Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2017 Insektizidbelastete Eier in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wann hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstmals davon Kenntnis erhalten , dass Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt im Jahr 2017 in Bayern im Handel sind? b) Welche Maßnahmen wurden seitens der Staatsregierung daraufhin ergriffen? c) Welche Handelswege der Eier wurden festgestellt? 2. a) Wie viele Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt gelangten im aktuellen Fall in Bayern in den Handel? b) Ab welchem Zeitpunkt gelangten keine Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt in Bayern mehr in den Handel? c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine weiteren Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt in Bayern in den Handel gelangen? 3. a) Seit wann werden in Bayern tierische Lebensmittel wie z. B. Eier auf Fipronil und andere Insektizide untersucht ? b) Wie viele Proben tierischer Lebensmittel wurden in den letzten fünf Jahren auf Fipronil und andere Insektizide untersucht (bitte Ergebnisse der letzten fünf Jahre angeben)? 4. a) Welche früheren Fälle sind der Staatsregierung bekannt , bei denen in Bayern, Deutschland oder der EU Fipronil oder andere Insektizide an lebensmittelliefernden Tieren angewendet wurden? b) Falls in Bayern Fipronil oder andere Insektizide an lebensmittelliefernden Tieren angewendet wurden, wie erhielten Staatsregierung oder LGL davon Kenntnis? c) Ergaben sich bei Eigenkontrollen in Bayern in den letzten fünf Jahren erhöhte Werte von Fipronil oder anderen Insektiziden (bitte Ergebnisse angeben)? 5. a) Welche Einzelhandelsunternehmen hatten Fipronilbelastete Eier im Sortiment? b) Wie wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die belasteten Eier informiert? c) Welche Rückrufaktionen wurden angeordnet (bitte angeben von wem und wann)? 6. a) Wie viele Labore, die in die Lebensmittelüberwachung in Bayern eingebunden sind, können auf Fipronil untersuchen ? b) Wurden bayerische Legehennenbetriebe auf Fipronil untersucht? c) Hat das LGL oder die Staatregierung Kenntnisse über den Einsatz von Reinigungsmitteln in bayerischen Betrieben der Lebensmittelbranche? 7. a) Wird in Bayern das Reinigungsmittel „Dega-16“ eingesetzt ? b) Wird in Bayern „Dega-16“ auf unzulässige Beimischungen untersucht? c) Falls ja, mit welchen Ergebnissen in den letzten fünf Jahren? 8. a) Auf welche Insektizide, Herbizide und Fungizide werden Lebensmittel tierischer Herkunft, die in Bayern produziert wurden oder nach Bayern geliefert wurden, in Bayern untersucht? b) Seit wann werden Lebensmittel tierischer Herkunft, die in Bayern produziert wurden oder nach Bayern geliefert wurden, auf diese einzelnen Insektizide, Herbizide und Fungizide in Bayern jeweils untersucht (bitte Ergebnisse angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.09.2017 1. a) Wann hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstmals davon Kenntnis erhalten, dass Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt im Jahr 2017 in Bayern im Handel sind? Das LGL wurde erstmals am 02.08.2017 vom Land Brandenburg darüber informiert, dass mit Fipronil belastete Eier auch nach Bayern geliefert worden sind. b) Welche Maßnahmen wurden seitens der Staatsregierung daraufhin ergriffen? Das LGL hat die Öffentlichkeit am selben Tag per Pressemitteilung (25/2017 vom 02.08.2017) über diese neue Erkenntnis informiert. Nach damaligem Erkenntnisstand handelte es sich um Eier aus den Niederlanden mit vier Printnummern. Die Printnummern wurden in der Pressemitteilung genannt. Vor dem Verzehr dieser Eier wurde gewarnt. Bayern hat sich außerdem den auf der Internetseite www. lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Informationen angeschlossen . Die bei Rücknahme bzw. Rückruf üblichen Maßnahmen (z. B. Rückrufüberwachung, Ermittlung weiterer Vertriebswege ) wurden ebenfalls veranlasst. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/18186 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18186 Zur Information der bayerischen Verbraucher wurden auf der Website des LGL „Aktuelle Informationen zur Fipronil- Belastung von Eiern“ zur Verfügung gestellt, die nach wie vor regelmäßig aktualisiert werden. Des Weiteren wurden die Regierungen durch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert und die Kontrolle der Geflügelgroßbetriebe auf den Einsatz von „Dega-16“ und/oder den Kontakt zu den Firmen Poultry Service Company-PSC (BE) bzw. Chickfriend (NL) eingeleitet. Die Kontrollen der Geflügelgroßbetriebe ergaben keinerlei Anhaltspunkte für die Verwendung von „Dega- 16“ in Bayern. Die bayerischen Behörden stehen seither in engem Kontakt mit dem Bund und den anderen Ländern. In Absprache mit den zuvor genannten wurde ein bundesweites Überwachungsprogramm zu Verarbeitungsprodukten vereinbart, die mehr als 5 Prozent Ei beinhalten. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes untersucht das LGL darüber hinaus unter anderem bayerische Eier (roh, pasteurisiert, gekocht und gefärbt), Flüssigeiprodukte, Produkte mit hohem Eigehalt und Fleisch von Geflügel (Masthähnchen und Legehennen) auf Fipronil. Zusammengefasste Untersuchungsergebnisse stellt das LGL der Öffentlichkeit auf seiner Internetseite zur Verfügung. c) Welche Handelswege der Eier wurden festgestellt? Die möglicherweise mit Fipronil belasteten Eier gelangten entweder als Eier der Handelsklassen A bzw. B oder in Form von Eiprodukten auf verschiedenen Lieferwegen aus dem Ausland oder den anderen Ländern nach Bayern (siehe Anlage – Lieferwege nach Bayern_170824). 2. a) Wie viele Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt gelangten im aktuellen Fall in Bayern in den Handel? Die Nennung konkreter Zahlen ist aufgrund der Dynamik der laufenden Ermittlungen nicht möglich. Dies entspricht vor allem auch der Auffassung des Bundes. b) Ab welchem Zeitpunkt gelangten keine Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt in Bayern mehr in den Handel ? Die Ermittlungen und Untersuchungen im Ursprungsland Niederlande dauern an. Auch in den übrigen betroffenen Mitgliedstaaten sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen . c) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass keine weiteren Eier mit erhöhtem Fipronil-Gehalt in Bayern in den Handel gelangen? Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, nur sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen. In Bayern werden im Rahmen der Überwachung stichprobenartig unter anderem bayerische Eier (roh, pasteurisiert, gekocht und gefärbt), Flüssigeiprodukte, Produkte mit hohem Eigehalt und Fleisch von Geflügel (Masthähnchen und Legehennen) auf Fipronil untersucht. Mögliche Maßnahmen (z. B. Rücknahme oder Rückruf) sind abhängig von den konkreten Untersuchungsergebnissen. 3. a) Seit wann werden in Bayern tierische Lebensmittel wie z. B. Eier auf Fipronil und andere Insektizide untersucht? Das LGL untersucht seit den 1980er-Jahren tierische Lebensmittel wie z. B. Eier im Rahmen von Multimethoden auf Rückstände von Insektiziden. Fipronil ist derzeit nicht Teil des nationalen Rückstandskontrollplans. Auf Rückstände von Fipronil wird seit dem 03.08.2017 untersucht. Bereits seit Langem untersucht das LGL pflanzliche Lebensmittel routinemäßig auf Fipronil/Fipronilsulfon. In den letzten zehn Jahren wurde lediglich in 9 von über 20.000 Proben Fipronil und/oder Fipronilsulfon nachgewiesen. Dabei handelte es sich ausschließlich um Proben aus dem nicht-europäischen Ausland. b) Wie viele Proben tierischer Lebensmittel wurden in den letzten fünf Jahren auf Fipronil und andere Insektizide untersucht (bitte Ergebnisse der letzten fünf Jahre angeben)? Wie in den Jahresberichten des LGL veröffentlicht, wurden in den letzten fünf Jahren 3.172 Proben tierischer Lebensmittel im Rahmen von Multimethoden auf Rückstände von Insektiziden untersucht (2012: 687, 2013: 742, 2014: 614, 2015: 641, 2016: 488). Fipronil war hierbei im Gegensatz zu Untersuchungen bei pflanzlichen Lebensmitteln im Untersuchungsspektrum nicht enthalten. Lediglich bei drei der insgesamt 3.172 Proben wurden Rückstände an Insektiziden über den zulässigen Rückstandshöchstgehalten gefunden. Die ermittelten Gehalte lagen knapp über den Grenzwerten. Die betreffenden Wirkstoffe sind seit mehreren Jahren verboten, können wegen ihrer hohen Umweltstabilität aber noch gelegentlich in Lebensmitteln nachgewiesen werden. 4. a) Welche früheren Fälle sind der Staatsregierung bekannt , bei denen in Bayern, Deutschland oder der EU Fipronil oder andere Insektizide an lebensmittelliefernden Tieren angewendet wurden? b) Falls in Bayern Fipronil oder andere Insektizide an lebensmittelliefernden Tieren angewendet wurden , wie erhielten Staatsregierung oder LGL davon Kenntnis? Dem LGL sind keine Fälle eines Einsatzes von Fipronil in Geflügelgroßbetrieben bekannt. Es sind auch keine Fälle bekannt, bei denen Insektizide unerlaubterweise „an lebensmittelliefernden Tieren angewendet “ wurden. Im Rahmen der Kontrollen in Geflügelgroßbetrieben wurde in einigen Betrieben der Einsatz von Insektiziden festgestellt . Hierbei handelte es sich durchweg um erlaubte Insektizide sowie Silikatpulver/Silikatsteinmehl. c) Ergaben sich bei Eigenkontrollen in Bayern in den letzten fünf Jahren erhöhte Werte von Fipronil oder anderen Insektiziden (bitte Ergebnisse angeben)? Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, auffällige Eigenkontrollergebnisse bei den Behörden anzuzeigen. Entsprechende Meldungen sind dem LGL nicht bekannt. 5. a) Welche Einzelhandelsunternehmen hatten Fipronil -belastete Eier im Sortiment? Zu den Einzelhandelsunternehmen die nachweislich bzw. möglicherweise Fipronil-belastete Eier im Sortiment hatten, gehören nach derzeitigem Erkenntnisstand ALDI, Kaufland, LIDL, Metro, Penny und Rewe. Drucksache 17/18186 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher über die belasteten Eier informiert? c) Welche Rückrufaktionen wurden angeordnet (bitte angeben von wem und wann)? Die Information der Verbraucher erfolgte zeitnah. Unter www.lebensmittelwarnung.de wurden die jeweils aktuellen Erkenntnisse zu den betroffenen Printnummern veröffentlicht . Als erstmals eine Auslieferung betroffener Eier an bayerische Unternehmen bekannt wurde, wurde per Pressemitteilung des LGL (25/2017 vom 02.08.2017) informiert. Im Zeitraum vom 02.08. bis 18.08.2017 hat das LGL über 30 Anfragen von Medien sowie über 20 Anfragen von Verbrauchern beantwortet. Ferner wurden aktuelle Informationen stets auf der LGL-Internetseite „Aktuelle Informationen zur Fipronil-Belastung von Eiern“ zur Verfügung gestellt, die im genannten Zeitraum über 10 Mal aktualisiert wurde. 6. a) Wie viele Labore, die in die Lebensmittelüberwachung in Bayern eingebunden sind, können auf Fipronil untersuchen? Nach Auskunft des LGL ist anzunehmen, dass alle Labore mit dem Untersuchungsziel Pflanzenschutzmittelrückstände , die in Lebensmitteluntersuchungen in Bayern eingebunden sind (d. h. Eigenkontrollen der Betriebe und staatliche Untersuchungen), auf Rückstände von Fipronil untersuchen können. b) Wurden bayerische Legehennenbetriebe auf Fipronil untersucht? Seit Anfang August 2017 werden Eier und Geflügel aus bayerischen Betrieben stichprobenartig auf Rückstände von Fipronil untersucht. Bisher wurde in keiner dieser Proben Fipronil nachgewiesen (Stand: 04.09.2017). Die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen sind auf der Internetseite des LGL zusammengefasst. c) Hat das LGL oder die Staatregierung Kenntnisse über den Einsatz von Reinigungsmitteln in bayerischen Betrieben der Lebensmittelbranche? Die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit überprüft bei den Kontrollen in lebensmittelproduzierenden Betrieben die Reinigung und Desinfektion der Betriebsräume und Gerätschaften. Hierbei werden u. a. auch die eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsmittel stichprobenartig auf deren DVG-Listung (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft , für Lebensmittelbetriebe geeignet) hin überprüft. Eine systematische Erfassung der eingesetzten zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel findet nicht statt. Dies gilt analog auch für die anderen Überwachungsbehörden . 7. a) Wird in Bayern das Reinigungsmittel „Dega-16“ eingesetzt? b) Wird in Bayern „Dega-16“ auf unzulässige Beimischungen untersucht? c) Falls ja, mit welchen Ergebnissen in den letzten fünf Jahren? Es sind derzeit keine Inverkehrbringer für Bayern bekannt. Im Übrigen wird auf Frage 1 b verwiesen. 8. a) Auf welche Insektizide, Herbizide und Fungizide werden Lebensmittel tierischer Herkunft, die in Bayern produziert wurden oder nach Bayern geliefert wurden, in Bayern untersucht? Im Bereich der Pflanzenschutzmittelrückstände werden deutschlandweit in verschiedenen Expertengremien matrixabhängige Untersuchungsspektren zum nationalen Rückstandskontrollplan und zum deutschen wie auch europäischen Lebensmittel-Monitoring abgestimmt. Das Basisstoffspektrum, auf welches die Proben tierischen Ursprungs auch in Bayern untersucht werden, umfasst folgende Pflanzenschutzmittelrückstände: Azinphos-ethyl, Aldrin, Bifenthrin, Bixafen, Boscalid, Bromocyclen , Brompropylat, Carbendazim, Chinomethionat, Chlorbenzilat, cis-Chlordan, Oxy-Chlordan, trans-Chlordan, Chlorpyrifos, Chlorpyrifos-methyl, Coumaphos, Cyfluthrin (Gesamt-, Summe aller Isomeren, ausgedrückt als Cyfluthrin ), Cypermethrin (Gesamt-, Summe der Isomeren, ausgedrückt als Cypermethrin), pp’-DDD, pp’-DDE, op’- DDT, pp’-DDT, Deltamethrin, Diallat, Diazinon, Dieldrin, Diethyltoluamid (DEET), Endosulfan-alpha, Endosulfanbeta , Endosulfan-sulfat, Endrin, Famoxadon, Fenoxycarb, Fenthion, Fenthion-oxon, Fenthion-oxon-sulfon, Fenthionoxon -sulfoxid, Fenthionsulfon, Fenthionsulfoxid, Fenvalerat und Esfenvalerat (Summe aus RR-, SS-, RS- und SR-Isomeren), Fluquinconazol, HCH-alpha, HCH-beta, Heptachlor (alpha- und beta-Isomer), Heptachlor-epoxidcis , Heptachlor-epoxid-trans, Hexachlorbenzol, Indoxacarb (Gesamt-, Summe der Isomeren S und R, ausgedrückt als Indoxacarb), Lambda-Cyhalothrin (Gesamt-, Summe der Isomeren, ausgedrückt als Lambda-Cyhalothrin), Lindan, Malathion, Methidathion, Methomyl, Methoxychlor, Paraoxon -methyl, Parathion, Parathion-methyl, Pendimethalin, Permethrin (Gesamt-, Summe der Isomeren), Phosalon, Phosmet, Phoxim, Pirimiphos-methyl, Profenofos, Propoxur, Pyrazophos, Resmethrin (Gesamt-, Summe von Resmethrin einschließlich aller Isomeren, ausgedrückt als Resmethrin), Tau-Fluvalinat, Tetraconazol, Triazophos und Vinclozolin. Zusätzlich werden situationsbezogen und matrixabhängig noch weitere Pflanzenschutzmittelrückstände in einzelnen Proben untersucht. b) Seit wann werden Lebensmittel tierischer Herkunft, die in Bayern produziert wurden oder nach Bayern geliefert wurden, auf diese einzelnen Insektizide, Herbizide und Fungizide in Bayern jeweils untersucht (bitte Ergebnisse angeben)? Die Untersuchungsspektren der Pflanzenschutzmittelrückstände werden in Deutschland regelmäßig angepasst. Seit dem Jahr 2016 werden Lebensmittelproben tierischen Ursprungs nach dem unter 8 a genannte Basisstoffspektrum untersucht. Im Übrigen wird auf Frage 3 a verwiesen. Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2016 stellen sich wie folgt dar: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 488 Proben untersucht . In sieben Proben Rinderfett, einer Probe Schweinefett , zwei Proben Schaffett, einer Probe Truthahnfett, zwei Proben Ei, einer Probe Fleischerzeugnis, sieben Proben Fisch und einer Probe Fleisch wurden Rückstände von DDT mit Gehalten zwischen 0,0002 und 0,044 mg/ kg detektiert. In neun Proben Rinderfett, einer Probe Pferdefett , einer Probe Schaffett, zwei Proben Ei, einer Probe Fleischerzeugnis, sieben Proben Fisch und einer Probe Fleisch waren Rückstände von Hexachlorbenzol nachweis- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18186 bar. Die Gehalte lagen zwischen 0,0001 und 0,0086 mg/kg. In zwei Proben Fisch wurden Rückstände von Chlordan mit Gehalten zwischen 0,0005 und 0,008 mg/kg nachgewiesen. Des Weiteren wurde in einer Probe Fisch 0,0001 mg/kg Lindan detektiert. Bei DDT, Hexachlorbenzol, Chlordan und Lindan handelt es sich um sogenannte Organochlorpestizide , die seit mehreren Jahren verboten sind. Die Ergebnisse lagen in allen Proben deutlich unterhalb des zulässigen Höchstgehaltes. In insgesamt 21 Proben Honig wurden Rückstände an Acetamiprid, Azoxystrobin, Boscalid, Carbendazim (Summe ), Dimoxystrobin, Glyphosat und Thiacloprid mit Gehalten zwischen 0,005 und 0,056 mg/kg nachgewiesen. In einem Honig wurde das Herbizid Fluazifop mit einem Gehalt von 0,093 mg/kg nachgewiesen. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit wurde der zulässige Höchstgehalt damit nicht überschritten. Fluazifop war zum Zeitpunkt der Probenahme im Ackerbau (35 Kulturen, z. B. Kartoffel und Winterraps), im Gemüsebau (78 Kulturen wie verschiedene Kräuter und Zwiebeln), im Obstbau (35 Kulturen, z. B. verschiedene Beerenobstarten) sowie im Hopfen- und Zierpflanzenbau in Deutschland zugelassen. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18186 Erzeuger (NL) Packstelle (D, NI) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (BY) Erzeuger (NL) Packstelle (NL) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (BY) Erzeuger (NL) Packstelle (D, BY) Lieferant (NL) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (BY) Erzeuger (NL) Packstelle (D, NRW) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (BY) Erzeuger (NL) Lieferant (NL) Gastronomie (BY) Erzeuger (NL) Lieferant (NL) Zwischenhändler (BY) Erzeuger (DE, RO, PL, NL, CZE) Händler (NI) Eiprodukthersteller (BY) Erzeuger (NL) Packstelle (D, NI) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (H) Einzelhandelsfilialen (BY) Erzeuger (NL) Packstelle (D, TH) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (BY) Erzeuger (NL) Packstelle (D, NI) Eiprodukthersteller (BY) Erzeuger (DE) Packstelle (D, SH) Zentralläger Lebensmitteleinzelhandel (TH) Einzelhandelsfilialen (BY) Bayern Lieferwege nach Bayern Stand: 24.08.2017 Anlage zur schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): „Insektizidbelastete Eier in Bayern“