Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 11.07.2017 Anfrage zu möglichen Veranstaltungen, Verwendung von Symbolen und Anhängern des Ku-Klux-Klan (KKK) in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu einer möglichen Ortsgruppe/Klavern des EWK KKK im Raum Ansbach? 1.2 Welche Erkenntnisse gibt es zu einer möglichen Zeremonie in Aurach in Mittelfranken im Frühjahr 2001? 2.1 Welche Erkenntnisse gibt es zu dem „bayerischen Ehepaar“, das sich bei den EWKOTBC engagiert haben soll? 2.2 Sind sie heute noch in Organisationen aktiv, die unter den Beobachtungsauftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz fallen, und, wenn ja, in welchen? 3.1 Wie viele der in INPOL gespeicherten Personen mit KKK-Tattoos wohnten in den letzten 15 Jahre (Höchstdauer Speicherung) in Bayern? 3.2 Wie viele der gespeicherten Personen waren in den letzten 15 Jahren in Gruppen aktiv, die unter den Beobachtungsauftrag des Landesamts für Verfassungsschutz fallen (bitte aufschlüsseln nach Organisation, Anzahl der Personen mit KKK-Tattoo, Zeitraum der Aktivitäten, / Zugehörigkeit zur Organisation)? 3.3 An welchen Straftaten wirkte der gespeicherte Personenkreis mit KKK-Tattoos in den letzten 15 Jahren mit (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort und Kurzbeschreibung der Tat)? 4. Wurden bei Razzien und Durchsuchungsaktionen der letzten zehn Jahre KKK-Insignien, KKK-Kutten oder Klorans (Handbücher des KKK) in gedruckter oder elektronischer Form gefunden (bitte Aufschlüsseln nach Datum, Ort, Was wurde gefunden)? 5. Sind den Strafverfolgungsbehörden angezeigte Bedrohungen bekannt, bei denen mit Handlungen des KKK gedroht wurde oder die Mitteilung Symboliken des KKK enthielt (falls ja, bitte um kurze Schilderung des Sachverhaltes mit Datum und Ort)? 6.1 Sind der Staatsregierung Aufenthalte amerikanischer KKK-Funktionäre in Bayern in den letzten 15 Jahren bekannt (wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Funktionär/ Organisation, Datum und Dauer des Aufenthalts, Teilnahme an Veranstaltungen ja/nein)? 6.2 Bei wie vielen politisch motivierten Straftaten in den Jahren 2013 bis 2016 richtete sich der Tatverdacht gegen einen Angehörigen in Deutschland stationierter Streitkräfte verbündeter Staaten? 7.1 Inwieweit ist der KKK Gegenstand der polizeilichen Aus- und Weiterbildung, sodass sichergestellt ist, dass entsprechende Symboliken, Grafiken und sonstige Kennzeichen von Polizeibeamten auch entsprechend eingeordnet werden können? 7.2 Gibt es verbotene Kennzeichen und Parolen mit KKK- Bezug? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.09.2017 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu einer möglichen Ortsgruppe/Klavern des EWK KKK im Raum Ansbach? 1.2 Welche Erkenntnisse gibt es zu einer möglichen Zeremonie in Aurach in Mittelfranken im Frühjahr 2001? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2.1 Welche Erkenntnisse gibt es zu dem „bayerischen Ehepaar“, das sich bei den EWKOTBC engagiert haben soll? 2.2 Sind sie heute noch in Organisationen aktiv, die unter den Beobachtungsauftrag des Landesamtes für Verfassungsschutz fallen, und, wenn ja, in welchen ? Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Unterfranken könnte es sich bei dem genannten „bayerischen Ehepaar“ um ein (nicht verheiratetes) Paar, damals wohnhaft im Landkreis Kitzingen, handeln, welches am 20.04.2011 bei der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg vorstellig wurde und angab, nach Kontaktaufnahme über Internet im Rahmen einer Zeremonie in Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2011 in den Ku-Klux-Klan aufgenommen worden zu sein; mittlerweile seien sie wieder ausgestiegen. Die beiden Personen sagten in der Folge in einem den Ku-Klux-Klan (KKK) betreffenden Gerichtsverfahren des LG Berlin als Zeugen aus. Mit Ausnahme des Wohnorts der Zeugen besteht nach Erkenntnissen des PP Unterfranken kein Bezug zu Bayern. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18163 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18163 3.1 Wie viele der in INPOL gespeicherten Personen mit KKK-Tattoos wohnten in den letzten 15 Jahre (Höchstdauer Speicherung) in Bayern? Nach Auskunft des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) sind in INPOL 32 Personen mit KKK-Tattoos gespeichert, die im Zeitraum der letzten 15 Jahren (zumindest zeitweilig) ihren Wohnsitz in Bayern hatten. 3.2 Wie viele der gespeicherten Personen waren in den letzten 15 Jahren in Gruppen aktiv, die unter den Beobachtungsauftrag des Landesamts für Verfassungsschutz fallen (bitte aufschlüsseln nach Organisation, Anzahl der Personen mit KKK- Tattoo, Zeitraum der Aktivitäten, / Zugehörigkeit zur Organisation)? Von den in der Antwort auf Frage 3.1 genannten 32 Personen sind dem Landesamt für Verfassungsschutz 13 Personen als Anhänger lokaler Skinhead-Szenen oder neonazistischer Kameradschaften bekannt geworden. 3.3 An welchen Straftaten wirkte der gespeicherte Personenkreis mit KKK-Tattoos in den letzten 15 Jahren mit (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort und Kurzbeschreibung der Tat)? Eine Beantwortung ist aufgrund des erheblichen Aufwands mit mehreren aufeinander aufbauenden Rechercheschritten in verschiedenen Datensystemen und der Notwendigkeit der Herbeiziehung justizieller Akten in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar. 4. Wurden bei Razzien und Durchsuchungsaktionen der letzten zehn Jahre KKK-Insignien, KKK-Kutten oder Klorans (Handbücher des KKK) in gedruckter oder elektronischer Form gefunden (bitte Aufschlüsseln nach Datum, Ort, Was wurde gefunden )? Bei Durchsuchungsmaßnahmen der Bayerischen Polizei wurden in den letzten zehn Jahren folgende KKK-Utensilien aufgefunden: Datum Ort Was wurde gefunden? 29.02.2011 Baar- Ebenhausen KKK-Anzug (weiße Kutte mit Kapuze), KKK-Fahne, Plakat „KKK Rebel Soldier“ 17.04.2012 Neresheim (BW) KKK-Aufnäher 03.05.2012 München Hemd mit KKK-Aufnäher, Münze mit KKK-Kreuz, CD mit Lied „Kommando Freisler KKK“, Foto mit KKK-Poster im Hintergrund 27.07.2012 Geisenfeld Holzschild mit KKK-Schrift-zug Bei keiner der genannten Durchsuchungsmaßnahmen konnten – auch in den weiteren Ermittlungen – konkrete Bezüge zu KKK-Gruppierungen festgestellt werden. Die den Durchsuchungen zugrunde liegenden Verfahren richteten sich in keinem der Fälle gegen eine KKK-Gruppierung. 5. Sind den Strafverfolgungsbehörden angezeigte Bedrohungen bekannt, bei denen mit Handlungen des KKK gedroht wurde oder die Mitteilung Symboliken des KKK enthielt (falls ja, bitte um kurze Schilderung des Sachverhaltes mit Datum und Ort)? Am 24.01.2017 erhielt die freie Kirchengemeinde „Adventisten Nürnberg“ eine E-Mail von einer bislang unbekannten Person mit fremdenfeindlichen und volksverhetzenden Aussagen . Der Verfasser nannte sich „kkk“, was im gegebenen Kontext für „Ku-Klux-Klan“ stehen kann. Sonstige Vorfälle sind der Bayerischen Polizei nicht bekannt . 6.1 Sind der Staatsregierung Aufenthalte amerikanischer KKK-Funktionäre in Bayern in den letzten 15 Jahren bekannt (wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Funktionär/Organisation, Datum und Dauer des Aufenthalts, Teilnahme an Veranstaltungen ja/ nein)? Auf die Antwort zu Frage 6.1 der Schriftlichen Anfrage von der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 05.07.2016 „Ku-Klux-Klan (KKK) – Gruppierungen in Bayern“ (Drs. 17/12902) wird verwiesen. Neue Erkenntnisse haben sich nicht ergeben. 6.2 Bei wie vielen politisch motivierten Straftaten in den Jahren 2013 bis 2016 richtete sich der Tatverdacht gegen einen Angehörigen in Deutschland stationierter Streitkräfte verbündeter Staaten? Nach Auskunft des BLKA ist eine diesbezügliche Auswertung mangels entsprechender Abfrageparameter nicht möglich . 7.1 Inwieweit ist der KKK Gegenstand der polizeilichen Aus- und Weiterbildung, sodass sichergestellt ist, dass entsprechende Symboliken, Grafiken und sonstige Kennzeichen von Polizeibeamten auch entsprechend eingeordnet werden können? Grundsätzlich gilt, dass sowohl in der Ausbildung der 2. Qualifikationsebene und im Studium der 3. und 4. Qualifikationsebene als auch in der Fortbildung den Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei der Stellenwert von Achtung und Schutz der Menschenwürde und die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vermittelt werden. Dies umfasst neben der rechtlichen Schulung den diskriminierungsfreien Umgang mit Minderheiten und den Schutz Schwächerer in der Gesellschaft. Ziel sind sozial kompetente Polizeibeamte, die den diskriminierenden Charakter von Äußerungen oder Handlungen bereits im unterschwelligen Bereich wahrnehmen und darauf vorurteilsfrei und der Situation angemessen kompetent reagieren können. Die Maßnahmen der Aus- und Fortbildung zielen auch darauf ab, dass die durch den Erstzugriffsbeamten dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität“ zuordenbaren Straftaten erkannt und grundsätzlich der örtlich zuständigen Kriminalpolizeidienststelle zur weiteren und abschließenden Sachbearbeitung übermittelt werden. Das Erkennen rechter Symbole ist ein wichtiger Baustein in der Polizeiausbildung und der zielgruppenorientierten Drucksache 17/18163 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Fortbildung bei der Bayerischen Polizei. Beispielsweise sind die Bereiche „Rechtsextremismus“ und „Rolle der Polizei in der NS-Zeit“ fester Bestandteil der Polizeiausbildung und werden fächerübergreifend mittels moderner Unterrichtsmethoden behandelt. Dabei wird den Beamtinnen und Beamten auch ein Überblick über die rechtsextremistischen Strukturen vermittelt. Neben der einschlägigen Szenekleidung lernen sie die häufig benutzen Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen kennen. Zudem steht in den polizeiinternen Medien ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema „Rechtsextremismus“ allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit, um sie für die Thematik weiter zu sensibilisieren. Hier werden auch Beispiele für die vielfältigen rechtsextremistischen Symbole, deren Wurzeln insbesondere in der nordischen Mythologie liegen, dargestellt . Eine besondere Schwerpunktsetzung „Ku-Klux-Klan“ findet nicht statt. 7.2 Gibt es verbotene Kennzeichen und Parolen mit KKK-Bezug? Nein. (Stand 31.07.2017). Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18163 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.07.2016 Ku-Klux-Klan(KKK)-Gruppierungen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Ku-Klux-Klan(KKK)-Gruppierungen waren in Bayern seit 1980 nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 1.2 Wie viele Mitglieder hatten bzw. haben diese (bitte Name, örtliche Verbreitung, Mitgliederzahl, Führungspersonen , Gründungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum benennen)? 1.3 Wie viele dieser Gruppierungen wurden bzw. werden vom Verfassungsschutz beobachtet? 2. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Polizisten oder Angehörige anderer deutscher Sicherheitsbehörden als Mitglieder? 3. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Angehörige der Bundeswehr als Mitglieder? 4. Welche rechtsextremistischen Gruppierungen aus Bayern haben bzw. hatten nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Kontakte zu KKK-Gruppierungen im In- oder Ausland (bitte nach Gruppierung und genauem Zeitraum auflisten)? 5. Wie viele rituelle Verbrennungen von Holzkreuzen gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 in Bayern? 6.1 Gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Besuche amerikanischer KKK-Funktionäre in Bayern? 6.2 Wenn ja, wann und um wen handelte es sich? 7. Bei wie vielen und welchen Straftaten in Bayern haben Ermittlungsbehörden seit 2010 KKK-Bezüge gesehen (bitte nach Jahren und einzelnen Straftaten aufschlüsseln )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.09.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der KKK wurde 1865 in den USA gegründet. Ziel des KKK war es, die Rassentrennung in den Südstaaten nach dem Bürgerkrieg aufrechtzuerhalten. In den 1920er-Jahren erreichte der KKK in den USA seine größte Mitgliederzahl mit ca. drei Millionen Anhängern. Im Laufe der Jahre verlor der KKK in den USA erheblich an Bedeutung. Der aktuelle Mitgliederstand wird auf ca. 7.000 Personen geschätzt. Die wohl bekanntesten Symbole des KKK sind die weißen Kapuzengewänder und das brennende Kreuz. Deutsche Rechtsextremisten berufen sich teilweise auf das rassistische Gedankengut des KKK und bedienen sich dessen Symbole und Zeichen. Daher ist es durchaus denkbar, dass deutsche (und auch bayerische) Rechtsextremisten sowohl Symbole wie auch Rituale des KKK nutzen, um ihre rassistische Gesinnung zu unterstreichen. Die Existenz lokaler Gruppen, eine KKK-Mitgliedschaft oder Verbindungen zu ausländischen KKK-Gruppen können daraus aber nicht abgeleitet werden. Der KKK sieht sich als radikal protestantische Organisation . Radikaler Protestantismus ist für die deutsche rechtsextremistische Szene sehr unüblich. Deutsche Rechtsextremisten berufen sich stark auf die nordische Mythologie als eine „germanische“ Religion. Die Überhöhung eines nordisch-germanischen Erbes ist nach wie vor integraler Bestandteil der rechtsextremistischen Szene. Als Beispiel für neoheidnische Praktiken von Rechtsextremisten stehen sowohl die Feiern zu den Sonnwenden wie auch die Umdeutung des christlichen Weihnachten in das vorchristliche Julfest. Daher ist eine Ablehnung des Christentums als importierte „jüdische“ Religion in der deutschen rechtsextremistischen Szene weitverbreitet und steht einer Anbindung von deutschen Rechtsextremisten an den KKK im Weg. 1.1 Wie viele Ku-Klux-Klan(KKK)-Gruppierungen waren in Bayern seit 1980 nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 1.2 Wie viele Mitglieder hatten bzw. haben diese (bitte Name, örtliche Verbreitung, Mitgliederzahl, Führungspersonen , Gründungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum benennen)? 1.3 Wie viele dieser Gruppierungen wurden bzw. werden vom Verfassungsschutz beobachtet? Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen keine belastbaren Erkenntnisse über KKK- Gruppen vor, die sich in der rechtsextremistischen Szene in Bayern etablieren konnten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2016 17/12902 Bayerischer Landtag Anlage Drucksache 17/18163 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12902 2. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Polizisten oder Angehörige anderer deutscher Sicherheitsbehörden als Mitglieder? Weder dem BayLfV noch der Bayerischen Polizei liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bei Angehörigen außerbayerischer Sicherheitsbehörden handelt es sich um Angelegenheiten, die dem Zuständigkeitsbereich der anderen Bundesländer oder des Bundes unterliegen. Hierzu kann keine Stellungnahme erfolgen. 3. Wie viele und welche dieser Gruppierungen haben/ hatten nach Kenntnis der Staatsregierung Angehörige der Bundeswehr als Mitglieder? Dem BayLfV liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Angelegenheiten von Angehörigen der Bundeswehr unterliegen dem Zuständigkeitsbereich des Bundes und im Besonderen des Bundesministeriums der Verteidigung. Darüber hinaus wird auf eine Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/10688) vom 13.09.2012 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag verwiesen. 4. Welche rechtsextremistischen Gruppierungen aus Bayern haben bzw. hatten nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Kontakte zu KKK-Gruppierungen im In- oder Ausland (bitte nach Gruppierung und genauem Zeitraum auflisten)? Dem BayLfV liegen keine Erkenntnisse vor, die auf strukturelle Kontakte von bayerischen rechtsextremistischen Gruppierungen zum KKK hindeuten. Dennoch können einzelne persönliche Kontakte von bayerischen Rechtsextremisten zu KKK-Gruppierungen im In- und Ausland nicht ausgeschlossen werden. Diese führten aber gegebenenfalls nicht zu einer Übernahme von Aktivitäten des KKK in die bayerische rechtsextremistische Szene. 5. Wie viele rituelle Verbrennungen von Holzkreuzen gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 in Bayern? Den bayerischen Sicherheitsbehörden liegen keine aktuellen Erkenntnisse über rituelle Verbrennungen von Holzkreuzen im Rahmen der Zeremonie einer KKK-Gruppe in Bayern vor. Nachfolgend aufgeführte Erkenntnisse aus bestätigten Meldungen weisen einen Bezug zu KKK-Symboliken auf: – Im Verlauf einer Feier der rechtsextremistischen Szene im Jahr 2000 in Viereth, Lkrs. Bamberg, haben in Klans- Kutten gekleidete Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung „Blood&Honour“ ein Holzkreuz verbrannt. Ein weiterführender Zusammenhang mit Strukturen des KKK hat sich aus diesem Personenumfeld in der Folgezeit nicht ergeben. – Ende Dezember 2015 haben Unbekannte ein mit Stoff umwickeltes Kreuz vor einer Flüchtlingsunterkunft in Landsberg in Brand gesetzt. Erkenntnisse zum Tatmotiv oder hinsichtlich einer möglichen Anbindung an Strukturen des KKK liegen auch hier nicht vor. 6.1 Gab es nach Kenntnis der Staatsregierung seit 1980 Besuche amerikanischer KKK-Funktionäre in Bayern? 6.2 Wenn ja, wann und um wen handelte es sich? Sofern derartige Besuche überhaupt stattgefunden haben, führten sie nach derzeitiger Erkenntnislage nicht zu einer Zusammenarbeit der bayerischen rechtsextremistischen Szene mit amerikanischen Funktionären des KKK. Im Übrigen sind nach Art. 21 Absatz 1 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz personenbezogene Daten zu löschen, wenn seit der letzten gespeicherten relevanten Information 15 Jahre vergangen sind. 7. Bei wie vielen und welchen Straftaten in Bayern haben Ermittlungsbehörden seit 2010 KKK-Bezüge gesehen (bitte nach Jahren und einzelnen Straftaten aufschlüsseln)? Eine gesonderte Erfassung von Verfahren, die einen Bezug zu KKK-Gruppierungen aufweisen, sieht weder die Justizgeschäftsstatistik noch die von den Staatsanwaltschaften jährlich nach bundeseinheitlichen Vorgaben zu fertigende Statistik betreffend „rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten“ vor. Eine anlässlich der vorliegenden Anfrage aktuell bei den zweiundzwanzig bayerischen Staatsanwaltschaften durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass dort – mit nachfolgend angeführter Ausnahme – keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen. Lediglich die Staatsanwaltschaft Augsburg konnte über ein im Jahr 2012 wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch) eingeleitetes Ermittlungsverfahren berichten, bei dem im Rahmen einer beim Beschuldigten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung ein Aufnäher mit dem Aufdruck „Ku-Klux-Klan“ sichergestellt werden konnte. Die dem Bayerischen Landeskriminalamt im Wege des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) mittels KTA-PMK-Meldung übermittelten Delikte werden im Rahmen der Sachbearbeitung u. a. in einer Fallzahlendatenbank erfasst. Bezüge zum „Ku-Klux-Klan“ werden dabei nicht abgebildet und sind somit nicht recherchierbar.