch) frauenfeindlicher Gewalt in verschiedenen Formen. Exemplarisch zu nennen ist zunächst das jüngst grundlegend überarbeitete „Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren“, das allen Opfern von Straftaten zur Verfügung gestellt wird und in 23 Sprachen auf der Homepage des Staatsministeriums der Justiz abrufbar ist. Komprimiert werden darin unter anderem die Rechte der Betroffenen im Strafverfahren (einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten wie beispielsweise Nebenklagevertretung , Zeugenbeistand und psychosoziale Prozessbegleitung ) behandelt sowie auf Opferhilfeeinrichtungen , Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, ein mögliches Vorgehen nach dem Gewaltschutzgesetz sowie weiterführende Informationsquellen hingewiesen. Speziell für Opfer von Stalking, häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung und Menschenhandel wurde im April 2017 die Broschüre „Wie sich Opfer wehren können“ aufgelegt, die Betroffene kostenlos beziehen können und deren Inhalt zudem im Internet frei abrufbar ist. Hierin finden sich weiterführende Hinweise für Opfer der entsprechenden Fallgruppen . Neben den Rechtsantrags- und den Zeugenbetreuungsstellen bei den Gerichten sind schließlich bei sämtlichen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entweder Sonderdezernate für „Gewalt im sozialen Nahraum, Stalking und Vergehen nach dem Gewaltschutzgesetz“ eingerichtet oder besondere Ansprechpartner für die Behandlung solcher Fälle bestellt. Entsprechendes gilt für Sexualdelikte. Eine weitergehende Ausdifferenzierung speziell für Opfer frauenfeindlicher Gewalt besteht im Zuständigkeitsbereich des StMJ nicht und ist derzeit auch nicht geplant. Zwar sind Frauen überdurchschnittlich oft Opfer sexueller und häuslicher Gewalt (weshalb die genannten Ansprechpartner im entsprechenden Bereich auch über die größte Expertise verfügen), aber keineswegs ausschließlich. Entscheidend erscheint, dass die Opfer solcher Delikte vielfach spezifische Nöte wie beispielsweise Angst, Abhängigkeit, Scham oder die Sorge, einen nahen Angehörigen zu belasten, teilen . Hier gilt es aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz sowohl mit Blick auf die erforderliche besondere Sachkunde zur Durchführung effizienter Ermittlungen als auch den Umgang mit den Geschädigten anzusetzen und nicht allein an deren Geschlecht.