Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 01.08.2017 IS-Rückkehrer Da demnächst einige IS-Rückkehrer in Deutschland zu erwarten sind, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Erkenntnisse über Rückreisetätigkeiten von Islamisten aus dem Gebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) nach Bayern hat die Staatsregierung ? b) Wie viele Rückkehrer halten sich zurzeit in Bayern auf (mit Bitte um Angabe des Jahres der Einreise in die BRD und Regierungsbezirks des Wohnortes)? c) Gibt es in Bayern eine mit der Bundesregierung abgestimmte bundesweite Strategie zur Betreuung von IS-Rückkehrern? 2. a) Hat die Staatsregierung Vorkehrungen getroffen, um sich auf eine erhöhte Zahl von Rückkehrern des IS vorzubereiten? b) Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? 3. a) Welche Angebote hat das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung für IS-Rückkehrer? b) Gibt es hierunter bestimmte Angebote für Frauen und Mädchen? c) Wie sieht eine Betreuung minderjähriger Rückkehrer aus? 4. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, gegen wie viele sogenannte Rückkehrer die bayerischen Sicherheitsbehörden ermitteln? b) Wie viele dieser Rückkehrer sind bereits in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) in Haft? c) An welchen Orten wurden die Personen festgenommen? 5. a) Wie viel Zeit lag zwischen der Rückkehr in die BRD und der Festnahme? b) Wie viele IS-Rückkehrer sind in Untersuchungshaft? c) Sind alle Rückkehrer in Einzelhaft untergebracht? 6. a) In welchen bayerischen JVAs werden Strafgefangene mit islamistischem Hintergrund untergebracht? b) Wie sind die JVAs auf diese Strafgefangenen vorbereitet ? c) Wurden spezielle Vorbereitungen für radikalisierte und zudem oft traumatisierte Rückkehrer getroffen? 7. a) Wer betreut traumatisierte Rückkehrer in den JVAs? b) Stehen die bayerischen Behörden bei der Betreuung von Rückkehrern mit anderen Bundesländern und dem Bund in Verbindung? c) Wenn ja, mit welchen Projekten/Trägern/Einrichtungen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und nach Einbindung des Landeskriminalamts und des Landesamts für Verfassungsschutz vom 12.09.2017 Vorbemerkung: Die Antwort zur Schriftlichen Anfrage ist teilweise als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft. Daher wurde die Antwort mit Schreiben vom heutigen Tag gemäß § 48 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (VS-Anweisung/VSA) an die VS-Registratur der Verwaltung des Landtags mit der Bitte um VSA-konformen Umgang übermittelt. Grund der VS-Einstufung ist, dass aufgrund der geringen Quantitäten eine Individualisierung und somit ein Rückschluss auf die betroffenen Personen möglich werden würde, außerdem könnten konkrete Rückschlüsse auf die Arbeitspraxis der beteiligten Sicherheitsbehörden gezogen werden. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Staatsregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage 1 b teilweise nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt . Die Einstufung der Antwort auf die Teilfrage 1b) als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Nach § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern (VS-Anweisung/ VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/18206 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18206 Diese Informationen werden daher gemäß § 7 Nr. 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und gemäß § 48 VSA der VS-Registratur der Verwaltung des Landtags gesondert übermittelt. 1. a) Welche Erkenntnisse über Rückreisetätigkeiten von Islamisten aus dem Gebiet des sogenannten Islamischen Staates (IS) nach Bayern hat die Staatsregierung? b) Wie viele Rückkehrer halten sich zurzeit in Bayern auf (mit Bitte um Angaben des Jahres der Einreise in die BRD und Regierungsbezirk des Wohnortes )? Derzeit ist keine verstärkte Ankunft von Rückkehrern in Bayern feststellbar. Mit Stand 29.08.2017 liegen der Staatsregierung nach Mitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz Kenntnisse zu 26 Personen vor, die sich im Krisengebiet aufhielten und zwischenzeitlich wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind, davon 23 nach Bayern. c) Gibt es in Bayern eine mit der Bundesregierung abgestimmte bundesweite Strategie zur Betreuung von IS-Rückkehrern? Wenngleich eine verstärkte Ankunft von Rückkehrern derzeit nicht feststellbar ist, steht auch diese Gruppe im Fokus der Sicherheitsbehörden. Die bayerischen Sicherheitsbehörden handeln hinsichtlich der generellen Problematik von Reisebewegungen gewaltorientierter Islamisten auf der Grundlage des seit 2009 bestehenden und fortgeschriebenen Gemeinsamen Handlungskonzeptes des Landeskriminalamts, des Landesamts für Verfassungsschutz und der jeweils betroffenen Staatsschutzdienststellen der Polizeipräsidien. Im Zuge der vermehrten Ausreisen in Richtung des Dschihadschauplatzes Syrien und der dadurch potenziell gestiegenen Problematik der (Wieder-)Einreisen gewaltorientierter Islamisten wurde das Gemeinsame Handlungskonzept 2013 mit Blick auf (Wieder-)Einreisen konkretisiert. Das Gemeinsame Handlungskonzept wird lageangepasst (zuletzt im Jahr 2017) bayernweit fortgeschrieben. Den Rahmen dafür bildet der Bericht „Polizeilicher Umgang mit dem Personenpotenzial der Ausreisewilligen, Ausgereisten und Rückkehrer“, welcher in der 202. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) vom 24.–26.06.2015 zur Kenntnis genommen wurde. Die festgelegten Kommunikations- und Entscheidungswege für die Einbindung und Abstimmung mit Bundessicherheitsbehörden und ggf. weiteren Landesbehörden haben sich bewährt. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) betreffend Überwachung von Rückkehrern aus Syrien und dem Irak (Hit-Teams) (Drs. 17/10146 vom 08.04.2016, Frage 2 a) verwiesen. 2. a) Hat die Staatsregierung Vorkehrungen getroffen, um sich auf eine erhöhte Zahl von Rückkehrern des IS vorzubereiten? Nach Mitteilung des Landeskriminalamts steht das gegenständliche Personenspektrum im Fokus des Landeskriminalamts sowie der Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei und wird im Rahmen des unter Punkt 1 c) erwähnten Handlungskonzepts entsprechend bearbeitet. Vor diesem Hintergrund stehen die genannten Stellen auch in einem engen und regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz. b) Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus? Gegen die nach Bayern zurückgekehrten Personen werden in enger Kooperation der zuständigen Sicherheitsbehörden die für den jeweiligen Einzelfall erforderlichen und individuell abgestimmten Maßnahmen sowohl unter Beachtung präventivpolizeilicher wie auch repressiver Aspekte als auch unter Ausschöpfung der im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestehenden verwaltungs- und ausländerrechtlichen Maßnahmen durchgeführt. 3. a) Welche Angebote hat das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung für IS-Rückkehrer? Das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung hat seit seiner Einrichtung im September 2015 die Aufgabe, Distanzierungs- und Deradikalisierungsprozesse bei Radikalisierungssachverhalten zu koordinieren und in Zusammenarbeit mit dem zivilgesellschaftlichen Träger „Violence Prevention Network“ (VPN) zu initiieren. Zu solchen Radikalisierungssachverhalten zählen auch Rückkehrer aus sogenannten Dschihadgebieten wie Syrien/ Irak. Je nach Einzelfall wird nach einer Prüfung bzw. Identifizierung von möglichen Ansätzen für Deradikalisierung eine einzelfallbezogene Initiierung eines Distanzierungsprozesses eingeleitet. b) Gibt es hierunter bestimmte Angebote für Frauen und Mädchen? Laut Landeskriminalamt lassen Radikalisierungsprozesse bei der Gruppe von überwiegend jungen Frauen und Mädchen grundsätzlich unterschiedliche Muster erkennen und erfordern daher ebenfalls die Umsetzung spezifischer Deradikalisierungs - und Distanzierungsstrategien. Jedoch ist eine Einzelfallbetrachtung und -prüfung des jeweiligen Sachverhaltes unerlässlich. Im Rahmen von Bayerns Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus werden durch VPN passgenaue Maßnahmen, u. a. durch den Einsatz einer weiblichen Fachkraft, umgesetzt. Etwaige notwendige ergänzende Maßnahmen und Hilfsangebote für Mädchen und Frauen im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen aus den Bereichen Jugend und Soziales werden bei Bedarf ebenfalls initiiert. c) Wie sieht eine Betreuung minderjähriger Rückkehrer aus? Bei minderjährigen Rückkehrern kommt gemäß Mitteilung des Landeskriminalamts u. a. der koordinierten Zusammenarbeit der beteiligten Stellen aus den Bereichen Sicherheit, Jugend und Soziales sowie zivilgesellschaftlicher Akteure besondere Bedeutung zu. Durch die ressortübergreifende Ausrichtung von Bayerns Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus wurden die strukturellen Rahmenbedingungen für ein möglichst zielgerichtetes Zusammenwirken der beteiligten Akteure, gerade in Fällen von Radikalisierung bei minderjährigen Personen, geschaffen. 4. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, gegen wie viele sogenannte Rückkehrer die bayerischen Sicherheitsbehörden ermitteln? Derzeit wird in Bayern gemäß Mitteilung des Landeskriminalamts gegen sieben Personen strafrechtlich ermittelt, die Drucksache 17/18206 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 im Rahmen des o. g. Handlungskonzeptes als Rückkehrer gelistet sind. Gegen sechs Personen wird aktuell aufgrund staatsschutzrelevanter Delikte ermittelt. Gegen eine Person wird derzeit aufgrund allgemeinpolizeilicher Delikte ermittelt. 4. b) Wie viele dieser Rückkehrer sind bereits in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt in Haft?“ c) An welchen Orten wurden die Personen festgenommen ? 5. a) Wie viel Zeit lag zwischen der Rückkehr in die BRD und der Festnahme? b) Wie viele IS-Rückkehrer sind in Untersuchungshaft ? c) Sind alle Rückkehrer in Einzelhaft untergebracht?“ Nach Mitteilung des Staatsministeriums der Justiz (StMJ) befinden sich derzeit (Stand Juli 2017) im bayerischen Justizvollzug keine sog. IS-Rückkehrer und keine sog. IS-Rückkehrer in Untersuchungshaft. 6. a) In welchen bayerischen JVAs werden Strafgefangene mit islamistischem Hintergrund untergebracht ? b) Wie sind die JVAs auf diese Strafgefangenen vorbereitet ? c) Wurden spezielle Vorbereitungen für radikalisierte und zudem oft traumatisierte Rückkehrer getroffen ?“ Grundsätzlich ist der bayerische Justizvollzug in der Lage, Strafgefangene mit islamistischem Hintergrund aufzunehmen und unterzubringen. Die bayerischen Justizvollzugsanstalten sind verstärkt gegen Angriffe von außen und Fluchtversuche von innen abgesichert. Die Anstalten sind so konzipiert, dass Gefangene, Bedienstete sowie Dritte keinen Schaden nehmen. In zahlreichen Justizvollzugsanstalten sind sog. Sicherungsgruppen implementiert, welche im Umgang mit gefährlichen Gefangenen und Deeskalationstechniken besonders ausgebildet und ausgerüstet sind. Durch regelmäßige Geiselnahmeübungen in den Anstalten sowie Planbesprechungen mit der Polizei sind die Bediensteten auf entsprechende Ernstfälle vorbereitet. Das Maß an instrumenteller Sicherheit ist freilich keine konstante Größe für alle bayerischen Justizvollzugsanstalten . Die Höhe bzw. Dichte der Sicherheitsvorkehrungen variiert nach der Gefährlichkeit der unterzubringenden Gefangenen . Im Falle der Inhaftierung von Islamisten bzw. Terroristen kommt der Prüfung und Anordnung von Sicherungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Hierzu gewährleistet die Bayerische Polizei grundsätzlich bei der Einlieferung von sog. Rückkehrern den Informationsfluss zur Justizvollzugsanstalt hinsichtlich der Eigenschaft als solche. Gegen Strafgefangene können gem. Art. 96 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach ihrem Verhalten oder aufgrund ihres seelischen Zustands in erhöhtem Maß Fluchtgefahr oder die Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen oder die Gefahr des Suizids oder der Selbstverletzung besteht. Beim Zugang in der Justizvollzugsanstalt wird der Gefangene – um Risiken für Mitgefangene oder Bedienstete auszuschließen – in der Regel zunächst von anderen Gefangenen separiert. Hierfür sind im bayerischen Justizvollzug in sieben Anstalten derzeit 22 spezielle Hafträume für Gefangene mit Terrorbezug vorhanden. Alle Hafträume sind im Wesentlichen durch eine größere Ausbruchs- und Vandalismussicherung sowie eingeschränkte Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme nach außen geprägt. Die Mehrheit dieser Hafträume verfügt bereits jetzt über eine Videoüberwachung . Es ist schon in die Wege geleitet, dass künftig alle speziellen Hafträume videoüberwacht werden. Darüber hinaus sind auch mehrere andere, hochmoderne Justizvollzugsanstalten bereit und in der Lage, besonders gefährliche Gefangene sicher unterzubringen. Im Rahmen der Untersuchungshaft unterliegen radikalisierte Gefangene gem. § 119 Strafprozessverordnung (StPO) bereits haftgrundbezogenen Beschränkungen durch Beschränkungsbeschlüsse des Gerichts, in der Regel mindestens hinsichtlich ihrer Trennung von Tatgenossen. In schwerwiegenden Fällen wird durch das Gericht Einzelhaft angeordnet. Doch auch neben diesen verfahrensbezogenen Anordnungen durch das Gericht kann die Justizvollzugsanstalt gem. Art. 6, 27 des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (BayUVollzG) Sicherungsmaßnahmen mit Blick auf die Sicherheit und Ordnung der Anstalt anordnen. Die Justizvollzugsanstalten arbeiten dabei eng mit der Polizei, dem Landesamt für Verfassungsschutz sowie den Gerichten und Staatsanwaltschaften zusammen. Daneben erfolgt ein intensiver Informationsaustausch der Bediensteten untereinander wie auch mit den in den Justizvollzugsanstalten tätigen externen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern und Stellen. Darüber hinaus wurde im Staatsministerium der Justiz zum 01.12.2015 die „Zentrale Koordinierungsstelle für Maßnahmen gegen Salafismus/Islamismus in Justizvollzugsanstalten “ (ZKS) im zuständigen Referat „Extremismusbekämpfung im Justizvollzug“ angesiedelt. Wesentliche Aufgaben der ZKS sind: – Fortschreibung von Handlungsstrategien im Umgang mit sich radikalisierenden oder bereits radikalisierten Gefangenen ; – Fortentwicklung bestehender und Implementierung neuer Behandlungsmethoden für extremistische Gefangene; – Fachliche Begleitung und Unterstützung des Ausbaus der muslimischen Gefängnisseelsorge; – Fortlaufende Fortbildung und fachliche Unterstützung der Bediensteten, insbesondere hinsichtlich des Erkennens und des Umgangs mit Islamismus/Salafismus, aber auch mit allgemeinem Extremismus; – Verdichtung der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden . 7. a) Wer betreut traumatisierte Rückkehrer in den JVAs? In allen bayerischen Justizvollzugsanstalten werden den Gefangenen mithilfe von geeigneten Behandlungs- und Betreuungsangeboten (z. B. schulische und berufliche Ausbildung, Sozialtherapie, Antigewalttraining, einzel- und gruppentherapeutische Maßnahmen, seelsorgerische Angebote ) Handlungsalternativen und Perspektiven für die Zukunft nach der Haft aufgezeigt, um so radikalem Gedankengut entgegenzuwirken. Der Justizvollzug in Bayern arbeitet seit langem vertrauensvoll mit dem Verein Power for Peace e. V. sowie anderen externen Stellen zusammen. Flankierend wird in den Justizvollzugsanstalten zudem das Programm „KIM“ (Kurzintervention zur Motivationsförderung) durchgeführt. Zudem wird versucht, mit einem breiten Bündel an so- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18206 zialpädagogischen, pädagogischen, psychologischen sowie auch seelsorgerischen Behandlungsangeboten auf bereits radikalisierte, tief in der islamistischen Ideologie verankerte Gefangene positiv einzuwirken und diese zu einem Ausstieg aus der Szene zu bewegen. Bei entsprechender Eignung und Ansprechbarkeit werden schon während der Haft intensive Behandlungsmaßnahmen wie beispielsweise ein Antigewalttraining, eine Sozialtherapie, ein Reasoningand -Rehabilitation-Programm oder die oben ausgeführten spezifischen Programme für ideologisch gefährdete junge Gefangene durchgeführt. Ferner werden etwaige Aussteiger an die entsprechenden Ausstiegshilfen (z. B. Violence Prevention Network) vermittelt und der Kontakt zu diesen durch die Justizvollzugsanstalten betreuend begleitet. Im Falle der Inhaftierung von Islamisten kommt der muslimischen Seelsorge eine besondere Bedeutung zu. Die Ausgestaltung der Seelsorge für muslimische Gefangene in den bayerischen Justizvollzugsanstalten erfolgt regelmäßig durch örtlich ansässige Geistliche (sog. Hodscha bzw. Imame). Zudem sind auch die christlichen Anstaltsseelsorger dahingehend sensibilisiert, etwaige Radikalisierungstendenzen von Gefangenen zu erkennen, und angehalten, einen engen Austausch mit den muslimischen Seelsorgern vor Ort zu pflegen. Zur Sicherung einer bestmöglichen Resozialisierung unter gleichzeitiger Wahrung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit ist hierbei allerdings immer ein besonderes Augenmerk auf den jeweiligen religiösen Hintergrund zu richten, um eine Anbindung an radikale Gruppen zu vermeiden . Hierfür erfolgt eine enge Abstimmung mit der Polizei sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz. Die Entlassung radikalisierter Gefangener aus der Haft ist frühzeitig vorzubereiten, weshalb ein Informationsaustausch mit beispielsweise der Staatsanwaltschaft, Polizei, Bewährungshilfe sowie ggf. Gericht notwendig ist. b) Stehen die bayerischen Behörden bei der Betreuung von Rückkehrern mit anderen Bundesländern und dem Bund in Verbindung? c) Wenn ja, mit welchen Projekten/Trägern/Einrichtungen ? Der bayerische Justizvollzug steht in einem regelmäßigen Austausch sowohl bayernweit als auch bundesweit. So finden regelmäßige Treffen auf unterschiedlichen Ebenen statt (bspw. Fachtagungen, Sitzungen des Strafvollzugsausschusses , Länder-Arbeitsgruppen), um Erfahrungen auszutauschen und auf dem Wege des „Best Practice“ den Umgang mit Islamisten bzw. Terroristen sowie die Bekämpfung islamistischer Radikalisierung weiter konsequent und nachhaltig zu optimieren. Das Landeskriminalamt steht unter dem Gesichtspunkt der Deradikalisierung gemäß eigener Mitteilung mit den entsprechenden Strukturen des Bundes und den anderen Bundesländern in strategischer Hinsicht, u. a. im Rahmen der Gremienstrukturen, im Austausch über Erfahrungswerte und Ansätze der Deradikalisierung. Bei Einzelfällen mit bundeslandübergreifenden Bezügen bestehen bilaterale bzw. ggf. multilaterale Kontakte zu den jeweiligen Stellen. Es handelt sich dabei u. a. um die Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF (Bund), das HKE (Hessisches Kompetenzzentrum gegen Extremismus ), KPEBW (Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg) bzw. um die jeweiligen Ansprechpartner in den anderen Bundesländern.