Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger (fraktionslos) vom 11.08.2017 Fehler in den Angaben zum ersten Staatsexamen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Fehler in den Angaben zum ersten Staatsexamen sind der Staatsregierung in den Jahren 2010 bis 2017 bekannt (aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen ersten Staatsexamen)? b) Wie viele Prüflinge waren jeweils von den Fehlern in den Angaben betroffen? c) Welche Auswirkungen hatte dies jeweils bezüglich einer Arbeitszeitverlängerung der Prüfung? 2. a) Zu welchem Zeitpunkt während der Prüfung wurden die Fehler in den Angaben bekannt gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach jeweiligem Staatsexamen in den Jahren 2010 bis 2017)? b) Wie viele Minuten nach Prüfungsbeginn wurden die Fehler in den Angaben den Prüflingen bekannt gegeben ? c) Welche Auswirkungen hatte dies auf Prüflinge, die bereits ihre Prüfung abgegeben hatten? 3. Welche Kontrollmaßnahmen sind vorgesehen, um zukünftig eine möglichst fehlerfreie Angabe zu gewährleisten ? 4. Welche Kontrollmaßnahmen wurden bisher eingeführt , um eine möglichst fehlerfreie Angabe zu gewährleisten ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.09.2017 1. a) Wie viele Fehler in den Angaben zum ersten Staatsexamen sind der Staatsregierung in den Jahren 2010 bis 2017 bekannt (aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen ersten Staatsexamen)? Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen werden zu jedem der jeweils zwei Prüfungstermine pro Jahr (Frühjahr und Herbst) ca. 425 Einzelprüfungen abgehalten. Der Umfang der Aufgabenstellungen beträgt pro Prüfungstermin ca. 1.800 Druckseiten. Fehler in den Einzelprüfungen der Ersten Staatsprüfung werden nicht statistisch erfasst. Eine Überprüfung der vergangenen fünf Prüfungstermine mit jeweils ca. 425 Einzelprüfungen ergab pro Termin zwischen vier und dreizehn Fehler. Dies beinhaltet sowohl Fehler, die während der Prüfung korrigiert wurden , als auch Fehler, die nach Durchführung der Prüfung gemeldet und beispielsweise bei der Korrektur berücksichtigt wurden. b) Wie viele Prüflinge waren jeweils von den Fehlern in den Angaben betroffen? In den schriftlichen Einzelprüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen werden gewöhnlich mehrere zu bearbeitende Themen zur Auswahl gestellt. Die Themenauswahl der Prüfungsteilnehmer innerhalb der Einzelprüfungen wird statistisch nicht erfasst. c) Welche Auswirkungen hatte dies jeweils bezüglich einer Arbeitszeitverlängerung der Prüfung? Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) vom 02.05.2017 „Fehlerhafte Aufgabenstellungen bei Examensprüfungen “ (insb. Frage 2) darf verwiesen werden (Drs. 17/17483). 2. a) Zu welchem Zeitpunkt während der Prüfung wurden die Fehler in den Angaben bekannt gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach jeweiligem Staatsexamen in den Jahren 2010 bis 2017)? b) Wie viele Minuten nach Prüfungsbeginn wurden die Fehler in den Angaben den Prüflingen bekannt gegeben? Der Zeitpunkt der Meldung und Korrektur von Fehlern in der Aufgabenstellung von Einzelprüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung wird nicht statistisch erfasst. Die Meldung eines Fehlers erfolgt im Allgemeinen in den ersten 30 Minuten einer Einzelprüfung. Gemeldete Fehler werden umgehend im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geprüft, woraufhin ggf. allen betroffenen Prüfungsteilnehmern die entsprechende Berichtigung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.01.2018 Drucksache 17/18197 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18197 zur Aufgabenstellung bekannt gegeben wird. c) Welche Auswirkungen hatte dies auf Prüflinge, die bereits ihre Prüfung abgegeben hatten? Entsprechend dem Merkblatt für die Prüfungsteilnehmer ist ein vorzeitiges endgültiges Verlassen des Prüfungsraums grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn Prüfungsteilnehmer dennoch vorzeitig den Prüfungsraum verlassen, dann haben sie dadurch entstehende Nachteile selbst zu verantworten. 3. Welche Kontrollmaßnahmen sind vorgesehen, um zukünftig eine möglichst fehlerfreie Angabe zu gewährleisten? Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) vom 02.05.2017 „Fehlerhafte Aufgabenstellungen bei Examensprüfungen “ (insb. Frage 6) darf verwiesen werden (Drs. 17/17483). 4. Welche Kontrollmaßnahmen wurden bisher eingeführt , um eine möglichst fehlerfreie Angabe zu gewährleisten? Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) vom 02.05.2017 „Fehlerhafte Aufgabenstellungen bei Examensprüfungen “ (insb. Frage 6) darf verwiesen werden (Drs. 17/17483).