Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold SPD vom 19.07.2017 Entwicklung der Teilbetriebsumstellungen im Ökolandbau Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie entwickelte sich die Zahl der Teilbetriebsumstellungen im Bereich des Ökolandbaus im Zeitraum von 2005–2017 (gesamte Betriebe und jährlicher Zuwachs, Darstellung nach Regierungsbezirk und Landkreis)? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Teilbetriebsumstellung im Bereich des Ökolandbaus generell? 3. Plant die Staatsregierung, Teilbetriebsumstellungen künftig über Agrarumweltmaßnahmen zu fördern? 4. Können Erzeugnisse von Betrieben mit Teilbetriebsumstellungen über das bayerische Bio-Siegel vermarktet werden? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 13.09.2017 Zu 1.: Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dessen nachgeordnete Behörden verfügen über keine Daten, aus denen sich die Anzahl der teilumgestellten Betriebe ermitteln lässt. Zu 2.: Die Umstellung von Teilbetrieben ist nach der EG-Öko- Verordnung (VO (EG) Nr. 834/2007) zulässig. Aufgrund möglicher Schwierigkeiten bei der Ökokontrolle in teilumgestellten Betrieben empfiehlt die Staatsregierung die Teilumstellung nicht. Jedoch liegt es in der Eigenverantwortung des jeweiligen Landwirtes, hier klar zwischen ökologischer und konventioneller Erzeugung zu trennen. Zu 3.: Im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist eine Förderung des ökologischen Landbaus nur bei einer Umstellung des Gesamtbetriebs möglich und zulässig. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und soll auch zukünftig so beibehalten werden. Zu 4.: Die von der EU-Kommission notifizierten Programmbestimmungen zum bayerischen Bio-Siegel schreiben vor, dass der gesamte landwirtschaftliche Betrieb (pflanzliche und tierische Erzeugung) auf der Grundlage der EG-Öko-VO zu bewirtschaften ist. Erzeugnisse von Betrieben mit Teilbetriebsumstellungen können daher nicht mit dem bayerischen Bio-Siegel vermarktet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/18184 Bayerischer Landtag