Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2017 Auftrag und Förderung der Männerfürsorge in Bayern In der Diskussion um häusliche und sexualisierte Gewalt stehen hauptsächlich Frauen und Kinder im Fokus, da sie den größten Anteil an gewaltbetroffenen Opfern ausmachen . Über die Fürsorge für Männer in Bayern, die entweder Opfer oder Täter von (häuslicher und sexualisierter) Gewalt sind, ist unterdessen wenig bekannt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele und welche Einrichtungen, Vereine und Organisationen gibt es im Bereich des Unterstützungssystems für Männer und männliche Jugendliche in Bayern? 2. Welche Tätigkeitsschwerpunkte haben diese Einrichtungen der Männerfürsorge? 3. Wie hoch sind die durch den Freistaat bereitgestellten Mittel und an welche Vereine, Institutionen und Träger werden diese ausgezahlt? 4. a) Wie viele Männer und männliche Jugendliche in Bayern nahmen im letzten Jahr die Unterstützung einer Einrichtung, eines Vereins oder einer Organisation im Bereich des Unterstützungssystems in Anspruch und aus welchem Grund? b) Wie hoch ist der Anteil an Männern und männlichen Jugendlichen, die Opfer von Gewalt wurden? c) Wie hoch ist der Anteil an Männern und männlichen Jugendlichen, die gewalttätig geworden sind und sich an eine Einrichtung oder einen Verein gewandt haben ? 5. Wie viele Männer suchten im letzten Jahr Zuflucht in einer Männerunterkunft und aus welchem Grund? 6. a) Gibt es im Freistaat Bayern spezielle Unterkünfte gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, die sich explizit um Männer und männliche Jugendliche, die Opfer wurden, kümmern? b) Wenn ja, wie viele Männer suchten im letzten Jahr Zuflucht in einer solchen Männerunterkunft? 7. a) Welche Maßnahmen der Täter- und Opferprävention für Männer im Zusammenhang mit häuslicher und sexualisierter Gewalt gibt es in Bayern und von welchen Einrichtungen oder Vereinen werden sie umgesetzt? b) Wie hoch sind die durch den Freistaat bereitgestellten Mittel für Präventionsmaßnahmen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt insgesamt? c) Wie hoch ist der Anteil der durch den Freistaat bereitgestellten Mittel, die in Präventionsmaßnahmen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt für Männer fließen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 16.09.2017 Vorbemerkung: Zu Gewalt gegen Männer in Paarbeziehungen liegen für Deutschland keine repräsentativen Daten vor. Vorhandene Studien legen nahe, dass Männer etwa gleich häufig wie Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch Bezugspersonen erleben. Jedoch werden Männer häufiger im außerhäuslichen Bereich durch ihnen unbekannte Personen Opfer von Gewalt und sind seltener von schwerer, bedrohlicher und wiederholter Gewalt betroffen. Frauen als Gewalttäterinnen wenden im Vergleich zu gewalttätigen Männern in Paarbeziehungen seltener schwere Gewalt an und ihre Gewalthandlungen sind häufig Widerstandshandlungen oder Reaktionen auf vorher erlebte körperliche oder sexualisierte Gewalt durch einen Partner (Quelle: Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017): Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten. Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Berlin, Seite 165f). 1. Wie viele und welche Einrichtungen, Vereine und Organisationen gibt es im Bereich des Unterstützungssystems für Männer und männliche Jugendliche in Bayern? 2. Welche Tätigkeitsschwerpunkte haben diese Einrichtungen der Männerfürsorge? 3. Wie hoch sind die durch den Freistaat bereitgestellten Mittel und an welche Vereine, Institutionen und Träger werden diese ausgezahlt? a) Männerbeauftragter der Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg hat seit Mai 2016 einen Männerbeauftragten . Seine Stelle ist im Büro der Frauenbeauftragten angesiedelt . Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Bürger der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/18212 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18212 Stadt Nürnberg können sich mit ihren Anliegen und Fragen an den Ansprechpartner für Männer wenden. Die Beratung durch ihn ist unterstützend und vertraulich. Im Bereich Gewalt (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt etc.) übernimmt er die Vermittlung in Beratungsstellen und arbeitet an der Sensibilisierung für die Situation von Männern, die Opfer in diesen Kontexten werden und Diskriminierung erleben. b) Männerberatungsstellen In sog. Männerberatungsstellen erhalten Männer Unterstützung auf ihrem Weg aus der Gewalt (https://www.stmas. bayern.de/gewaltschutz/beratung/index.php). Hierbei handelt es sich um Kurse gegen Gewalt in der Partnerschaft oder gegenüber Kindern, die im Rahmen einer gerichtlichen Auflage (z. B. Bewährungsauflage) erfüllt werden müssen. Inhalt der Kurse ist die gezielte Affekt- und Gefühlskontrolle in Krisensituationen sowie das Einüben von gewaltfreien Verhaltensweisen und Konfliktlösungsstrategien. Nach den bundesweiten „Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen Häusliche Gewalt“ bieten folgende Beratungsstellen Kurse an: – Diakonisches Werk Rosenheim – MIM – Münchner Informationszentrum für Männer – Regionales Männerbüro (Landshut) – Männer gegen Männergewalt Nürnberg e. V. Die Staatsregierung fördert bislang zwar keine Täterberatungsstellen . Sie werden jedoch im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen thematisiert (LT-Beschluss Drs. 17/11315 vom 28.04.2016 zum Dringlichkeitsantrag Drs. 17/11194). c) Kinder- und Jugendhilfe Allgemein steht für männliche Jugendliche sowie junge Volljährige ebenso wie für weibliche das gesamte Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Hier können grundsätzlich unterschiedlichste Problem- und Konfliktlagen angesprochen und bearbeitet werden. In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramtes, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Kinderschutz zusammen. Auf den in Bayern etablierten Kinder- und Jugendhilfestrukturen aufbauend wird der Kinderschutz fortlaufend weiterentwickelt (vgl. Kinder - und Jugendprogramm der Staatsregierung, Kapitel III 6 sowie https://www.stmas.bayern.de/kinder.php und www. kinderschutz.bayern.de). Speziell für Jungen und junge Männer gibt es die durch die Stadt München und die Staatsregierung geförderte Kontakt -, Informations- und Beratungsstelle für Jungen und junge Männer (kibs), die von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffen sind. Kibs ist bayernweiter Ansprechpartner für Jungen und junge Männer (bis 27 Jahre), die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Angebote werden auch für Angehörige und Bezugspersonen von Betroffenen sowie für Fachkräfte vorgehalten. Die staatliche Förderung beträgt jährlich 19.650 Euro. d) Projekt „HEROES“ Übergeordnetes Ziel des Projekts „HEROES“ ist es, Jugendlichen aller Geschlechter (insbesondere) aus ehrkulturellen Milieus Freiräume zu schaffen, in denen sie mithilfe intensiver pädagogischer Begleitung durch die Entwicklung eigener Werte und Haltungen in ihrer Persönlichkeits- und Identitätsbildung unterstützt werden. Sie lernen, dass es möglich ist, einschränkende, ausgrenzende und gewalttätige Aspekte jeder Kultur zu reflektieren und abzulehnen, ohne Furcht vor dem Verlust der Herkunftskultur und ohne zwischen widersprüchlichen Anforderungen zerrieben zu werden. Kern des Projektes sind Gruppentreffen, in denen Themen wie Ehre, patriarchale Strukturen, Menschenrechte , Gleichberechtigung, Geschlechterrollen, Sexualität, Identität, Gewalt, Politik, Diskriminierung bearbeitet werden. Im Fokus steht dabei die Problematisierung der Männerrolle im Kontext der Unterdrückung von Mädchen und Frauen. Ziel ist es, Jungen und jungen Männern die Möglichkeit zu geben, sich von diesen Machtstrukturen zu distanzieren. Die staatliche Förderung beträgt im Jahr 2017 rund 315.000 Euro. e) Hilfesysteme für (psychisch) kranke und/oder suchtkranke Menschen Bayern verfügt über gut ausgebaute Hilfesysteme für kranke , insbesondere auch psychisch und/oder suchtkranke Menschen. Diese Angebote stehen Männern und Frauen gleichermaßen und uneingeschränkt offen. f) Wanderausstellung „Blick dahinter“ Die Ausstellung soll Besucher für das Thema häusliche Gewalt sensibilisieren, den Betroffenen Mut machen sowie denjenigen, die in einer derartigen Situation Hilfe leisten (können), Aufklärung bieten. Dass auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt sind, wird auf der Website sowie in der Begleitbroschüre zur Ausstellung thematisiert. Informationen über Unterstützungsangebote und die rechtlichen Möglichkeiten erleichtern es Opfern sowie Hilfeleistenden, aktiv zu werden. Hierzu gibt es ausführliches Informations- und Aufklärungsmaterial unter http://www.blickdahinter.bayern. de. 4. a) Wie viele Männer und männliche Jugendliche in Bayern nahmen im letzten Jahr die Unterstützung einer Einrichtung, eines Vereins oder einer Organisation im Bereich des Unterstützungssystems in Anspruch und aus welchem Grund? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Wie hoch ist der Anteil an Männern und männlichen Jugendlichen, die Opfer von Gewalt wurden? Die in den nachfolgenden Tabellen zusammengefassten Alterskohorten sind wie folgt definiert: – Männliche Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre – Männliche Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre – Männliche Erwachsene: 21 bis unter 60 Jahre – Männliche Senioren: 60 Jahre und älter Die in den Tabellen genannten Prozentzahlen stellen jeweils den Anteil der männlichen Opfer an der Gesamtheit der Opfer in der jeweiligen Kohorte dar. Der Anteil von männlichen Personen, die im Jahr 2016 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Opfer von Gewaltkriminalität registriert wurden, stellt sich wie folgt dar: Drucksache 17/18212 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie hoch ist der Anteil der Männer und männlichen Jugendlichen, die gewalttätig geworden sind und sich an eine Einrichtung oder einen Verein gewandt haben? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Wie viele Männer suchten im letzten Jahr Zuflucht in einer Männerunterkunft und aus welchem Grund? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. a) Gibt es im Freistaat Bayern spezielle Unterkünfte gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, die sich explizit um Männer und männliche Jugendliche, die Opfer wurden, kümmern? Die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Menschen ist Teil der Daseinsvorsorge und damit Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Wenn ja, wie viele Männer suchten im letzten Jahr Zuflucht in einer solchen Männerunterkunft? Entfällt. 7. a) Welche Maßnahmen der Täter- und Opferprävention für Männer im Zusammenhang mit häuslicher und sexualisierter Gewalt gibt es in Bayern und von welchen Einrichtungen oder Vereinen werden sie umgesetzt? a) Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz existieren zwei Maßnahmen zur Täterprävention, das Projekt „Kein Täter werden“ und die Psychotherapeutischen Fachambulanzen. Beide richten sich nicht ausschließlich an Männer, werden aber vorwiegend von Männern in Anspruch genommen. Sie sind nicht auf Fälle der häuslichen oder sexualisierten Gewalt beschränkt. Das Projekt „Kein Täter werden“ wurde mit Unterstützung des Staatsministeriums der Justiz im Jahr 2010 als Modellprojekt gestartet. Federführend betrieben wird es durch die sexualwissenschaftliche Ambulanz des Universitätsklinikums Regensburg. Im Dezember 2015 wurde eine Projektzweigstelle am Klinikum für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Bamberg eröffnet. „Kein Täter werden“ ist Teil eines bundesweiten, im Jahr 2005 an der Charité in Berlin initiierten Projekts „Kein Täter werden“. Gegenstand des Projekts ist die Einrichtung von Kontakt-, Beratungsund Therapiestellen für Männer mit pädophilen Neigungen zur Verhinderung von Missbrauchstaten an Kindern. Das Hilfsangebot kann auch anonym wahrgenommen werden und richtet sich insoweit vor allem an sog. Dunkelfeldtäter, die bislang nicht ins Blickfeld der Strafjustiz geraten sind. Mittlerweile wurde die Projektkonzeption, die sich bislang auf Menschen mit pädophilen Neigungen beschränkte, auf nichtpädophile, sog. Ersatzhandlungstäter ausgedehnt. Hintergrund sind nationale und internationale Studienergebnisse sowie eigene Beobachtungen im Rahmen des Projektverlaufs , wonach ein großer Anteil der männlichen Täter von Kindesmissbrauchs- und Kinderpornografiedelikten nicht aus einer spezifisch pädophilen Veranlagung heraus handelt . Mit den zwischen 2008 und 2014 gegründeten Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexual- und Gewaltstraftäter an den Standorten München, Nürnberg und Würzburg wurde in Bayern ein flächendeckendes Netz an Einrichtungen für die ambulante Betreuung therapiebedürftiger, in erster Linie haftentlassener Straftäter geschaffen. Die Ambulanzen werden von freien Trägern (Evangelisches Hilfswerk München gemeinnützige GmbH, Stadtmission Nürnberg e. V. und Diözesan-Caritasverband Würzburg e. V.) im Auftrag und auf Kosten des Staatsministeriums der Justiz betrieben. Es handelt sich um hochspezialisierte Einrichtungen , die über eine große Spezialexpertise in der Behandlung Straffälliger verfügen. Ihre Therapiekonzepte sind spezifisch auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe – wie soziale Reintegration und Rückfallvermeidung – zugeschnitten. b) Im Bereich der Bayerischen Polizei gibt es bereits seit 1987 die „Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder“ (BPFK). Am 26.09.2016 wurde die Funktion der BPFK flä- Jahr Opfer, Gesamtzahl Opfer, männlich - gesamt Jugendliche, männlich Heranwachsende , männlich Erwachsene, männlich Senioren, männlich 2016 24.949 18.073 (72,4 %) 1.670 (71,9 %) 2.455 (76.7 %) 12.628 (73,0 %) 684 (59,3 %) Der Anteil von männlichen Personen, die im Jahr 2016 in der PKS als Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert wurden, stellt sich wie folgt dar: Jahr Opfer, Gesamtzahl Opfer, männlich - gesamt Jugendliche, männlich Heranwachsende , männlich Erwachsene, männlich Senioren, männlich 2016 5.053 870 (17,2 %) 93 (13,6 %) 33 (8,6 %) 235 (11,8 %) 19 (11,3 %) Der Anteil von männlichen Personen, die im Jahr 2016 im Vorgangsverwaltungssystem der Bayerischen Polizei als Opfer von häuslicher Gewalt registriert wurden, stellt sich wie folgt dar: Jahr Opfer, Gesamtzahl Opfer, männlich – gesamt 2016 19.221 3.849 (20,0 %) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18212 chendeckend in allen Verbänden der Bayerischen Polizei in die Funktion „Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer“ (BPfK) umgewandelt, um zu verdeutlichen, dass diese Stelle der Bayerischen Polizei geschlechtsneutral auch für die Belange männlicher Opfer polizeilicher Ansprechpartner ist. Daneben wurden mit dem Kommissariat 105 des Polizeipräsidiums München und dem „Zeughaus“ des Polizeipräsidiums Mittelfranken eigenständige Dienststellen für Prävention und geschlechtsneutralen Opferschutz innerhalb der Bayerischen Polizei geschaffen. Diesen Präventions- und Opferschutzdienststellen sowie den BPfK obliegt schwerpunktmäßig die Informationsvermittlung zum Straf- und Ermittlungsverfahren, die Beratung zu polizeilichen Präventionsmaßnahmen und die Weitervermittlung in geeignete Unterstützungseinrichtungen. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Präventions- und Beratungsarbeit setzt die Bayerische Polizei auch auf eine enge und praxisnahe Vernetzung mit den Sozialbehörden, gesellschaftlichen Trägern und spezifischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen auf regionaler und überregionaler Ebene. Insofern beteiligt sie sich auch an kommunalen Runden Tischen und proaktiven Beratungssystemen. Unabhängig von der konkreten, kriminalpolizeilichen Beratung setzt die Bayerische Polizei auf verschiedene Präventionskampagnen , die auf die Erlangung von sozialen Kompetenzen im Sinne einer Opfer- und Täterprävention, insbesondere für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, abzielen. Darüber hinaus stellt die Bayerische Polizei auch ein umfangreiches Medienangebot in digitaler und gedruckter Form zu den Themen „personenbezogene Prävention und Opferschutz“ zur Verfügung, das im Internet einsehbar ist unter http://www.polizei-beratung.de und http://www.polizei. bayern.de. Zudem werden die Beamtinnen und Beamten spartenund laufbahnübergreifend im Themenfeld „Opferschutz“ kontinuierlich aus- und fortgebildet. Um den Belangen des Strafverfahrens, der Prävention im konkreten Einzelfall und der qualitativ hochwertigen und prozessfesten Ermittlungsarbeit im Sinne einer zielführenden Repression und Täterprävention bestmöglich Rechnung zu tragen, wurden bei der Bayerischen Polizei flächendeckend Schwerpunktsachbearbeiter häusliche Gewalt implementiert bzw. Fachkommissariate u. a. zur Bearbeitung von Sexualdelikten eingerichtet. Darüber hinaus stehen den Einsatzkräften entsprechende Handlungsleitfäden und Konzeptionen zur Sachverhaltsbearbeitung zur Verfügung. Im Bereich der jugendlichen Intensivtäter ist besonders auf die „Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung von Mehrfach- und Intensivtätern der Altersgruppen Kinder/Jugendliche /Heranwachsende“ hinzuweisen. Die Rahmenvorgabe verfolgt insbesondere folgende Ziele: – Intensivierung der Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung der Kriminalität von jugendlichen bzw. heranwachsenden Mehrfach- und Intensivtätern; – Optimierung der polizeilichen Sachbearbeitung; – Verstärkung der Vernetzung der Polizei zu anderen Behörden und Institutionen (Staatsanwaltschaft, Jugendamt , Sozialdienste, Jugendgerichtshilfe, Ausländerbehörde , Schulen, Erlaubnisbehörden, etc.). Grundgedanke ist der personenorientierte und deliktsübergreifende Ermittlungsansatz. Dabei werden von einem Ermittlungsbeamten deliktsübergreifend alle Straftaten bearbeitet , die ein minderjähriger Straftäter begangen hat. Unter Einbindung der tangierten Behörden und Stellen wird damit das Ziel verfolgt, minderjährige Intensivtäter frühzeitig erkennen und kriminelle Karrieren rasch stoppen zu können. Zudem gewährleistet der Einsatz von Jugend- und Schulverbindungsbeamten den präventiven und repressiven Zugang zur Zielgruppe der Jugendlichen und Heranwachsenden . Bezüglich weiterer Maßnahmen zur Täter- und Opferprävention wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. b) Wie hoch sind die durch den Freistaat bereitgestellten Mittel für Präventionsmaßnahmen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt insgesamt? c) Wie hoch ist der Anteil der durch den Freistaat bereitgestellten Mittel, die in Präventionsmaßnahmen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt für Männer fließen? Im Haushaltsjahr 2017 sind für das Projekt „Kein Täter werden “ 520.000 Euro veranschlagt, für die Psychotherapeutischen Fachambulanzen insgesamt 4.338.000 Euro. Eine Aussonderung von Kosten, die auf häusliche und sexualisierte Gewalt entfallen, ist nicht möglich. Eine geschlechtsspezifische Zuordnung von Kostenpositionen zu den Präventionsprojekten „Kein Täter werden“ und den Psychotherapeutischen Fachambulanzen ist nicht möglich. Die Projekte richten sich nicht ausschließlich an Männer. Auch die anderen in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 und 7 a genannten Präventionsmaßnahmen in den Bereichen Polizei, Jugendhilfe und Frauenhilfe sowie an Schulen durchgeführte Gewaltpräventionsprojekte (wie PIT – Prävention im Team, Lions-Quest „Erwachsen werden“, Streitschlichterprogramm, Faustlos) beziehen sich nicht ausschließlich auf die Gewaltformen häusliche und sexualisierte Gewalt und unterscheiden zudem nicht zwischen dem Geschlecht der potenziellen Opfer/Täter. Eine Bezifferung der bereitgestellten Mittel über die in Frage 1. bis 3. gegebenen Antworten hinaus ist daher nicht möglich.