Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans Ritt CSU vom 19.07.2017 Schaffung von Fördermöglichkeiten für Euro-VI-Norm- Dieselfahrzeuge zur Unterstützung der Finanzierung von Lkws, Lieferwagen und Bussen Die Schadstoffbelastung – vor allem in Metropolregionen – wird immer mehr zum Politikum. Dem soll mit der Einführung von Dieselfahrzeugen, die der Euro-VI-Norm entsprechen, begegnet werden. Bei vielen handwerklichen Betrieben und Speditionen sowie im öffentlichen Nahverkehr im städtischen Raum wirft die Euro-VI-Norm jedoch die Frage auf, wie man den Fuhrpark vollständig auf Fahrzeuge, die diesen Ansprüchen gerecht werden sollen, umstellen kann, ohne gleichzeitig mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen zu müssen. Ein Fahrverbot für die bisher verwendeten Fahrzeuge soll vermieden werden! In den vergangenen Jahren gab es bereits eine Unterstützung seitens des Bundes im Rahmen des KfW-Förderprogrammes (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieses garantierte den Unternehmen je nach Größe bis zu 6.000 Euro pro Lkw. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Ist diese Förderung durch den Bund im Rahmen des KfW-Innovationsprogrammes noch aktuell? Wenn ja, wie hoch sind die Beiträge zur Unterstützung der jeweiligen Unternehmen? 2. Gibt es eine Möglichkeit, Euro-VI-Fahrzeuge für handwerkliche Betriebe, Speditionen und den öffentlichen Nahverkehr im städtischen Raum auch außerhalb von Programmen wie beispielsweise das der KfW zu fördern ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.09.2017 Zu 1.: Das im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgelegte Programm zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Lkw ist mittlerweile ausgesetzt worden. Zu 2.: Die Förderung der Anschaffung von Euro-VI-Fahrzeugen durch handwerkliche Betriebe, Kraftverkehrsunternehmen und Verkehrsbetriebe der öffentlichen Hand ist nach dem EU-Beihilferecht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen und die einschlägigen Gesetzgebungsakte EG/EU gestatteten Kaufanreize aus staatlichen Mitteln im Zusammenhang mit der Einführung der Euro-VI-Grenzwerte jeweils nur für einen Übergangszeitraum. Finanzielle Anreize für die Anschaffung von leichten Euro-VI-Fahrzeugen sind nach Art. 12 Abs. 1, Art. 10 Abs. 5 VO (EG) Nr. 715/2007 seit dem 01.09.2015 unzulässig. Finanzielle Anreize für den Erwerb schwerer Nutzfahrzeuge, die die Euro-VI-Normen erfüllen, mussten nach Art. 10 Abs. 1 VO (EG) Nr. 595/2009 bereits vor dem 01.01.2014 eingestellt werden. Im Rahmen der Busförderung nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates für den öffentlichen Personennahverkehr (RZÖPNV) bezuschusst der Freistaat Bayern allerdings die Beschaffung von neuen Linienomnibussen, die zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich sind und innerhalb Bayerns überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden. Der Abgasstandard Euro VI ist dabei Fördervoraussetzung. Aktuell stehen hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 30 Mio Euro pro Jahr zur Verfügung. Gegenwärtig werden folgende Festbeträge gewährt: Buskategorie Förderbetrag (Festbetrag) Kleinbusse (6,00–7,49 m) 25.000 € Midibusse (7,50–11,49 m) 42.000 € Standardbusse (11,50–12,99 m) 60.000 € Busse von 13,00–13,89 m 65.000 € Busse von 13,90–15,00 m 70.000 € Gelenkbusse 85.000 € zusätzlich für Niederflurbauweise in jeder Kategorie 10.000 € Erdgasbusse, Hybrid- und batteriebetriebene Busse 10.000 € 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18178 Bayerischer Landtag Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.